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er meint ja du läßt das handy mim pin gleich neben dem pc liegen. das einfacher wird.
aso, nau daun kaun nix mehr schiefgehn
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er meint ja du läßt das handy mim pin gleich neben dem pc liegen. das einfacher wird.
wenn ich zu dir sage.......du bist a schwuchtel und kannst mich am arsch lecken.........was willst dagegen machen. nix kannst machen. dafür gibt es kein gesetz.Also, ich frage nochmal: war das Verhalten des Herrn korrekt?
es ist noch gar nicht so lange her und twitter wurde gehäckt. dabei wurden auch millionen accs von europären ausgespäht. wie willst da jetzt eine privatperson in die pflicht nehmen? und bei FB ist es ja noch weit schlimmer. da bekommst dann von deinen FB freunden des böse ding geschickt ohne das die es wissen. brauchst ja nur schaun wie oft dann welche von anderen profilen schreiben man soll nichts was von ihnen kommt anklicken weil sie gehäckt wurden. nur bis sie das mitbekommen dauert das auch seine zeit.Sondern, dass Jedermann für sein Virtuelles Profil selbst verantwortlich ist, so dass die Ausrede: "War wer Anderer" nicht mehr zieht.
wenn ich zu dir sage.......du bist a schwuchtel und kannst mich am arsch lecken.........was willst dagegen machen. nix kannst machen. dafür gibt es kein gesetz.
Sigi Maurer hats ja eh selbst regeln wollen, indem sie einen Shitstorm auslöste...………..Die Frage die der Fall auch aufwirft ist auch wie weit sollen wir noch Dinge selbst regeln und brauchst du für alles ein Gesetzt und am Ende ein Gericht?
ich glaube diese problematik mit dem häcken ist ein grund warum sie, was das net angeht, recht vorsichtig sind mit dem was du verlangst. weil sicher ist gar niemand.
du bist a schwuchtel und kannst mich am arsch lecken
Ich lese von Dir und anderen immer "Selbstjustiz". Selbstjustiz wäre es gewesen, wenn sie bspw. das Geschäft des Biertandlers beschmiert oder ihm vor die Tür geschissen hätte.Die Frage die der Fall auch aufwirft ist auch wie weit sollen wir noch Dinge selbst regeln und brauchst du für alles ein Gesetzt und am Ende ein Gericht?
Es wäre ein leichtes gewesen eine zünftige Antwort zurück schreiben, den Herrn FB zu melden oder in schlicht auf Ignore zu stellen.
Anscheinend geht aber leider der Trend dazu immer sofort anzuzeigen oder Selbstjustiz zu üben weil mal sich auf den Schlips getreten fühlt.
Wollen wir das? Zumindest so lange wie man sich selber immer im Recht sieht und es nicht einen selber trifft.
besagte Nestbeschmutzerin
weil sie glaubt Österreich provozieren zu können
Eine wichtige Sache nicht außer Acht lassen. Ein Richter = Eine Meinung. Richterschaft =! Eine Meinung. Mag sein, dass es zu gewissen Thematiken zu 80, 90 oder 99,99 % gleiche Urteile gibt, 100 % erreichst nicht.Richter Apostol meint: nein
Gerechtigkeit hat nichts mit Recht zu tun. Wünschenswert wäre es, ist es aber nicht.Um das geht es hier nicht! Es wurde ein Unrecht getan, keine Frage! Aber ein Unrecht mit Unrecht oder wollen wir es eine Straftat nennen, zu beantworten geht nicht!
Beleidigung ist nur dann strafrechtlich relevant, wenn es mindestens drei Personen ebenfalls mitbekommen. D.h. hier hätte sie bei der Polizei nichts erreicht. Manche Menschen werden 10 Jahre gestalkt und die Polizei unternimmt nichts...Dazu gibt es die Polizei und das Gericht!
Ach, echt? Zurück zur Gerechtigkeit. Ich wünsche dem Idioten die Pest am Hals. Das, was er gemacht hat, muss man bestrafen. Frau Maurer wünsche ich, dass sie etwas findet, womit sie freikommt, wenn sie ihm Schaden zufügt. Was blieb ihr über, da es nicht strafrechtlich relevant war. Der Schaden ist dennoch entstanden.Wer glaubt Selbstjustiz üben zu können, soll dorthin gehen wo der Pfeffer wächst, erst recht wenn es um eine Person der Öffentlichkeit geht!
Das ist eine idiotische Schlussfolgerung.Und nur weil sie meint eine Feministin zu sein, weil sie glaubt eine Grüne zu sein, weil sie glaubt Österreich provozieren zu können, kann sie das kleine ......el alles erlauben?
Was wir ohne dieses ungeschickte Vorgehen aber nicht...so leicht....erfahren hätten.Es ist nur etwas geschickteres Vorgehen gefragt, damit die Gefahr einer Anklage wegen übler Nachrede im Keim erstickt wird.
Und genau dieser Beweis wird nie gelingen.Was wir ohne dieses ungeschickte Vorgehen aber nicht...so leicht....erfahren hätten.
Auch hätte dieses ungeschickte Vorgehen nicht zu dem unglaublichen Plot Twist Richtung Falscher Beweisaussage geführt.
Man kann also folgendes daraus lernen:
Bekommt man eine private Pöbelnachricht, veröffentlich man diese, mit dem Hinweis: " Folgende Nachricht habe ich vom Account der/des Frau/Herrn XYZ bekommen...." Worauf hin ein Shitstorm über die PERSON XYZ herzieht und XYZ sozial geschasst ist.
Da aber in der Veröffentlichung nicht die Person genannt wurde, sondern nur der Account wäre einer Klage wegen Übler Nachrede nicht stattgegeben.
Wenn man es aber auf die Spitze treiben will (weils einem schon reicht), dann kann man es wie Fr. Maurer machen und eben die Person selbst nennen, der Shitstorm auch da ist, es darauf ankommen zu lassen wegen Übler Nachrede angezeigt zu werden, worauf XYZ dann im Prozess zu einer Falschen Beweisaussage stimuliert wird und er deswegen, dann sogar Schmalz kriegt ….und die Üble Nachrede dann natürlich fallengelassen wird. Natürlich muss es auch beweisbar sein, dass die Person XYZ die Pöbelnachricht SELBST versandte...und ned wirklich wer Anderer den Account XYZ missbrauchte.
Und genau dieser Beweis wird nie gelingen.
Meines erachtens sind das alles Indizien, aber keine stichhaltigen Beweise, bis auf Zeugen. Wenn drei aussagen, sie haben beim Verfassen und senden einer Nachricht zugeschaut, wird es wohl der Richter anerkennen müssen. Ansonsten bleibt immer die Möglichkeit, dass eine andere Person den Computer oder den Account verwendet hat. Und allein das Schüren dieser Möglichkeit, also eines Zweifels, reicht aus um den Begriff des Beweises umzustoßen.Warum ned?
Zeugen, Ausdrucksweise, Interpunktion, Grammatik und Stil, die einer bestimmten Person zugeordnet werden können.....und auch Unglaubwürdigkeit durch ungeschicktes Lügen, würde doch als Beweis reichen.
Da hast du recht. Außer den Zeugen sind das Indizien.Meines erachtens sind das alles Indizien, aber keine stichhaltigen Beweise, bis aud Zeugen. Wenn drei aussagen, sie haben beim Verfassen und senden einer Nachricht zugeschaut, wird es wohl der Richter anerkennen müssen. Ansonsten bleibt immer die Möglichkeit, dass eine andere Person den Computer oder den Account verwendet hat. Und allein das Schüren dieser Möglichkeit, also eines Zweifels, reicht aus um den Begriff des Beweises umzustoßen.
Ausnahmen bestätigen immer die Regel.