Gemäß AGBs von Facebook darf man anderen keinen Zugriff auf sein Facebook-Konto gewähren (
Nutzungsbedingungen - Punkt 3, Absatz 1). Wie weit diese Punkt nun rechtlich berücksichtigt wird oder werden kann, liegt vermutlich im Ermessen des Richters.
Erstens steht da nur: "Dein Passwort nicht weitergeben, anderen keinen Zugriff auf dein Facebook-Konto gewähren bzw. dein Konto nicht an jemand anderen übertragen" Dass man besondere Sorgfalt üben soll, dass nicht einer das Facebook-Konto verwendet, wenn man gerade einmal nicht hinschaut, steht da nicht.
Zweitens ist das für den Richter völlig unerheblich, wie die Vereinbarungen zwischen Facebook und seinen Useren aussehen und wie weit sich die User daran halten.
Ich rekapituliere einmal:
Die Nachricht an Mauerer ist nicht strafbar, egal ob sie nun von dem Bierhändler verfasst wurde oder von jemand anderem. Sie stellt rechtlich keine Drohung und keine Beleidigung dar.
Beschuldigte ist also ausschließlich Sigrid Mauerer wegen übler Nachrade, weil sie dem Bierhändler unterstellt hat, ihr diese Nachrichten geschickt zu haben.
Der
Paragraph 111 StGB unterscheidet zwei Fälle:
Allgemein genügt für die Straffreiheit, dass man hinreichende Gründe hat, die Behauptung für wahr zu halten. (Hier könnte man argumentieren, wenn eine Nachricht von einem Facebook-Konto kommt, ist das ein hinreichender Grund, den Inhaber des Kontos für den Urheber zu halten.)
Wenn man die Behauptung allerdings
öffentlich aufstellt (zum Beispiel auf Twitter), trägt man die volle Verantwortung für die Richtigkeit. Man muss den Wahrheitsbeweis erbringen können.
Im gegenständlichen Fall konnte Maurer den Wahrheitsbeweis, dass der Inhaber des Facebook-Kontos auch der Urheber der Nachricht war, nicht erbringen. Damit ist die Sache entschieden. Wie schlampig jemand mit seinen Social-Media-Accounts umgeht, spielt hier keine Rolle.
Bei übler Nachrede kommt es zu einer Art Beweislastumkehr und das scheint mir auch natürlich: Wer über einen anderen etwas behauptet, soll die Beweislast tragen müssen, dass seine Behauptung wahr ist.