...Ein sehr freundlicher ca. 45-jähriger RB Papiere kontrolliert aber nix beanstandet. Hat nur drauf hingewiesen daß ich auf die SW aufpassen soll, da hier Prostitution verboten ist. Was ist denn das überhaupt? Gibts das dort?
(nur wenn es dich interessiert?)
..bezüglich des passus in der neufassung des wpg bezüglich freierbestrafung bist ja informiert?
.. da dieser passus gesetzlich aber bedenklich ist (näher möchte ich jetzt nicht drauf eingehen) nur soviel, Bürger xy muss u.a. nicht die vor ort geltenden gewerbeordnungen kennen bzw darüber informiert sein, nur diejenigen die dieses gewerbe ausüben. (das wpg ist im grund, die gewerbeordnung für die ausübung der prostitution in wien)
..to awiboat also, sehe diese behördliche information als absicherung für eine mögliche anzeige, weil du ja von einem ordnungsorgan über die gesetzliche bestimmung informiert wurdest und so in folge, nicht mehr aus/rausreden kannst, darüber nicht bescheid gewusst zu haben bzw als bürger xy nicht die örtlich geltenden gewerbeordnungen bzw das wpg kennen musst!
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...Beim Emmerich stand ja mal der Text "Prostitution verboten" an der Fensterscheibe picken.
Seit Neustem "Zutritt nur mit grüner Karte".
Also irgendwie kann ich die zwei Sätze nicht so ganz koscher miteinander verbinden. Wer hilft?
..als freundlicher wiener, möchte ich auch dir helfen.
..bis zur neufassung des wpg, bestand eine regelung bezüglich einer 150meter schutzzone. (nur nebenebei, bis zur änderung dieses passus 2004 war die entfernung zu bestimmten schützenwerte objekte, mit dem dehnbaren bzw auslegbaren begriff "unmittelbare nähe" bestimmt.)
..also um es kurz zu machen, bis 2011 war an dieser örtlichkeit die prostitution, da in einer 150meter Schutzzone verboten, deshalb das schild "prostitution verboten", duch die neufassung 2011 fällt dies weg. Somit ist die ausübung der prostituion (natürlich nur mit GrünerKarte) in einer zimmervermietung, wo ja in dem sinn der kunde/freier für eine bestimmte zeit und für was immer das zimmer mietet, erlaubt.
..gespräche, rumstehen von möglichen freiern bzw anbahnung vor dem objekt ist weiterhin da wohngebiet verboten, deshalb ist es natürlich auch ratsam, für diesbezügliche gespräche "rein" zu gehen!
Hierzu zusätzlich bzw hierzu:
Gehen genug von der Straße rein. Und die Ticks mit dem "sofort ins Zimmer" und "wenn die E. nicht da ist, dann nimmst halt ein anderes Mädel, Hauptsach schnell rein und wieder raus" hat er eh schon länger. Bei mir steigt er da aber immer wieder auf de Saf..........weil Streß laß ich mir von niemanden machen.........
..bin jetzt nicht ganz so top über die geltenden bestimmungen bezüglich zimmervermietungen informiert, nur in meinen hinterkopf lagert da irgendwas bezüglich einer regelung, die vorschreibt je nach grösse des objekts, wieviel personen (die nicht gäste, bzw eingemietet sind), sich im sogenannten foyer aufhalten dürfen.
..also ergibt es auch sinn, wenn man bzw Emmi sagt, entweder aufs zimmer (einmieten), oder raus, aber nicht auf unbestimmte zeit, sinnlos im foyer rumstehen.
Kurz gesagt, es hat so manches seine Gründe und Sinn, auch wenn wir bzw so mancher sie mitunter nicht kennen!