Straßenstrich Stuwerviertel 2015 - Stuwergschichten und andere Episoden

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dass diese Aussage "generell im paysex" Sicher nicht stimmt!!!
habe mein posting gerade abgeändert, da die Textstelle "generell im paysex" offenbar - zumindest von Dir - völlig mißverstanden wurde.

Was ich damit sagen wollte, war, daß diese üble Sache nicht nur am StraStri vorkommt, sondern auch bei den anderen Formen des Paysex, so z.B. auch in Studios, LHs und sonst noch wo.
Wobei ich aber NICHT sagen wollte, daß dies bezüglich jeder Anbieterin so ist, sondern eben in Einzelfällen; das aber definitiv, leider :cry:

Sorry für die Verwirrung !
 
Thx und danke für die Richtigstellung.
Das Problem ist einfach, dass die breite Öffentlichkeit sich genau an diesen Aussagen aufhängt und diese oder ähnliche Aussagen,Munition (gegen eine längst überfällige RICHTIGE Legalisierung- damit meine ich :seitens Politik/ordentliche Gesetze /Finanz/Gkk für ganz Österreich- Anerkennung als Beruf) bieten.
Das warum dahinter, dass ein Mädl gezwungen werden kann- wg blauen Augen und zittern- liegt aber ganz woanders. Leider...,
Aber aus solchen Aussagen, resultieren dann solche Meinungen in der Breiten Masse;
Zitat Tageszeitung die Standard heute:

corrupt judge
1
20vor 11 Stunden
schwedisches modell für österrech

sexarbeit, vulgo prostitution, sollte verboten und freier/zuhälter etc. bestraft werden. österreich ist eines der wenigen länder in europa das derart freizügig mit dem sexgewerbe umgeht. das ist meiner meinung nach die falsche richtung. es fördert den menschenhandel und damit auch die zwangsprostitution. die meisten prostituierten werden nach kurzem aufenthalt in andere städte gebracht und sind für studien gar nicht erreichbar. es verstösst mMn auch gegen die menschenrechte - die den verkauf/benützung von menschen bzw "menschenteile" verbieten. frauen sollen eine angemessene ausbildung und zugang zu einem existenssichernden job/beruf ermöglicht werden. alles andere ist gegen die menschenwürde.

:mauer:
Liebe Grüße Danke für deine Richtigstellung
Tascha
 
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Gestern (~17 Uhr) habe ich eine kleine Blondine getroffen (Oberlippenpiercing und ein blaues Auge). Sie schaute mich ängstlich an, fast am Weinen. Ich fragte was ihr passiert ist und sie erzählte mir, wie sie schläg bekommt wenn sie nicht arbeiten geht. Leider hat sie mir Leid getan und wollte sie nicht mitnehmen.

Sonst keine einzige SW getroffen...

und damit trifft es wieder, was Enrico sagt: es werden die Mädels bestraft, die Freier, aber die -meist ausländischen - Zuhälter nicht, da sieht die Polizei seltsamerweise nicht gut genug hin.....
es gab ja bereits Studien, daß seit der Kampagne der zurecht oft gescholtenen Frau Frauenberger die SW in Gegenden abgeschoben wurden, wo es keine sanitären Einrichtungen gibt, absolut keine Sicherheit, sich also insgesamt die Situation am Strassenstrich verschlechtert hat!
Vielleicht war es für viele damals auch angenehmer, unter tags zu arbeiten als auf der stockdunklen Brunnerstrassengegend...

Traurig, daß mit dem Gewerbe so scheinheilig umgegangen wird, mittlerweile sogar in ehemals liberalen Ländern wie den Niederlanden...hier protestierten nun die Prostituierten, daß sie ihre Schaufenster behalten wollen....meiner Meinung ist so ein echtes Rotlichtviertel ohnehin die beste Möglichkeit, Kunden und Anbieterinnen Freiheit und Sicherheit zu geben...

zurückkommend auf Enricos Posting bezüglich der Dauerbeobachtung des Stuwer4tels: wenn sich die RBs eventuell auch in den betuchten Villengegenden so deutlich zeigten, gäbe es womöglich weniger Einbrüche (das brächte versicherungstechnisch sogar mehr Geld...)
 
wenn sich die RBs eventuell auch in den betuchten Villengegenden so deutlich zeigten, gäbe es womöglich weniger Einbrüche (das brächte versicherungstechnisch sogar mehr Geld...)
das mit Sicherheit :!:
 
die RB,s brauchen gar nicht so weit,brauchen nur zum praterstern und dort die seit neuesten jugendlichen (banden?) kontrollieren,bzw. diese so behandeln wie sie es mit den sw,s gemacht haben !! aber da geschieht nichts!
 
Ich weiß nicht so recht, WO das Problem liegt.
Bei der Unfähigkeit mancher Polizisten oder doch beim Gesetzestext. Denn grundlos kann dich die Polizei nicht so ohne Weiteres kontrollieren. Es ist nämlich schlichtweg falsch, was die Leute glauben zu wissen, dass man einerseits jederzeit kontrolliert werden darf und andererseits, dass man immer einen Ausweis mithaben muss.

PS: Bevor sich Jemand jetzt wegen des letzten Satzes aufregt: Das habe ich bereits mit einem Beamten des Innenministeriums ausführlich ausdiskutiert...
 
Ausweis mußt keinen mithaben, aber ein Grund zur Kontrolle ist schnell gefunden und dann brauchst wen der für dich Zeugnis ablegt!
 
offensichtliche ausländer sind de facto sogar immer ausweispflichtig, wg feststellung des aufenthaltstitels (EU oder visumpflicht oder aufenthaltsverbot...usw...usf....)

garoto
 
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Tja, viel Spaß bei der Bestimmung der Staatsbürgerschaft auf Grund des Aussehens im 21. Jahrhundert...

sobald du einen akzent hast oder 'ausländisch' aussiehst kann sich der rb darauf berufen (quelle: ein rb bei einer filmreifen 'razzia'). und mit so einer behauptung sitzt der wirklich am längeren ast....

also leute: wer nicht weiß was "ein 16er-blech mit einer eitrigen und an buckl ist": ausweis einstecken...

garoto
 
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Dann darf er sich nicht wundern, wenn man ihm Rassismus vorwirft.

Nicht falsch verstehen. Wenn es nach mir ginge, würde Ausweispflicht herrschen.
 
Wenn es nach mir ginge, würde Ausweispflicht herrschen.

da bin ich strikt dagegen, in unseren nachbarländern ist das eine erbschaft der kommunistischen diktaturen, genauso wie die 0,0 promille-grenze beim autofahren.

die nachfolgeregierungen fanden das natürlich praktisch und haben das sicherheitshalber einmal beibehalten....

garoto
 
offensichtliche ausländer sind de facto sogar immer ausweispflichtig
Das Gesetz kennt keine "offensichtlichen" Ausländer, sondern Ausländer ist, wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hat, und diese Personen müssen einen Ausweis mit sich führen.
 
Die Polizei darf aus bestimmten Gründen gemäß § 35 SPG und § 118 StPO deine Identität feststellen und kontrollieren. Die Polizei braucht also einen Grund und muss dir diesen auch nennen, wenn du danach fragst. Die wichtigsten Gründe sind:
Du wirst auf Grund von bestimmten Tatsachen mit einer Straftat in Zusammenhang gebracht oder kannst darüber Auskunft geben (§ 35 Abs 1 Z 1 SPG).
Die Polizei behauptet du hast eine Verwaltungsübertretunqkg begangen (§ 35 VStG).
Du befindest dich auf einem “internationalem Verkehrsweg” (Bahnhof, Zug, Autobahn, Flughafen, etc) § 35 Abs 1 Z 7 SPG
Es wird auf Grund von bestimmten Tatsachen angenommen, du reist gerade und hast eine Grenze überschritten oder wirst diese überschreiten (§ 35 Abs 1 Z 6 SPG)
Bei einer Identitätskontrolle bist du nur verpflichtet deinen vollen Namen, dein Geburtsdatum und deine Wohnanschrift (Meldeadresse) anzugeben. Minderjährige, also unter 18 Jahren, müssen auch die Namen der Eltern angegeben. Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürger_innenschaft müssen auch ihre Staatsangehörigkeit angeben. Bei strafrechtlichen Vorwürfen kann die Polizei zusätzlich auch nach Geburtsort, Geschlecht und Beruf fragen – eine Verweigerung dieser Information hat jedoch keine Konsequenzen für dich. Die Polizei ist bloß berechtigt danach zu fragen und diese Informationen zu ermitteln. Auch alle sonstigen anderen Fragen zu politischen Tätigkeiten, Hobbies, Freund_innen, Schule, Studium etc musst du nicht beantworten!
Du hast das Recht, über den Anlass und den Zweck der Amtshandlung informiert zu werden. Die Polizist_innen müssen dir auf Verlangen auch ihre Dienstnummer nennen, damit du weißt, mit wem du gesprochen hast. Sie müssen dir aber nicht ihren Namen nennen.
Für österreichische Staatsbürger_innen besteht keine generelle Ausweispflicht, allerdings kann eine Kontrolle, wenn du keinen Ausweis hast länger dauern und im schlechtesten Fall eine Mitnahme auf die Polizeiinspektion und Festnahme bis zu maximal 24 Stunden zur Folge haben. Eine Person, die dich kennt und einen Ausweis dabei hat, kann aber deine Identität bezeugen. Die Polizei kann aber auch über Funk oder auf der Polizeiinspektion deine Daten mit dem Zentralen Melderegister vergleichen. Wenn du nicht österreichische_r Staatsbürger_in bist, hast du in Österreich immer die Pflicht, einen Ausweis bei dir zu haben und auf Verlangen den Behörden zu zeigen.
 
Sorry Doppel
 
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Das Gesetz kennt keine "offensichtlichen" Ausländer, sondern Ausländer ist, wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hat, und diese Personen müssen einen Ausweis mit sich führen.

und wie kann ein rb bei einem fußgänger die staatsbürgerschat erkennen ? :hmm: er kann nur abschätzen.

oder hab ich was verpasst und ich hätt mir schon den bundesadler auf den hals tätowieren lassen müssen...:shock:

garoto
 
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Eben. Sag ich ja, dass das Gesetz nicht ganz ok ist.
Und in so einem Falle muss der Polizist "zum Gunsten des Angeklagten" gehen, würde ich meinen, ist schwierig.

Ich hab im Stuwerviertel zweimal den Ausweis gezeigt. Allerdings war ich selbst damals der Meinung, dass ich das müsste. Das wird sich in Zukunft bei mir nicht mehr spielen...
 
und mit diesen gummi-paragraphen kann man bei schlechter laune praktisch jeden kontrollieren:

sogar fast jede straße in wien geht irgendwann ins ausland (triester str...:shock:prager str....:shock:), die nahverkehrszüge fahren mit oder ohne umsteigen nach sopron, breclav, znojmo usw usf...


Die Polizei darf aus bestimmten Gründen gemäß § 35 SPG und § 118 StPO deine Identität feststellen und kontrollieren. Die Polizei braucht also einen Grund und muss dir diesen auch nennen, wenn du danach fragst. Die wichtigsten Gründe sind:
....
....
Du befindest dich auf einem “internationalem Verkehrsweg” (Bahnhof, Zug, Autobahn, Flughafen, etc) § 35 Abs 1 Z 7 SPG
......
Es wird auf Grund von bestimmten Tatsachen angenommen, du reist gerade und hast eine Grenze überschritten oder wirst diese überschreiten (§ 35 Abs 1 Z 6 SPG)

Für österreichische Staatsbürger_innen besteht keine generelle Ausweispflicht, .
 
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wie kann ein rb bei einem fußgänger die staatsbürgerschat erkennen ?
Das muss er nicht. Wenn er die Identität einer Person feststellen will, wird er nach einem Ausweis fragen. Wenn die Person keinen Ausweis hat, muss die Identität irgendwie anders mit den Umständen entsprechender Sicherheit festgestellt werden. Handelt es sich bei der Person, die keinen Ausweis bei sich führt, um einen Ausländer, hat sie eine Verwaltungsübertretung begangen.
 
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