Straßenstrich Stuwerviertel 2013 - Stuwergschichten und andere Episoden

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Dann passt es, denn in der Au finde ich eh wochentags einen Parkplatz, in die Seitengassen fahre ich sehr selten rein.
 
Dort ist jetzt eine Wohnstraße == Zuhfart für nicht-Anreiner verboten - kostet 25,-

Na dann werden wir halt beim Emmi, in der Emma, einen Meldezettel ausfüllen..........warums dort nicht gleich a FUZO machen :kopfklatsch: ..........
 
Ja du darfst reinfahren in die Venediger Au aber :nono: :nono: :nono: abbiegen zum EMMI (Rote Laterne) in die Stuwerstrasse.
..doch darf er! ;)

Am Sonntag gegen 15:00 standen 2 RBs auf der Straße vorm Emmerich und haben alle Autofahre (auch mich) kontrolliert.
Dort ist jetzt eine Wohnstraße == Zuhfart für nicht-Anreiner verboten - kostet 25,-
An Sonntag haben sie allerdings nicht kassiert, nur ermahnt !!!
Sorry 6Mexx, aber so stimmt das nicht!

..u.a. ist der untere Teil der Stuwerstrasse, schon seit ca. 15 Jahren Wohnstrasse.
..ferner besteht keine Zusatztafel bezüglich "nur" Anrainer!
(stand bisher nie und heute 07.05 ca 01h stand auch nix bzw war auch keine Zusatztafel vorhanden, bezüglich "nur Anrainer")

..keine Ahnung ob dich der/die Zangler (RB) falsch informiert haben, oder du nicht genau hingehört hast? Sorry, nimm es mir nicht übel, aber von der StVO dürftest nicht wirklich gross Ahnung.

..in Wohnstrassen ist primär nur die Zu- und Abfahrt erlaubt! (dies für "jederman" wenn nicht ein Zusatztafel was anderes besagt/vorschreibt) Die besagte Strasse/Strassenabschnitt ist "normale" Wohnstrasse ohne Zusatz/tafel bzw Bestimmung. Also kann auch "jeder" um sein Fahrzeug abzustellen zu und auch abfahren.

..wir wissen ja warum der Bürger dort sekkiert wird bzw alles legale und illegal versucht wird, bestimmte Personen fernzuhalten bzw zu vertreiben. Fakt ist aber, jeder darf dort zufahren um einen Parkplatz zu suchen (das Durchfahren einer Wohnstrasse wäre ja verboten), wenn kein parkplatz vorhanden ist oder ich ihn übersehe, kann ich natürlich auch wieder abfahren!

..wenn man schon wahrnimmt, dass aus besonderem Grund, auf einen gelauert wird, kann man sich zur sicherheit ja kurz in eine parklücke stellen (man muss ja in besagten Strassenteil ohnedies umdrehen/kehren, da Sackgasse und hat somit die Zufahr erfüllt und kann nach einen kurzen Nassenbohrer wieder abfahren. :cool:

noch kleine persönliche anmerkung:
..mich persönlich würde es interessieren, ob auch nur eine diesbezügliche anzeige, an dieser besonderen örtlichkeit hält bzw halten kann? Da durch Betonsperren eine "Duchfahrt" gar nicht möglich ist und sozusagen Sackgasse und dadurch generell in diesen Strassenteil nur ein Zu- und Abfahr möglich ist. :hmm:

..anbei noch der diesbezügliche Auszug aus der StVO:

§ 76b StVO Wohnstrasse
(1) Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Wohnstraßen erklären. In einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens.
 
Nachtrag:
..wenn ich mich schon seit langem, mal wieder wichtig :oops: äääh angemeldet habe, noch eine kleine ZusatzInfo. :cool:

Trani-fans sollten nach lang (körper wie schwarze haare), schlank (ca. konfi 34) auschau halten, bzw die auf mädels stehen abstand. :mrgreen:
 
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Derzeit rb kontrolle direkt vor reini. Halten alles auf was im Auto fährt

schön das einige es wenigstens gesehen haben! Und ja die RB wissen da ich sie fotograbüldld hob! Habe mit denen getratscht...
 
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§ 23 StVO Halten und Parken

(1) Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes so aufzustellen, daß kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert wird.

(2) Außerhalb von Parkplätzen ist ein Fahrzeug, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt, zum Halten oder Parken am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen. Auf Fahrbahnen mit gekennzeichnetem Radfahrstreifen, der kein Mehrzweckstreifen ist, dürfen Fahrzeuge auch parallel zu diesem aufgestellt werden. Einspurige Fahrzeuge sind am Fahrbahnrand platzsparend aufzustellen. Ist auf Grund von Bodenmarkierungen das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen vorgesehen, so dürfen auf diesen Flächen nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg aufgestellt werden.

(2a) In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt.

(3) Hält der Lenker eines Fahrzeuges vor einer Haus- oder Grundstückseinfahrt, so hat er im Fahrzeug zu verbleiben und hat beim Herannahen eines Fahrzeuges, dessen Lenker die Haus- oder Grundstückseinfahrt benützen will, die Aus- oder Einfahrt unverzüglich freizumachen.

(3a) Wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird und innerhalb von 50 m ein Halten nach Abs. 2 nicht möglich ist, darf mit Personen- und Kombinationskraftwagen des Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Gewerbes sowie mit Krankentransportfahrzeugen neben den nach Abs. 2 aufgestellten Fahrzeugen sowie im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder außer auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs, zum Aus- oder Einsteigenlassen kurz angehalten werden.

(4) Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.

(5) Bevor der Lenker das Fahrzeug verläßt, hat er es so zu sichern, daß es nicht abrollen kann.

(6) Unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Container, Lademulden u. dgl.) dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der Fahrbahn stehengelassen werden, es sei denn, die genannten Fahrzeuge und Behälter können nach der Ladetätigkeit nicht sofort entfernt werden, das Entfernen wäre eine unbillige Wirtschaftserschwernis oder es liegen sonstige wichtige Gründe für das Stehenlassen vor. Für das Aufstellen der genannten Fahrzeuge und Behälter gelten die Bestimmungen über das Halten und Parken sinngemäß. Bei unbespannten Fuhrwerken ist die Deichsel abzunehmen oder gesichert in eine solche Stellung zu bringen, daß niemand gefährdet oder behindert wird.


Damit müsste das Thema Parken in Wohnstrassen geklärt sein.
 
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wen es jetzt besser gefällt? Bild ist total anonym

$IMAG0507bea.jpg
 
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Derzeit rb kontrolle direkt vor reini. Halten alles auf was im Auto fährt

Könnens eh machen, ich fahr trotz allem rein.......
Bin dann schon gespannt auf deren langen Gesichter, wenn sie mich zu kontrollieren anfangen und dann zu sehen bekommen, wer von uns der Ranghöhere ist :mrgreen: :undweg:
 
hob`n de zwa eigentlich g`wussd, dass du se obüd`lt hosd :hmm: :hmm: :hmm:
normal muasd de personen frog`n obsdas photographieren und in`s netz schdön deafsd.
aussa du hosd von eahna zwa a schriftliche einwülligung kriagt, daun derfsd des scho moch`n. :mrgreen: :undweg:
 
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Daher zitiert man auch nicht nochmals, sondern meldet das Posting :mrgreen: auch der Besitzer des PKW im BIld wird sich bedanken, mit seiner Autonummer im EF unter Strassenstrich, zu finden zu sein im google.
 
......auch der Besitzer des PKW im BIld wird sich bedanken, mit seiner Autonummer im EF unter Strassenstrich, zu finden zu sein im google.
nau dea wiad oba bled aus da wäsch schaun :shock: :shock: :shock: wenn a hamkumt und sei oide frogt eahm wora do woa.
:zaunpfahl: :zaunpfahl:


:hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha:


.........sondern meldet das Posting :mrgreen: .......
geh sei do :nono: :nono: :nono: so a schoafe :lehrer:
 
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Derzeit rb kontrolle direkt vor reini. Halten alles auf was im Auto fährt

mit sowas haben's die RBs natürlich am einfachsten; da kann auch kein Übeltäter davonlaufen (und die RBs schaufend ihm hinterher), weil ja immer noch das Auto da ist. Hätt' ich gewußt, wie leicht Polizeiarbeit ist, wär' ich vielleicht auch einer von ihnen geworden :mrgreen:
 
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Ich war vorhin im Viertel.
Zwei Schlümpfe stehen gegenüber vom Luxushotel. Da keine Sexfrau und kein Kunde ins Hotel geht, nerven sie halt die Anderen.
Und sie haben echt dem Hündchen 21 Euro aufgebrummt, weil kein Beißkorb vorhanden war.

Ansonsten das Übliche "hast heute Zeit für mich?" Die Ex ist heute mit von der Partie.
 
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