@Mitglied #112694
Wär interessant, so eine Strafverfügung einmal auszujudizieren. Das Problem ist vermutlich die Beweiswürdigung. Wenn man sich vorher mit der Frau keine gleichlautende Erkärung vereinbart hat und sie zugibt unter Druck, dass es Anbahnung war, ist man ohne Chance. Auch zählt ja die Aussage von 2 Polizisten wie 4 andere Zeugenaussagen. Grundsätzlich ist aber die Frage, ob so eine Verordnung überhaupt verfassungsgemäß ist. Aber ich nehme an, dass das schon geprüft wurde
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Wie du sagst; das ist bisher nie höher als LVG ausjudiziert worden, weil der VwGH ausgeschlossen ist und daher nur die verfassungswidrigkeit dieses WPG übrigbleibt. Ich denke die die das WPG erfunden haben werden es überlegt haben wie es verfassungsmäßig ausschaut; ich finde diese Spießbürger widerlich, aber sie sind sicher nicht dumm. Die rechnen halt damit, dass sich niemand den Weg zum VfGH wegen 200,-- Euronen antut. Und dann ist ja noch der vorherige Scheiss mit massenhafter Korrespondenz (Rsb und RSa Schreiben) der Behörde. Das heißt, wenn deine Frau nicht mitspielt oder du sowieso alleine bist hast schon da alleine ein Problem zu Hause. Selbst wennst Anwalt bist musst du sowas aushalten.
Zum Teil der Beweiswürdigung hast du ganz recht ---- so wie du sagst; die behaupten irgend was und das LVG bestätigt alles und erfindet noch mehr dazu. Also bis dort hin ist es absolut vergebens. Wenn du nicht wirklich bis zum VfGH willst kannst dir den ganzen Zinober sparen und gleich die hundert Mäuse abdrücken oder wie viele Spaziergeher einfach die Mädls meiden und ab und zu in eine Bar zum sprechen gehen. Dort ist es momentan noch erlaubt. Warten wir ab was die impotenten und spießbürgerlichen Scheinmoralapostel noch alles erfinden.