Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Also, ich frage nochmal: war das Verhalten des Herrn korrekt?
wenn ich zu dir sage.......du bist a schwuchtel und kannst mich am arsch lecken.........was willst dagegen machen. nix kannst machen. dafür gibt es kein gesetz.

und genau so verhält es sich mich persönlichen nachrichten dir nur der empfänger lesen kann. dagegen gibt es nix. schön langsam sollte das jetzt aber klar sein.
 
Sondern, dass Jedermann für sein Virtuelles Profil selbst verantwortlich ist, so dass die Ausrede: "War wer Anderer" nicht mehr zieht.
es ist noch gar nicht so lange her und twitter wurde gehäckt. dabei wurden auch millionen accs von europären ausgespäht. wie willst da jetzt eine privatperson in die pflicht nehmen? und bei FB ist es ja noch weit schlimmer. da bekommst dann von deinen FB freunden des böse ding geschickt ohne das die es wissen. brauchst ja nur schaun wie oft dann welche von anderen profilen schreiben man soll nichts was von ihnen kommt anklicken weil sie gehäckt wurden. nur bis sie das mitbekommen dauert das auch seine zeit.
oder glaubst die wissen es gleich das sie gehäckt wurden und ihr acc von jemand fremden benutzt wird.

ich glaube diese problematik mit dem häcken ist ein grund warum sie, was das net angeht, recht vorsichtig sind mit dem was du verlangst. weil sicher ist gar niemand.
 
Die Frage die der Fall auch aufwirft ist auch wie weit sollen wir noch Dinge selbst regeln und brauchst du für alles ein Gesetzt und am Ende ein Gericht?
Es wäre ein leichtes gewesen eine zünftige Antwort zurück schreiben, den Herrn FB zu melden oder in schlicht auf Ignore zu stellen.
Anscheinend geht aber leider der Trend dazu immer sofort anzuzeigen oder Selbstjustiz zu üben weil mal sich auf den Schlips getreten fühlt.
Wollen wir das? Zumindest so lange wie man sich selber immer im Recht sieht und es nicht einen selber trifft.
 
wenn ich zu dir sage.......du bist a schwuchtel und kannst mich am arsch lecken.........was willst dagegen machen. nix kannst machen. dafür gibt es kein gesetz.

doch gibt es, das fällt unter beleidigung. das problem dabei, eine beleidigung kann vor gericht nur dann geahndet werden, wenn sie vor mindestens fünf weiteren anwesenden personen geäußert wird. ich bin kein jurist, aber das hat mir ein anwalt in einee verfahrenspause vor kurzem erklärt.
 
Die Frage die der Fall auch aufwirft ist auch wie weit sollen wir noch Dinge selbst regeln und brauchst du für alles ein Gesetzt und am Ende ein Gericht?
Sigi Maurer hats ja eh selbst regeln wollen, indem sie einen Shitstorm auslöste...………..

Und man muss sich ned alles gefallen lassen, vor Allem wenn es, so wie im gegenständlichen Fall, ausufert.
Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht...…..und dann kommen Gesetze wie oft der Krug zum Brunnen darf.....
 
ich glaube diese problematik mit dem häcken ist ein grund warum sie, was das net angeht, recht vorsichtig sind mit dem was du verlangst. weil sicher ist gar niemand.

Wie ich weiter oben erwähnte, ist ein gehackter Account recht einfach festzustellen, vor Allem wenn es so ausufert, dass es vor Gericht kommt.
 
Die entscheidende Frage ist doch, kann ich als Empfänger einer beleidigenden oder belästigenden Zuschrift vom passwortgeschützten Fratzenbuch-Account des XY annehmen, dass die Nachricht von XY stammt.
Der gesunde Menschenverstand sagt: ja
Richter Apostol meint: nein

Insofern könnte es schon zu einer Klarstellung in der Berufungsinstanz kommen, sodass bspw. die Beweislast in so einem Fall beim Absender liegt und nicht bei derjenigen, die so eine Nachricht mit dem Kommentar "Folgende Nachricht habe ich von XY erhalten" veröffentlicht. Aus meiner Sicht ist nämlich der Vorsatz der üblen Nachrede gar nicht gegeben. Sie hatte nicht den Vorsatz, jemanden eines unehrenhaften Verhaltens zu beschuldigen, sondern bloß das zu veröffentlichen, was allem Anschein nach wahr erscheint.

Ich meine, wo kommen wir da hin, wenn jeder was hinrotzt, dann feig sagt "Ich war's nicht", und die Gerichte urteilen "o.k., passt."?
 
Die Frage die der Fall auch aufwirft ist auch wie weit sollen wir noch Dinge selbst regeln und brauchst du für alles ein Gesetzt und am Ende ein Gericht?
Es wäre ein leichtes gewesen eine zünftige Antwort zurück schreiben, den Herrn FB zu melden oder in schlicht auf Ignore zu stellen.
Anscheinend geht aber leider der Trend dazu immer sofort anzuzeigen oder Selbstjustiz zu üben weil mal sich auf den Schlips getreten fühlt.
Wollen wir das? Zumindest so lange wie man sich selber immer im Recht sieht und es nicht einen selber trifft.
Ich lese von Dir und anderen immer "Selbstjustiz". Selbstjustiz wäre es gewesen, wenn sie bspw. das Geschäft des Biertandlers beschmiert oder ihm vor die Tür geschissen hätte.
Das Veröffentlichen der Nachrichten hingegen fällt nicht unter "Selbstjustiz" sondern unter das von Dir propagierte "selbst regeln", und je länger ich darüber nachdenke, desto sympathischer ist mir die Reaktion. Veröffentlichen ist effizient und wirkungsvoll, und man/frau erspart sich, die Gerichte zu bemühen. Es ist nur etwas geschickteres Vorgehen gefragt, damit die Gefahr einer Anklage wegen übler Nachrede im Keim erstickt wird.
 
Richter Apostol meint: nein
Eine wichtige Sache nicht außer Acht lassen. Ein Richter = Eine Meinung. Richterschaft =! Eine Meinung. Mag sein, dass es zu gewissen Thematiken zu 80, 90 oder 99,99 % gleiche Urteile gibt, 100 % erreichst nicht.

Ich bin immer noch von dem einen Fall geschockt, den ich hier vor etlichen Jahren erwähnt habe.
Vier Menschen machen einen Safariurlaub. Verunglückt, irgendwas mit dem Wagen war los. Es gab drei Verfahren, das Ehepaar ein Verfahren und die zwei Einzelpersonen je ein Verfahren. Urteile: alle drei Varianten!!! 1xVeranstalter schuld, 1x Urlauber schuld, 1x halbe/halbe, für ein und denselben Sachverhalt!!!
 
Da ich selbst ned über FB verfüge, eine Frage in die Runde: Gibt es nach dem Einloggen auch ein Timeout bzw. kann man dies, so wie hier im EF auch deaktivieren?
 
Um das geht es hier nicht! Es wurde ein Unrecht getan, keine Frage! Aber ein Unrecht mit Unrecht oder wollen wir es eine Straftat nennen, zu beantworten geht nicht!
Gerechtigkeit hat nichts mit Recht zu tun. Wünschenswert wäre es, ist es aber nicht.

Dazu gibt es die Polizei und das Gericht!
Beleidigung ist nur dann strafrechtlich relevant, wenn es mindestens drei Personen ebenfalls mitbekommen. D.h. hier hätte sie bei der Polizei nichts erreicht. Manche Menschen werden 10 Jahre gestalkt und die Polizei unternimmt nichts...


Wer glaubt Selbstjustiz üben zu können, soll dorthin gehen wo der Pfeffer wächst, erst recht wenn es um eine Person der Öffentlichkeit geht!
Ach, echt? Zurück zur Gerechtigkeit. Ich wünsche dem Idioten die Pest am Hals. Das, was er gemacht hat, muss man bestrafen. Frau Maurer wünsche ich, dass sie etwas findet, womit sie freikommt, wenn sie ihm Schaden zufügt. Was blieb ihr über, da es nicht strafrechtlich relevant war. Der Schaden ist dennoch entstanden.

Und nur weil sie meint eine Feministin zu sein, weil sie glaubt eine Grüne zu sein, weil sie glaubt Österreich provozieren zu können, kann sie das kleine ......el alles erlauben?
Das ist eine idiotische Schlussfolgerung.
 
Es ist nur etwas geschickteres Vorgehen gefragt, damit die Gefahr einer Anklage wegen übler Nachrede im Keim erstickt wird.
Was wir ohne dieses ungeschickte Vorgehen aber nicht...so leicht....erfahren hätten.
Auch hätte dieses ungeschickte Vorgehen nicht zu dem unglaublichen Plot Twist Richtung Falscher Beweisaussage geführt.

Man kann also folgendes daraus lernen:
Bekommt man eine private Pöbelnachricht, veröffentlich man diese, mit dem Hinweis: " Folgende Nachricht habe ich vom Account der/des Frau/Herrn XYZ bekommen...." Worauf hin ein Shitstorm über die PERSON XYZ herzieht und XYZ sozial geschasst ist.
Da aber in der Veröffentlichung nicht die Person genannt wurde, sondern nur der Account wäre einer Klage wegen Übler Nachrede nicht stattgegeben.

Wenn man es aber auf die Spitze treiben will (weils einem schon reicht), dann kann man es wie Fr. Maurer machen und eben die Person selbst nennen, der Shitstorm auch da ist, es darauf ankommen zu lassen wegen Übler Nachrede angezeigt zu werden, worauf XYZ dann im Prozess zu einer Falschen Beweisaussage stimuliert wird und er deswegen, dann sogar Schmalz kriegt ….und die Üble Nachrede dann natürlich fallengelassen wird. Natürlich muss es auch beweisbar sein, dass die Person XYZ die Pöbelnachricht SELBST versandte...und ned wirklich wer Anderer den Account XYZ missbrauchte.
 
Was wir ohne dieses ungeschickte Vorgehen aber nicht...so leicht....erfahren hätten.
Auch hätte dieses ungeschickte Vorgehen nicht zu dem unglaublichen Plot Twist Richtung Falscher Beweisaussage geführt.

Man kann also folgendes daraus lernen:
Bekommt man eine private Pöbelnachricht, veröffentlich man diese, mit dem Hinweis: " Folgende Nachricht habe ich vom Account der/des Frau/Herrn XYZ bekommen...." Worauf hin ein Shitstorm über die PERSON XYZ herzieht und XYZ sozial geschasst ist.
Da aber in der Veröffentlichung nicht die Person genannt wurde, sondern nur der Account wäre einer Klage wegen Übler Nachrede nicht stattgegeben.

Wenn man es aber auf die Spitze treiben will (weils einem schon reicht), dann kann man es wie Fr. Maurer machen und eben die Person selbst nennen, der Shitstorm auch da ist, es darauf ankommen zu lassen wegen Übler Nachrede angezeigt zu werden, worauf XYZ dann im Prozess zu einer Falschen Beweisaussage stimuliert wird und er deswegen, dann sogar Schmalz kriegt ….und die Üble Nachrede dann natürlich fallengelassen wird. Natürlich muss es auch beweisbar sein, dass die Person XYZ die Pöbelnachricht SELBST versandte...und ned wirklich wer Anderer den Account XYZ missbrauchte.
Und genau dieser Beweis wird nie gelingen.
 
Warum ned?

Zeugen, Ausdrucksweise, Interpunktion, Grammatik und Stil, die einer bestimmten Person zugeordnet werden können.....und auch Unglaubwürdigkeit durch ungeschicktes Lügen, würde doch als Beweis reichen.
Meines erachtens sind das alles Indizien, aber keine stichhaltigen Beweise, bis auf Zeugen. Wenn drei aussagen, sie haben beim Verfassen und senden einer Nachricht zugeschaut, wird es wohl der Richter anerkennen müssen. Ansonsten bleibt immer die Möglichkeit, dass eine andere Person den Computer oder den Account verwendet hat. Und allein das Schüren dieser Möglichkeit, also eines Zweifels, reicht aus um den Begriff des Beweises umzustoßen.
Ausnahmen bestätigen immer die Regel.
 
Meines erachtens sind das alles Indizien, aber keine stichhaltigen Beweise, bis aud Zeugen. Wenn drei aussagen, sie haben beim Verfassen und senden einer Nachricht zugeschaut, wird es wohl der Richter anerkennen müssen. Ansonsten bleibt immer die Möglichkeit, dass eine andere Person den Computer oder den Account verwendet hat. Und allein das Schüren dieser Möglichkeit, also eines Zweifels, reicht aus um den Begriff des Beweises umzustoßen.
Ausnahmen bestätigen immer die Regel.
Da hast du recht. Außer den Zeugen sind das Indizien.
Allerdings ergibt eine Indizienkette, die nicht widerlegt werden kann, auch eine Art von Beweis...…..
 
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