Soll das schutzalter gesenkt oder erhoeht werden?

Es geht hier nicht um einvernehmliche Verbindungen unter Jugendlichen bzw jungen Erwachsenen, sonder um deren Schutzalter um so wenig wie möglich an Spielraum zu lassen für die Personen, die zum Sex mit sehr jungen Menschen tendieren.
Heutzutage sexuelle Missbrauch geschieht an Klöster, Schulen oder auch Zuhause....Klar, Paragraphen schützen die Kinder nicht davor, aber sind manchmal hilfreich ( leider zu selten) die Konsequenzen zu ziehen.
 
Es geht ja auchnicht darum ob 2 jugendliche, in welchem alter auch immer, 14, 15, 16,.. miteinander sex haben,


....um das gehts aber auch nicht!! Es geht ums Schutzalter und das liegt nun mal bei 14. Wenn deine 15 jährige Tochter mit einem 30 jährigem Mann Sex haben will, wirst du es nicht verhindern können und der Gesetzgeber hat auch nichts dagegen - ausser der Mann ist der Lehrer/Trainer oder sonstiges deiner Tochter.

Vergewaltigung ist ein schlimmer Tatbestand, macht aber keinen Unterschied ob jetzt eine 16- oder 19 jährige Frau vergewaltigt wird. Von Kindern ist/war hier ja überhaupt nie die Rede genauso wenig wie von Gewalt.

Es geht hier um einvernehmlichen Sex.
 
Jetzt mal ne ernsthafte Frage:

Ich kann die Rachegelüste ja durchaus nachvollziehen, wenn sich jemand am Kind vergreift. Würd mir wohl nicht anders gehn..
Aber mal ehrlich, eine Umsetzung eurer Gedanken haltet ihr auch in so einer schlimmen Situation für auszuschließen, oder?

Ich mag gar ned dran denken, wie es dem Kind geht - missbraucht/vergewaltigt und jetzt auch noch die Bezugsperson (Mama oder Papa) weg weil in Haft? Na bravo ;)

leider ist das eine diskussion auf hilfsschuelerniveau!
argumente haben hier seltenheitswert, dazu kommt noch, dass user die fuer gehaltvolle beitraege bekannt sind, sich nicht an der diskussion beteiligen. auch bei den juristen herrscht funkstille zu diesem thema. statt dessen scheint ein wettbewerb ausgebrochen zu sein, wer schreibt den groessten schwachsinn zur sache.
dass das gesetz schwachpunkte in beiden richtungen aufweist scheint unter fachleuten unbestritten zu sein.
ein schwachpunkt ist fuer mich, dass nach der derzeitigen gesetzeslage ein jugendlicher liebhaber in oesterreich als sexualverbrecher abgeurteilt werden koennte, wenn z.b. eine 15jaehrige mit einem 19 jaehrigen sex hat. so wurde in georgia, wegen eines aehlichen delikts ein 17 jaehriger schueler wegen einvernehmlichen oralverkehrs mit einer 15jaehrigen zu 10 jahren gefaengnis verurteilt. erst der oberste gerichtshof hob dieses urteil als als unverhaeltnismaessig auf. inzwischen wurde diese gesetzesstelle in liberalisiert. in oesterreich waere nach der derzeitigen rechtslage geschlechtsverkehr einer 15 jaehrigen mit einem 19 jaehrigen in vielen faellen strafbar obwohl er sicher hunderte mal im jahr vorkommt. derzeit laeuft vieles darauf hinaus, jugendliche durchgaengig zu unmuendigen kindern zu machen, um dann im namen des kinderschutzes wenigstens an den jungen Menschen mehr und mehr sexualrepression nach US-amerikanischem Vorbild zu betreiben. moralvorstellungen sollten jedoch im strafgesetz nichts verloren haben, denn unser rechtsstaat beruht auf dem prinzip der verletzung von rechtsguetern.
hirni
 
in oesterreich waere nach der derzeitigen rechtslage geschlechtsverkehr einer 15 jaehrigen mit einem 19 jaehrigen in vielen faellen strafbar



Das ist UNSINN!!!!! Bevor du die Beiträge hier pauschal verunglimpfst, solltest du dich selbst erstmal über die Gesetzeslage in Österreich informieren. Bisher ist der Unsinn zumindest zu einem Gutteil von DIR gekommen.
 
15 jährige Tochter mit einem 30 jährigem Mann Sex

Gesetzgeber hat auch nichts dagegen

dazu nur.- wo kein kläger, da kein richter!

heute muss ich hirni mal recht geben, im prinzip macht sich jeder über 18 strafbar der mit jemandem unter 18 sex hat, nur dann wäre ein guter teil unseres landes im knast. es wird auch sicher nicht gestraft wenn eine 14 jährige mit einem30 jährigem sex hat, solange nichts passiert(schwangerschaft), sollte es so sein, dann gibt es sehr wohl konsequenzen.

gewalt ist natürlich ein anderes thema, dennoch wird unterschieden vor gericht, welches alter die jeweilige person zum zeitpunkt der tat hatte,- es gibt auch sehr milde urteile, mir unverständlich warum, den jeder gewalttäter gehört weg, meiner meinung nach (ja, ich bin in solchen fällen für die todesstrafe), am schlimmsten ist es wenn es kinder erwischt, da die sich ob der kräfteverhälltnisse, körperlicher und geistiger form, nun mal überhaupt nicht wehren können.

das schutzalter sollte so bleiben, sollte nur mehr kontroliert werden, aber auch da, wo kein kläger, da kein richter
 
heute muss ich hirni mal recht geben, im prinzip macht sich jeder über 18 strafbar der mit jemandem unter 18 sex hat, nur dann wäre ein guter teil unseres landes im knast. es wird auch sicher nicht gestraft wenn eine 14 jährige mit einem30 jährigem sex hat, solange nichts passiert(schwangerschaft), sollte es so sein, dann gibt es sehr wohl konsequenzen.



Wo um Himmels Willen habt ihr diesen Schwachsinn aufgeschnappt? Mir ist schon klar, dass Gesetzestexte schwer zu lesen und meistens noch schwerer zu verstehen sind. ABER Zahlen sollte man als Schulabgänger schon verstehen und in Googles Zeiten solltet ihr auch eine Seite im WWW finden, wo es auch für euch (Nicht-Juristen) verständlich erklärt ist.

.......und nochmal - das Schutzalter in ÖSTERREICH liegt von 0 bis 14!!!!!!
 
dann solltes den text viell genau lesen, wikipedia informiert dich. schutzalter geht bis 18. es wird unterschieden zwischen kindern und jugendlichen. darum auch ein anderes strafmas!


Bei dir ist Hopfen und Malz verloren (.....ich tipp mal auf "funktionellen Analphabetismus"!) - du verstehst es einfach nicht - also lassen wir es gut sein. Vielleicht triffst ja mal wo einen Kundigen der es dir Live von Angesicht zu Angesicht erklären kann.

In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Absatz 1 StGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der Täter nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus (§ 207b Absatz 1). In diesem Fall stünden sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207 Absatz 4). Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (Alterstoleranzklausel in § 206 Absatz 4). Für Prostitution liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, das heißt, der Freier eines oder einer Prostituierten unter 18 Jahre macht sich strafbar (§ 207b Absatz 3).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

§ 74 Absatz 1 StGB
§ 207 Absatz 4 StGB
§ 207a Absatz 1 StGB
§ 207b StGB
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Absatz 1 StGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ (§ 207a Absatz 1). In diesem Fall stünden sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207 Absatz 4). Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (Alterstoleranzklausel in § 206 Absatz 4). Für Prostitution liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, das heißt, der Freier eines oder einer Prostituierten unter 18 Jahre macht sich strafbar (§ 207b Absatz 3).

Soviel zum Schutzalter in Österreich.
 
Es ist nicht die Frage der Terminologie, ob pädophil, paraphil, parthenophil oder ephebophil...
Es ist krank.

Das ist deine Sichtweise. Krank ist jedenfalls die einvernehmliche, selbstbestimmte sexuelle Verbindung zwischen einer älteren und jüngeren Person keineswegs. Das Schutzalter hat der Gesetzgeber mit gutem Grund mit 14 Jahren festgelegt. Individuell wird es in manchen Fällen zu niedrig, in manchen zu hoch sein. Als Richtschnur für das Handeln ist es aber gut geeignet.

Es geht ja auchnicht darum ob 2 jugendliche, in welchem alter auch immer, 14, 15, 16,.. miteinander sex haben, einvernehmlich möcht ich dazu sagen,- sondern um sexuelle übergriffe von sexuel gestörten menschen, sei es jetzt vergewaltigung eines anderen, und das schlimmste überhaupt, sexuelle gewalt gegen kinder, -

Sexueller Zwang ist immer abzulehnen - egal wie alt die Beteiligten sind.

In diesem thread hingegen gehts ums Schutzalter.

Vergewaltigung ist ein schlimmer Tatbestand, macht aber keinen Unterschied ob jetzt eine 16- oder 19 jährige Frau vergewaltigt wird. Von Kindern ist/war hier ja überhaupt nie die Rede genauso wenig wie von Gewalt.

Es geht hier um einvernehmlichen Sex.

So ist es.

leider ist das eine diskussion auf hilfsschuelerniveau!

Und warum nimmst dich dann nicht an der eigenen Nase? ;)

ein schwachpunkt ist fuer mich, dass nach der derzeitigen gesetzeslage ein jugendlicher liebhaber in oesterreich als sexualverbrecher abgeurteilt werden koennte, wenn z.b. eine 15jaehrige mit einem 19 jaehrigen sex hat.
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in oesterreich waere nach der derzeitigen rechtslage geschlechtsverkehr einer 15 jaehrigen mit einem 19 jaehrigen in vielen faellen strafbar obwohl er sicher hunderte mal im jahr vorkommt.

Diese Konstellation ist nur bei vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses strafbar. Und das kommt (zum Glück) wohl nicht so häufig vor.

heute muss ich hirni mal recht geben, im prinzip macht sich jeder über 18 strafbar der mit jemandem unter 18 sex hat, nur dann wäre ein guter teil unseres landes im knast. es wird auch sicher nicht gestraft wenn eine 14 jährige mit einem30 jährigem sex hat, solange nichts passiert(schwangerschaft), sollte es so sein, dann gibt es sehr wohl konsequenzen.

Keine Abhängigkeit --> keine Starfbarkeit.

das schutzalter sollte so bleiben, sollte nur mehr kontroliert werden, aber auch da, wo kein kläger, da kein richter

Das brauchen wir noch. Kontrolle des Sexuallebens. :roll:

Pädophilie wirst so nicht verhindern können.
 
Soviel zum Schutzalter in Österreich.



.....und was ist da dran jetzt sooooo schwer zu verstehen?
Ein Jugendlicher mit 14 darf vögeln mit wem er will - ein Erwachsener darf mit jeder/m vögeln wenn er/sie zumindest 14 ist und in keinem Abhängikeitsverhältnis zu dem Jugendlichen steht. Weiters darf der/die Jugendliche/r nicht geistig zurückgeblieben sein - und zahlen bzw. mit Geschenken dazu verleiten darf man den/die Jugendlichen auch nicht.
......und das war es dann schon!
 
.....und was ist da dran jetzt sooooo schwer zu verstehen?
Ein Jugendlicher mit 14 darf vögeln mit wem er will - ein Erwachsener darf mit jeder/m vögeln wenn er/sie zumindest 14 ist und in keinem Abhängikeitsverhältnis zu dem Jugendlichen steht. Weiters darf der/die Jugendliche/r nicht geistig zurückgeblieben sein - und zahlen bzw. mit Geschenken dazu verleiten darf man den/die Jugendlichen auch nicht.
......und das war es dann schon!

Eine ausgewogene Regelung. Wenn mir irgendjemand als Jugendlicher meine 24jährige Freundin verboten hätt, hätt das genau gar nix genutzt. Und Schaden hab ich in keiner Hinsicht genommen, ganz im Gegenteil.

Lästig waren hingegen die Annäherungsversuche diverser Personen in meiner Schule. Ich konnte mich davon ganz gut abgrenzen, und doch bin ich froh, dass diese heute schärfer verfolgt werden. Aber nicht aufgrund der Gesetzeslage, sondern weil die Bewusstseinsbildung gestiegen ist.
 
Schutzalter soll dem Wohl des Kindes dienen. Diesen Jungen Menschen die geschützt sein wollen und nicht diesen, die mit gleichaltrigen oder auch älteren poppen wollen. Sollen sie auch, aber nicht infolge einer Bestechung, Erpressung, Einschüchterung, oder andere Methoden, sondern aus freien Stücken.

Und wenn ich meine etwas von wegen sich zu vergreifen, dann handelt es sich um keine freiwillige Entscheidung.
 
Schutzalter soll dem Wohl des Kindes dienen. Diesen Jungen Menschen die geschützt sein wollen und nicht diesen, die mit gleichaltrigen oder auch älteren poppen wollen. Sollen sie auch, aber nicht infolge einer Bestechung, Erpressung, Einschüchterung, oder andere Methoden, sondern aus freien Stücken.


Du hast die Intention des Schutzalters nicht verstanden. ;)
 
Schutzalter
Und wenn ich meine etwas von wegen sich zu vergreifen, dann handelt es sich um keine freiwillige Entscheidung.

wie Bulsara schon sagte, du hast nix verstanden.

Weil wenns um "vergreifen" und "keine freiwillige Enscheidung" handelt dann hat es nix mit "Schutzalter" zu tun sondern es ist schlicht und ergreifend sexueller Missbrauch der ohnehin geandet gehört.

Und wenn eine 15 Jährige sich aus freien Stücken weil sie grad geil ist sich dafür Entscheidet mit einem 50 jährigen Sex zu haben geht es DICH genau gar nichts und und die 15 jährige wird sich schön bedanken wenn jemand wie du daher kommt und ihr den Fick versaut!
 
Wenn ich mich mit meinem ersten Post gleich mal hier einklinken darf...
Ihr redet immer davon "Wenn sich ein 14 oder 15 Jährige/r dazu entscheidet...."

Eines ist ganz klar ein 14 Järhiges Mädchen oder ein Junge ist mit einer solchen Situation
überfordert!!
Natürlich besitzen viele schon die emtionale Reife in der sie sich in der Lage fühlen
eine solche Entscheidung zu treffen, meist ist dem aber nicht so.

Fakt ist doch das es hier schon am Elternhaus scheitert die Aufklärung der Kinder wird vor
sich hergeschoben weil unangenehm usw.

So nun nehmen wir an ein Mädl grad 14 kommt an einen reiferen Mann
man redet erschleicht sich das Vertraun und suggestiert dem Kind das es normal sei was mit ihm geschieht.
Hier haben wir keine Einwilligung und keine Verweigerung dennoch ist und bleibt es Missbrauch!

Die Welt ist nicht Schwarz/Weiß....

Schutzalter hin oder her ich denke das hier nicht am Gesetz zu arbeiten ist sondern
an den Familien an der Aufklärung und und und
Ein Gesetz schützt ein Kind nicht vor einem Übergriff in welcher Art auch immer aber die richtige Aufklärung
und Eltern mit denen man offen über alles reden kann das wäre ein guter Anfang.....
 
So nun nehmen wir an ein Mädl grad 14 kommt an einen reiferen Mann
man redet erschleicht sich das Vertraun und suggestiert dem Kind das es normal sei was mit ihm geschieht.
Hier haben wir keine Einwilligung und keine Verweigerung dennoch ist und bleibt es Missbrauch!

Achja, die bösen älteren Männer..
Ich finde die Wahrscheinlichkeit viel größer, dass ein 16jähriger, dem grad die Hormone eingeschossen sind, eine 14jährige "verarscht", um sie ins Bett zu kriegen. Das Mädel wird wohl mit deutlich mehr jüngeren Männern / Jungs Kontakt haben, allein schon wegen der Schule.
Und das ist dann auch kein Missbrauch. Das ist sch... und gemein, klar, aber kein Missbrauch.

Und was willst da als Elternteil großartig aufklären?
Den Kindern sollte man ausreichend Selbstbewusstsein mit auf den Weg geben, damit sie wissen, sie müssen sich nicht überreden lassen und können mit dem Sex so lang warten, wie SIE wollen. Geschlechtskrankheiten & Empfängnisverhütung sind Themen, die besprochen werden müssen.

Und nein, ned alle 14jährigen sind überfordert mit sowas. Klar, beim EIGENEN Kind wird ma das nicht sehen wollen, das soll so lang wie möglich ein asexuelles Wesen bleiben ;).. aber diese Aussage ist genau so schwarz/weiß.
 
Hm, also ich hab meinen ersten richtigen Freund kennen gelernt, da war ich 14. Er war 21. Der Sex mit ihm war sehr, sehr gut. Ich bin froh, dass mein erstes Mal kein Herumgestocher war. Im Übrigen ging es von mir aus, ich wollte nicht mehr warten. Er hätte mich nie dazu gedrängt. So viel also zu den bösen alten Männern, die sich an den armen 14-jährigen Mädels vergreifen. Oder gilt das nur, wenn der Mann 30+ ist? :mrgreen:
 
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