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...zu die alm ...a ruh für die kuh.....
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Und wo wird das ("verhaltensauffällig") lückenlos nachgewiesen? Was wenn auf dieser Alm halt schon mehrfach rücksichtslose (ehschonwissen) das Tier, womöglich wenn mit Jungkalb unterwegs, fotografieren wollten und dabei distanzlos waren?
Bei "verhaltensauffällig" DENKE ICH EHER AN MENSCHEN!
Hat er eh gemacht, ziemlich unmissverständliche Schilder aufgestellt.Selbst wenn, es ist nun mal so dass es zu mehreren Vorfällen gekommen ist. Ob die Kuh dabei von Wanderern verärgert wurde oder sie sich nicht im Griff hat ist egal. Diese eine Kuh hat mehrmals schon Probleme gemacht, somit hätte der Bauer Maßnahmen treffen müssen.
Hat er eh gemacht, ziemlich unmissverständliche Schilder aufgestellt.
Ob's immer dieselbe Kuh war, sehe ich nicht als erwiesen an. Und immer war ein Hund im Spiel, wenn eine Kuh verhaltensauffällig würde.
Und wer schwingt sich auf, es wirklich zu wissen?Tja schön dass du es nicht als erwiesen siehst, aber das Gericht eben schon bzw eigentlich mehrere Gerichte.
Und interessant dass du weißt, dass immer ein Hund beteiligt war, aber nicht dass es die selbe Kuh war
Und wer schwingt sich auf, es wirklich zu wissen?
Der Superhero im Hollywood Thriller vielleicht, der immer und überall Satelliten anfordern kann, die sogar noch die Marke der Kuh erkennen lassen?
Was ich schon alles in den "Bergen" gesehen habe an Hirn- und Rücksichtslosigkeit von 1-mal--im-Jahrzehnt-Wanderern, das geht einfach auf keine Kuhhaut.
Ob die betroffenen Richter da beschlagen sind, wage ich auch ziu bezweifeln.
Nein. Es steht in keinem Urteil, dass es sich bisher immer nur um eine Kuh handelte. Es ist immer von "Kühen" bzw. "Mutterkühen" die Rede, somit Plural.Tja schön dass du es nicht als erwiesen siehst, aber das Gericht eben schon bzw eigentlich mehrere Gerichte.
Ja, weil das steht tatsächlich so im Urteil:Und interessant dass du weißt, dass immer ein Hund beteiligt war, aber nicht dass es die selbe Kuh war
NEIN wenn jemand meint, über mein 2000 qm Grundstück meint eine Abkürzung wählen zu müssen und dann von meinem Hund angefallen würd', ich würd' bis zum EGMR gehen um das zu bekämpfen. Und, im Falle dass auch diese Armleuchter gegen mich entscheiden würden, zur Selbstjustiz greifen, was immer die Folgen wären.Nicht jede Kuh sieht gleich aus... Und der Bauer kennt seine Kühe. Also bitte...
In genau deshalb muss der Bauer auch besondere Vorsicht walten lassen. Wenn er eine Kuh hat, mit der es schon mehrmals Probleme gegeben hat, kann er nicht einfach davon ausgehen, dass sich solche Leute eh nicht an die Kuh heran kommen und somit nichts passiert... Hat er scheinbar und jetzt wird gejammert.
Es hat nicht immer nur der andere Schuld. In diesem Fall haben beide Schuld, hat auch ein Gericht so geurteilt. Beide haben sich falsch verhalten. Das Leben von Wanderer zu schützen wiegt nunmal schwerer.
NEIN wenn jemand meint, über mein 2000 qm Grundstück meint eine Abkürzung wählen zu müssen und dann von meinem Hund angefallen würd', ich würd' bis zum EGMR gehen um das zu bekämpfen.
Rechte implizieren aber meist auch zu beachtende "Pflichten". Und genau daran hapert es bei Vielen, die sich hinterher gross aufregen und als Opfer darstellen.
Wegerecht
Oje du würdest niergends damit durchkommen. (Allerdings nur wenn über dein Grundstück eben ein entsprechender Weg verläuft. Das tut es in dem Fall auch)
Doppelt falsch. Durch das Grundstück verläuft kein Servitutsweg, sondern zwischen den Almen des Bauern liegt ein öffentlicher Weg.
Wegerecht
Oje du würdest niergends damit durchkommen. (Allerdings nur wenn über dein Grundstück eben ein entsprechender Weg verläuft. Das tut es in dem Fall auch)
Doppelt falsch. Durch das Grundstück verläuft kein Servitutsweg, sondern zwischen den Almen des Bauern liegt ein öffentlicher Weg.
Wie erwähnt, es war ein öffentlicher Weg. Der Bauer hat gar keine Handhabe, ob jemand diesen benutzt oder nicht. Der OGH hat aber in früheren Urteilen entschieden, dass es grundsätzlich nicht notwendig ist, eine Viehherde gegenüber einem - wenn auch öffentlichen - Almweg abzuzäunen. Das aktuelle Urteil hilft auch nicht wirklich weiter, weil es keine eindeutige Regel definiert, wann abzuzäunen ist und wann nicht. Aber immerhin stellt es klar, dass Wanderer, und v.a. Hundebesitzer, auch eine Eigenverantwortung haben. Der 2019 erlassene § 1320 Abs. 2 ABGB verstärkt diese Eigenverantwortung der Wanderer noch.Aber dann braucht sich der Bauer auch nicht wundern, denn wenn ich das durchschreiten zulasse, obwohl er rechtlich dazu nicht verpflichtet ist, dann muss er auch darauf achten, das sowas nicht passiert.
Vor allem weil es ja mehrere Vorfälle gab.
Kuh essen aber selber keine schlachten können … geschweige denn jagen.
....so schauts aus Anhang anzeigen 7536629 ....