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Das muss er nicht. Wenn er die Identität einer Person feststellen will, wird er nach einem Ausweis fragen. ....
hier drehen wir uns aber im kreis: ein rb darf einen inländer nicht grundlos nach seinem ausweis fragen (einen ausländer aber schon !) , auch nicht wie er heißt, das geht ihm nur in gesetzlich definierten fällen was an (siehe ausführliches posting von nataschatvgirl)
garoto
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