Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Die meisten sind zu doof zu begreifen warum sie verurteilt wurde.
Es geht um Rufschädigung, dass hat mit der ihr passierten verbalen sexuellen Belästigung nichts zu tun.

Ein Beispiel!
Wenn dir heute eine gescheuert wird und du dich aus Reflex raus so wehrst das der Andere mehr verletzt ist, bist du der Angeklagte.

Und welches Publikum ein Lokal anzieht, dass kann der Bevölkerung insgesamt egal sein.
Auch wenn es den direkten Bewohner der Umgebung nicht schmeckt....leider, ist so.

Das mag schon so sein, dass es dem Gericht hauptsächlich um üble Nachrede und nicht um sexuelle Belästigung geht. Nur ist die Wahrnehmung der Bevölkerung eine andere. Wen wundert's, erstens ist die Enpörung bei sexueller Belästigung immer größer als bei Rufschädigung oder übler Nachrede, zweitens wurden alle Vorkommnisse des Falles Maurer in den Medien immer mit dem Schwerpunkt sexuelle Belästigung präsentiert.
Abet da sieht man wieder mal ganz deutlich, wie aufgebauscht das alles wird. Kreditschädigung, sexuelle Belästigung, üble Nachrede, Falschaussage... alles schlimm, darüber gibt's keine Diskussion, aber andererseits auch keine Kapitalverbrechen. Deshalb kann ich den Wirten einfach nicht verstehen, wegen so etwas vor Gericht zu gehen. Dass er sich mit einer Klage gegen eine (Ex)Politikerin ins Rampenlicht katapultiert und halb Österreich gegen sich aufbringt, hätte ihm klar sein müssen. Und wofür? Für ein paar tausend Euro. Der Existenz seines Lokals bringt dieses Vorgehen sicher nicht viel.

Zum anderen Punkt, der Bevölkerung kann es egal sein, welches Publikum ein Lokal anzieht, das stimmt. Aber ihm nicht. Wenn mir als Wirt meine sogenannten Freunde/Stammgäste in den Rücken fallen und zwar auf eine Art und Weise, die mir und meiner Familie u.U. meine Existenz zerstört, dann ist mir das nicht egal. Darum ging es in dem gestrigen Beispiel.

So, noch etwas zu deiner Notwehrsituation: auch da wurde schon oft anders entschieden. Es kommt (leider) sehr auf deinen Anwalt und auch den Richter an, ob die Verhandlung für oder gegen dich läuft. Das Verhandlungsergebnis solcher Notwehrsituationen vorherzusagen, ist oftmals überhaupt nicht möglich.
 
Da sind schon einige Schmankerl dabei, aber auch ziemlich oage Sachen.

Ja, man muss sich die Beschreibungen der Vergehen auf der Zunge zergehen lassen... "drohte die Person zu erstechen, wenn sie sich mit Anderen trifft"... "wird beschuldigt, der klagenden Partei den Schädel an die Wand geschmettert zu haben"... da sieht man im Vergleich, wegen welchem Lercherlscheiss unsere Gerichte bemüht werden.:roll:
 
Ich bin immer noch auf der Suche nach einer Liste mit den aktuellen Gerichtsverhandlungen. Würde echt hin und wieder in einer freien Stunde zuschauen.

Spar's dir. Glaub mir, du versäumst nichts. 98% der Verhandlung ist zum Einschlafen, selbst bei Paragraph 75. Bleib im Bett, da hast mehr davon.
 
...kann ich den Wirten einfach nicht verstehen, wegen so etwas vor Gericht zu gehen. Dass er sich mit einer Klage gegen eine (Ex)Politikerin ins Rampenlicht katapultiert und halb Österreich gegen sich aufbringt, hätte ihm klar sein müssen. Und wofür? Für ein paar tausend Euro. Der Existenz seines Lokals bringt dieses Vorgehen sicher nicht viel.



Das ist ein guter Punkt und gerade das bringt mich zur Meinung, er war es nicht. Daher fühlt er sich zu Unrecht angeprangert und will diesen "Schmach" gerichtlich rächen. :hmm:
 
Ja, man muss sich die Beschreibungen der Vergehen auf der Zunge zergehen lassen... "drohte die Person zu erstechen, wenn sie sich mit Anderen trifft"... "wird beschuldigt, der klagenden Partei den Schädel an die Wand geschmettert zu haben"... da sieht man im Vergleich, wegen welchem Lercherlscheiss unsere Gerichte bemüht werden.:roll:
Welcher Lercherlscheiss zum Beispiel?
 
Maschendrahtzaun & Fressenbüchlnachrichten.
Das erste ist Zivilrecht. Prozesse über Maschendrahtzäune gibt's in WN sicher auch, aber sie erscheinen wohl nicht im Verhandlungskalender.
Und das zweite ... naja, das musst halt einen gewissen Biertandler fragen, warum er wegen so etwas zu Gericht gezogen ist ;).
 
interessanter nebenaspekt an der angelegenheit, das urteil ist ein freibrief für jegliches klagbare posting im web!

ich war's nicht und mein pc ist der ganzen familie frei zugänglich, fragt's die mal. und die müssen sich einerseits nicht selbst belasten und können sich dann auch noch drauf berufen, dass sie gegen angehörige nicht aussagen müssen, falls wissen wer es war!

Das ist der springende Punkt und das Hauptproblem des Urteils.

Der Richter hat in seinem Urteil Indizien, die meiner Meinung nach den Verfasser klar erkennbar machen, als unzureichend eingestuft ("Tom- aus- Wien" hat darauf bereits hingewiesen)

1; Facebookaccount des Wirtes
2; Er schreibt " bist an MEINEM Lokal vorbei gegangen"
3; Die sehr auffällige Orthographie, welche identisch mit dem Distanzierungspostings gewesen ist
4; Verhalten des Wirtes: wurde sofort angriffig ohne Entschuldigung in Richtung von Maurer und auch ohne Versuche den vermeintlichen Verfasser der Nachricht selbst zu identifizieren

Ich frage mich:
Wie soll ein Staatsanwalt bei strafrechtlich relevanten Postings einen Wahrheitsbeweis erbringen, wenn die Hürden so angesetzt werden, dass sie unerreichbar sind?
 
Das ist der springende Punkt und das Hauptproblem des Urteils.

Der Richter hat in seinem Urteil Indizien, die meiner Meinung nach den Verfasser klar erkennbar machen, als unzureichend eingestuft ("Tom- aus- Wien" hat darauf bereits hingewiesen)

1; Facebookaccount des Wirtes
2; Er schreibt " bist an MEINEM Lokal vorbei gegangen"
3; Die sehr auffällige Orthographie, welche identisch mit dem Distanzierungspostings gewesen ist
4; Verhalten des Wirtes: wurde sofort angriffig ohne Entschuldigung in Richtung von Maurer und auch ohne Versuche den vermeintlichen Verfasser der Nachricht selbst zu identifizieren

Ich frage mich:
Wie soll ein Staatsanwalt bei strafrechtlich relevanten Postings einen Wahrheitsbeweis erbringen, wenn die Hürden so angesetzt werden, dass sie unerreichbar sind?

Strafrechlich relevante Postings hat allein die Maurer gesetzt. ;)
 
also ich hoffe das der Geschäftsbesitzer eine ordentliche Pleite hinlegt und zusperren muss!
 
Strafrechlich relevante Postings hat allein die Maurer gesetzt. ;)
Ich verstehe deinen Einwand nicht ganz.

1;Möglicherweise strafrechtliche Postings. Es gibt es noch keine Rechtskraft.


2;Maurer sollte einen Wahrheitsbeweis erbringen, der aufgrund hoher Anforderungen nicht gelang.
In JEDEM Strafprozess ist der Staatsanwalt in dieser Position, da auch er den Wahrheitsbeweis erbringen muss.
Bei jedem Hassposting oder Wiederbetätigungsprozess ist der Staatsanwalt in der selben Position (betreffend Wahrheitsbeweis) wie es Maurer in diesem Prozess gewesen ist.
 
@Mitglied #328725
Ah, ich verstehe, das war ein Missverständnis.
Wenn ich von strafrechtlichen Postings sprach bezog ich mich nicht auf den Maurerprozess.
 
Ich verstehe deinen Einwand nicht ganz.

1;Möglicherweise strafrechtliche Postings. Es gibt es noch keine Rechtskraft.


2;Maurer sollte einen Wahrheitsbeweis erbringen, der aufgrund hoher Anforderungen nicht gelang.
In JEDEM Strafprozess ist der Staatsanwalt in dieser Position, da auch er den Wahrheitsbeweis erbringen muss.
Bei jedem Hassposting oder Wiederbetätigungsprozess ist der Staatsanwalt in der selben Position (betreffend Wahrheitsbeweis) wie es Maurer in diesem Prozess gewesen ist.
Naja, das Kuriose an der strafrechtlichen Situation ist ja, dass ein wegen Mordes Angeklagter schon auf Basis von Indizien verurteilt werden kann, während man vom Vorwurf der üblen Nachrede hingegen ausdrücklich nur mittels eines Wahrheitsbeweises freikommt. Die Frage ist halt, wie schon bspw. @Mitglied #397552 schrieb, wo das Indiz aufhört und der Beweis anfängt. Richter Apostol ist trotz der von Dir aufgelisteten Tatsachen der Meinung, das alles reicht immer noch nicht für einen Beweis. Man darf gespannt sein, ob die Berufungsinstanz das auch so sieht.
 
In JEDEM Strafprozess ist der Staatsanwalt in dieser Position, da auch er den Wahrheitsbeweis erbringen muss.
Bei jedem Hassposting oder Wiederbetätigungsprozess ist der Staatsanwalt in der selben Position (betreffend Wahrheitsbeweis) wie es Maurer in diesem Prozess gewesen ist.
naja die verhören(polizei) die beschuldigten in der regel. und die geben es dann meist auch gleich zu es gemacht zu haben.
 
Naja, das Kuriose an der strafrechtlichen Situation ist ja, dass ein wegen Mordes Angeklagter schon auf Basis von Indizien verurteilt werden kann, während man vom Vorwurf der üblen Nachrede hingegen ausdrücklich nur mittels eines Wahrheitsbeweises freikommt. Die Frage ist halt, wie schon bspw. @Mitglied #397552 schrieb, wo das Indiz aufhört und der Beweis anfängt. Richter Apostol ist trotz der von Dir aufgelisteten Tatsachen der Meinung, das alles reicht immer noch nicht für einen Beweis. Man darf gespannt sein, ob die Berufungsinstanz das auch so sieht.

Ich hege die Vermutung es war ein taktisches Urteil - im war klar: diese Sache wird durchjudiziert, egal welches Urteil er fällt.
Er schuf bereits die richtigen Hebelpunkte für den weiteren Instanzenweg.
Ist aber nur eine (leicht verschwörungstheoretische) Mutmaßung meinerseits.:rofl:
 
Oida Vodda!!! Wr.Neustadt muss ein Sodom 1.Klasse sein, lest einmal die Ankündigungen genau durch... :shock:
Klar, es passiert so einiges im Lande. Schau mal bei den anderen Landesgerichten ;)

Naja, das Kuriose an der strafrechtlichen Situation ist ja, dass ein wegen Mordes Angeklagter schon auf Basis von Indizien verurteilt werden kann, während man vom Vorwurf der üblen Nachrede hingegen ausdrücklich nur mittels eines Wahrheitsbeweises freikommt. Die Frage ist halt, wie schon bspw. @Mitglied #397552 schrieb, wo das Indiz aufhört und der Beweis anfängt. Richter Apostol ist trotz der von Dir aufgelisteten Tatsachen der Meinung, das alles reicht immer noch nicht für einen Beweis. Man darf gespannt sein, ob die Berufungsinstanz das auch so sieht.
Wie du schreibst, der Richter klassifiziert es noch nicht als Beweis. Ein anderer hätte es vielleicht schon. Ein Urteil ist und bleibt eine Einzelsfallentscheidung. Die Berufungsinstanz beurteilt nur mehr, ob das Erstrichterurteil quasi plausibel ist und ob es Formfehler gab. Ich persönlich glaube, das Urteil wird bestätigt werden, aber so was weiß man vorher nie.
 
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