ich denke, auch dieses "über sich ergehen lassen" kann eine form von vergewaltigung sein.
das übliche ausmaß kannst auch nicht auf irgendwelche zahlen festnageln.
"Über sich ergehen lassen" finde ich ist nur dann Vergewaltigung, wenn außerhalb der Ehe der Sex mit einer schlafenden, besoffenen oder gar bewusstosen Frau gemacht wird. Ansonsten ist "über sich ergehen lassen" eine Einwilligung, ist aber klar oder?
Was müssen wir uns oft nicht alles "über uns ergehen lassen".
Klar kann man Zahl angeben, ist ja eine statistische Sache. Ein Mann braucht durchschnittlich so um die 2
Orgasmen in der Woche. Mehr kann, muss nicht sein. Weniger führt wohl typischerweise zu Unbehagen.
Klar "bieten", weil man muss ja auch per Recht dem Ehepartner Treue bieten. Aber die Treue wird laut Gesetz nicht aufgehoben, wenn ein Partner ohne medizinischen Grund kein Sexualleben mehr bietet. Es geht nicht um einzelne genaue Sextermine, sondern um die Häufigkeit.
Aber mich betrifft es nicht, weil ich kann mich auch befriedigen ohne GV oder Blasen, solange mir die Frau ihre Beine zum Spielen gibt, kann ich mich auch daran aufgeilen und heftig spritzen.
Also bei mir hätte meine Ehefrau eh ziemlich viel Freiheit, falls sie keine Lust hat.