Straßenstrich Stuwerviertel 2017 - Stuwergschichten und andere Episoden

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nichts!

beim MelisaShop (Molkereistr) steht immer eine Dame und schaut einem durchaus lang an, bzw spricht immer mit den Fußgängern, immer tagsüber, wisst ihr was darüber?
 
nichts!

beim MelisaShop (Molkereistr) steht immer eine Dame und schaut einem durchaus lang an, bzw spricht immer mit den Fußgängern, immer tagsüber, wisst ihr was darüber?

was sie wohl mit den Fußgängern spricht :hmm: :hmm: :hmm: :hmm: :hmm:

vielleicht über das Tagesgeschehen im Stuwerviertel :?: :?: :?: :?: :?:

oder aber auch über die Politik...... :?: :?: :?: :?: :?:

ich zumindest :schulterzuck: :schulterzuck: :schulterzuck: :schulterzuck: :schulterzuck:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das denn überhaupt erlaubt sich mit einer Dame im Stuwer zu unterhalten? War vor ein paar Tagen dort unterwegs und eine recht hübsche gesehen.
 
Keine Ahnung, glaub ein normales Gespräch schon, Anbahnung ist verboten.
Denke ich mal, bin kein Strassenstrich Fan.
 
Das wär ja die schlimmste Diktatur weltweit, wenn man sich auf der Strasse nicht mehr mit einer Frau unterhalten darf. :fragezeichen: Anbahnung von käuflichem Sex ist strafbar im Stuwer, muss aber auch bewiesen werden! Soviel Rechtsstaat haben wir doch noch.
 
Das wär ja die schlimmste Diktatur weltweit, wenn man sich auf der Strasse nicht mehr mit einer Frau unterhalten darf. :fragezeichen: Anbahnung von käuflichem Sex ist strafbar im Stuwer, muss aber auch bewiesen werden! Soviel Rechtsstaat haben wir doch noch.
Wenn eine versuchte Vergewaltigung, wie unlängst auf der Donauinsel geschehen, straffrei ausgeht, wird wohl das unterhalten mit Damen auf öffentlicher Strasse erlaubt sein. Aber wahrscheinlich nur als zugewanderter Sozialhilfe Empfänger !!
 
Der Täter der versuchten Vergewaltigung auf der Donauinsel ist mittlerweile wieder inhaftiert. Von straffrei ausgehen war auch nie die Rede. Man kann auch in Freiheit auf seinen Prozess warten. Wie gesagt, wir haben eine Ordnung mit Primat des Rechts, vor dem alle gleich zu behandeln sind, Herkunft und Sozialhilfe spielten bei der ursprünglichen Entscheidung der Staatsanwaltschaft sicher keine Rolle. Also bei den Fakten bleiben!
 
Der Täter der versuchten Vergewaltigung auf der Donauinsel ist mittlerweile wieder inhaftiert. Von straffrei ausgehen war auch nie die Rede. Man kann auch in Freiheit auf seinen Prozess warten. Wie gesagt, wir haben eine Ordnung mit Primat des Rechts, vor dem alle gleich zu behandeln sind, Herkunft und Sozialhilfe spielten bei der ursprünglichen Entscheidung der Staatsanwaltschaft sicher keine Rolle. Also bei den Fakten bleiben!

Aber es werden leider nicht alle gleich behandelt.
Die sogenannten Flüchtlinge haben öfters mehr Rechte wie wir.
Dank den linken und den Grünen.
Unsere Politik ist zum Schei....
 
Ist nicht das geeignete Forum, um zu politisieren. Nur soviel: Weiß ja nicht, welch bessere Politik du dir vorstellst. Es ist aber so, daß Österrreich in den letzten 7 Jahrzehnten nicht von den Grünen und Linken regiert wurde, sondern von Koaltionen, an denen immer auch die Rechten beteiligt waren und die Gesetze mitgeschrieben haben. Aber wir sind hier ja im EF, daher kommt dazu von mir nix mehr.
 
Das wär ja die schlimmste Diktatur weltweit, wenn man sich auf der Strasse nicht mehr mit einer Frau unterhalten darf. :fragezeichen: Anbahnung von käuflichem Sex ist strafbar im Stuwer, muss aber auch bewiesen werden! Soviel Rechtsstaat haben wir doch noch.

Ich gebe dir vollkommen recht. Ich habe diese "Unrechtslage" schon einmal im Forum erklärt, bin aber wegen meiner Wortwahl kritisiert worden. Ich versuche es nochmal zu erklären damit alle den "Bertrug" des "Quasirechtsstaates" verstehen.

Es gibst das Wiener Prositutionsgesetz (WPG) welches die Anbahnung in der ganzen Stadt verbietet und nur in zwei kleinen Zonen erlaubt. Und jetzt zur Erklärung der allgemeinen Perfidie. Diese Anbahnungsbestimmung ist sehr unbestimmt formuliert und mit Strafe von 200,-- bei Anzeige durch die Behörde (LPD Wien) oder 100,-- bei Bezahlung beim betretenden Organ (Zivilpolizist oder Uninformierter) . Die beobachten die meist ausländischen Mädchen, welche im Viertel öfter herumstehen und strafen sie dann wegen Anbahnung ab. Kriegt sozusagen eine Anzeige mit dem Vorwurf durch winken und am Straßenrand stehen versucht zu haben mit Männern in Kontakt zu treten . Diese Mädchen können sich gegen diesen Vorwurf nicht im geringsten wehren. Bezahlen oder meistens nicht -- hilft alles nicht -- sie hat einen Punkt bei den "Ehrenwerten". Ist sozusagen als Prostituierte bei der Behörde gebrandmarkt. Zum zweiten Schritt dieses Schmähes ist es nicht weit.

Jetzt triffst du als spazierengehender Mann so ein Mädchen. Egal sie frägt nach der Straße XXX oder nach einer Zigarette; was auch immer. Die "Ehrenwerten" haben euch dabei beobachtet; sie konnten aufgrund der Entfernung gar nichts hören und Abhörgeräte dürfen sie im Verwaltungsstrafrecht nicht verwenden; scheiß egal; sie werden jetzt dir als Spazierengeher und auch dem Mädl eine Anbahnung vorwerfen. Gegenüber dem Mädl argumentieren sie, dass sie "Wiederholungstäterin" ist und dir gegenüber, dass du sehr wohl angebahnt hast, weil das Mädl eine "amtsbekannte GeheimProstituierte" ist.

Jetzt hast du die Chance die 100,-- zu bezahlen; wenn nicht Anzeige mit 200,-- Strafe. In unserem Quasi Rechtsstaat hast zwar die Möglichkeit zum LVG (Landesverwaltungsgericht du gehen). Die decken nur die Polizei und werfen dir das gleiche vor und begründen ihr Erkenntnis noch perfider. Dann zahlst du erst recht die 200,-- + Verfahrenskosten und bist nicht schlauer wie vorher.
Wenn du jetzt denkst es gibt Höchstgerichte die diesen Irrsinn aufdecken, dann viel Spass. Zum Verwaltungsgerichtshof darfst du nicht, weil die Strafe mit 200,-- zu niedrig ist. Und der Weg zum Verfassungsgerichtshof ist langwierig und teuer. Dort würde wahrscheinlich die Chance bestehen diesen Schwachsinn wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben.

So jetzt macht euch selbst ein Bild über unser "lebenswertes Wien" . Viel erlaubt aber mit Mädlels auf der Straße sprechen bringt Probleme.

Diese Situation unseres Rechtsstaates haben viele Hochgebildete bereits sofort beim Grenzübertritt erkannt und unterlassen damit das vorherige Sprechen. :lalala::fies:
 
@Mitglied #112694
Wär interessant, so eine Strafverfügung einmal auszujudizieren. Das Problem ist vermutlich die Beweiswürdigung. Wenn man sich vorher mit der Frau keine gleichlautende Erkärung vereinbart hat und sie zugibt unter Druck, dass es Anbahnung war, ist man ohne Chance. Auch zählt ja die Aussage von 2 Polizisten wie 4 andere Zeugenaussagen. Grundsätzlich ist aber die Frage, ob so eine Verordnung überhaupt verfassungsgemäß ist. Aber ich nehme an, dass das schon geprüft wurde:fragezeichen:
 
@Mitglied #112694
Wär interessant, so eine Strafverfügung einmal auszujudizieren. Das Problem ist vermutlich die Beweiswürdigung. Wenn man sich vorher mit der Frau keine gleichlautende Erkärung vereinbart hat und sie zugibt unter Druck, dass es Anbahnung war, ist man ohne Chance. Auch zählt ja die Aussage von 2 Polizisten wie 4 andere Zeugenaussagen. Grundsätzlich ist aber die Frage, ob so eine Verordnung überhaupt verfassungsgemäß ist. Aber ich nehme an, dass das schon geprüft wurde:fragezeichen:[/Q

Wie du sagst; das ist bisher nie höher als LVG ausjudiziert worden, weil der VwGH ausgeschlossen ist und daher nur die verfassungswidrigkeit dieses WPG übrigbleibt. Ich denke die die das WPG erfunden haben werden es überlegt haben wie es verfassungsmäßig ausschaut; ich finde diese Spießbürger widerlich, aber sie sind sicher nicht dumm. Die rechnen halt damit, dass sich niemand den Weg zum VfGH wegen 200,-- Euronen antut. Und dann ist ja noch der vorherige Scheiss mit massenhafter Korrespondenz (Rsb und RSa Schreiben) der Behörde. Das heißt, wenn deine Frau nicht mitspielt oder du sowieso alleine bist hast schon da alleine ein Problem zu Hause. Selbst wennst Anwalt bist musst du sowas aushalten.

Zum Teil der Beweiswürdigung hast du ganz recht ---- so wie du sagst; die behaupten irgend was und das LVG bestätigt alles und erfindet noch mehr dazu. Also bis dort hin ist es absolut vergebens. Wenn du nicht wirklich bis zum VfGH willst kannst dir den ganzen Zinober sparen und gleich die hundert Mäuse abdrücken oder wie viele Spaziergeher einfach die Mädls meiden und ab und zu in eine Bar zum sprechen gehen. Dort ist es momentan noch erlaubt. Warten wir ab was die impotenten und spießbürgerlichen Scheinmoralapostel noch alles erfinden.:mad:
 

Wie du sagst; das ist bisher nie höher als LVG ausjudiziert worden, weil der VwGH ausgeschlossen ist und daher nur die verfassungswidrigkeit dieses WPG übrigbleibt. Ich denke die die das WPG erfunden haben werden es überlegt haben wie es verfassungsmäßig ausschaut; ich finde diese Spießbürger widerlich, aber sie sind sicher nicht dumm. Die rechnen halt damit, dass sich niemand den Weg zum VfGH wegen 200,-- Euronen antut. Und dann ist ja noch der vorherige Scheiss mit massenhafter Korrespondenz (Rsb und RSa Schreiben) der Behörde. Das heißt, wenn deine Frau nicht mitspielt oder du sowieso alleine bist hast schon da alleine ein Problem zu Hause. Selbst wennst Anwalt bist musst du sowas aushalten.

Zum Teil der Beweiswürdigung hast du ganz recht ---- so wie du sagst; die behaupten irgend was und das LVG bestätigt alles und erfindet noch mehr dazu. Also bis dort hin ist es absolut vergebens. Wenn du nicht wirklich bis zum VfGH willst kannst dir den ganzen Zinober sparen und gleich die hundert Mäuse abdrücken oder wie viele Spaziergeher einfach die Mädls meiden und ab und zu in eine Bar zum sprechen gehen. Dort ist es momentan noch erlaubt. Warten wir ab was die impotenten und spießbürgerlichen Scheinmoralapostel noch alles erfinden.:mad:
 
Wenn eine versuchte Vergewaltigung, wie unlängst auf der Donauinsel geschehen, straffrei ausgeht, wird wohl das unterhalten mit Damen auf öffentlicher Strasse erlaubt sein. Aber wahrscheinlich nur als zugewanderter Sozialhilfe Empfänger !!
Da Du scheinbar einer von "hier" bist, finde ich vier Fehler in drei Zeilen sehr befremdlich.
 
So also ich hab da dann auch keine Chance gegen die Ehrenwerten mit meinem "Ehrenwort" hust, und sollte zahlen? Und bin dann hoffentlich aus dem Schneider oder kommt das in meine "Akte" ? :D
 
Da Du scheinbar einer von "hier" bist, finde ich vier Fehler in drei Zeilen sehr befremdlich.

schön das du hier auf fehler bemerkst! aber bist du nicht der,der auf der seriös gegen ein lokal auftritt,und auf der anderen hier und wer weiss wo sich bewegt ?? denke einige kollegen und auch du ,weisst was damit gemeint ist!! weiterer kommentar und kritik wegen fehler unerwünscht !!
 
fehleranzahl gleich aber die zeilen wurden mehr. statistisch veebessert, würde ich sagen
 
...Wie gesagt, wir haben eine Ordnung mit Primat des Rechts, vor dem alle gleich zu behandeln sind, Herkunft und Sozialhilfe spielten bei der ursprünglichen Entscheidung der Staatsanwaltschaft sicher keine Rolle. Also bei den Fakten bleiben!

...nieeemals...als wär sowas schon jemals vorgekommen :hahaha:
 
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