Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
natürlich ist davon auszugehen, dass wenn er jetzt seine schwester liebt und die tat wieder begehen würde, dass er mit einer gefängnisstrafe zu rechnen hätte. welcher sinn würde denn ein gesetz machen, wenn er immer nur ins gefängnis kommen würde? und ja er würde wegen seiner liebe ins gefängnis kommen.

es ist weder davon auszugehen dass er sie liebt
wenn er mit ihr ins bett hüpft noch dass er dafür unbedingt ins gefängnis kommt.
 
was heißt hier fadenscheinige gegenargumente. deine argumente sind fadenscheinig. du sprichst davon, dass es eine abhängigkeit von den eltern gäbe, hast aber kein argument dafür gebracht, wieso dies dann bei adoptiveltern nicht gelte
du sprichst davon dass die erhöhte wahrscheinlichkeit für eine behinderung ein grund wäre für das inzestverbot, hast aber kein argument dafür, wieso dieses verbot dann nicht auch auf behinderte ausgedehnt würde (die auch eine erhöhte wahrscheinlichkeit haben, behinderte kinder zur welt zu bringen) oder auf beziehungen, die beiderseitig erblich vorbelastet sind (die eine noch größer erhöhte wahrscheinlichkeit auf eine behinderung des kindes haben) und begründest zudem dass auch schwule und lesbische inzestuöse sexuelle verhältnisse bestraft werden sollen, weil es ja schließlich gleichheit geben müsse zwischen hetero und homosexuellen verstöße. betrachte dies mal aus der sicht eines schwulen brüderpaares das ineinander verliebt ist: was wir tun wird unter umständen mit gefängnis bestraft, weil wir wenn wir hetero werden, es ein mögliches opfer geben könnte: ein behindertes kind...! und das ist nicht verdrehen, sondern deinen standpunkt aus der sicht des betroffenen betrachtet. vielleicht würde dir das auch mal helfen. wenn du mal deinen standpunkt wechselst und dir (ganz abstrakt) vorstellst, du wärest von dem gesetz betroffen.
 
es ist weder davon auszugehen dass er sie liebt
wenn er mit ihr ins bett hüpft noch dass er dafür unbedingt ins gefängnis kommt.

ich meine ja dass er sie so liebt, dass er mit ihr ins bett hüpft, wenn er sie als bruder liebt, ohne mit ihr ins bett zu hüpfen dann tangiert ihn das gesetz ja nicht und um den fall gehts ja hier per se nicht... und wenn er mit ihr ins bett hüpft, ist sehr wohl davon auszugehen, dass er ins gefängnis kommt. wenn du nicht willst, dass er ins gefängnis kommt, wie kannst du dann für die bestrafung sein? oder soll es einfach irgendwo festgeschrieben stehen, dass das nicht noch normal ist, aber ins gefängnis soll keiner kommen müssen?
 
er kann es seit stunden nicht lassen die user hier zu provozieren. schreibt ihm halt nicht mehr. gebt ihm keine antwort auf seinen geschriebenen MÜLL!!!! er ist es nicht wert zu disken.lest lieber was anderes und unterhaltet euch über sinnvolles. lg tomalex
 
NIEMAND kommt ins Gefängnis, weil er jemanden liebt - was man daraus macht, ist teilweise strafbar.
Wie bei Stalkern das stalking, so bei Inzest der Beischlaf

Naja, Inzest ohne zu vögeln ist ungefähr wie wixen ohne Schwanz ... :mrgreen:
 
deine argumente sind fadenscheinig. blablablubb

Na was glaubst, warum ich net weiterdiskutiert hab?
Weil mir deine Art, zu diskutieren, extrem am Senkel geht und ich meine Nerven sicher net für einen (mir unbekannten) EFler aufreib.

Aber gut, jetzt ist dann eh ne heiße Badewanne angesagt, da kann ich mich wieder abregen, also:

Zu 1.:
Ich bin sehr wohl dafür, dass auch sexuelle Verhältnisse zwischen Pflege-/Adoptiveltern und deren Schutzbefohlenen unter Strafe gestellt werden, wenn eine Eltern-Kind-Beziehung besteht - egal, wie alt das Kind ist.
Allerdings KANN hier das Inzest-Verbot in diesen Fällen nicht greifen, weil es dabei um BLUTS-Verwandtschaft geht.

Zu 2.:
Ich hab dir jetzt mal was WISSENSCHAFTLICHES rausgesucht, da du mir ja keinen Glauben schenken magst:

Tatsächlich führt inzestuöse Fortpflanzung nicht zur Degeneration von Erbgut. Durch deckungsgleiche Erbanlagen erhöht sich nur die Wahrscheinlichkeit, dass vorhandene »defekte« Gene, die bei den Eltern rezessiv waren, beim Kind dominant werden. Dieses Risiko besteht bei allen Menschen. Humangenetiker nennen eine Wahrscheinlichkeit von 1,5 bis 3 Prozent bei »normalen« Paaren, bei Geschwisterpaaren 25 bis 40 Prozent.

Und zur Wahrscheinlichkeit, dass Kinder behinderter Eltern auch behindert sind (am Beispiel des Down-Syndroms):
Es lassen sich nur grobe, theoretische, "trockene" Durchschnittszahlen zur Vererbung nennen. Auf die Frage der Elternschaft bei Menschen mit Down-Syndrom wird an anderer Stelle eingegangen (ein Beispiel findet sich hier).

Vererbung bei Frauen mit Down-Syndrom
Wenn eine Frau mit Down-Syndrom ein Kind von einem Mann ohne Down-Syndrom erwartet, enthalten 50 Prozent aller Eizellen ein überzähliges Chromosom 21. Das theoretische Risiko für ein Kind mit Down-Syndrom läge also bei 50 zu 50. Allerdings wird geschätzt, dass ca. 80 Prozent der Schwangerschaften, in denen der Fetus Down-Syndrom hat, mit einer spontanen Fehlgeburt enden (Selikowitz, 1992, S. 155). Hinzu kommt ein erhöhtes Risiko für Frühgeburten sowie für ein zu geringes Geburtsgewicht auch bei Kindern, die "termingerecht" auf die Welt kommen. Mit berücksichtigt werden muss ausserdem, dass bei Frauen mit Down-Syndrom die Fruchtbarkeit signifikant vermindert ist (vermindert bedeutet aber keineswegs, dass sie unfruchtbar sind).

Wenn man diese unterschiedlichen Risiken gegeneinander abwägt, kommen Fachleute zur Ansicht, dass das tatsächliche Risiko, dass das Kind einer Frau mit Down-Syndrom selbst auch eine Trisomie 21 hat, bei ca. 10 Prozent liegt, sofern der Vater selbst keine Behinderung hat. Hat der Vater eine Behinderung, so hängt es von der Ursache dieser Behinderung ab, ob ein erhöhtes Risiko für eine Behinderung mit vorliegt.

Vererbung bei Männern mit Down-Syndrom
Wenn ein Mann mit Down-Syndrom mit einer nichtbehinderten Partnerin ein Kind zeugt, wird von Selikowitz (1992, S. 156) das Risiko, dass das Kind ebenfalls Down-Syndrom hat, auf unter 10 Prozent geschätzt. Allerdings streiten sich ForscherInnen, inwieweit Männer mit Down-Syndrom zeugungsfähig sind. Lange Zeit wurde angenommen, dass Männer mit Down-Syndrom unfruchtbar seien, es gibt aber nachweislich Einzelfälle, wo ein Mann mit Down-Syndrom auch ein Kind zeugte (Sheridan et al., 1989: Mann mit Down-Syndrom zeugt gesundes Kind; Bobrow, M. et. al., 1992, Fertility in a male with trisomy 21).

Vererbung, wenn beide Elternteile Down-Syndrom haben

Berücksichtigt man die Wahrscheinlichkeiten von Mann und Frau mit Down-Syndrom, so sind nach wissenschaftlicher Meinung
im Durchschnitt die Chancen, gemeinsam als Paar von Mann und Frau mit Down-Syndrom überhaupt ein Kind zu bekommen, recht niedrig, die Wahrscheinlichkeit, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen, wohl absolut betrachtet auch.
bedeutet auf gut Deutsch, dass behinderte Eltern ein geringeres Risiko erkrankter Kinder haben, als ein Geschwisterpaar.

Zu 3.:
Homosexualität befreit nicht vom sittenwidrigen, moralisch und ethisch fragwürdigen Verhalten.
In Deutschland ist homosexueller Inzest scheinbar nicht unter Strafe gestellt:
Denn der Paragraf 173 StGB bestraft nicht in erster Linie inzestuösen Missbrauch Abhängiger, der als Missbrauch ohnehin unter Strafe steht.Er bestraft auch nicht Sex unter Brüdern. Er bestraft einvernehmlichen Vaginalverkehr mit »leiblichen Abkömmlingen« oder »leiblichen Verwandten aufsteigender Linie« oder »leiblichen Geschwistern« – ausdrücklich auch zwischen Erwachsenen.

Keine Ahnung, ob es diese Regelung auch in Österreich gibt - gäbe es sie, fände ich sie allerdings nicht richtig.

Und zu 5.:
Ich kann mir nicht mal abstrakt vorstellen, davon betroffen zu sein - es gibt Dinge, die mir (bzw. meiner Moral und Ethik) so sehr zuwider sind, dass sie für mich nicht einmal vorstellbar sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist Unsinn. Er kommt nicht ins Gefängnis, weil er jemanden liebt, und das weißt Du ganz genau.

Die Liebe ....... ja, bringen wir die mit ins Spiel.

Wenn ein Vater seine Tochter wirklich liebt (eine Mutter ihren Sohn), dann wird er von einer erotischen Beziehung wohl Abstand nehmen.
 
Na das war eine gute Meldung!!! Ich bin dagegen könnte mir eine mutter sohn oder vater sohn beziehung nicht vorstellen aber die dunkelziffer liegt sicher sehr hoch!!
 
Wenn ein Vater seine Tochter wirklich liebt (eine Mutter ihren Sohn), dann wird er von einer erotischen Beziehung wohl Abstand nehmen.

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass in einer normalen Familie überhaupt der Gedanke an eine sexuelle Beziehung aufkommt. nicht nur zwischen Eltern und Kindern, sondern genau so wenig zwischen den Geschwistern.

Dass es immer Menschen geben wird, die weder Hemmungen noch Skrupel haben, wenn's um Sex geht, das ist mir schon auch klar. Aber das als "sexuelle Selbstbestimmung" schönzureden, ist wohl an Frechheit nicht zu überbieten.
 
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass in einer normalen Familie überhaupt der Gedanke an eine sexuelle Beziehung aufkommt. nicht nur zwischen Eltern und Kindern, sondern genau so wenig zwischen den Geschwistern.

Dass es immer Menschen geben wird, die weder Hemmungen noch Skrupel haben, wenn's um Sex geht, das ist mir schon auch klar. Aber das als "sexuelle Selbstbestimmung" schönzureden, ist wohl an Frechheit nicht zu überbieten.

ähnliche argumente benutzen leute, die homosexualität verbieten wollen. weil sie es selbst als abnormal, nicht vorstellbar gar als skrupellos empfinden, dass jemand über die menschlichen grenzen des normalen hinwegschreitet und so hemmungslos ist, sogar mit dem eigenen geschlecht sex zu haben und das auch noch mit sexueller selbstbestimmung schönreden zu wollen ist wohl an frechheit nicht zu überbieten.

gogolores: es geht hier aber eben um fälle, wo BEIDE einander so lieben, dass sie miteinander ins bett steigen. oder eben auch geschwister.
 
ähnliche argumente benutzen leute, die homosexualität verbieten wollen.

Es geht um Inzest .......... und ned um Homosexuelle, ned um Behinderte, ned um Ministranten und ned um Rauchfangkehrer.

Offenbar bist Du geistig überfordert, in einer Diskussion beim Thema zu bleiben, oder wo sonst liegt Dein Problem, dass Du vom hundertsten ins tausendste kommst?
 
Zurück
Oben