Ja du darfst reinfahren in die Venediger Au aber
abbiegen zum EMMI (Rote Laterne) in die Stuwerstrasse.
..doch darf er!
Am Sonntag gegen 15:00 standen 2 RBs auf der Straße vorm Emmerich und haben alle Autofahre (auch mich) kontrolliert.
Dort ist jetzt eine Wohnstraße == Zuhfart für nicht-Anreiner verboten - kostet 25,-
An Sonntag haben sie allerdings nicht kassiert, nur ermahnt !!!
Sorry 6Mexx, aber so stimmt das nicht!
..u.a. ist der untere Teil der Stuwerstrasse, schon seit ca. 15 Jahren Wohnstrasse.
..ferner besteht keine Zusatztafel bezüglich "nur" Anrainer!
(stand bisher nie und heute 07.05 ca 01h stand auch nix bzw war auch keine Zusatztafel vorhanden, bezüglich "nur Anrainer")
..keine Ahnung ob dich der/die Zangler (RB) falsch informiert haben, oder du nicht genau hingehört hast? Sorry, nimm es mir nicht übel, aber von der StVO dürftest nicht wirklich gross Ahnung.
..in Wohnstrassen ist primär nur die Zu- und Abfahrt erlaubt! (dies für "jederman" wenn nicht ein Zusatztafel was anderes besagt/vorschreibt) Die besagte Strasse/Strassenabschnitt ist "normale" Wohnstrasse ohne Zusatz/tafel bzw Bestimmung. Also kann auch "jeder" um sein Fahrzeug abzustellen zu und auch abfahren.
..wir wissen ja warum der Bürger dort sekkiert wird bzw alles legale und illegal versucht wird, bestimmte Personen fernzuhalten bzw zu vertreiben. Fakt ist aber, jeder darf dort zufahren um einen Parkplatz zu suchen (das Durchfahren einer Wohnstrasse wäre ja verboten), wenn kein parkplatz vorhanden ist oder ich ihn übersehe, kann ich natürlich auch wieder abfahren!
..wenn man schon wahrnimmt, dass aus besonderem Grund, auf einen gelauert wird, kann man sich zur sicherheit ja kurz in eine parklücke stellen (man muss ja in besagten Strassenteil ohnedies umdrehen/kehren, da Sackgasse und hat somit die Zufahr erfüllt und kann nach einen kurzen Nassenbohrer wieder abfahren.
noch kleine persönliche anmerkung:
..mich persönlich würde es interessieren, ob auch nur eine diesbezügliche anzeige, an dieser besonderen örtlichkeit hält bzw halten kann? Da durch Betonsperren eine "Duchfahrt" gar nicht möglich ist und sozusagen Sackgasse und dadurch generell in diesen Strassenteil nur ein Zu- und Abfahr möglich ist.
..anbei noch der diesbezügliche Auszug aus der StVO:
§ 76b StVO Wohnstrasse
(1) Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Wohnstraßen erklären. In einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens.