Naja, das Kuriose an der strafrechtlichen Situation ist ja, dass ein wegen Mordes Angeklagter schon auf Basis von Indizien verurteilt werden kann, während man vom Vorwurf der üblen Nachrede hingegen ausdrücklich nur mittels eines Wahrheits
beweises freikommt. Die Frage ist halt, wie schon bspw.
@Mitglied #397552 schrieb, wo das Indiz aufhört und der Beweis anfängt. Richter Apostol ist trotz der von Dir aufgelisteten Tatsachen der Meinung, das alles reicht immer noch nicht für einen Beweis. Man darf gespannt sein, ob die Berufungsinstanz das auch so sieht.