Die Polizei darf aus bestimmten Gründen gemäß § 35 SPG und § 118 StPO deine Identität feststellen und kontrollieren. Die Polizei braucht also einen Grund und muss dir diesen auch nennen, wenn du danach fragst. Die wichtigsten Gründe sind:
Du wirst auf Grund von bestimmten Tatsachen mit einer Straftat in Zusammenhang gebracht oder kannst darüber Auskunft geben (§ 35 Abs 1 Z 1 SPG).
Die Polizei behauptet du hast eine Verwaltungsübertretunqkg begangen (§ 35 VStG).
Du befindest dich auf einem “internationalem Verkehrsweg” (Bahnhof, Zug, Autobahn, Flughafen, etc) § 35 Abs 1 Z 7 SPG
Es wird auf Grund von bestimmten Tatsachen angenommen, du reist gerade und hast eine Grenze überschritten oder wirst diese überschreiten (§ 35 Abs 1 Z 6 SPG)
Bei einer Identitätskontrolle bist du nur verpflichtet deinen vollen Namen, dein Geburtsdatum und deine Wohnanschrift (Meldeadresse) anzugeben. Minderjährige, also unter 18 Jahren, müssen auch die Namen der Eltern angegeben. Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürger_innenschaft müssen auch ihre Staatsangehörigkeit angeben. Bei strafrechtlichen Vorwürfen kann die Polizei zusätzlich auch nach Geburtsort, Geschlecht und Beruf fragen – eine Verweigerung dieser Information hat jedoch keine Konsequenzen für dich. Die Polizei ist bloß berechtigt danach zu fragen und diese Informationen zu ermitteln. Auch alle sonstigen anderen Fragen zu politischen Tätigkeiten, Hobbies, Freund_innen, Schule, Studium etc musst du nicht beantworten!
Du hast das Recht, über den Anlass und den Zweck der Amtshandlung informiert zu werden. Die Polizist_innen müssen dir auf Verlangen auch ihre Dienstnummer nennen, damit du weißt, mit wem du gesprochen hast. Sie müssen dir aber nicht ihren Namen nennen.
Für österreichische Staatsbürger_innen besteht keine generelle Ausweispflicht, allerdings kann eine Kontrolle, wenn du keinen Ausweis hast länger dauern und im schlechtesten Fall eine Mitnahme auf die Polizeiinspektion und Festnahme bis zu maximal 24 Stunden zur Folge haben. Eine Person, die dich kennt und einen Ausweis dabei hat, kann aber deine Identität bezeugen. Die Polizei kann aber auch über Funk oder auf der Polizeiinspektion deine Daten mit dem Zentralen Melderegister vergleichen. Wenn du nicht österreichische_r Staatsbürger_in bist, hast du in Österreich immer die Pflicht, einen Ausweis bei dir zu haben und auf Verlangen den Behörden zu zeigen.