Anstiftung zur Vergewaltigung
Mutter drängt Sohn zum Missbrauch einer Elfjährigen - Landgericht Osnabrück verurteilt 26-Jährigen und Eltern
ra Osnabrück. Für das elfjährige Opfer waren es wohl die bislang schlimmsten Tage des Lebens. Im Oktober 2006 ist das Mädchen aus Lübeck von der Familie eines entfernten Verwandten aus dem Osnabrücker Land entführt worden. Das Kind sollte als Ehefrau an einen damals 21-Jährigen verkuppelt werden, der es schließlich vergewaltigte.
Dafür hat das Landgericht Osnabrück den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Eltern des jungen Mannes, die der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt waren, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Die Familie lebt erst seit 1995 in Deutschland und stammt aus einem muslimischen Kulturkreis. Dort zählt der Geschlechtsverkehr auch mit pubertierenden Minderjährigen zum Zwecke einer Familiengründung angeblich zu lange gelebten Traditionen. Wenn es zwischen zwei für eine solche Verbindung ausgewählten Menschen tatsächlich zum Beischlaf kommt, steht einer anschließenden Ehe nichts mehr im Wege - auch wenn die Eltern eines der beiden Hochzeitskandidaten zuvor dagegen waren.
Diese fragwürdige Tradition ist der Elfjährigen aus Lübeck vor knapp fünf Jahren zum Verhängnis geworden. Einer ihrer Großonkel hat sich damals mit den Eltern des damals 21-jährigen Angeklagten auf eine sogenannte einvernehmliche Entführung geeinigt. Die Mutter des Mädchens ahnte allerdings nichts von den schrecklichen Hintergründen, als das Kind in den Landkreis Osnabrück verschleppt wurde.
In der Wohnung der Familie angekommen, lief dann aber alles aus dem Ruder - wie es am Dienstag vor Gericht immer wieder hieß. Die Elfjährige empfand keinerlei Zuneigung zu dem zehn Jahre älteren Bräutigam wider Willen, einem arbeitslosen Analphabeten. Wie seine Eltern spricht der junge Mann bis heute nicht die Sprache seiner Wahlheimat und ist auch sonst nicht integriert. Doch alle Vorbereitungen waren im Oktober 2006 den kulturellen Traditionen entsprechend getroffen. Eine ganze Nacht lang verbrachten der Hauptangeklagte und die Elfjährige gemeinsam im Bett, ohne dass es jedoch zu Geschlechtsverkehr gekommen ist. Der damals 21-Jährige hatte zunächst darauf verzichtet, weil das von seinen Eltern auserwählte Mädchen sexuelle Kontakte mit ihm strikt ablehnte.
Doch die Eltern des Mannes ließen nicht locker. Insbesondere die Mutter des heute 26-Jährigen reagierte wütend, machte ihrem Sohn schwere Vorwürfe und forderte ihn zum Geschlechtsverkehr mit der vermeintlichen Schwiegertochter in spe auf. Wieder hielten sich beide nicht daran und wurden am nächsten Morgen erneut in die psychologische Mangel genommen. Die Mutter drohte den beiden damit, sich persönlich so lange neben das Bett zu setzen, bis der Beischlaf vollzogen ist. Danach wendete der Hauptangeklagte Gewalt an und zwang die Elfjährige zum Geschlechtsverkehr. Als das weinende Kind sich mit seinem Schicksal auch nach Tagen nicht abfinden konnte, wurde es schließlich zurückgebracht nach Lübeck.
Erst zwei Jahre später wurden Betreuer des dortigen Jugendamtes auf das Kind wegen seines auffälligen Verhaltens aufmerksam. Ermittlungen kamen ins Rollen, die erst jetzt zum gerichtlichen Abschluss führten.
Sowohl der heute 26-jährige Haupttäter als auch seine Eltern legten vor dem Landgericht umfassende Geständnisse ab, so dass dem Opfer eine Aussage über die schlimmen Tage im Oktober 2006 erspart blieben. Ihnen war offenbar auch bekannt, dass Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen unabhängig von jeder kulturellen Tradition eine Straftat ist, die auch in ihrem Herkunftsland strafrechtlich verfolgt wird. Nach einer Vermisstenmeldung hatten die Entführer aus dem Osnabrücker Land im Oktober 2006 nämlich mit ihrem elfjährigen Opfer die Wohnung gewechselt, um einer möglichen polizeilichen Verfolgung zu entgehen. Außerdem war dem Kind das Handy abgenommen worden, damit es keine Hilfe herbeirufen konnte.
Eine Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist. Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Die große Strafkammer verhängte mit zwei Jahren Haft für den 26-Jährigen die auch von der Staatsanwaltschaft geforderte Mindeststrafe. Die 51 jährige Mutter wurde als Anstifterin zur gleichen Strafe verurteilt, der 52 Jahre alte Vater zu einem Jahr und sechs Monaten. Alle drei bekommen eine Strafaussetzung zur Bewährung auf drei Jahre.
Eine von der Anklagevertreterin zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25 Euro zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Vorsitzende Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die Drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen.
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