Sigi Maurer heute vor Gericht schuldig gesprochen

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@Mitglied #24985

ja das wissen wir mittlerweile! wir wissen auch: nicht der Craftbeer-Händler hat an Fehler gemacht, sondern die Maurer
vor allem sollte mir klar sein, wenn ich als politiker im FB bin werde ich dort sachen zu lesen bekommen die mir weniger gefallen.
ob das ok ist oder nicht darüber kann man streiten. nur dünnhäutig darfst in den sozialen medien nicht sein. die sind kwasi ein abbild der straße. aber halt nicht der kärntner straße sondern einer finsteren im 10 hieb.
 
Hi,

Beweisbar ist nur, von welchem PC und über welchen Account die PN verfasst worden ist. Wer auf die Tasten gedrückt hat, das läßt sich so nicht nachweisen.

das ist so nicht korrekt. Sie konnte es nicht beweisen, bevor sie die Anschuldigung gemacht hat.

Natürlich gäbe es computerforensische Methoden nachzuweisen, dass er es war. Aber die Kosten wären exorbitant.

LG Tom
 
Natürlich gäbe es computerforensische Methoden nachzuweisen, dass er es war. Aber die Kosten wären exorbitant.
Und wie bitte soll das gehen? Der Fingerabdruck des Posters wird nicht ausgewertet. Abgesehen davon ist Beleidigung (sozusagen) unter 4 Augen kein strafbarer Tatbestand.
 
Natürlich gäbe es computerforensische Methoden nachzuweisen, dass er es war.
sorry das is blödsinn. du kannst bestenfalls nachweisen das es von dem pc gekommen ist. mehr schon nicht. wer es geschrieben hat kannst schwer beweisen. außer es wäre zufällig eine kamera montiert mit genauer uhrzeit.
 
die brüllen nur - je nach politischer Richtung - "Buh" oder "Bravo".
Natürlich fordert Sigrid Maurer mit ihrem Verhalten (auch in der Vergangenheit) Häme heraus. Aber der Richter hat es sich offensichtlich gar nicht einfach gemacht, er hat ihr ja sogar ein Hölzchen geworfen. Aber sie ist stur bei ihrer Ansicht geblieben.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie in der Berufung erfolgreich sein wird. Aber lassen wir uns überraschen.
 
sorry das is blödsinn. du kannst bestenfalls nachweisen das es von dem pc gekommen ist. mehr schon nicht. wer es geschrieben hat kannst schwer beweisen. außer es wäre zufällig eine kamera montiert mit genauer uhrzeit.
Vielleicht mit der Wortwahl, eventueller Rechtschreibfehler usw
 
Es geht immer um das WIE.

Gerade sie hätte durch ihre Kontakte von der Partei her Mittel und Wege gehabt, dass Ganze intelligenter anzugehen und ihm somit wirklich eines vor den Latz zu knallen.
So aber machte ihre Mediengeilheit und Prepotenz ihr einen Strich durch die Rechnung.
Den Ausgang der Verhandlung kann sie sich selber zuschreiben.

Nur weil sie bekannt und goschert ist erwartet man von ihr, dass sie nicht emotional reagiert?
Ihr Mediengeilheit zu unterstellen, nur weils derart ekelerregende, übergriffige Meldungen öffentlich macht find ich traurig.

Möglich, dass ein anderer Umgang damit besser gewesen wäre, aber das Reinkippen ist mMn verständlich...da scheiß ich doch drauf, wenn wir soweit sind, dass ein Opfer nicht reagieren darf oder zuerst mal überlegen muss woraus man ihm einen Strick drehen kann.
 
Hi,
siehst Du, da liegt der Unterschied: Wir Linke haben uns immer gefreut, wenn der Haider einen Prozess gewonnen hatte, der - aus rechtsstaatlicher Sicht - gewonnen werden sollte.
Und wir waren nicht froh, wenn er verurteilt wurde, obwohl ein Freispruch angebracht gewesen wäre.
Ich kann mich erinnern, als er den Muzikant mit "Wie kann einer, der Ariel heißt, so viel Dreck am Stecken haben?" verarscht hat, und verurteilt wurde, da kam wenig Beifall von den Linken, weil sowas an sich als Satire, Spaß, wie immer zulässig sein müsste.
LG Tom


Bei der Maurer ist kein Freispruch angebracht. ;) Muzikant - muss man den Typ kennen? :fragezeichen:
 
Hi,

Und wie bitte soll das gehen? Der Fingerabdruck des Posters wird nicht ausgewertet.

und

sorry das is blödsinn. du kannst bestenfalls nachweisen das es von dem pc gekommen ist. mehr schon nicht. wer es geschrieben hat kannst schwer beweisen. außer es wäre zufällig eine kamera montiert mit genauer uhrzeit.

Aber nein. Das Tippmuster eines Menschen ist individuell wie ein Fingerabdruck, ebenso Formulierungen, Schreibweise, ..... nicht so gut wie ein Fingerabdruck, aber so gut wie Handschrift.

Ein forensisches Gutachten des Textes hätte wohl gereicht.



Abgesehen davon ist Beleidigung (sozusagen) unter 4 Augen kein strafbarer Tatbestand.

Klar, aber wäre nachgewiesen, dass er es war, wäre sie nicht verurteilt worden.


LG Tom
 
Das hat doch mit Unkenntnis nichts zu tun, sondern mit menschlicher Reaktion in einer Ausnahmesituation.
Geh bitte ...... ich versteh ja, dass man sich solche Anflegelungen nicht gerne gefallen läßt. Aber Ausnahmesituation ist das beileibe keine.

Eine Ausnahmesituation ist es, wenn dunkle Gestalten zu Silvester ein junges Mädchen "antanzen" und bedrängen.
 
Nur weil sie bekannt und goschert ist erwartet man von ihr, dass sie nicht emotional reagiert?
Ihr Mediengeilheit zu unterstellen, nur weils derart ekelerregende, übergriffige Meldungen öffentlich macht find ich traurig.

Möglich, dass ein anderer Umgang damit besser gewesen wäre, aber das Reinkippen ist mMn verständlich...da scheiß ich doch drauf, wenn wir soweit sind, dass ein Opfer nicht reagieren darf oder zuerst mal überlegen muss woraus man ihm einen Strick drehen kann.

Erstens ist das ganze hoch gepuscht, denn es ist Gottlob nicht mehr als ein paar ungehobelter Worte passiert.
Natürlich nicht die feine Englische aber es passiert.....vielen Frauen....und DIE regeln das für sich selber. ^^

Und mal ehrlich was hat man positives von Frau Maurer in Erinnerung?
Mal nachdenken :hmm:
Ahhhh....
Das Foto nach der Wahlschlappe wo sie sitzend mit Sektglas in der Hand und den Stinkefinger zeigend.
Damit hat sie sich sehr geschadet.
 
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