Straßenstrich Stuwerviertel 2012- Stuwergschichten und andere Episoden

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Die erzählen IMMER Blödsinn.
Gestern zB habe ich mich mit einer Neuen kurz unterhalten. Ich nahm sie nicht, da ich auf Jenny+Yvonne gewartet habe. 2min später kam dann eine von den Stammgören (Name ist jetzt eh egal) und sofort die Fragen, was ich mit der Anderen besprochen habe. Und nach weiteren 2min kamen halt die üblichen Sachen, wie: sie spritzt, ist krank, raubt dich aus, usw.
 
ja,ja daskenne ich, weisst du der neid ist halt schon sehr gross und wie gesagt es wird halt sehr viel blödsinn geredet! aber mit dem muss mann leben!
 
Ja, aber mich interessiert der Schwachsinn absolut nicht. Vor Jahren habe ich zugehört, aber nachdem Jede gegen Jede vorgeht, schalte ich nun auf Durchzug. Und wenn ich dann extremst angelogen werde (zB "ich nehme keine Drogen") dann rede ich auch Klartext, dass wir gerne weiterhin Sex gegen Geld haben können, aber sie soll mit dem Blödsinn aufhören, sie kann's eventuell Leuten erzählen, die noch nie dort waren.
 
...Ein sehr freundlicher ca. 45-jähriger RB Papiere kontrolliert aber nix beanstandet. Hat nur drauf hingewiesen daß ich auf die SW aufpassen soll, da hier Prostitution verboten ist. Was ist denn das überhaupt? Gibts das dort? :mrgreen:
(nur wenn es dich interessiert?)
..bezüglich des passus in der neufassung des wpg bezüglich freierbestrafung bist ja informiert?

.. da dieser passus gesetzlich aber bedenklich ist (näher möchte ich jetzt nicht drauf eingehen) nur soviel, Bürger xy muss u.a. nicht die vor ort geltenden gewerbeordnungen kennen bzw darüber informiert sein, nur diejenigen die dieses gewerbe ausüben. (das wpg ist im grund, die gewerbeordnung für die ausübung der prostitution in wien)

..to awiboat also, sehe diese behördliche information als absicherung für eine mögliche anzeige, weil du ja von einem ordnungsorgan über die gesetzliche bestimmung informiert wurdest und so in folge, nicht mehr aus/rausreden kannst, darüber nicht bescheid gewusst zu haben bzw als bürger xy nicht die örtlich geltenden gewerbeordnungen bzw das wpg kennen musst! ;)

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...Beim Emmerich stand ja mal der Text "Prostitution verboten" an der Fensterscheibe picken.
Seit Neustem "Zutritt nur mit grüner Karte".
Also irgendwie kann ich die zwei Sätze nicht so ganz koscher miteinander verbinden. Wer hilft?
..als freundlicher wiener, möchte ich auch dir helfen. :lol:

..bis zur neufassung des wpg, bestand eine regelung bezüglich einer 150meter schutzzone. (nur nebenebei, bis zur änderung dieses passus 2004 war die entfernung zu bestimmten schützenwerte objekte, mit dem dehnbaren bzw auslegbaren begriff "unmittelbare nähe" bestimmt.)
..also um es kurz zu machen, bis 2011 war an dieser örtlichkeit die prostitution, da in einer 150meter Schutzzone verboten, deshalb das schild "prostitution verboten", duch die neufassung 2011 fällt dies weg. Somit ist die ausübung der prostituion (natürlich nur mit GrünerKarte) in einer zimmervermietung, wo ja in dem sinn der kunde/freier für eine bestimmte zeit und für was immer das zimmer mietet, erlaubt.

..gespräche, rumstehen von möglichen freiern bzw anbahnung vor dem objekt ist weiterhin da wohngebiet verboten, deshalb ist es natürlich auch ratsam, für diesbezügliche gespräche "rein" zu gehen!

Hierzu zusätzlich bzw hierzu:
Gehen genug von der Straße rein. Und die Ticks mit dem "sofort ins Zimmer" und "wenn die E. nicht da ist, dann nimmst halt ein anderes Mädel, Hauptsach schnell rein und wieder raus" hat er eh schon länger. Bei mir steigt er da aber immer wieder auf de Saf..........weil Streß laß ich mir von niemanden machen.........
..bin jetzt nicht ganz so top über die geltenden bestimmungen bezüglich zimmervermietungen informiert, nur in meinen hinterkopf lagert da irgendwas bezüglich einer regelung, die vorschreibt je nach grösse des objekts, wieviel personen (die nicht gäste, bzw eingemietet sind), sich im sogenannten foyer aufhalten dürfen.

..also ergibt es auch sinn, wenn man bzw Emmi sagt, entweder aufs zimmer (einmieten), oder raus, aber nicht auf unbestimmte zeit, sinnlos im foyer rumstehen.

Kurz gesagt, es hat so manches seine Gründe und Sinn, auch wenn wir bzw so mancher sie mitunter nicht kennen! :cool:
 
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..to awiboat also, sehe diese behördliche information als absicherung für eine mögliche anzeige, weil du ja von einem ordnungsorgan über die gesetzliche bestimmung informiert wurdest und so in folge, nicht mehr aus/rausreden kannst, darüber nicht bescheid gewusst zu haben bzw als bürger xy nicht die örtlich geltenden gewerbeordnungen bzw das wpg kennen musst! ;)

Danke, aber das Smilie ist ghleichbedeutend mit dem Ironiemodus. :mrgreen:
 
..also um es kurz zu machen, bis 2011 war an dieser örtlichkeit die prostitution, da in einer 150meter Schutzzone verboten, deshalb das schild "prostitution verboten", duch die neufassung 2011 fällt dies weg. Somit ist die ausübung der prostituion (natürlich nur mit GrünerKarte) in einer zimmervermietung, wo ja in dem sinn der kunde/freier für eine bestimmte zeit und für was immer das zimmer mietet, erlaubt.

bitte ich bin noch immer verwirrt - versteh ich das richtig - ich kann zu jeder tageszeit (sofern geöffnet) zb ins puff am MWP gehen oder zum emmerich und die dort anwesenden damen beglücken OHNE das ich mich damit strafbar mache? bitte um ein klares "JA" oder "nein, weil..."

vielen dank.
 
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Danke, aber das Smilie ist ghleichbedeutend mit dem Ironiemodus. :mrgreen:

nix ironie, genau so ist es.
ich wurde 2 mal im MWP studio "erwischt". beide male anzeige. beim 2ten mal wurde mein einspruch mit der begründung abgewiesen, das ich ja beim ersten vergehen schon belehrt wurde und mich daher ab sofort NICHT mehr darauf aureden kann, das ich als rechtsunkundiger bürger ja nicht bescheid wusste.
 
bitte ich bin noch immer verwirrt - versteh ich das richtig - ich kann zu jeder tageszeit (sofern geöffnet) zb ins puff am MWP gehen oder zum emmerich und die dort anwesenden damen beglücken OHNE das ich mich damit strafbar mache? bitte um ein klares "JA" oder "nein, weil..."
vielen dank.
..to Record,sorry du machst eine antwort schwer, dafür muss man paar sachen unterscheiden, sorry ihr haut mitunter kraut und rüben durcheinander und wollt dann klare antworten! :confused:

...ich wurde 2 mal im MWP studio "erwischt". beide male anzeige. beim 2ten mal wurde mein einspruch mit der begründung abgewiesen, das ich ja beim ersten vergehen schon belehrt wurde und mich daher ab sofort NICHT mehr darauf aureden kann, das ich als rechtsunkundiger bürger ja nicht bescheid wusste.
..wann wurdest du zbs bezüglich mwp-studios angezeigt, vor oder nach der neufassung 2011?
(seit der änderung 2004 befanden sich die mwp-studios wie auch der Emmi, ja innerhalb der 150meter schutzzone, diese ist bei der neufassung 2011 weggefallen.)

..ich denke, dass insbesonders die neufassung des wpg 2011 u.a. hier im forum oft genug beredet wurde und ich denke doch, schön langsam sollten es auch jene die sich sonst nie damit befasst haben, es ausreichend kennen sollten!

Bezüglich zimmervermietung wie Emmi:
..das die strassenprostitution u.a. im stuwer schon immer verboten war ist nichts neues, also wenn strassenpros dann eine die auf erlaubten gebiet (zbs umgebung admiral) anbahnt.
(bzw wenn jetzt rein zufällig ein prostituirte sich im foyer einer zimmervermietung aufhält und es dort zum kontakt bzw anbahnen kommt, erfolgt dies indoor und fällt nicht unter strassenprostituion. )

Bezüglich besuch u.a. der mwp-studios, siehe neufasung 2011 des WPG warum oder weswegen sollte man dich als freier anzeigen?

..ich zitiere diesbezüglichen auszug aus dem wpg:

Beschränkung für Freierinnen und Freier
§ 16. Außerhalb der gemäß § 9 erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in Prostitutionslokalen, deren Betrieb gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) oder c) unzulässig ist, dürfen Freierinnen und Freier (§ 2 Abs. 9) mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen.

§ 6. (1) Gebäude oder Gebäudeteile dürfen zur Ausübung der Prostitution als Prostitutionslokale (§ 2 Abs. 5) nur verwendet werden, wenn
a) sie einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche aufweisen;
c) es sich dabei nicht um Bahnhöfe oder Stationsgebäude handelt;


..denke, dass du dir jetzt die frage JA oder NEIN selber beantworten kannst?
Denn das u.a. bei den mwp-studios gesonderte zugänge vorhanden sind weist du ja, also was sollte man dir als freier vorwerfen? ;)
 
... Denn das u.a. bei den mwp-studios gesonderte zugänge vorhanden sind weist du ja, also was sollte man dir als freier vorwerfen? ;)

was aber voraussetzt, daß der Betrieb der mwp-studios nach dem neuen WPG zulässig ist. Denn die gesonderten Zugänge alleine machen's ja noch nicht aus.
 
was aber voraussetzt, daß der Betrieb der mwp-studios nach dem neuen WPG zulässig ist. Denn die gesonderten Zugänge alleine machen's ja noch nicht aus.
Du bist aber nicht dafür verantwortlich, die Bestimmungen des Gesetzes zu überprüfen, bis auf die beiden von Badwolf erwähnten Punkte.
dh. wenn es einen gesonderten Eingang hat und kein Bahnhof ist (das dürfte nach meiner bescheidenen Kenntnislage zutreffen) bist aus dem Schneider.
 
servus 18er ;)
..ich ärgere mich eh schon, dass ich überhaupt was gesagt habe, hilft im grund eh nix. :lol:
..steht eh alles schön im gesetz und wenn das nicht verständlich ist, wie soll ich es dann verständlich rüberbringen? :cool:
 
Du bist aber nicht dafür verantwortlich, die Bestimmungen des Gesetzes zu überprüfen, bis auf die beiden von Badwolf erwähnten Punkte.
dh. wenn es einen gesonderten Eingang hat und kein Bahnhof ist (das dürfte nach meiner bescheidenen Kenntnislage zutreffen) bist aus dem Schneider.

aus dem Schneider aber auch nur maximal beim ersten Mal erwischt werden. Im Zuge dieser Amtshandlung wirst Du von den RBs über die Ungesetzlichkeit aufgeklärt, und beim nächsten Mal kannst jegliche Ausreden vergessen.
Von so einem Fall hat erst kürzlich ein User berichtet.
 
Das ist unbedingt zu merken: Die Polizei versucht mehr zu bestrafen, als sie rechtlich dürfte. Und wenn sich der Freier einschüchtern lässt und zahlt, tja, dann haben sie begonnen.
Wenn du das Gesetz genau liest, darf dich der Polizist dort nicht einmal nach dem Ausweis fragen.
 
... Und wenn sich der Freier einschüchtern lässt ...

Mit genau dem haben die RBs in der Vergangenheit ja schon immer gerechnet, und werden dies sicher auch weiterhin tun.
Bleibt nur zu hoffen, daß die Freier mit der Zeit etwas standhafter gegenüber den Behörden sind, und so mancher Fall vielleicht auch bis hinauf zum Höchstgericht ausjudiziert wird. Vielleicht stellt sich dann ja sogar raus, daß die eine oder andere Bestimmung des WPG-Pfusches rechtlich gar nicht hält.
 
servus 18er ;)
..ich ärgere mich eh schon, dass ich überhaupt was gesagt habe, hilft im grund eh nix. :lol:
..steht eh alles schön im gesetz und wenn das nicht verständlich ist, wie soll ich es dann verständlich rüberbringen? :cool:

bitte nur - weil manche user ein paar sachen durcheinander bringen - nicht aufhören, hier deinen fachkundigen kommentar abzugeben. da du versuchst die 'grauzonen' klar zu stellen, sind deine beiträge für viele nützlich, jedenfalls für mich.

garoto
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit genau dem haben die RBs in der Vergangenheit ja schon immer gerechnet, und werden dies sicher auch weiterhin tun.
Bleibt nur zu hoffen, daß die Freier mit der Zeit etwas standhafter gegenüber den Behörden sind, und so mancher Fall vielleicht auch bis hinauf zum Höchstgericht ausjudiziert wird. Vielleicht stellt sich dann ja sogar raus, daß die eine oder andere Bestimmung des WPG-Pfusches rechtlich gar nicht hält.


Das ganze kannst du aber nur durchziehen wenn du keine feste Bindung hast.
Wenn ich damit rechnen muss dass ein blauer Brief in meinem Postkarten landet
ziehe ich ehrlich gesagt den Schwanz ein und bezahle. Auch wenn es nach meiner Meinung nicht gerechtfertigt ist.
Jetzt kann man mich natürlich einen Pantoffelhelden nennen.Aber es geht leider um mehr als wer in der Ehe die Hosen anhat.
 
Das ganze kannst du aber nur durchziehen wenn du keine feste Bindung hast...

genau das ist der Trumpf, den die RBs für gewöhnlich versuchen, auszuspielen.
Niemand in einer festen Bindung wir sich's mit den Behörden anlegen, um in der Folge alle paar Wochen von irgendwo einen RsB ins Haus geflattert zu bekommen.
 
genau das ist der Trumpf, den die RBs für gewöhnlich versuchen, auszuspielen.
Niemand in einer festen Bindung wir sich's mit den Behörden anlegen, um in der Folge alle paar Wochen von irgendwo einen RsB ins Haus geflattert zu bekommen.

Wobei ich immer wieder betonen muß, wie einfach es ist, sich mit dem Briefträger zu verständigen. Ein Postler ist eher ein Mensch und hilfsbereit, als ein möglicherweise gehirngwaschter und anzeigenquotenabhängiger RB im Stuwer.
 
genau das ist der Trumpf, den die RBs für gewöhnlich versuchen, auszuspielen.
Niemand in einer festen Bindung wir sich's mit den Behörden anlegen, um in der Folge alle paar Wochen von irgendwo einen RsB ins Haus geflattert zu bekommen.

Wobei ich immer wieder betonen muß, wie einfach es ist, sich mit dem Briefträger zu verständigen. Ein Postler ist eher ein Mensch und hilfsbereit, als ein möglicherweise gehirngwaschter und anzeigenquotenabhängiger RB im Stuwer.
 
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