Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Ansonsten bleibt immer die Möglichkeit, dass eine andere Person den Computer oder den Account verwendet hat. Und allein das Schüren dieser Möglichkeit, also eines Zweifels, reicht aus um den Begriff des Beweises umzustoßen.
Viele Urteile basieren auf Indizien. Ich kann dir mit nur 1-2 Gegenfragen jeden Beweis von den 100 % wegbringen. Selbst die DNA ist keine 100-%-Geschichte.
Daher geht es ausschließlich um den Begriff "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Und das ist dann wiederum, so wie bei all den Sachen eh immer, eine Auslegungssache von einem Menschen. Gib 10 Richtern denselben Fall, wirst mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" keine 10 exakt gleiche Urteile bekommen.

Für mich ist die Sachlage hier eh klar. Kein Mensch bei Verstand kauft ihm den Scheiß ab. Er labbert davon, dass er das Lokal mit offener Tür hinterlässt, wenn er mal wohin geht. Und dann der selbst verräterische Entschuldigungspost, mit dem gleichen Schreibstil. Und und und.

Btw., Frage an die Auskenner, wenn wir schon beim Thema Gerichtsbarkeit sind:
1. Was kann man gegen einen Staatsanwalt unternehmen, der ohne Basis Anklage erhebt?
2. Kann man jeden verklagen, der bei der Polizei eine Aussage tätigt, die hauptsächlich aus Lügen besteht, die unter Umständen zur Anklage geführt haben? Ist eine Klage wegen Verleumdung besser so früh als möglich zu tätigen oder erst nach eventuell Gerichtsverhandlung, deren Ergebnis man abwartet? Und ist die Verleumdungsklage abhängig vom Ergebnis?
 
Viele Urteile basieren auf Indizien. Ich kann dir mit nur 1-2 Gegenfragen jeden Beweis von den 100 % wegbringen. Selbst die DNA ist keine 100-%-Geschichte.
Daher geht es ausschließlich um den Begriff "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Und das ist dann wiederum, so wie bei all den Sachen eh immer, eine Auslegungssache von einem Menschen. Gib 10 Richtern denselben Fall, wirst mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" keine 10 exakt gleiche Urteile bekommen.

Für mich ist die Sachlage hier eh klar. Kein Mensch bei Verstand kauft ihm den Scheiß ab. Er labbert davon, dass er das Lokal mit offener Tür hinterlässt, wenn er mal wohin geht. Und dann der selbst verräterische Entschuldigungspost, mit dem gleichen Schreibstil. Und und und.

Btw., Frage an die Auskenner, wenn wir schon beim Thema Gerichtsbarkeit sind:
1. Was kann man gegen einen Staatsanwalt unternehmen, der ohne Basis Anklage erhebt?
2. Kann man jeden verklagen, der bei der Polizei eine Aussage tätigt, die hauptsächlich aus Lügen besteht, die unter Umständen zur Anklage geführt haben? Ist eine Klage wegen Verleumdung besser so früh als möglich zu tätigen oder erst nach eventuell Gerichtsverhandlung, deren Ergebnis man abwartet? Und ist die Verleumdungsklage abhängig vom Ergebnis?
Stimm grundsätzlich was du schreibst, aber die Grenze zum Beweis ist oft schwer zu definieren und hängt stets vom Einzelfall ab und, wie du richtig schreibst, wie es der jeweilige Richter sieht. Leider ist es so, dass man die Judikatur kaum voraussehen kann. Das entspricht so ziemlich genau dem Gegenteil, mit dem man den positivistischen Rechtsstaat begründet. Viele Entscheidungen von Richtern sind echt fragwürdig, werden aber von höheren Instanzen und dann von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gedeckt.
Zu deinen Fragen: Nimm eine (kostenlose) Rechtsberatung in Anspruch, das ist im Einzelfall immer sinnvoll. Generell miss sich jeder, jede Klage gefallen lassen. Es ist dann an dir, entsprechend vor Gericht oder der Verwaltungsbehörde die Sachlage so zu argumentieren und beweisen, dass die Anschuldigungen enträftet sind. Wenn du ein Anschwärzen deiner Person beweisen kannst, drehst du danach den Spieß um.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist eine Klage wegen Verleumdung besser so früh als möglich zu tätigen oder erst nach eventuell Gerichtsverhandlung, deren Ergebnis man abwartet? Und ist die Verleumdungsklage abhängig vom Ergebnis?

Aus Erfahrung weiß ich: angenommen Person A beschuldigt Person B und es kommt zur Verhandlung, in der Person B freigesprochen wird. Ist die Unschuld von Person B erwiesen, dann leitet die Staatsanwaltschaft im Normalfall automatisch ein Verfahren gegen Person A wegen Verleumdung (und evt. auch Falschaussage) ein. Wurde Person B aber im Zweifel freigesprochen, dann KANN die Stastsanwaltschaft dieses Verfahren einleiten, MUSS es aber nicht und verzichtet für gewöhnlich auch darauf.
 
Da hast du recht. Außer den Zeugen sind das Indizien.
Allerdings ergibt eine Indizienkette, die nicht widerlegt werden kann, auch eine Art von Beweis...…..
Und genau so könnte die Berufungsinstanz es auch sehen. Möglicherweise.

Man darf nicht vergessen, es war ja Frau Maurer, die angeklagt war, und es ist somit sie, für die die Unschuldsvermutung gilt. Daher sollte der Begriff des Wahrheitsbeweises möglichst weit ausgelegt werden, bevor man jemanden wegen übler Nachrede verurteilt.
 
Du meinst beispielsweise über eine dritte Person?
Daran habe ich nicht gedacht. Eher so wie es auch @Mitglied #52454 skizziert hat, nämlich dass man nicht schreibt "XY hat mir dies und das geschrieben", sondern "folgende Nachricht kam vom Account des XY". Für diese Aussage ist es leicht, den Wahrheitsbeweis zu erbringen.
 
Daran habe ich nicht gedacht. Eher so wie es auch @Mitglied #52454 skizziert hat, nämlich dass man nicht schreibt "XY hat mir dies und das geschrieben", sondern "folgende Nachricht kam vom Account des XY". Für diese Aussage ist es leicht, den Wahrheitsbeweis zu erbringen.

Im Nachhinein ist man immer gscheiter.
Aber das dürfte hier wohl auf beide Parteien zutreffen :D
 
doch gibt es, das fällt unter beleidigung. das problem dabei, eine beleidigung kann vor gericht nur dann geahndet werden, wenn sie vor mindestens fünf weiteren anwesenden personen geäußert wird. ich bin kein jurist, aber das hat mir ein anwalt in einee verfahrenspause vor kurzem erklärt.
lesen und verstehen ok..........für dich...ich sags ihm ganz alleine, also kann er nix machen. ist dann nicht anders wie bei einer persönlichen nachricht.....hamas jetzt.
 
lesen und verstehen ok..........für dich...ich sags ihm ganz alleine, also kann er nix machen. ist dann nicht anders wie bei einer persönlichen nachricht.....hamas jetzt.

du hast nix davon geschrieben, dass ihr alleine seid. wennst schon exakte juristische beispiele anführen willst, musst dich präziser ausdrücken. sonst hilfts ganze lesen nix. hamas jetzt?
 
immer ist er nicht so einfach festzustellen. manchmal ja manchmal nein.
Naja.....für einen Computerforensiker….wird der Aufwand ned so groß sein, herauszufinden DAS gehackt wurde...das Woher und vor allem Wer, wird auch für solche Leute ned so einfach sein
 
Sigi Maurer hats ja eh selbst regeln wollen, indem sie einen Shitstorm auslöste...………..

Und man muss sich ned alles gefallen lassen, vor Allem wenn es, so wie im gegenständlichen Fall, ausufert.
Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht...…..und dann kommen Gesetze wie oft der Krug zum Brunnen darf.....

Die Frage ist auch das wie.
Und da müssen wir uns fragen ob eine Kränkung, und das war es wenn auch mit sexueller Komponente, rechtfertigt jemanden öffentlich bloßzustellen, einen Shitstorm auszulösen und so seine Lebensgrundlage anzugreifen.
In Amerika haben wir diese Zustände schon, da kann schon eine Behauptung reichen deine Lebensgrundlage zu zerstören bevor irgendein Gericht tätig geworden ist.
Bei uns wurde das auch schon versucht, siehe Pilz. Der war wenigstens so rigoros, dass er zurück gekommen ist als nix dabei rum kam.
 
Und da müssen wir uns fragen ob eine Kränkung, und das war es wenn auch mit sexueller Komponente, rechtfertigt jemanden öffentlich bloßzustellen, einen Shitstorm auszulösen und so seine Lebensgrundlage anzugreifen.
Eindeutig: JA
Man sollte es sich eben sehhhhhhhhhr gut überlegen solche Pöbelein abzusondern und/oder mit den sozialen Konsequenzen leben.…..weil diese Pöbelein, u.U. auch die Lebensgrundlage des Angepöbelten angreifen, wie hier die sexuelle Integrität.
 
Eindeutig: JA
Man sollte es sich eben sehhhhhhhhhr gut überlegen solche Pöbelein abzusondern und/oder mit den sozialen Konsequenzen leben.…..weil diese Pöbelein, u.U. auch die Lebensgrundlage des Angepöbelten angreifen, wie hier die sexuelle Integrität.

Gut wenn wir nach dem Recht Auge um Auge Zahn um Zahn leben wollen.
Finden Leute halt meist so lange gut bis es einen mal selber trifft.
Vl. schaffen wir es ja den Rechtsstaat so weit auszuhölen bis wir dieses Zustände bald haben.
 
Gut wenn wir nach dem Recht Auge um Auge Zahn um Zahn leben wollen.
Was mich betrifft, eindeutig NEIN !

Natürlich sollte es mit Maß und Ziel sein!
Wollen wir alles eigenverantwortlich regeln oder wollen wir alles reglementiert haben? Die gute Mischung machts aus.
Klar, ned so einfach, da muss immer wieder nachgeschärft werden, die Umstände berücksichtigt werden, leidvolle Erfahrungen überwunden werden, usw., aber all das ist besser als Extreme.
 
Was mich betrifft, eindeutig NEIN !

Natürlich sollte es mit Maß und Ziel sein!
Wollen wir alles eigenverantwortlich regeln oder wollen wir alles reglementiert haben? Die gute Mischung machts aus.
Klar, ned so einfach, da muss immer wieder nachgeschärft werden, die Umstände berücksichtigt werden, leidvolle Erfahrungen überwunden werden, usw., aber all das ist besser als Extreme.

Die Maurer hat aber genau nach dieser Maxime gehandelt. Nicht nur das, sie wollte sogar noch einen Drauf setzen bei der Retourkutsche.
Das sollte einem schon klar sein wenn man das befürwortet.
 
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