tödliche Kuhattacke kostet 490.000 Euro

Und wo wird das ("verhaltensauffällig") lückenlos nachgewiesen? Was wenn auf dieser Alm halt schon mehrfach rücksichtslose (ehschonwissen) das Tier, womöglich wenn mit Jungkalb unterwegs, fotografieren wollten und dabei distanzlos waren?
Bei "verhaltensauffällig" DENKE ICH EHER AN MENSCHEN!


Selbst wenn, es ist nun mal so dass es zu mehreren Vorfällen gekommen ist. Ob die Kuh dabei von Wanderern verärgert wurde oder sie sich nicht im Griff hat ist egal. Diese eine Kuh hat mehrmals schon Probleme gemacht, somit hätte der Bauer Maßnahmen treffen müssen.

Auch in der Tierwelt gibt es Tiere die psychisch einen Knacks haben. Warum auch immer ist eigentlich egal.

Dem Bauer war das bekannt und er hat nichts unternommen. Daher auch das Urteil.

Das Urteil nicht gelesen, nur aufgeschnappt was in den Medien steht und groß schimpfen.

PS: keine Frage es gibt genügend die sich nicht zu Verhalten wissen auf der Alm, das bestreite ich auch gar nicht.
 
Selbst wenn, es ist nun mal so dass es zu mehreren Vorfällen gekommen ist. Ob die Kuh dabei von Wanderern verärgert wurde oder sie sich nicht im Griff hat ist egal. Diese eine Kuh hat mehrmals schon Probleme gemacht, somit hätte der Bauer Maßnahmen treffen müssen.
Hat er eh gemacht, ziemlich unmissverständliche Schilder aufgestellt.

Ob's immer dieselbe Kuh war, sehe ich nicht als erwiesen an. Und immer war ein Hund im Spiel, wenn eine Kuh verhaltensauffällig würde.
 
Hat er eh gemacht, ziemlich unmissverständliche Schilder aufgestellt.

Ob's immer dieselbe Kuh war, sehe ich nicht als erwiesen an. Und immer war ein Hund im Spiel, wenn eine Kuh verhaltensauffällig würde.

Tja schön dass du es nicht als erwiesen siehst, aber das Gericht eben schon bzw eigentlich mehrere Gerichte.

Und interessant dass du weißt, dass immer ein Hund beteiligt war, aber nicht dass es die selbe Kuh war ;)
 
Tja schön dass du es nicht als erwiesen siehst, aber das Gericht eben schon bzw eigentlich mehrere Gerichte.

Und interessant dass du weißt, dass immer ein Hund beteiligt war, aber nicht dass es die selbe Kuh war ;)
Und wer schwingt sich auf, es wirklich zu wissen?
Der Superhero im Hollywood Thriller vielleicht, der immer und überall Satelliten anfordern kann, die sogar noch die Marke der Kuh erkennen lassen?

Was ich schon alles in den "Bergen" gesehen habe an Hirn- und Rücksichtslosigkeit von 1-mal--im-Jahrzehnt-Wanderern, das geht einfach auf keine Kuhhaut.
Ob die betroffenen Richter da beschlagen sind, wage ich auch ziu bezweifeln.
 
Und wer schwingt sich auf, es wirklich zu wissen?
Der Superhero im Hollywood Thriller vielleicht, der immer und überall Satelliten anfordern kann, die sogar noch die Marke der Kuh erkennen lassen?

Nicht jede Kuh sieht gleich aus... Und der Bauer kennt seine Kühe. Also bitte...

Was ich schon alles in den "Bergen" gesehen habe an Hirn- und Rücksichtslosigkeit von 1-mal--im-Jahrzehnt-Wanderern, das geht einfach auf keine Kuhhaut.
Ob die betroffenen Richter da beschlagen sind, wage ich auch ziu bezweifeln.

In genau deshalb muss der Bauer auch besondere Vorsicht walten lassen. Wenn er eine Kuh hat, mit der es schon mehrmals Probleme gegeben hat, kann er nicht einfach davon ausgehen, dass sich solche Leute eh nicht an die Kuh heran kommen und somit nichts passiert... Hat er scheinbar und jetzt wird gejammert.

Es hat nicht immer nur der andere Schuld. In diesem Fall haben beide Schuld, hat auch ein Gericht so geurteilt. Beide haben sich falsch verhalten. Das Leben von Wanderer zu schützen wiegt nunmal schwerer.
 
Tja schön dass du es nicht als erwiesen siehst, aber das Gericht eben schon bzw eigentlich mehrere Gerichte.
Nein. Es steht in keinem Urteil, dass es sich bisher immer nur um eine Kuh handelte. Es ist immer von "Kühen" bzw. "Mutterkühen" die Rede, somit Plural.

Und interessant dass du weißt, dass immer ein Hund beteiligt war, aber nicht dass es die selbe Kuh war ;)
Ja, weil das steht tatsächlich so im Urteil:
"Auseinandersetzungen kommen insbesondere zwischen Hunden und Mutterkühen vor, weil Hunde aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu Wölfen von Rindern als akute Bedrohung für ihre Jungtiere gesehen werden. Die instinktbedingte Aggression der Mutterkühe gilt also meist nicht dem Hundeführer, sondern dem Hund.
(…)
Im Jahr 2014 waren die Kühe des Beklagten vor allem, wenn sich Hunde in der Nähe befanden, besonders unruhig und aggressiv. "


Zum Nachlesen:
RIS - 5Ob168/19w - Entscheidungstext - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)
 
Nicht jede Kuh sieht gleich aus... Und der Bauer kennt seine Kühe. Also bitte...



In genau deshalb muss der Bauer auch besondere Vorsicht walten lassen. Wenn er eine Kuh hat, mit der es schon mehrmals Probleme gegeben hat, kann er nicht einfach davon ausgehen, dass sich solche Leute eh nicht an die Kuh heran kommen und somit nichts passiert... Hat er scheinbar und jetzt wird gejammert.

Es hat nicht immer nur der andere Schuld. In diesem Fall haben beide Schuld, hat auch ein Gericht so geurteilt. Beide haben sich falsch verhalten. Das Leben von Wanderer zu schützen wiegt nunmal schwerer.
NEIN wenn jemand meint, über mein 2000 qm Grundstück meint eine Abkürzung wählen zu müssen und dann von meinem Hund angefallen würd', ich würd' bis zum EGMR gehen um das zu bekämpfen. Und, im Falle dass auch diese Armleuchter gegen mich entscheiden würden, zur Selbstjustiz greifen, was immer die Folgen wären.
Irgendwo hört sich dieses es verlogene Humanitätsgedusele, dieses verblödende, alle Idioten von den Folgen ihrer kranken Handlungen befreiende Entschuldigungsgehabe auf.
Mit so einer Haltung wären wir noch Australopithecoiden. Oder längst ausgestorben. Zum Glück gabs in grauer Vorzeit keine solchen Gerichte...
 
NEIN wenn jemand meint, über mein 2000 qm Grundstück meint eine Abkürzung wählen zu müssen und dann von meinem Hund angefallen würd', ich würd' bis zum EGMR gehen um das zu bekämpfen.

:hahaha::hahaha::hahaha::hahaha:


Wegerecht

Oje du würdest niergends damit durchkommen. (Allerdings nur wenn über dein Grundstück eben ein entsprechender Weg verläuft. Das tut es in dem Fall auch)
 
:hahaha::hahaha::hahaha::hahaha:


Wegerecht

Oje du würdest niergends damit durchkommen. (Allerdings nur wenn über dein Grundstück eben ein entsprechender Weg verläuft. Das tut es in dem Fall auch)
Doppelt falsch. Durch das Grundstück verläuft kein Servitutsweg, sondern zwischen den Almen des Bauern liegt ein öffentlicher Weg.

Zweitens kann ein Wegerecht nur durch Vertrag oder mind. 30jährige durchgehende Nutzung entstehen. Ist beides nicht gegeben, kann man das Durchschreiten natürlich verbieten - selbst wenn ein erkennbarer (Privat-)Weg errichtet ist.

Und ja, Gutmütigkeit zahlt sich nicht aus. Wenn man zu lange zuschaut, kann das zu unnötigen Scherereien führen.
 
Doppelt falsch. Durch das Grundstück verläuft kein Servitutsweg, sondern zwischen den Almen des Bauern liegt ein öffentlicher Weg.


Doppelt falsch nicht, weil ich ja schrieb bei entsprechenden Weg, wobei ich der Annahme war, dass solch einer bei diesem der Fall ist.

Aber dann braucht sich der Bauer auch nicht wundern, denn wenn ich das durchschreiten zulasse, obwohl er rechtlich dazu nicht verpflichtet ist, dann muss er auch darauf achten, das sowas nicht passiert.

Vor allem weil es ja mehrere Vorfälle gab.

Ich kann mich halt nicht darauf verlassen, dass nur vernünftige Leute in den Bergen unterwegs sind, die wissen was sie tun. Dann hätte auch die Bergrettung weniger zu tun.
 
Aber dann braucht sich der Bauer auch nicht wundern, denn wenn ich das durchschreiten zulasse, obwohl er rechtlich dazu nicht verpflichtet ist, dann muss er auch darauf achten, das sowas nicht passiert.

Vor allem weil es ja mehrere Vorfälle gab.
Wie erwähnt, es war ein öffentlicher Weg. Der Bauer hat gar keine Handhabe, ob jemand diesen benutzt oder nicht. Der OGH hat aber in früheren Urteilen entschieden, dass es grundsätzlich nicht notwendig ist, eine Viehherde gegenüber einem - wenn auch öffentlichen - Almweg abzuzäunen. Das aktuelle Urteil hilft auch nicht wirklich weiter, weil es keine eindeutige Regel definiert, wann abzuzäunen ist und wann nicht. Aber immerhin stellt es klar, dass Wanderer, und v.a. Hundebesitzer, auch eine Eigenverantwortung haben. Der 2019 erlassene § 1320 Abs. 2 ABGB verstärkt diese Eigenverantwortung der Wanderer noch.

Wenn jemand ein privates Grundstück ohne Servitutsrecht durchschreitet, tut er dies natürlich vollständig auf eigene Gefahr. Ist kein erkennbarer Weg vorhanden, muss der Bauer gar keine Sicherungsmaßnahmen treffen. Bei einem erkennbaren Weg sollte der Bauer diesen als Privatweg und idealerweise mit "Betreten verboten" markieren, damit es keine Missverständnisse gibt. Auch dann muss er natürlich keine Sicherungsmaßnahmen treffen.

Von Bauern kann man auch nicht verlangen, dass sie alle ihre Grundstücke auf illegales Durchschreiten überwachen - sie haben ja auch noch anderes zu tun ;).
Wenn sie aber merken, dass das irgendwo regelmäßig passiert, sollten sie Maßnahmen treffen. Zu viele Bauern waren halt lange Zeit zu gutmütig, und dann gab es irgendwann ein böses Erwachen, wenn jemand nach Jahren ein ersessenes Servitut behauptet.
 
Kuh essen aber selber keine schlachten können … geschweige denn jagen.
 
die Leute möchte ich schon mal sehen, wenn sie zusehen, wie ein Kalb geschlachtet wird.

Aber Hauptsache nur das 'Feinste'.
 
Soll schon vorgekommen sein, dass ein Waidmann voller Vorfreude auf den kapitalen Bock aufs Rindvieh geschossen hat....
 
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