Völlig richtig, dieser Prozess hatte eine andere Ausgangslage. Mir ging's aber in dem Fall darum, dass es eben genau in diesem Punkt keine klare gesetzliche Regelung gibt.
Wäre es nämlich geregelt würde auch die Klage von ihm gar nicht erst möglich sein, weil er seiner Sorgfaltslicht nicht nachgekommen ist und erst beweisen müsste, dass er alle ihm möglichen Schritte unternommen hat.
Dass sie wegen übler Nachrede dran ist kann aber bei der aktuellen Faktenlage als grenzwertig betrachtet werden, imho. Egal ob man die Maurer jetzt mag oder nicht.