UND ES KOMMT DOCH!!!

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Daran gedacht dass genausogut einer der Gäste vergessen hat die Tür zuzuschieben? Da zerstörst gleich eine Existenz?

Nana, wollen wir ned übertreiben, die paar Netsch wird der Wirt/die Wirtin wohl haben! Und wie habens früher gern gsagt die Leute?: a g'sunde Watschn hat noch niemanden geschadet! Hier halt finanziell. Dafür merkt sich das das Wirtshaus.
 
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also ich frag mich, ob eine übergangsregierung, welche nur aus beamten besteht, so einfach ein beschlossenes (von der voherigen regierung) gesetz kippen kann....ob das wohl rechstens ist:schulterzuck:....aber wie es scheint, ist in einer mehrparteien diktatur viel möglich....nicht ganz 900000 haben das nichtraucher begehren unterschrieben...was bedeuten würde, 900000 gegen den rest der nation :haha:...wo da die demokratie wohl bleibt:schulterzuck:
 
also ich frag mich, ob eine übergangsregierung, welche nur aus beamten besteht, so einfach ein beschlossenes (von der voherigen regierung) gesetz kippen kann....
Die Regierung ist nicht die Legislative. Die wird genauso wenig gewählt, wie sie Gesetze beschließt. Der Ministerrat kann Gesetzesvorschläge einbringen, aber beschlossen werden sie vom gewählten Nationalrat. Das ist jetzt genauso wie es zuvor der Fall war. Die Regierung muss auch nicht unbedingt eine gewählte Mehrheit im Nationalrat haben (Kreisky 1 war eine Spö Minderheitsregierung unter Duldung der Fpö) und prinzipiell kann der Bundespräsident jeden österreichischen Staatsbürger mit der Regierungsbildung beauftragen, unabhängig von seinem aktuellen Beruf oder seiner Parteizugehörigkeit.

Der VfgH überprüft nur ob Gesetze, Verfahren oder sonstige Tätigkeiten (Wahlen zb), verfassungskonform sind bzw durchgeführt wurden. Wenn mir in einem Strafverfahren der Pflichtverteidiger vorenthalten wird und ich Verfassungsbeschwerde einreiche, so urteilt er nicht über das Verfahren an sich, sondern über den, in diesem Fall nicht, verfassungskonformen Ablauf und wird das Verfahren zurück an die Erstinstanz verweisen.

Bei Gesetzen kommt es drauf an ob sie schon in Kraft getreten sind. Sind sie das nicht, treten sie einfach nicht in Kraft, sofern sie laut VfgH nicht verfassungskonform sind. Sind sie schon in Kraft getreten, bekommt der Nationalrat eine Frist um das Gesetz zu reparieren, bevor es außer Kraft tritt. Die Ehe für Alle ist hier ein gutes Beispiel für ein Gesetz welches nicht fristgerecht repariert wurde.

Die Zulassung zum Verfahren vor dem Vfgh hat übrigens keinerlei Aussagekraft über die echten Chancen auf Erfolg. Sie sagt nur aus das der Einwand so weit gerechtfertigt ist, dass es keine absoluten Misserfolgschancen gibt (um zu meinem Beispiel mit dem nicht zur Verfügung gestellten Pflichtverteidiger zurück zu kommen. Wenn mir einer gestellt wurde und ich eine Verfassungsbeschwerde einreiche, weil mir keiner gestellt wurde, wird das Verfahren nicht einmal zur Behandlung zugelassen werden, weil der Misserfolg offensichtlich ist).
 
@Mitglied #517640 alles schön und gut...aber wie sieht das jetzt bei dem von mir erwähnten fall aus?
unter der regierung kurz/ strache, würde das rauchverbot in lokalen nicht gestoppt. kann es unter der jetzigen regierung rechtens gestoppt werden?
 
@Mitglied #517640 alles schön und gut...aber wie sieht das jetzt bei dem von mir erwähnten fall aus?
unter der regierung kurz/ strache, würde das rauchverbot in lokalen nicht gestoppt. kann es unter der jetzigen regierung rechtens gestoppt werden?
Die Regierung ist vollkommen wurscht dafür. Solange sich eine Mehrheit im Nationalrat findet, kann alles beschlossen werden. Theoretisch könnte eine Övp-Fpö Mehrheit den letzten Gesetzesbeschluss in der nächsten Sitzung nach der Sommerpause wieder negieren.
 
Die Regierung ist vollkommen wurscht dafür. Solange sich eine Mehrheit im Nationalrat findet, kann alles beschlossen werden. Theoretisch könnte eine Övp-Fpö Mehrheit den letzten Gesetzesbeschluss in der nächsten Sitzung nach der Sommerpause wieder negieren.
ja ist der nationalrat nicht auch neu besetzt worden?
 
:hahaha:

Das wird sich Deine Partei aber freuen, wenn Du am 30.9. vor dem Wahllokal stehst :haha:

Es gibt Leute die 3x über einen Witz lachen können. Einmal wenn er erzählt wird. Das haben Sie erledigt. Wenn Sie wollen erkläre ich Ihnen die Pointe. Da können Sie wieder lachen. Das größte Vergügen werden Sie aber haben wenns den Scherz eines Tages verstanden haben.
 
Es gibt Leute die 3x über einen Witz lachen können. Einmal wenn er erzählt wird. Das haben Sie erledigt. Wenn Sie wollen erkläre ich Ihnen die Pointe. Da können Sie wieder lachen. Das größte Vergügen werden Sie aber haben wenns den Scherz eines Tages verstanden haben.
Netter Versuch ;)
 
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