Vergewaltigung zu Milde bestraft?

natürlich wirds grenzfälle geben, wie überall. aber hier gehts um vergewaltigung und wie die reaktionen zeigen, meint hier der grossteil eine vergewaltigung im klassischen sinn. von dem gemma aus. 35jähriger vergewaltigt 12jährige zum bleistift. und weiters gemma davon aus dass die 12jährige gegen ihren willen zum sex gezwungen wurde = vergewaltigung. und da sind die strafen für solche viel zu milde. mögen sie auch von x jahre bis y jahre als strafmass geschrieben stehen, verurteilt wird zu milde. weiters seh ich generell nicht ein, warum man erwachsenen menschen auf steuerzahlerkosten eine möglichkeit von therapie gestatten sollte. wenn einer mit einem bestimmten alter ned weis was recht und unrecht ist, hat er auf dieser welt keinen platz. menschenrechte hin oder her. der kindergarten geht bis 5jahre.

*Total unterschreib*

Oxi:bussal:
 
natürlich wirds grenzfälle geben, wie überall. aber hier gehts um vergewaltigung und wie die reaktionen zeigen, meint hier der grossteil eine vergewaltigung im klassischen sinn. von dem gemma aus. 35jähriger vergewaltigt 12jährige zum bleistift. und weiters gemma davon aus dass die 12jährige gegen ihren willen zum sex gezwungen wurde = vergewaltigung. und da sind die strafen für solche viel zu milde. mögen sie auch von x jahre bis y jahre als strafmass geschrieben stehen, verurteilt wird zu milde. weiters seh ich generell nicht ein, warum man erwachsenen menschen auf steuerzahlerkosten eine möglichkeit von therapie gestatten sollte. wenn einer mit einem bestimmten alter ned weis was recht und unrecht ist, hat er auf dieser welt keinen platz. menschenrechte hin oder her. der kindergarten geht bis 5jahre.

auch wenn Dir das differenzierte diskutieren nicht so liegt, so ist es eben durchaus bei einigen Themen nicht unanangebracht, sich zu überlegen, was es für konsequenzen haben kann, wenn man populistisch etwas fordert und man selber zwar genau meint, wen man damit treffen will, aber es eben juristisch nicht so genau formuliert.

das hat mir als schweizer zb die ausschaffungsinitiative klar gezeigt. da soll jetzt jeder, der ein strafrechtlich relevantes verbrechen begangen hat, abgeschoben werden. ungeachtet des einzelfalles und ungeachtet der delikthöhe. wenn man mit verfassern der initiative geredet hat und sie darauf hingewiesen hat, dass jemand der in zweiter generation in der schweiz lebend - sagen wir mal sohn eines braven handwerkers, der seit 30 Jahren in der schweiz lebt und immer brav Steuern bezahlt hat und gearbeitet hat. und dieser sohn ist nun 16 jährig und klaut in einem plattenladen eine cd - er müsste abgeschoben werden. die initianten haben dann gesagt: nein, die wollen wir ja gar nicht bestrafen, um die gehts ja gar nicht. natürlich gehts nicht um die, aber die sind eben dann von der gesetzesänderung mit betroffen. DESWEGEN ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass man da seeehr vorsichtig sein muss.

sagen wir mal in deinem beispiel, dass er 35 ist, sie aber bereits 16 und sie haben eine affäre miteinander, in der es hin und wieder ein bisschen härter zur sache geht. er ist aber verheiratet und sie merkt nun allmählich, dass die versprechungen, dass er seine frau verlassen würde doch eher leere versprechungen waren als dass er das wirklich im sinn gehabt hätte und eines abends lässt sie sich nicht nur fesseln, sondern heizt ihn richtiggehend an, noch härter zur sache zu gehen als normal...

am nächsten tag klingelt dann die polizei an der haustür...

und von wegen nicht wissen was recht und unrecht ist. ist es recht, wenn jemand für das erstellen einer homepage 300 000 euro gesponsert bekommt und dafür nicht mal steuern bezahlt, weil die homepage ja nicht mal einen wert von 50 000 euro hat und sich keiner fragt, was denn die gegenleistung eigentlich für jenes "gechenk" gewesen ist, obwohl der entsprechende kollege in verantwortungsvoller position solche gechenke eigentlich gar nicht annehmen darf? oder hat der per se keinen platz auf dieser welt?
 
Wo bitte ist meine Behauptung ein Totschlagargument: man könne versuchen einen Triebtäter zu heilen, es gäbe aber keine Garantie????

@Siddharta
Ohhhhhhh mein Gott, jetzt muss ich auch noch auf meine Redewendungen aufpassen!:mauer:

insbesondere dann wenn du behauptest es nie gesagt zu haben. ich hab ja nur gesagt, dass man auf solche "argumente" nichts mehr erwidern braucht und sorry, du warst da ja nicht die einzige - man eigentlich nicht mehr argumentieren braucht... bitte nicht aufregen, wir diskutieren ja nur

im übrigen gibt es bei fast keiner heilung eine garantie...
 
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OT
In Österreich gibt es ab 14 Jahren keine Einschränkung, ausser es liegt ein Abhängigkeitsverhältnis vor.
Gummiparagraf. Wenn ein Erwachsener mit einem/einer Jugendlichen Sex hat, kann sicher oft Abhängigkeit hinein interpretiert werden.
 
wie gerade erwähnt, gibt es eben auch grenzfälle. man stelle sich mal vor, ein 19 jähriger verliebt sich in eine 15 jährige und sie haben miteinander sex. er ist nach gesetz ein kinderschänder und gehört zumindest nach toms logik "ohne wenn und aber" für den rest seines lebens hinter gitter.

Ähm ... kannst mir die Stelle bittschön zitieren, in der ich ein von dir beschriebenes Verhalten als Pädophilie bezeichnet habe? Ansonsten müsst ich schon annehmen das du mir was uinterstellen möchtest ... ;)

Genau dieses Wenn und Aber kann aber wichtig sein. Ein 14jähriger Ministrant, dem der Pfarrer einmal den Hintern streichelt ist nicht mit einem massenvergewaltigten 6jährigen gleichsetzbar. Ein schüchtener, verklemmter Pfarrer, der das tut ebensowenig mit dem Organisator, der die Massenvergewaltigung gegen viel Geld organisiert.

Da könnte man zwar "wehret den Anfängen" sagen, aber OK, ersteren könnte man noch eine zweite Chance mit Therapie etc. einräumen. Zweiterer fällt wiederum in die Kategorie "ohne wenn und aber".
 
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JA ohne wenn und aber!

ich habe nicht gesagt, dass DU dieses Verhalten als Pädophilie bezeichnest, sondern das GESETZ (in der schweiz) dies dementsprechend bestraft, aber mal andersrum gefragt: wo ist denn für Dich die Grenze zu Pädophilie überschritten? wenn das "opfer" unter 14 ist? und wie alt muss dann der täter sein, damit es pädophilie ist? 20? 25? 17?
 
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Aähhhh ... hast auch g'lesen was ich g'schrieben habe ... ???

Zitier mir bitte die Stelle in der ich g'schrieben hätte das ein 19jähriger der sich ... hinter Gitter gehört!

ein 19 jähriger verliebt sich in eine 15 jährige und sie haben miteinander sex. er ist nach gesetz ein kinderschänder und gehört zumindest nach toms logik "ohne wenn und aber" für den rest seines lebens hinter gitter.
 
wo ist denn für Dich die Grenze zu Pädophilie überschritten? wenn das "opfer" unter 14 ist?

Sicher von Fall zu Fall zu bewerten. 13,5 mit 18 und frisch verliebt ist was anderes, als wenn sich ein alter Sack über ein junges Mädel hermacht.

und wie alt muss dann der täter sein, damit es pädophilie ist? 20? 25? 17?

Müßige Diskussion, das Gesetz sagt, das bei uns alles unter 14 ist tabu ist und soweit sollte sich auch jeder Mann im Griff haben. Und da meine ich jetzt Erwachsene Männer und keine pubertierenden Jünglinge die sich halt verliebt haben.
 
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Eigentlich geht es um Vergewaltigung, nicht um Pädophilie und auch nicht um Sex mit Minderjährigen.
Die Frage war doch, ob hier die Strafen zu milde ausfallen.
 
Eigentlich geht es um Vergewaltigung, nicht um Pädophilie und auch nicht um Sex mit Minderjährigen.
Die Frage war doch, ob hier die Strafen zu milde ausfallen.

ja eh, aber irgendwann hat halt jeder gesagt: ja weil, oder nein, weil und die diskussion entwickelt sich weiter. aber ich bin froh, dass nun auch tom sich auf ein von fall zu fall durchringen konnte und das ohne wenn und aber halt doch nicht so allgemeingültig ist
 
Strafen:
...können unter Umständen davor abschrecken eine Tat zu begehen; haben deshalb präventive Wirkung
...Freiheitsstrafen haben den zusätzliche Effekt, dass Täter von möglichen Opfern ferngehalten werden
...sollen Täter im nachhinein zur Einsicht und Vernunft bringen
...sollten meiner Meinung nach nicht als Mittel gesehen werden um Opfern oder Angehörigen Genugtuung zu verschaffen im Sinne eines Revanchefouls

Vergewaltigung:
...ist ein schweres Delikt, aber die zugehörigen Prozesse sind heikel, (siehe z.Bsp. Kachelmann)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...ist ein schweres Delikt, aber die zugehörigen Prozesse sind heikel, (siehe z.Bsp. Kachelmann)


Das genau ist der Knackpunkt. Und bei der Forderung nach strengeren Strafen sollte man nicht Freisprüche mangels an Beweisen als Beispiele anführen. Denn auch bei diesem Delikt gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.
 
Strafen:
...können unter Umständen davor abschrecken eine Tat zu begehen; haben deshalb präventive Wirkung
...Freiheitsstrafen haben den zusätzliche Effekt, dass Täter von möglichen Opfern ferngehalten werden
...sollen Täter im nachhinein zur Einsicht und Vernunft bringen
...sollten meiner Meinung nach nicht als Mittel gesehen werden um Opfern oder Angehörigen Genugtuung zu verschaffen im Sinne eines Revanchefouls

Vergewaltigung:
...ist ein schweres Delikt, aber die zugehörigen Prozesse sind heikel, (siehe z.Bsp. Kachelmann)

die präventive wirkung von freiheitsstrafen wird nur dann entfaltet, wenn sie einhergeht mit einer hohen aufklärungsrate. nun ist das aber gerade bei vergewaltigungen heikel, da einerseits so einige täter nicht gefunden werden (wenn sie außerhalb des bekanntenkreises des opfers liegen) ODER die vergewaltigung ist schwer nachweisbar (wenn das opfer den täter auch noch kennt und/oder mit ihm gar in einer beziehung ist). da hilft die höhe des strafmasses recht wenig um eventuelle täter abzuschrecken.
 
Der Fall kann sich nach österreichischer Rechtslage unmöglich so zugetragen haben und ist daher wohl ein Phantasieprodukt und damit einer sachlichen Diskussion nicht förderlich.
Sollte es sich entgegen aller Wahrscheinlichkeit doch so zugetragen haben, so bitte ich um Übermittlung der Daten von Richter und StA um rechtliche Schritte gegen diese einleiten zu können.
Wahrscheinlich können sich vor allem viele Männer nicht vorstellen, wie es ist, vergewaltigt zu werden. Ich frag mich ja, warum der Threadersteller binnen kürzester Zeit in 2 Threads etwas zum Thema Vergewaltigung geschrieben hat und jetzt sogar einen eigenen Thread dafür eröffnet. Aber bitte.
Die Strafen finde ich viel zu mild.
Ich kenne selbst einen Fall, wo einem Mann das Vergewaltigen von 2 Kindern nachgewiesen werden konnte und das Resultat war, dass er als "Strafe" eine (gratis) Psychotherapie machen musste und seinen Namen ändern konnte. Begründung: Es war das erste Mal, dass er angezeigt wurde und er hat es zugegeben. Die Eltern der Opfer durften die Psychotherapie selbstverständlich selber bezahlen. Angeblich hat er wieder eine Freundin mit Kindern.
Man kann bestimmt darüber diskutieren wie lange der Täter eingesperrt werden sollte, aber dass er in jedem Fall von Vergewaltigung eingesperrt gehört müsste eigentlich außer Frage stehen (Tut es nur anscheinend nicht).
 
Meiner bescheidenen Meinung nach sind Vergewaltigungen immer zu milde bestraft.
Je älter ich werde, desto mehr Frauen erzählen mir, daß sie schon Opfer sexueller Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung wurden.
Was diesen Frauen angetan wurde, ist schlichtweg unverzeihlich, und da bis dato noch kein anderes Mittel gefunden wurde, diesen "Drang" zu therapieren, bin ich für äußerst harte Strafen.
 
Dass im Bereich der Justiz auch Fehler und Missstände vorkommen, das muss man wohl akzeptieren (überall, wo Menschen handeln, da sind auch Fehler möglich).

Und dass auch die Menschenrechte von Tätern missbraucht werden können, das hat sich gerade jetzt wieder gezeigt.

Wenn Täter geschützt werden

Aber das ist wiederum ein ganz anderes Problem. Denn was hätte in diesem Fall eine wesentlich strengere Strafe gebracht?:hmm:
 
Meiner bescheidenen Meinung nach sind Vergewaltigungen immer zu milde bestraft.
Je älter ich werde, desto mehr Frauen erzählen mir, daß sie schon Opfer sexueller Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung wurden.
Was diesen Frauen angetan wurde, ist schlichtweg unverzeihlich, und da bis dato noch kein anderes Mittel gefunden wurde, diesen "Drang" zu therapieren, bin ich für äußerst harte Strafen.

ja, deine meinung macht tatsaechlich einen geistig sehr bescheidenen eindruck!
vermutlich kennst du die einschlaegigen urteile in den letzten jahren gar nicht, wenn du solchen unnsinn daher plapperst, denn die urteile die ich kenne waren tatsaechlich drakonisch.
siddhartas missonarischer eifer und appel fuer eine differenziertere sichtweise waren bei dir jedenfalls erfolglos. wie S. schon angedeutet hat, kann, insbesonders vergewaltigung, einen sehr unterschiedlichen tatbestand darstellen, aber bei einem ruf nach hoeheren strafen, braucht man das hirnkastl nicht anzustrengen, und man findet auf jeden fall zustimmung bei der geistig untersten schicht in der bevoelkerung.
niemand hat bisher davon geschrieben, dass es auch maennliche vergewaltigung gibt, die, insbesonders in gefaengnissen gar nicht so selten vorkommt.
vermutlich kann anussen auch der kastrierung von sextaetern einiges abgewinnen, wie das bei der mehrheit der uninformierten und geistig schlichten bevoelkerung der fall sein wird.
hirni
jakarta
 
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