Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
das selbe argument wie bei der schwulenehe

Das eine hat mit dem anderen genau NULL zu tun, und saturn2 hat es schon treffend auf den Punkt gebracht als er sagte:

Da verhält es sich ähnlich wie mit der Freiheit. Solange nicht andere betroffen sind, soll jeder tun und lassen was er will. Solange aber Kinder gezeugt werden können, solange beim Inzestssex immer auch Abhänigkeitsverhältnisse eine Rolle spielen können, gibt es Grenzen.
Wenn bei dir die sexuelle Selbstbestimmung die oberste Maxime ist, müsstest du auch Lustmorde straffrei stellen.
 
Das eine hat mit dem anderen genau NULL zu tun, und saturn2 hat es schon treffend auf den Punkt gebracht als er sagte:

soll ich mich wiederholen oder liest du selber nach: verbrechen ohne opfer -> inzest , das kann man bei einem lustmord nicht behaupten
 
und nochmal, niemand kann garantieren das inzest ein verbrechen ohne opfer ist, egal wie viele fälle (von einer dunkelziffer bei einem tabuthema red ich ja gar ned) es tatsächlich gibt.
 
aber trina: natürlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, aber genauso wie du argumentierst, dass es krank ist, argumentieren schwulenfeindliche auf die forderung nach einer schwulenehe oder fordern homosexualität zu bestrafen. gerade in einem erotikforum könnte man so einiges finden, was "krank" ist, aber deswegen muss es ja nicht unter strafe gestellt werden.

noch einmal: es geht um EINVERNEHMLICHEN geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen menschen
 
soll ich mich wiederholen oder liest du selber nach: verbrechen ohne opfer -> inzest , das kann man bei einem lustmord nicht behaupten

Nur weil Du bereits etwas gesagt hast heißt es noch lange nicht, daß es auch richtig ist - egal, ob Du Dich wiederholst, oder ich es noch einmal lese ;)

"Vebrechen ohne Opfer" kann sein, aber eben auch nicht, wenn dann zum Beispiel ein behindertes Kind aus einer Inzestbeziehung resultiert.

Genauso wie selbstverständlich auch ein Kind als Opfer angesehen werden muß, wenn es von seinen Eltern sexuell mißbraucht wird.
Und es würde auch nix an einem solchen sexuellen Mißbrauch ändern, wenn das Opfer (Tochter/Sohn) schon z.B. 25 Jahre wäre.
 
und nochmal, niemand kann garantieren das inzest ein verbrechen ohne opfer ist, egal wie viele fälle (von einer dunkelziffer bei einem tabuthema red ich ja gar ned) es tatsächlich gibt.

wenn es ein opfer gibt, gibt es andere gesetze die das bestrafen. vergewaltigung, verführung minderjähriger, nötigung etc.
 
doch genau das definiert inzest. sind nämlich nicht beide erwachsen ist es verführung minderjähriger, wenn es kein einvernehmlicher sex ist, ist es nötigung

so einfach ist das alles nicht . will sagen - der umkehrschluss ist falsch .
 
wäre inzest das einzige verbrechen gewesen, wäre der fritzl allerspätestens (selbst bei schlechter führung) in drei jahren frei.

Und WENN er überhaupt kein Verbrechen begangen hätte, würd er ned im Häfen sitzen!
So bleibts beim: "Wenn das Wörtlein WENN nicht wär,....."
Weil er aber viele anderen Verbrechen auch begangen hat sitzt er lebenslänglich, und das ist auch gut so!
 
glaubt ihr wirklich, dass ein kind, das behindert ist, nicht genauso auch ein glückliches kind sein kann?? oder ist es etwa weniger lebenswert als andere kinder?
Da haben wir ja noch einmal Glück gehabt, dass Du nicht gleich von unwertem Leben sprichst .....


Alles ne Sache der Erziehung und dem Verstand. Wer beides nicht hat oder hatte, poppt seine Verwandten. Die untere Schicht halt.
Das kann man so nicht sagen. Eher das Gegenteil ist der Fall. In ländlichen Gegenden war es seit jeher Brauch, dass das Geld nach Möglichkeit innerhalb der (nach ihrem Verständnis reichen) Familie bleiben soll, und dem entsprechend hat man getrachtet, Ehen zu "stiften", welche dieses Vorhaben unterstützt haben.

Ein ähnliches Phänomen gibt es auch in Liechtenstein, wo es ja auch sehr viele (allerdings um einiges reichere) Familien gibt, welche trachten, das erarbeitete Vermögen nicht mit Außenstehenden zu teilen. Auch in der Schweiz ist das nicht unbekannt, und der auffallend hohe Anteil an mongoloiden Schweizern ist in manchen Gegenden erschreckend.
Wird aber sicher mit Inzest nichts zu tun haben .... :roll:
 
Nur weil Du bereits etwas gesagt hast heißt es noch lange nicht, daß es auch richtig ist - egal, ob Du Dich wiederholst, oder ich es noch einmal lese ;)

"Vebrechen ohne Opfer" kann sein, aber eben auch nicht, wenn dann zum Beispiel ein behindertes Kind aus einer Inzestbeziehung resultiert.

Genauso wie selbstverständlich auch ein Kind als Opfer angesehen werden muß, wenn es von seinen Eltern sexuell mißbraucht wird.
Und es würde auch nix an einem solchen sexuellen Mißbrauch ändern, wenn das Opfer (Tochter/Sohn) schon z.B. 25 Jahre wäre.

und auch du begibst dich doch ein wenig auf glatteis, wenn du ein behindertes kind als opfer bezeichnest, weil es behindert ist... (da kannst ja fast schon sagen, dass behinderte kinder weniger wert sind)

und noch einmal es geht um einvernehmlichen sex, nicht um missbrauch. insbesondere bei geschwistern kann ich ein verbot, bzw. eine bestrafung nicht nachvollziehen.
 
so einfach ist das alles nicht . will sagen - der umkehrschluss ist falsch .

inzest ist einfach dadurch definiert, dass es sex zwischen direkt blutsverwandten ist. punkt. da geht es nicht um abhängigkeit nicht um missbrauch, nicht um nötigung und nicht um verführung minderjähriger. und doch. so einfach ist das.
 
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