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Gast
(Gelöschter Account)
Viele Urteile basieren auf Indizien. Ich kann dir mit nur 1-2 Gegenfragen jeden Beweis von den 100 % wegbringen. Selbst die DNA ist keine 100-%-Geschichte.Ansonsten bleibt immer die Möglichkeit, dass eine andere Person den Computer oder den Account verwendet hat. Und allein das Schüren dieser Möglichkeit, also eines Zweifels, reicht aus um den Begriff des Beweises umzustoßen.
Daher geht es ausschließlich um den Begriff "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Und das ist dann wiederum, so wie bei all den Sachen eh immer, eine Auslegungssache von einem Menschen. Gib 10 Richtern denselben Fall, wirst mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" keine 10 exakt gleiche Urteile bekommen.
Für mich ist die Sachlage hier eh klar. Kein Mensch bei Verstand kauft ihm den Scheiß ab. Er labbert davon, dass er das Lokal mit offener Tür hinterlässt, wenn er mal wohin geht. Und dann der selbst verräterische Entschuldigungspost, mit dem gleichen Schreibstil. Und und und.
Btw., Frage an die Auskenner, wenn wir schon beim Thema Gerichtsbarkeit sind:
1. Was kann man gegen einen Staatsanwalt unternehmen, der ohne Basis Anklage erhebt?
2. Kann man jeden verklagen, der bei der Polizei eine Aussage tätigt, die hauptsächlich aus Lügen besteht, die unter Umständen zur Anklage geführt haben? Ist eine Klage wegen Verleumdung besser so früh als möglich zu tätigen oder erst nach eventuell Gerichtsverhandlung, deren Ergebnis man abwartet? Und ist die Verleumdungsklage abhängig vom Ergebnis?