Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Was, wenn der Wirt es wirklich nicht war? Alle Welt hängt sich am Punkt auf, ER hätte es geschrieben.

Alle Welt würde ich auch nicht sagen, der hat schon noch genug Rückendeckung. Auch wenn der Großteil seiner Anhänger nicht von seiner Unschuld überzeugt ist, sondern nur gegen die Maurer wettern will, weil sie ihnen nicht sympathisch oder eine Grüne ist. Da sieht man wieder die Doppelmoral dieser Pfosten. Man stelle sich vor ein Migrant hätte diesen Text einer Österreicherin geschickt, na bumm, da wären dann Kommentare im Umlauf.
Aber angenommen es hätte wirklich nicht er geschrieben, dann hat er sich trotzdem extrem dumm angestellt. Ich an seiner Stelle hätte mir dir üblichen Verdächtigen zur Brust genommen und ihnen klar gemacht, dass jetzt Schluss mit lustig ist und es um meine Existenz geht. Es kommen nur Spezln von ihm in Frage, keiner bemächtigt sich des Facebook Accounts eines Wirten, bei dem man zum ersten Mal einkehrt. Im Falle seiner Unschuld hätte es sich schon lange geklärt, wer der Verfasser war und den hätte er dann auch vor Gericht bekannt geben können. Er hätte sich so seine offensichtlichen Lügen und somit eine Menge Geld und Ärger erspart.
 
Alle Welt würde ich auch nicht sagen, der hat schon noch genug Rückendeckung. Auch wenn der Großteil seiner Anhänger nicht von seiner Unschuld überzeugt ist, sondern nur gegen die Maurer wettern will, weil sie ihnen nicht sympathisch oder eine Grüne ist. Da sieht man wieder die Doppelmoral dieser Pfosten. Man stelle sich vor ein Migrant hätte diesen Text einer Österreicherin geschickt, na bumm, da wären dann Kommentare im Umlauf.
Aber angenommen es hätte wirklich nicht er geschrieben, dann hat er sich trotzdem extrem dumm angestellt. Ich an seiner Stelle hätte mir dir üblichen Verdächtigen zur Brust genommen und ihnen klar gemacht, dass jetzt Schluss mit lustig ist und es um meine Existenz geht. Es kommen nur Spezln von ihm in Frage, keiner bemächtigt sich des Facebook Accounts eines Wirten, bei dem man zum ersten Mal einkehrt. Im Falle seiner Unschuld hätte es sich schon lange geklärt, wer der Verfasser war und den hätte er dann auch vor Gericht bekannt geben können. Er hätte sich so seine offensichtlichen Lügen und somit eine Menge Geld und Ärger erspart.
Selbst wenn er es nicht war, sobald er den Messenger von Facebook am Handy hat (oder hatte, lässt sich jedenfalls leicht feststellen), hätte er merken müssen dass sich jemand anders seines Accounts bemächtigt hat und er hätte "regulierend" eingreifen können.


Was ich mich frage: würde er auch das Geld von seiner Bank bekommen, wenn jemand an seinen Rechner geht und sich im eBanking einfach a paar Netsch überweist?
Vom Prinzip her ist das ja ähnlich gelagert (Fahrlässigkeit), oder irre ich?
 
Was ich mich frage: würde er auch das Geld von seiner Bank bekommen, wenn jemand an seinen Rechner geht und sich im eBanking einfach a paar Netsch überweist?
Vom Prinzip her ist das ja ähnlich gelagert (Fahrlässigkeit), oder irre ich?

Kommt auf die AGB´s der jeweiligen Banken an, wie die Sorgfaltspflicht des Kunden ausschaut.
 
Und was? Ich kenn genug Menschen die ihre TAN Liste als Bild, oder als Word/Text Dokument am Rechner haben.
Die Logindaten speichert eh der Browser, man will sich ja nichts merken müssen.
wo lebst du.........so eine liste hab ich schon ewig nimmer. wer hat das noch?? dann wäre er eh selber schuld.
 
wo lebst du.........so eine liste hab ich schon ewig nimmer. wer hat das noch?? dann wäre er eh selber schuld.
Und das ist der Punkt auf den ich raus wollte:
Wer seinen Rechner verlässt ohne entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Unbefugten den Zugriff erschweren, ist selbst schuld.
Also auch der Herr mit seiner Bierbude, egal ob er oder jemand anders den Rechner nutzt.


Zu den TAN Listen: ja, die gibt es noch. Und sie sind noch sehr weit verbreitet (eher bei der etwas älteren Generation) Aber selbst wenn er keine hätte, es reicht wenn er sein Handy neben der Tastatur liegen lässt weil er Schiffen geht.
 
Wer seinen Rechner verlässt ohne entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Unbefugten den Zugriff erschweren, ist selbst schuld.
Natürlich ist er selber schuld, wenn der Rechner missbraucht wird. Aber sollte es tatsächlich jemand anderer die PN geschrieben haben, dann wäre er trotzdem nicht der Verfasser.

Noch einmal: Alle Betreiber sozialer Netzwerke können recht einfach in ihren Bedingungen festlegen, dass der Inhaber eines Accounts dafür verantwortlich ist, dass keine unrechten Dinge gepostet oder versendet werden. Und dass sie in jedem Fall das Recht haben, den Account zu schließen, sollte irgendwas geschrieben werden, was gegen die Nettiquette verstößt.
 
Natürlich ist er selber schuld, wenn der Rechner missbraucht wird. Aber sollte es tatsächlich jemand anderer die PN geschrieben haben, dann wäre er trotzdem nicht der Verfasser.
Exakt. Wäre aber egal wer der Verfasser ist weil der Inhaber des Accounts haftet (bzw haftbar gemacht werden kann), dann gäbe es weit weniger "Ups, ich bin auf der Maus ausgerutscht"-Postings.
 
Selbst wenn er es nicht war, sobald er den Messenger von Facebook am Handy hat (oder hatte, lässt sich jedenfalls leicht feststellen), hätte er merken müssen dass sich jemand anders seines Accounts bemächtigt hat und er hätte "regulierend" eingreifen können.


Was ich mich frage: würde er auch das Geld von seiner Bank bekommen, wenn jemand an seinen Rechner geht und sich im eBanking einfach a paar Netsch überweist?
Vom Prinzip her ist das ja ähnlich gelagert (Fahrlässigkeit), oder irre ich?

Ins E-Banking kommst normal nur mit Passwort und Überweisen geht nur mit Extra-Pin.
 
Genau das ist ja der Punkt.
Die "Fahrlässigkeit" wird in dem Fall völlig ignoriert, und das stört mich etwas.

Das es im gegenständlichem Prozess ignoriert wurde ist klar, weil es darum nicht ging.
Außerdem ist es auch fraglich, ob das überhaupt gesetzlich geregelt ist, dass für ein virtuelles Profil so eine Art von Sorgfaltspflicht besteht...erst dann kann man juristisch von Fahrlässigkeit sprechen.
 
Genau das ist ja der Punkt.
Die "Fahrlässigkeit" wird in dem Fall völlig ignoriert, und das stört mich etwas.
Du missverstehst da etwas, es ist nicht egal weil wenn er z.B. klar nachweisen kann er wars nicht ist die Maurer schuldig.
Punkt. Sie ist nämlich angeklagt nicht er und es geht um üble Nachrede.
Nix anderes.

Ob er eine Mitschuld an den Nachrichten an sie hätte wäre dann eine Frage eines anderen Prozesses wenn es den strafrechtlich relevant wäre.

Ein Unrecht hebt das andere nicht auf.
 
Das es im gegenständlichem Prozess ignoriert wurde ist klar, weil es darum nicht ging.
Außerdem ist es auch fraglich, ob das überhaupt gesetzlich geregelt ist, dass für ein virtuelles Profil so eine Art von Sorgfaltspflicht besteht...erst dann kann man juristisch von Fahrlässigkeit sprechen.

Du missverstehst da etwas, es ist nicht egal weil wenn er z.B. klar nachweisen kann er wars nicht ist die Maurer schuldig.
Punkt. Sie ist nämlich angeklagt nicht er und es geht um üble Nachrede.
Nix anderes.

Ob er eine Mitschuld an den Nachrichten an sie hätte wäre dann eine Frage eines anderen Prozesses wenn es den strafrechtlich relevant wäre.

Ein Unrecht hebt das andere nicht auf.

Völlig richtig, dieser Prozess hatte eine andere Ausgangslage. Mir ging's aber in dem Fall darum, dass es eben genau in diesem Punkt keine klare gesetzliche Regelung gibt.
Wäre es nämlich geregelt würde auch die Klage von ihm gar nicht erst möglich sein, weil er seiner Sorgfaltslicht nicht nachgekommen ist und erst beweisen müsste, dass er alle ihm möglichen Schritte unternommen hat.

Dass sie wegen übler Nachrede dran ist kann aber bei der aktuellen Faktenlage als grenzwertig betrachtet werden, imho. Egal ob man die Maurer jetzt mag oder nicht.
 
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