Vergewaltigung zu Milde bestraft?

wie so oft ist auch hier die wahrheit nicht eingleisig. die nach meinen informationen erfolgsversprechendste behandlungsmethode ist die mischung aus psychotherapie, in der unter anderem eben auch methoden vermittelt werden, wie der entsprechende patient auf gewisse reize reagieren kann, ohne eben der "lust" nachzugeben, kombiniert mit einer hormonbehandlung (unter anderem auch libidosenkende mittel)

erfolgversprechend ist wohl der richtige ausdruck...leider bis jetzt relativ erfolglos.....denn libidosenkende mittel sind nichts anderes als die sanftere version der chemischen kastration, da muß der patient bei uns zustimmen...das tun aber nicht viele....und damit wären wir wieder am anfang.
 
erfolgversprechend ist wohl der richtige ausdruck...leider bis jetzt relativ erfolglos.....denn libidosenkende mittel sind nichts anderes als die sanftere version der chemischen kastration, da muß der patient bei uns zustimmen...das tun aber nicht viele....und damit wären wir wieder am anfang.

es gibt aber eben auch hier keine eindeutige antwort und noch einmal: wenn es ums thema vergewaltigung geht, kann man nicht so tun, als wäre jeder der diese tat begeht, ein triebtäter. das ist und bleibt einfach falsch. wenn man serienmörder und totschläger auf eine stufe stellt, wird man auch relativ erfolglos sein im versuch einer objektiven betrachtung der ursachen solcher taten
 
da hast du völlig recht, ich bin auch für die logische unterscheidung in jedem einzelnen fall.
die frage lautet, ob vergewaltigung zu milde bestraft wird - hier nehme ich nach wie vor an, es handelt sich um österreich - , und da bleibe ich bei meiner meinung, sie wird wesentlich zu milde bestraft, egal, ob bei einer "betrunkenen gschicht" oder bei einem triebtäter....denn das strafhöchstmaß liegt unwesentlich höher als bei einem taschendiebstahl.....
 
da hast du völlig recht, ich bin auch für die logische unterscheidung in jedem einzelnen fall.
die frage lautet, ob vergewaltigung zu milde bestraft wird - hier nehme ich nach wie vor an, es handelt sich um österreich - , und da bleibe ich bei meiner meinung, sie wird wesentlich zu milde bestraft, egal, ob bei einer "betrunkenen gschicht" oder bei einem triebtäter....denn das strafhöchstmaß liegt unwesentlich höher als bei einem taschendiebstahl.....

könnte man sich auch fragen, ob der taschendiebstahl nicht zu hart bestraft wird ;-)
 
Es geht glaube ich dabei nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Art und Weise der Strafe. Denn Fakt ist, dass ein Vergewaltiger mit noch so langem Gefängnisaufenthalt nicht therapiert ist - und er infolge eine tickende Zeitbombe ist.
 
Es geht glaube ich dabei nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Art und Weise der Strafe. Denn Fakt ist, dass ein Vergewaltiger mit noch so langem Gefängnisaufenthalt nicht therapiert ist - und er infolge eine tickende Zeitbombe ist.

nur gut, dass es hier nicht um eine glaubensfrage geht... ich glaube du verallgemeinerst da wieder. kaum glaubt man hat man einen konsens erreicht, dass man nicht alle fälle über einen kamm scheren kann, kommt wieder wer und platzt mit irgendam populistischen schass raus
 
Denk mir hat nichts mit Populismus zu tun, sondern mit der Wahrheit. Denn eines zeigt uns ja die Realität, kein Vergewaltiger lässt sich von einem möglichen Gefängnisaufenthalt abschrecken.
 
Denk mir hat nichts mit Populismus zu tun, sondern mit der Wahrheit. Denn eines zeigt uns ja die Realität, kein Vergewaltiger lässt sich von einem möglichen Gefängnisaufenthalt abschrecken.

was sich über so viele verbrechen sagen ließe, ob aber die abschreckung durch eine gefängnisstrafe die einzige möglichkeit ist, solche verbrechen zu verhindern steht auf einem andern blatt. und wer in einem solchen zusammenhang bei einer behauptung von wahrheit spricht, dürfte dann wohl auch nicht besonders fähig sein darin zu unterscheiden, was jetzt populistisches geschreie und was fundierte meinung ist. sorry, aber ich wiederhole mich echt nicht gern, lies einmal einfach die letzten fünf seiten des threads durch. würde helfen zu verstehen, warum vergewaltiger nicht gleich vergewaltiger ist und warum beide nicht gleich bestraft werden sollten.
 
Du willst dich ja gar nicht mit einem Thema auseinander setzen, du willst dir einfach nur Zustimmung für deine (klein)geistigen Ergüsse holen. Und alles andere wird mit verbaler Aggression niedergemäht.
 
Denk mir hat nichts mit Populismus zu tun, sondern mit der Wahrheit. Denn eines zeigt uns ja die Realität, kein Vergewaltiger lässt sich von einem möglichen Gefängnisaufenthalt abschrecken.

Die Realität zeigt, dass Diskutanten wie du die Realität bei ihren Behauptungen außer Acht lassen. Die Rückfallquote ist nicht so hoch, wie gern behauptet wird. Quelle, Quelle.
Allerdings ist die Aufklärungsquote ebenso wie die Rechtsmißbrauchsquote relativ hoch.
 
es gibt aber eben auch hier keine eindeutige antwort und noch einmal: wenn es ums thema vergewaltigung geht, kann man nicht so tun, als wäre jeder der diese tat begeht, ein triebtäter. das ist und bleibt einfach falsch. wenn man serienmörder und totschläger auf eine stufe stellt, wird man auch relativ erfolglos sein im versuch einer objektiven betrachtung der ursachen solcher taten

natuerlich koennen sich leute wie anussen & co nicht vorstellen, dass unter gewissen umstaenden, jeder von uns zum verbrecher werden kann, denn wie es siddharta auch den engstirnisten zu erklaeren versucht, kriminalitaet haengt von vielen faktoren ab und genau das ist das unwaegbare in jeden von uns.
die rueckfallquote bei vergewaltigungen ist eher ruecklaeufig, da die rueckfallgefahr heute besser als vor 30 jahren eingeschaetzt werden kann.
folgende faktoren duerften die rueckfallgefahr beeinfussen:
die anzahl an verurteilungen
die haeufigkeit gewalttaetiger strafbarer handlungen
sowie das alter bei der ersten strafrechtlichen auffaelligkeit

zur rueckfallgefahr siehe auch:http://www.neuro24.de/show_glossar.php?id=1560
hirni
 
sag mal, sitzt du selbst gerade ein, daß du so einen unsinn von dir gibst?
es geht hier nicht um "verbrechen", sondern um sexualverbrechen, und auch wenn ich siddarthas meinung bin, daß taschendiebstahl vl zu hoch bestraft wird, so sind die ausführungen von einer überheblichkeit geprägt, daß es ebenso schmerzt wie jene "argumente", die deinem hirn(i) entspringen, ich werde die diskussion aber nicht erweitern, indem ich fordere, daß auch verbale umweltverschmutzung bestraft gehört....(gottseidank ist das in unserem land nicht so)
 
man kann, wenn man will, alles falsch verstehen. erwischen stand in anführungs und schlusstrichen... was war wohl damit gemeint? denk mal drüber nach. ich glaube nicht, dass ich es ausführen müsste, wenn man ein bisschen nachdenken würde und ein bisschen guten willen an den tag legen täte es auch so verstehen zu wollen, wie es gemeint war. es war auch nicht damit gemeint, wüsste nicht wo ich das behauptet hätte, dass das opfer schuld wäre.

und natürlich kann man einbrüche damit verhindern, dass man sein eigentum besser schützt. man könnte einbrechen auch dadurch verhindern, dass die menschen, die tendenziell einbrüche verüben könnten, gar nicht in die verlegenheit kommen, dies tun zu müssen. wer wird denn zum einbrecher? wohl kaum einer, der genügend geld zum leben hat, ein dach über dem kopf und genug zu essen jeden tag.

Foisch. Man kann, wenn man will, auch mittels definierter Wortwahl seinem Ausdruck bereits eingangs Glauben verleihen um sich im Nachhinein keinen Ausweg zurechtmeißeln zu müssen. Warum sollte ich meinen Willen mit geopferter Zeit malträtieren nur um deine kapriziös verfassten Gedanken mit Liebe in rechte Bahnen zu lenken? Deine Zeilen - die sich drehen wie ein Windrad zu Zeiten der Bora an der dalmatinischen Küste - verlangen nunmal nach weiteren Ausführungen. Schreibe ER besser ohne Ausführungszeichen und verwende ER lieber das *Ironieschüdl*.

Deiner - von mir "fett" unterlegten - Aussage im zweiten Absatz fehlt es wiederum an der gewitzten Raffinesse deines weltmännisch begrenzten Weitblickes. Solch eine Geldumverteilungsaktion auf dem gesamten Planeten hätte die Menschheit noch nicht gesehen und wäre defacto unmöglich. Selbst theoretisch gesehen. Praktisch sowieso. Ach was schreib` ich...

In einem Punkt gebe ich dir Recht: Jeder ist selbst verantwortlich, sein Eigentum besser zu schützen. Nur der Umstand, dies ÜBERHAUPT tun zu müssen, tja... der geht mir am Arsch vorbei. Vorbei isses mit der "Gutmenschlichkeit". Beachte ER die Ausführungszeichen!

du musst entweder sehr naiv oder sehr misanthrop sein, wenn du wirklich glaubst, dass ein gefängnispsychologe nicht annähernd die fähigkeit hat, zu unterscheiden ob ihm wer jetzt ein gschichtl auftischt oder ob sich wer sein leid von der seele redet und eine beichte ablegt. gute psychologen haben mitunter den einen oder andern trick drauf um den wahrheitsgehalt gewisser aussagen zu prüfen

DIE haben wirklich einen Trick drauf? Na dann, wenn dem so ist... Also bei mir funkt das gar nicht. Warum bloß lügt mir jeder geradlinig zwischen die Augen und lacht mir dabei noch ins Gesicht? Es liegt wohl bestimmt an meiner einfallslosen Person.
 
Foisch.
DIE haben wirklich einen Trick drauf? Na dann, wenn dem so ist... Also bei mir funkt das gar nicht. Warum bloß lügt mir jeder geradlinig zwischen die Augen und lacht mir dabei noch ins Gesicht? Es liegt wohl bestimmt an meiner einfallslosen Person.

gott sei dank, haben manche einen trick drauf, wie die gerichtspsychologin heidi
kastner, sonst wuerde ein pensionierter richter & co noch immer im gefaengnis sitzen. eine 16-Jaehrige hat von sexuellem missbrauch durch ihre grosseltern und einen ex-richter berichtet. viele aspekte mussten beruecksichtigt werden, um zum schluss zu kommen, dass die aussagen des maedchens, es sei opfer von massenvergewaltigungen geworden, wohl nicht stimmen.
aber nicht, weil das schwer traumatisierte maedchen gelogen hat, um sich etwa wichtig zu machen.demnach glaubt das opfer selbst, dass ihm all das schreckliche passiert sei, obwohl das nicht der realität entspricht. ausgeloest kann diese „pseudoerinnerung“ durch stress, Krankheit oder suggestion bei therapien werden.
hirni
und nun stell dir bitte vor, es haette einer, der keinen trick drauf hat wie prof. friedrich das maedchen befragt!!!
der gute wuerde noch heute im gefaengnis sitzen.
hirni
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hatte die Kleine nicht den Freitod gewählt?

ja, viele psychisch kranke begehen selbstmord inbesonders bei depressionen!

vielleicht ist das gutachten noch im netz, dort kannst du nachlesen, an welchen psychischen stoerungen das maedchen litt!
hirni
 
Hirni, ich greif üblicherweise nicht so tief in den Dreck...aber DIR wünsch ich, mal vergewaltigt zu werden...und keiner glaubt dir. Und ich weiß, wovon ich rede. Meine Tochter wurde im vergangene Jahr mit 13 von einem 19jährigen...ja was eigentlich? Ich würde sagen, sexuell missbraucht. Nur war es keiner schwerer Missbrauch. Es war keine Gewalt im Spiel. Der Typ hat sich lediglich das Shirt ausgezogen und seinen Gürtel aus der Jean gezogen und neben sich gelegt, als er dann eine geschlagene Stunde auf mein Kind einredete, ihm doch einen zu blasen oder sich zumindest schlecken zu lassen. Er grapschte ihren Busen ab und raubte ihr den ersten Zungenkuss. Dann zog er wieder von dannen, nicht ohne zu bemerken, dass andere Mädchen in ihrem Alter williger wären. Mein Kind begann zu ritzen, vertraute sich fast zwei Monate später mir an...Anzeige, Verhandlung...diese wurde eingestellt, da sie den Kuss und die Tatschkelei ja anscheind gewollt habe, da sie sich nicht dagegen massiv zur Wehr gesetzt hat. Eingestellt...weil man einer 13jährigen nicht glauben wollte. Was gibt dir die Sicherheit, dass im oben zitierten Fall Richter und Großeltern tatsächlich unschuldig sind, wo die Ermittlungen noch nicht mal abgeschlossen sind?
 
Eingestellt...weil man einer 13jährigen nicht glauben wollte.

Schlimm - in Deutschland bekommst 2 Jahre bedingt, für die Vergewaltigung einer 11jährigen - ABER nur wennst Moslem bist und nicht Deutsch kannst......:mauer:


Anstiftung zur Vergewaltigung
Mutter drängt Sohn zum Missbrauch einer Elfjährigen - Landgericht Osnabrück verurteilt 26-Jährigen und Eltern


ra Osnabrück. Für das elfjährige Opfer waren es wohl die bislang schlimmsten Tage des Lebens. Im Oktober 2006 ist das Mädchen aus Lübeck von der Familie eines entfernten Verwandten aus dem Osnabrücker Land entführt worden. Das Kind sollte als Ehefrau an einen damals 21-Jährigen verkuppelt werden, der es schließlich vergewaltigte.

Dafür hat das Landgericht Osnabrück den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Eltern des jungen Mannes, die der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt waren, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die Familie lebt erst seit 1995 in Deutschland und stammt aus einem muslimischen Kulturkreis. Dort zählt der Geschlechtsverkehr auch mit pubertierenden Minderjährigen zum Zwecke einer Familiengründung angeblich zu lange gelebten Traditionen. Wenn es zwischen zwei für eine solche Verbindung ausgewählten Menschen tatsächlich zum Beischlaf kommt, steht einer anschließenden Ehe nichts mehr im Wege - auch wenn die Eltern eines der beiden Hochzeitskandidaten zuvor dagegen waren.

Diese fragwürdige Tradition ist der Elfjährigen aus Lübeck vor knapp fünf Jahren zum Verhängnis geworden. Einer ihrer Großonkel hat sich damals mit den Eltern des damals 21-jährigen Angeklagten auf eine sogenannte einvernehmliche Entführung geeinigt. Die Mutter des Mädchens ahnte allerdings nichts von den schrecklichen Hintergründen, als das Kind in den Landkreis Osnabrück verschleppt wurde.

In der Wohnung der Familie angekommen, lief dann aber „alles aus dem Ruder“ - wie es am Dienstag vor Gericht immer wieder hieß. Die Elfjährige empfand keinerlei Zuneigung zu dem zehn Jahre älteren Bräutigam wider Willen, einem arbeitslosen Analphabeten. Wie seine Eltern spricht der junge Mann bis heute nicht die Sprache seiner Wahlheimat und ist auch sonst nicht integriert. Doch alle Vorbereitungen waren im Oktober 2006 den kulturellen Traditionen entsprechend getroffen. Eine ganze Nacht lang verbrachten der Hauptangeklagte und die Elfjährige gemeinsam im Bett, ohne dass es jedoch zu Geschlechtsverkehr gekommen ist. Der damals 21-Jährige hatte zunächst darauf verzichtet, weil das von seinen Eltern auserwählte Mädchen sexuelle Kontakte mit ihm strikt ablehnte.

Doch die Eltern des Mannes ließen nicht locker. Insbesondere die Mutter des heute 26-Jährigen reagierte wütend, machte ihrem Sohn schwere Vorwürfe und forderte ihn zum Geschlechtsverkehr mit der vermeintlichen Schwiegertochter in spe auf. Wieder hielten sich beide nicht daran und wurden am nächsten Morgen erneut in die psychologische Mangel genommen. Die Mutter drohte den beiden damit, sich persönlich so lange neben das Bett zu setzen, bis der Beischlaf vollzogen ist. Danach wendete der Hauptangeklagte Gewalt an und zwang die Elfjährige zum Geschlechtsverkehr. Als das weinende Kind sich mit seinem Schicksal auch nach Tagen nicht abfinden konnte, wurde es schließlich zurückgebracht nach Lübeck.

Erst zwei Jahre später wurden Betreuer des dortigen Jugendamtes auf das Kind wegen seines auffälligen Verhaltens aufmerksam. Ermittlungen kamen ins Rollen, die erst jetzt zum gerichtlichen Abschluss führten.

Sowohl der heute 26-jährige Haupttäter als auch seine Eltern legten vor dem Landgericht umfassende Geständnisse ab, so dass dem Opfer eine Aussage über die schlimmen Tage im Oktober 2006 erspart blieben. Ihnen war offenbar auch bekannt, dass Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen unabhängig von jeder kulturellen Tradition eine Straftat ist, die auch in ihrem Herkunftsland strafrechtlich verfolgt wird. Nach einer Vermisstenmeldung hatten die Entführer aus dem Osnabrücker Land im Oktober 2006 nämlich mit ihrem elfjährigen Opfer die Wohnung gewechselt, um einer möglichen polizeilichen Verfolgung zu entgehen. Außerdem war dem Kind das Handy abgenommen worden, damit es keine Hilfe herbeirufen konnte.

Eine Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist. Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die große Strafkammer verhängte mit zwei Jahren Haft für den 26-Jährigen die auch von der Staatsanwaltschaft geforderte Mindeststrafe. Die 51 jährige Mutter wurde als Anstifterin zur gleichen Strafe verurteilt, der 52 Jahre alte Vater zu einem Jahr und sechs Monaten. Alle drei bekommen eine Strafaussetzung zur Bewährung auf drei Jahre.

Eine von der Anklagevertreterin zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25 Euro zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Vorsitzende Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die Drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen.
http://www.noz.de/lokales/54431487/mutter-draengt-sohn-zum-missbrauch-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck-verurteilt-26-jaehrigen-und-eltern

..............Pimmel ab fürn Vergewaltiger + 10 Jahre Kerker für alle Beteiligten und das in der Türkei!!!!! :lehrer:
 
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