Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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Dann hast du Nedul einfach nicht verstanden.
Es geht um die Gesetzeslücke.
 
schlaf weiter .
es geht darum, dass er mit irgend einer Anmache bei ihr nicht landen konnte und jetzt denkt ihr sie wurde verurteilt weil sie ihn nicht ran lassen wollte.

Interessanter Stil "Anmache" (Zitat online Presse):
"Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen", heißt es in einer der Nachrichten, die Maurer über Facebook erhielt. Eine zweite Nachricht wurde noch vulgärer und beleidigender. Der Lokalbesitzer bestritt die Vorwürfe vehement und behauptete, Lokalgäste hätten sie vom frei benutzbaren Computer im Lokal gesendet.

Ich kenne keine Frau, bei der man mit solchen Sprüchen "landen" würde.

Herr Lokalbesitzer fühlte sich durch das "outing" an den Pranger gestellt und verletzt. Offenbar hat er übersehen, dass das Internet eben kein Privatgemach ist.

Das Urteil erfolgte, so die Nachrichtenlage, alleine aus dem Grund, weil Frau S. Maurer nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass der Inhaber des Accounts auch selbst die Nachrichten verfasst hätte.

Oder habe ich da etwas missverstanden.

Ich habe übrigens mein ganzes Leben lang, Frau Maurer niemals persönlich gesehen oder getroffen. Das ist natürlich auch ein Grund, warum ich bei ihr nicht "landen" konnte... :haha:
 
Dann hast du Nedul einfach nicht verstanden....
Er ist heute ein wenig unverstehbar unterwegs....

.... Es geht um die Gesetzeslücke.
Eine mögliche Gesetzeslücke.
Veröffentlichte Empörung und Meinungsäußerungen können als Befindlichkeiten durchgehen. Aber irgendwann muss man wieder zur Sacharbeit kommen. Und die wird üblicherweise von den juristischen "Handwerkern" und kaum jemals von öffentlichkeitswirksamen Politikerinnen und Politikern gemacht.
 
Es geht um die Gesetzeslücke.
Im Fall von Drohungen mit Gewalttaten sehe ich natürlich eine Gesetzeslücke, wenn das - obwohl nachgewiesen - unbestraft bleibt. Aber für die Anflegelungen durch den Bier - Wirt sehe ich das eben nicht so, das kann man mit solchen Drohungen nicht gleich setzen. Wobei es in diesem Fall sowieso um etwas anderes geht. Das Urteil stützt sich darauf, dass der Richter meinte, es sei nicht zu 100 % bewiesen, dass der Bier - Wirt die PN geschrieben hat.

Du bist der Meinung, die Behauptungen des Wirten wären eine dumme Ausrede. Und ich liege da mit meiner Meinung sicher nicht gar so weit entfernt von der deinigen. Aber es sind eben Meinungen und keine bewiesenen Tatsachen. Da ich jetzt mehr als eine Woche nicht daheim war, fehlen mir allerdings die letzten Erkenntnisse in dem Fall. Geht das Gericht der Sache weiter nach, ob die Behauptungen des Bier - Wirten Falschaussagen waren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Morddrohungen via PN in sozialen Medien stellen anscheinend keinen Straftatbestand dar, solang man nicht zweifelsfrei nachweisen kann, wer diese verfasst hat. Zumindest hab ich das so verstanden. Deshalb hat Sigi Maurer auch die Morddrohungen veröffentlicht und quasi darum gebeten, dass der Absender bestätigt diese selbst verfasst zu haben.
Morddrohungen können sehr wohl als gefährliche Drohung strafbar sein. Zeigt man diese an, müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich ermitteln, was bedeutet, dass der Verfasser der Nachrichten ausfindig gemacht wird. Soweit ich mich an die von Sigrid Maurer nach dem Prozess veröffentlichten Nachrichten erinnern kann, war da aber eben keine Morddrohung dabei, sondern "nur" die "Empfehlung", sich aufzuhängen. Und diese ist nicht strafbar. Man sieht also, dass so manche der kranken Hassposter sich offenbar juristisch auskennen und die Grenze zwischen strafbaren und gerade noch nicht strafbaren Äußerungen gut kennen..

Ist anscheinend ein Zeichen unserer Zeit, dass alles gesetzlich geregelt werden muss.
Ja, es ist ein Zeichen, aber eben nur ein solches, ein Symptom. Die Ursache dafür liegt darin, dass offenbar eine signifikant große Zahl an Leuten die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens ignorieren oder nicht kennen, sich sozusagen abseits der Zivilisation bewegen.
 
blablabla - ich nehme euch nicht ernst, fallt euch das nicht auf .

sollte man ein Täter-Profil erstellen von dieses Sigi-Bashern .
 
das Thema ist schon lange tot nur merkt ihr es nicht weil ihr denkt ihr habt diesbezüglich Relevanz .
 
Spass beiseite! ... wer von Euch Männern, und hier meine ich "richtige Männer", würde, wenn er die Gelegenheit dazu hätte, mit der Sigi Maurer Sex, richtig wilden ordinären Sex (möglicherweise auf dem Tresen eines Bierlokals) haben wollen? Ich: Ja!

Bin möglicherweise oberflächlich, aber als sie noch längere Haare hatte, wäre ich nicht abgeneigt :D Allerdings sicher nicht auf einem Tresen oder sonst wo in einem (oder in dem) Bierlokal :kotzen:
Mit der jetzigen Frisur lautet die Antwort jedoch ganz klar nein.
 
Also wenn man diesen Zusammenhang nicht erkennt.....


Genau das Gegenteil wird ausgedrückt.
Übrigens zwischen "Missfallen" und "fachlicher, sachlicher Aussage" liegen oft Meilen Unterschied.


Ich fühle mich dafür verantwortlich, was ich aussage. Aber nicht für das was Andere verstehen, oder möglicherweise nicht verstehen.


Das lässt sich unter persönliche Befindlichkeitsstörung einreihen.
Darüber hinaus ist der inhaltliche Gehalt irgendwo zwischen minus Unendlich und Null. Mathematisch ausgedrückt.


Was hat das nun mit dem Urteil zu tun?

Wobei es erfreulicherweise derzeit noch so ist, dass Straftaten im Nachhinein verhandelt werden. Auch wenn die Algorithmenschmiede angeblich schon an "Präventionssystemen" arbeiten.... vielleicht wird man in Zukunft für Dinge verurteilt, die man vermutlich begehen wird?
Und nein, das ist quasi ein Zitat. Nicht meine Einbildung.

Sorry aber mir entgeht die Logik deines ersten Postings auch. Schaut eher nach einer gewöhnlichen und nicht besonders intelligenten Stichelei aus. Egal, bist nicht er erste hier ;)
 
... und wenn man die Berichte in den Medien liest, müsste das durchgehen.
Genau das war ja, so meine Wahrnehmung, das Problem - vermutlich hätte es auch jemand anderer schreiben können.
Herr Wirt hat ja sogar, Telefonprotokolle vorgelegt (ok, man kann auch telefonieren ohne zu telefonieren..... )

Ich bin schon neugierig, was den Damen und Herren Juristen einfallen wird. Denn mit dem Internet tut sich eine nationale Gesetzgebung und Justiz naturgemäß schwer.

Aber, wenn ich mich richtig erinnere - hat Herr Wirt nun auch eine Klage am Hals?! Und es konnte nachgewiesen werden, dass er mehrmals postings im Zusammenhang mit einer der Regierungsparteien "geliked" bzw "geteilt" hätte..... aber vermutlich nicht jene, in deren Kontext sich nicht wenige der Hassposter breit gemacht haben....
 
Nein.
Denn die Justiz hat nicht ausreichend rechtliche Grundlagen, um zu handeln.
Hass-Posting ist kein Ausdruck von Meinungsfreiheit sondern von menschenverachtender krimineller Energie...
Davor gehören Individuen und Gesellschaft geschützt.
 
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