Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
und österreich als "vorzeigedemokratie" hat die pressefreiheit (inklusive privatfernsehen) seit wann nochmal genau?? immer eine frage des standpunktes. ich würde jetzt nicht gerade mit den tollen errungenschaften des österreichischen justizsystems (und deren abhängingkeit von der politik) hausieren gehen

wir sind um nichts besser ...keine frage nur wenigstens ist inzest bei uns in jeder Form verboten. Damit kann ich mich identifizieren.......
 
wir sind um nichts besser ...keine frage nur wenigstens ist inzest bei uns in jeder Form verboten. Damit kann ich mich identifizieren.......

in jeder form? definiere in jeder form... inzest zwischen cousins und cousinen zb ist erlaubt. zwischen onkel und nichte genauso erlaubt wie zwischen tante und neffe (oder onkel und neffe oder tante und nichte). zudem ist "inzest" zwischen adoptiveltern und ihren adoptierten kindern ebenso erlaubt wie zwischen stiefeltern und ihren hinzugekommen kindern...
im übrigen ist es in der schweiz auch verboten
 
oder noch einmal anders: wieso ist dann sex zwischen adoptierten kindern und ihren eltern nicht verboten? bzw stiefeltern und kindern...??

so wie du das jetzt schreibt klingt das als ob es erlaubt ist.

ausserdem - worauf willst du hinaus ?
dafür gibt es eben mehrere gründe.
 
ja eben darauf will ich hinaus. es ist erlaubt.

aber doch nicht wenn sie noch kinder sind .
ausserdem gibt es dafür eben mehrere gründe .

wie es für alles nicht immer nur einen grund gibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
oida, wenn es noch kinder sind, dann werden sie eh durch andere gesetze geschützt, das sag ich ja die ganze zeit schon.
 
ich weiss was du hören willst . die welt ist aber nicht nur schwarz weiss .
 
noch einmal es geht doch um eine rechtsgüterabwägung: das recht auf sexuelle selbstbestimmung gegenüber dem recht des staates auf gesunde, nicht behinderte nachkommenschaft. das erste recht gibt es, das zweite gibt es nicht.

abgesehen davon ist es doch eine zumindest wacklige argumentation, wenn ich ein "verbrechen" unter strafe stelle, das vielleicht mal ein opfer haben könnte. und erklärt - noch einmal - nicht wieso gleichgeschlechtlicher inzest verboten ist.

Schau - du kannst "noch einmal" schreiben, so oft du willst - deswegen sind deine (ewig gleichen) Argumente keinen Deut besser.

Ein letztes Mal noch:
Abgesehen davon, dass es eine (hart erkämpfte) Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellen gibt - die von dir jetzt anscheinend ausgehebelt wird :)roll:) und der bereits erwähnten Gefahren, die Inzest birgt, ist Inzest weder ethisch, noch moralisch vertretbar. Punkt.
 
für mich gilt die Cousine nicht ...daher auch der Rest nicht....

genau das meinte ich mit der 4 ten Generation......

siddharta: ich respektiere deine Meinung..finde es auch gut das man / du dazu stehst....ein pro und contra finden wollend usw,.....sachliche Diskussion usw,....dennoch kann ich es nicht verstehen. Selbst wenn du mir jetzt 10 Argumente bringst ......ich kann es nicht verstehen....das liegt mitunter daran das ich auch einer bin der seiner Meinung "treu" bleibt und sie auch vertritt wenn er alleine ist. :)

Du willst ein Argument: ---für mich ist es ganz einfach---

"es turnt mich nicht an".:mauer:

und in 2ter Instanz fallen mir dann die Bilder der Habsburger-Ahnen-Galerie ein. :roll:

und dann ist es einfach nicht mehr nicht "anturnend" sondern mehr als GRÄSSLICH, ABSCHEULICH, ABARTIG,.......für mich persönlich :)

ist MEINE Meinung zu der ich auch stehe und weiterhin stehen werde........(meine Cousine ist vermutlich klein "Elena" im Sinn von "GROSS Elena" und ich KENNE UND SPÜRE den Unterschied in vielen Lagen - das kannst mir glauben )

und das ist gut so....:daumen:

(bitte nicht böse verstehen) :)
 
Schau - du kannst "noch einmal" schreiben, so oft du willst - deswegen sind deine (ewig gleichen) Argumente keinen Deut besser.

Ein letztes Mal noch:
Abgesehen davon, dass es eine (hart erkämpfte) Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellen gibt - die von dir jetzt anscheinend ausgehebelt wird :)roll:) und der bereits erwähnten Gefahren, die Inzest birgt, ist Inzest weder ethisch, noch moralisch vertretbar. Punkt.

punkt genau mit dem selben argument (dass es weder ethisch noch moralisch zu vertreten ist) argumentieren eben auch jene, die finden, dass homosexualität unter strafe gestellt werden sollte.

es ist ebensowenig weder ethisch noch moralisch zu vertreten, dass man jemandem eine einvernehmliche sexuelle beziehung bei androhung von strafe verbietet, nur weil - für den fall, dass ein kind aus dieser sexuellen beziehung entsteht ein erhöhtes risiko einer behinderung bestehe.

du hast desweiteren die abhängigkeit zwischen eltern und kindern angesprochen, die zb (ebenso verboten) bei geschwistern wohl kaum ein argument wäre, desweiteren durch andere gesetze (etwa sexuelle nötigung) abgedeckt wäre und umgekehrt eben auch nicht erklärt, wieso das dann nur bei blutverwandtschaft gelten solle (sexuelle beziehungen zwischen adoptiveltern und ihren adoptierten kindern sind durch das inzestverbot ebenso wenig betroffen wie stiefeltern).

Deine argumente sind auch die immer gleichen. wir können uns darauf einigen, uns nicht einig zu werden, aber ich hätte gerne so viel ehrlichkeit, dass du es einfach grauslig findest und deswegen ablehnst. alle anderen argumente sind doch nur scheinargumente. denn wenn die erhöhte wahrhscheinlichkeit auf eine behinderung wirklich ein verbot einer sexuellen beziehung zur folge haben müsste, müssten andere sexuellen beziehungen auch untersagt werden.
 
für mich gilt die Cousine nicht ...daher auch der Rest nicht....

genau das meinte ich mit der 4 ten Generation......

siddharta: ich respektiere deine Meinung..finde es auch gut das man / du dazu stehst....ein pro und contra finden wollend usw,.....sachliche Diskussion usw,....dennoch kann ich es nicht verstehen. Selbst wenn du mir jetzt 10 Argumente bringst ......ich kann es nicht verstehen....das liegt mitunter daran das ich auch einer bin der seiner Meinung "treu" bleibt und sie auch vertritt wenn er alleine ist. :)

Du willst ein Argument: ---für mich ist es ganz einfach---

"es turnt mich nicht an".:mauer:

und in 2ter Instanz fallen mir dann die Bilder der Habsburger-Ahnen-Galerie ein. :roll:

und dann ist es einfach nicht mehr nicht "anturnend" sondern mehr als GRÄSSLICH, ABSCHEULICH, ABARTIG,.......für mich persönlich :)

ist MEINE Meinung zu der ich auch stehe und weiterhin stehen werde........(meine Cousine ist vermutlich klein "Elena" im Sinn von "GROSS Elena" und ich KENNE UND SPÜRE den Unterschied in vielen Lagen - das kannst mir glauben )

und das ist gut so....:daumen:

(bitte nicht böse verstehen) :)

ich kann es durchaus nachvollziehen, was du sagst und ich respektiere es auch. du, der du ehrlich sagst: ich finde es abstossend und wiederlich, dem kann ich viel mehr abgewinnen, als jene die verzweifelt versuchen irgendwelche scheinargumente wie eben missbrauch, sexuelle nötigung, oder eben die erhöhte wahrscheinlichkeit auf behinderte nachkommen sich zusammenzuschustern.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich kann es durchaus nachvollziehen, was du sagst und ich respektiere es auch. du, der du ehrlich sagst: ich finde es abstossend und wiederlich, dem kann ich viel mehr abgewinnen, als jene die verzweifelt versuchen irgendwelche scheinargumente wie eben missbrauch, sexuelle nötigung, oder eben die erhöhte wahrscheinlichkeit auf behinderte nachkommen.

ich denke nicht dass du bedacht hast welche auswirkungen das hätte,
willst du das verantworten ?

da gehts nicht darum dass man dann endlich auch mit den verwandten darf.

ich denke du übersiehst die meisten aspekte und möglichen auswirkungen,
das wäre eher ein schritt zurück .

es geht auch primär nicht darum ob jemanden davor graust oder nicht,
und nur die mit starkem magen kommen durch .

ich denke du siehst das zu einseitig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe es weiter oben schon verlinkt:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html

Es geht darin um die Frage, ob § 173 Abs. 2 Satz 2 dStGB (Inzest zwischen Geschwistern) in Widerspruch zum Grundgesetz steht. Der Senat hat das mit 7:1 Stimmen verneint, die abweichende Meinung von Hassemer ist aber auch interessant zu lesen.
Es ist ein bisschen lang und nicht leicht zu lesen und es betrifft § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB und es geht letztlich nicht darum, ob das Gesetz notwendig und sinnvoll ist, sondern ob es verfassungskonform ist.
 
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