UND ES KOMMT DOCH!!!

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Die Besucher der Disco in Eggendorf gehören da aber eher nicht dazu.
Es war keine Disco sondern ein Festival zu dem Menschen aus ganz Österreich einmal jährlich anreisen.

Man kann auch in Zweifel ziehen, das 0,5 Promille C2H5OH im Blut die Verkehrstauglichkeit gravierend beeinträchtigen. Es wird auch von der jeweiligen Person abhängen, aber der Gesetzgeber nimmt sich halt das Recht heraus, die Grenzen entsprechen streng anzusetzen.

Da würde ich an deiner Stelle noch einmal über die Schlüssigkeit der Argumente nachdenken. Und nicht immer einfach behaupten, ich hätte dein Posting nicht verstanden.

Der Speicheltest dient lediglich dazu, einen potenziellen Konsum, wurscht wann, wo und unter welchen Umständen festzustellen.
Das teilweise nach Abbauprodukten gesucht wird die Tage und Wochen später noch nachweisbar sein können habe ich bereits geschrieben.

Nun wurden bei diesem Festival 63 Lenker (vorläufig) aus dem Verkehr gezogen und dem Amtsarzt vorgeführt.
Wenn dieser eine Fahruntauglichkeit bescheinigt, wird eine Blutprobe abgenommen und analysiert. Wenn nicht, kriegen die Menschen, zumindest was den Verdacht auf Cannabis betrifft den Führerschein wieder und fahren mit ihrem Auto nach Hause.
Womöglich folgt wird noch ein Verfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Beteubungsmittelgesetz angestrengt, aber vermutlich auch gleich wieder eingestellt.
Wer tatsächlich erwischt wird bekommt seinen Deckel vorerst nicht wieder und muss eine Weile auf eigene Kosten monatlich pinkeln gehen.

Ich finde das gehört bei Alkoholkranken genauso gemacht.

Du hast geschrieben, dass 63 Lenker aus dem Verkehr gezogen wurden, mit dem Hinweis ob man da noch Fragen hätte.
Ob das tatsächlich so stimmt, schreibt keiner, bekommt man für gewöhnlich auch nicht mehr zu lesen.
Da es ein Goa/Psytrance Festival war, nehme ich an, dass es bei 90% der Betroffenen Lenker um Cannabis ging.
Es gibt natürlich Grenzwerte für diverse Substanzen und Abbauprodukte im Blut...die müssen allerdings noch lange nicht erreicht sein damit der Speicheltest positiv ausfällt.
Ist das verständlich und schlüssig genug?
 
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Du machst den Denkfehler, dass du das Leasingmodell mit dem Barzahlungsmodell vergleichst, ohne dabei zu berücksichtigen, dass der Leasingnehmer den selben Betrag in Cash verfügbar hat. Wenn der Hr. Müller, seines Zeichens Schönheitschirurg, seinen 11er mit 3% mittels Leasing finanziert, die 140k, die er nun nicht in einem Gut gebunden hat, dessen Wert sowieso nur eine Richtung kennt, nämlich die nach unten, stattdessen mit moderat risikobehafteten 5-6% am Kapitalmarkt veranlagt, dann hat Hr. Müller gegenüber dem Barzahler unter normalen Umständen die vernünftigere Entscheidung getroffen.
Und wechselt nach fünf Jahren mit dem Alten als Anzahlung zum nächsten Modell.
Mit ein bisserl Glück kann er ihn unter Umständen auszahlen und mit Gewinn verkaufen.
Wenn der Zahn der Zeit zu nagen beginnt, fährt er wieder ein neues Auto, und der Käufer des Gebrauchtwagens, bzw. der Barzahlungen darf sich dann mit der Altersschwäche herumschlagen;).
 
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Und wechselt nach fünf Jahren mit dem Alten als Anzahlung zum nächsten Modell.

Naja, wenn er geleast hat, kann er mit dem zurückgegebenen Fahrzeug nicht viel anzahlen....außer bei einem Restwertleasing, falls der tatsächliche Verkehrswert über dem Restwert liegt....dann kann man den Differenzbetrag quasi als Anzahlung nehmen.
Oder reden wir jetzt aneinander vorbei?
 
Ist das verständlich und schlüssig genug?
Ich habe auch verlinkt (STANDARD), dass die Zahl der Drogenlenker massiv im Ansteigen begriffen ist. Im Gegensatz zu dir versuche ich nicht, eines der beiden Delikte (Alk oder Drogen) zu relativieren. Für mich ist beides ein absolutes NO GO.

Wenn ich mich nicht irre, dann ist der Erwerb, der Besitz, der Verkauf u.s.w. von Cannabis in Österreich verboten. Wer also diese Drogenlenker verteidigt, der verteidigt eine Straftat. Menschen die gegen Gesetze bewusst und wiederholt verstoßen, denen bringe ich nur sehr eingeschränkt Vertrauen entgegen. Ist das jetzt verständlich und schlüssig genug?

Der Erwerb, Besitz und Konsum alkoholischer Getränke hingegen ist nicht strafbar. Strafbar sind lediglich manche Handlungen, wenn sie in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,05%) erfolgen, wie beispielsweise die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges. Aber was ich mir auf keinen Fall verbieten lassen will, das ist mein Achterl oder das Bier, welches ich mir hin und wieder gönne.
 
Naja, wenn er geleast hat, kann er mit dem zurückgegebenen Fahrzeug nicht viel anzahlen....außer bei einem Restwertleasing, falls der tatsächliche Verkehrswert über dem Restwert liegt....dann kann man den Differenzbetrag quasi als Anzahlung nehmen.
Oder reden wir jetzt aneinander vorbei?
Ich hab mir das gerade durchgerechnet weils momentan bei mir schlagend wird...
Bei dem Angebot das ich vorgelegt bekommen habe, kann ich vielleicht nix mehr anzahlen, aber habe u.U. die Chance (je nach Km), dass die Schüssel nach fünf Jahren am freien Gebrauchtwagenmarkt mehr wert ist, als ich für den Restwert löhnen muss.
Wenn nicht, zahlst halt den nächsten an oder fährst ihn selbst zu Ende.
Mit der Barkohle weiß ich momentan besseres anzufangen:).
Vielleicht reden wir aber auch aneinander vorbei:D...sind da Drogen im Spiel?:woot:.
 
Wenn ich mich nicht irre, dann ist der Erwerb, der Besitz, der Verkauf u.s.w. von Cannabis in Österreich verboten. Wer also diese Drogenlenker verteidigt, der verteidigt eine Straftat. Menschen die gegen Gesetze bewusst und wiederholt verstoßen, denen bringe ich nur sehr eingeschränkt Vertrauen entgegen. Ist das jetzt verständlich und schlüssig genug?
Ich verstehe dich schon...der Konsum von Cannabis ist übrigens nicht strafbar:D.
Ich finde das herumgeeiere mit dieser Pflanze generellen lächerlich, was das "Gesetz" dazu sagt, ist mir blunzn.
Wer sich ein wenig mit der Geschichte des Verbotes derselben auseinandersetzt, muss das Verbot auch hinterfragen.
Wer Cannabis unter Strafe stellt, muss das auch mit Alkohol tun, das ist meine Meinung;).
 
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Ich verstehe dich schon...der Konsum von Cannabis ist übrigens nicht strafbar:D.
Der Konsum von geringen Mengen ist nicht strafbar.
Doch statt eine Anzeige zu verfassen, soll die Polizei den Vorfall in Zukunft der Gesundheitsbehörde melden. Diese prüft den Fall und kann Therapiemaßnahmen anordnen. Wenn sich die Person den Maßnahmen verweigert, übergibt die Behörde den Fall der Staatsanwaltschaft. Entgegen dem ersten Gesetzentwurf soll Presseberichten zufolge die Staatsanwaltschaft aber auch bei einer Kooperation eine Mitteilung erhalten und weiterhin die Möglichkeit haben, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. So kann ab dem 1.Januar 2016 der bloße Konsum von Cannabis, der in Österreich bislang nicht unter Strafe steht, sanktioniert werden.

was das "Gesetz" dazu sagt, ist mir blunzn.
Kann dir solange Blunzen sein, solange du nicht ertappt wirst.

Wer Cannabis unter Strafe stellt, muss das selbe mit Alkohol tun, das ist meine Meinung;).
Diese Meinung ist aber nicht maßgeblich. Oder akzeptierst du Gesetze nur dann, wenn sie deiner Meinung entsprechen?

Sag bloß, du fährst alkoholisiert mit dem Auto? :D
Du solltest überhaupt nicht Auto fahren, weil du des Lesens nicht mächtig bist. zerkugel.gif
 
das ist nur solange verboten wie man es nicht darf
 
Ich versteh, das war jetzt eine Böhmermann - Satire. Fällt dir hin und wieder auch etwas ein, was weniger dumm ist?
Ich passe mich halt der Diskussionskultur an. :D

Aber mal im Ernst: Eigentlich geht es hier um das Rauchverbot, aber inzwischen verliert man sich in Diskussionen bzgl. des berauschten Fahrens und du springst dann thematisch zu einem Punkt, dass du dir dein Achterl und dein Bier nicht verbieten lassen willst.
 
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