Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
wenn der einschränkung dieses rechtsgut kein anderes rechtsgut der gesellschaft oder des staates gegenübersteht, das kannst du getrost für dich behalten.

Warum wird beim Sex immer vergessen, dass auch Kinder gezeugt werden können? Der Schutz, das leibliche und seelische Wohl dieser Kinder ist dir kein Anliegen. Warum geht es dir in erster Linie um sexuelle Selbstbestimmung und Lustmaximierung. Was bist du für ein Egoist?
 
1. Es ist problematisch ein Abhängigkeitsverhältnis, das man nicht als solches erkennen und nachweisen kann, einfach zu unterstellen. Das ist entmündigend.

Da stimme ich dir zu. Ich definiere Inzest als Folge einer Abhängigkeit oder eines psychischen Problems, das (in unserer Gesellschaft, andere mögen aufgrund ihrer Moral anders strukturiert sein) eine Entmündigung diesbezüglich rechtfertigt.

Außerdem stellt zum Bespiel das deutsche Inzestverbot minderjährige Abkömmlinge straffrei, was einem Schutzzweck für Minderjährige gerecht würde, aber es stellt auch Geschwisterinzest unter Minderjährigen straffrei, obwohl man meinen könnte, dass es da eher einen Schutzbedarf gäbe, als unter Erwachsenen.

Nein, weil:

Zwischen Geschwistern kann es natürlich zu pubertärer Neugier kommen, wie sie [Beitrag wurde gelöscht] darstellt.

Ist die Kindheit/Pubertät allerdings vorbei und dieses kindliche Neugier immer noch vorhanden, ist das mE ein Anzeichen für einen psychischen Defekt.
Die Strafandrohung einer Freiheitsstrafe ist in diesem Fall natürlich nicht argumentierbar, aber eine Normalisierung durch Legalisierung halte ich nicht für förderlich. Sie würde die Behandlung solcher Fälle eher verhindern weil unnötig erscheinen lassen.
 
jedoch ist das risiko, bei einer inzest-beziehung (bei einer mutter im alter von 25 jahren) bei knapp unter 1%.

Und woher hast den Schwachsinn?
Dass sich im gleichen Genpool die "schlechten" Gene WESENTLICH wahrscheinlicher durchschlagen (ganz einfach, weil es sie zweimal gibt), ist dir aber schon klar, oder etwa nicht?

Ich klink mich hiermit endgültig aus diesem Thread aus - mit jemandem, der so von sich selbst geblendet ist, dass es ihm unmöglich ist, einzugestehen, dass er unrecht hat, diskutier ich nicht weiter. Dazu ist mir meine Zeit zu schade...
 
Und woher hast den Schwachsinn?
Dass sich im gleichen Genpool die "schlechten" Gene WESENTLICH wahrscheinlicher durchschlagen (ganz einfach, weil es sie zweimal gibt), ist dir aber schon klar, oder etwa nicht?

Ich glaube dir, wenn du von eineiigen Zwillingen oder mehreren Generationen sprichst, aber bei zwei normalen Geschwistern ist die genetisch Übereinstimmung wahrscheinlich nicht so groß, dass es zu einer auffälligen Summation von Defekten kommt.
 
Anzeichen für einen psychischen Defekt
Mit psychischen Defekten für strafrechtliche Bestimmungen zu argumentieren, ist problematisch. Zum einen galten und gelten manchen nach wie vor verschiedene Formen devianten Sexualverhaltens als krankhaft. (Homosexualität, Sadomasochismus oder vielleicht sogar Oralverkehr.)
Zum zweiten stellt sich die Frage, ob man etwas, das andere als psychischen Defekt sehen, unbedingt beheben muss, wenn die Betroffenen keinen Leidensdruck verspüren.
Zum dritten schreibst Du selbst:
Die Strafandrohung einer Freiheitsstrafe ist in diesem Fall natürlich nicht argumentierbar
Dein Aber, das Du dem folgen lässt, überzeugt dann nicht sehr.
Sie würde die Behandlung solcher Fälle eher verhindern weil unnötig erscheinen lassen.
Entweder es liegt ein psychischer Defekt vor, der behanelt werden sollte (Es gibt ja viele psychische Defekte, die als behandlungsbedürftig erkannt werden, obwohl sie nicht zu strafbaren Handlungen führen.), oder die Behandlungsbedürftigkeit ergibt sich erst daraus, dass der Defekt zu strafbaren Handlungen führt. Also: Wenn es nicht verboten wäre, hätte niemand einen Schaden, aber weil es verboten ist, muss man den Betroffenen helfen, damit sie sich nicht strafbar machen. In dem Fall wäre es einfacher, das Verbot abzuschaffen, um die Betroffenen davor zu bewahren, sich strafbar zu machen.
 
Zum zweiten stellt sich die Frage, ob man etwas, das andere als psychischen Defekt sehen, unbedingt beheben muss, wenn die Betroffenen keinen Leidensdruck verspüren.

Zum Thema "psychischer Defekt" und dessen langfristige Folgen für das Individuum würde ich an dieser Stelle gern ein Sachverständigengutachten einholen, bevor ich darüber weiter spekuliere. ;)

Also: Wenn es nicht verboten wäre, hätte niemand einen Schaden

Dem stimme ich nicht zu. Es hat kein Individuum einen unmittelbaren Schaden. Dass die Gesellschaft langfristig durch lokal begrenzte Genpools nicht geschädigt wird ist damit aber nicht gesagt. In globalisierten Ballungsräumen von Großstädten mag sich hier kein Effekt zeigen, aber gerade die alpinen Gebiete in Österreich und der Schweiz könnten hier gefährdet sein. Die lokale Eingrenzung, die sich auch in der Ablehnung von Fremden (Ausländern, Großkopferten usw.) zeigt, beruhigt mich diesbezüglich eher auch nicht.
 
Warum wird beim Sex immer vergessen, dass auch Kinder gezeugt werden können?
Das ist bei Sex aber immer der Fall und es kann auch immer vorkommen, dass Kinder behindert geboren werden. Wie wahrscheinlich das ist, dass ein Kind behindert zur Welt kommt, hängt von verschiedenen Risikofaktoren ab, von denen die verwandtschaftliche Nähe der Eltern nur einer ist.
Es gibt Fälle, wo bekannt ist, dass die Eltern mit Erbkrankheiten vorbelastet sind und die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Krankheit an ihre Kinder weitergeben, höher ist als bei Inzest. Trotzdem gibt es, denke ich, einen gesellschaftlichen Konsens, dass sich der Staat nicht im Interesse einer gesunden Zucht in das Sexualleben der Menschen einmischt. Warum sollte dieser Konsens bei inzestuösem Geschlechtsverkehr aufgehoben sein?

('tschuldigung, dass ich mich wiederhole.)
 
Dass die Gesellschaft langfristig durch lokal begrenzte Genpools nicht geschädigt wird ist damit aber nicht gesagt. In globalisierten Ballungsräumen von Großstädten mag sich hier kein Effekt zeigen, aber gerade die alpinen Gebiete in Österreich und der Schweiz könnten hier gefährdet sein.
Der Inzest ist auch in alpinen Gebieten geächtet. Zur Inzucht kommt es längerfristig, wenn in kleineren Population mit der Zeit zwangsläufig alle relativ nahe miteinander verwandt sind. Dagegen hilft kein Inzestverbot, es sei denn, man wollte das Inzestverbot aus eugenischen Gründen auf höhere Grade der Verwandtschaft ausdehnen. (Außderdem gibt es diese abgeschiedenen Bergdörfer heutzutage gar nicht mehr.)
 
Trotzdem gibt es, denke ich, einen gesellschaftlichen Konsens, dass sich der Staat nicht im Interesse einer gesunden Zucht in das Sexualleben der Menschen einmischt.
Die Formulierung 'gesunde Zucht' ist unpassend. Wenn du sie durch das Wort 'Gesundheit' ersetzt wird aber klar, dass eher ein Konsens besteht, dass sich der Staat sehr wohl in das Sexualleben der Menschen einzumischen hat. So ist es z.Bsp. HIV infizierten untersagt, ungeschützten Verkehr zu haben. Das ist doch auch nichts anderes als eine Einmischung zugunsten des Geschlechtspartners und auch der möglichen Nachkommen.
 
So ist es z.Bsp. HIV infizierten untersagt, ungeschützten Verkehr zu haben. Das ist doch auch nichts anderes als eine Einmischung zugunsten des Geschlechtspartners und auch der möglichen Nachkommen.

Der Schutzzweck des Verbots der vorsätzlichen und der fahrlässigen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten ist die körperliche Integrität, es gilt Körperverletzung zu verhindern. Dabei hat der Gesetzgeber nicht primär potentielle Nachkommen im Auge.
 
So ist es z.Bsp. HIV infizierten untersagt, ungeschützten Verkehr zu haben.
Das ist eine ganz andere Baustelle. Wenn man weiß, dass man eine sexuell übertragbare Krankheit hat und dies verheimlicht und trotzdem ungeschützten Verkehr hat und auch tatsächlich jemanden dadurch ansteckt, kann es Körperverletzung sein. (Und selbst diese Rechtsprechung ist nicht unumstritten.) Es ist HIV-positiven Menschen aber keineswegs verboten Sex zu haben, auch ungeschützten Sex zu haben, auch Kinder zu bekommen.
 
Der Schutzzweck des Verbots der vorsätzlichen und der fahrlässigen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten ist die körperliche Integrität, es gilt Körperverletzung zu verhindern. Dabei hat der Gesetzgeber nicht primär potentielle Nachkommen im Auge.

Aber gerade bei HIV sind die Mutter - Kind Übertragungen sehr häufig. Wenn eine HIV Infizierte ein Kind bekommen will, geht das nach meinem Empfinden in Richtung vorsätzliche Körperverletzung. Und auch Menschen mit Gendefekten sollten es sich gut überlegen, Nachkommen zu zeugen und bei Kinderwunsch die Möglichkeit einer Adoption ins Auge fassen.
 
auch Menschen mit Gendefekten sollten es sich gut überlegen
Ich denke, das werden die meisten tun. Hier geht es aber darum, ob es Angelegenheit des Staates ist, sich da einzumischen und ihnen sogar unabhängig von der Zeugungsabsicht den Geschlechtsverkehr zu verbieten, "denn es könnte ja sein ...", so wie Du es für das Inzestverbot argumentierst.
 
Warum wird beim Sex immer vergessen, dass auch Kinder gezeugt werden können? Der Schutz, das leibliche und seelische Wohl dieser Kinder ist dir kein Anliegen. Warum geht es dir in erster Linie um sexuelle Selbstbestimmung und Lustmaximierung. Was bist du für ein Egoist?

wieso bin ich ein egoist? erstens will ich ja gar keinen inzest betreiben, zweitens ist mir die möglichkeit der nachkommenschaft sehr wohl bewusst, aber auch hier stellt sich die frage: welches rechtsgut willst du denn durch ein verbot beschützen?
 
wie war die frage noch mal ?
noch immer kein argument gefunden ?

das darf doch nicht wahr sein - mir tut der kopf weh wenn ich den schmarrn lesen muss.
 
Und woher hast den Schwachsinn?
Dass sich im gleichen Genpool die "schlechten" Gene WESENTLICH wahrscheinlicher durchschlagen (ganz einfach, weil es sie zweimal gibt), ist dir aber schon klar, oder etwa nicht?

Ich klink mich hiermit endgültig aus diesem Thread aus - mit jemandem, der so von sich selbst geblendet ist, dass es ihm unmöglich ist, einzugestehen, dass er unrecht hat, diskutier ich nicht weiter. Dazu ist mir meine Zeit zu schade...

WESENTLICH stärker durchschlagen im vergleich zu was? bei einer "normalen geburt" ist die wahrscheinlichkeit auf trisomie 21 (je nach quelle) zwischen 0,3% und 0,5% bei einer mutter von unter 25 jahren. selbst du hast ja erwähnt, dass die wahrscheinlichkeit auf eine geburt eines behinderten kindes bis zu 50% erhöht ist und was ist um 50% erhöht von 0,5%?? es ist nicht so, dass die wahrscheinlichkeit auf eine behinderung eines kindes um 50 prozentpunkte erhöht ist. da scheinst du etwas kommplett missverstanden zu haben. selbst wenn man von einer 100% erhöhung der wahrscheinlichkeit der behinderung eines kindes ausgeht, dann kommt man immer noch - bei trisomie 21 auf ca. 1%, was doch auch du einsehen dürftest, dass das wesentlich weniger ist als die wahrscheinlichkeit von ca. 10% bei einer mutter mit trisomie 21.

aber wie schon gesagt, hast du noch immer nicht ein einziges argument dafür gebracht, wieso es ein argument ist, kinder von inzest davor zu schützen, behindert auf die welt zu kommen, aber bei anderen fällen, wo diese erhöhte wahrscheinlichkeit auch gegeben ist, es kein argument ist, sex zu verbieten.

mich wundert es nicht, wenn Du Dich aus der Diskussion ausklinkst, wenn Dir die argumente ausgehen. ;-)
 
Da stimme ich dir zu. Ich definiere Inzest als Folge einer Abhängigkeit oder eines psychischen Problems, das (in unserer Gesellschaft, andere mögen aufgrund ihrer Moral anders strukturiert sein) eine Entmündigung diesbezüglich rechtfertigt.



Nein, weil:



Ist die Kindheit/Pubertät allerdings vorbei und dieses kindliche Neugier immer noch vorhanden, ist das mE ein Anzeichen für einen psychischen Defekt.
Die Strafandrohung einer Freiheitsstrafe ist in diesem Fall natürlich nicht argumentierbar, aber eine Normalisierung durch Legalisierung halte ich nicht für förderlich. Sie würde die Behandlung solcher Fälle eher verhindern weil unnötig erscheinen lassen.

gaaaaanz gefährlich, diese argumentation: wenn jemand solche sexuelle phantasien auslebt, dann MUSS er ein psychisches problem haben oder abhängig sein. gaaanz gefährlich.

ich verstehe nicht ganz, wieso es zwischen geschwistern dann nicht zu einer abhängigkeit soll kommen können. also ich kenne da doch viele geschwisterpaare, wo die jüngere/ der jüngere in einem ganz massiven abhängigkeitsverhältnis zu seinem älteren geschwister steht. ...
 
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