Vergewaltigung zu Milde bestraft?

Aber eines darf nie passieren: Dass Recht auf Kosten Unschuldiger gesprochen wird. Und da gibts keine Toleranzschwelle - egal wie hoch die Prozentzahlen sind.

Genauso, wie es passiert, dass a) schuldige Vergewaltiger nicht angeklagt oder verurteilt werden (Beispiele oben), kann und wird es auch im besten Rechtssystem passieren, dass b) Unschuldige als Sexualverbrecher verurteilt werden. Das ist ein Fakt, mit dem wir leben müssen. "Toleranzschwelle" gibt es deswegen keine, weil wir mangels Allwissenheit naturgemäß nicht genau quantifizieren können, wie viele Fehler der Typen a oder b es gibt.

Die Lösung für diese unbefriedigende Situation ist das Konzept des fairen Strafverfahrens, wo dem Beschuldigten Waffengleichheit mit den staatlichen Anklagebehörden zu gewährleisten ist. In dieser Situation geht der Staat bewusst das Risiko ein, dass mehr Fehler vom Typ a passieren, um Fehler vom Typ b zu minimieren. Gleichzeitig erhebt jedoch der Staat den Anspruch, dass Verbrechen nicht straflos bleiben. Auch Opfer von Verbrechen habe darauf Anspruch - nicht nur zur Befriedigung von Rachegelüsten, sondern um Verbrechen durch glaubhaft exekutierbare Strafandrohungen einzudämmen. Daher muss das Verfahren sicher stellen, dass nicht "zu viele" Fehler vom Typ a passieren. Ein jedes praktische System wird also die Mechanismen so gestalten, dass die Möglichkeiten für diese beiden Fehler gegeneinander abgewogen werden.

Bei dieser Balance stehen aber naturgemäß die Interessen zweier Opfergruppen gegeneinander, nämlich die potenziellen Opfer von Verbrechen und die potenziellen Opfer von Justizirrtümern. Ich spiele diese Gruppen also im obigen Beitrag nicht im Sinn von billiger Polemik gegeneinander aus, sondern ich erinnere nur daran, dass jede Verschiebung der Waagschale zugunsten der Gruppe der potenziellen Justizopfer gleichzeitig und notwendig zu Lasten der potenziellen Verbrechensopfer erfolgen wird. Eine Diskussion sollte also immer die drei Interessen - Staat, Opfer und Beschuldigter - gleichzeitig im Auge behalten, was in diesem Thread - nach meinem Eindruck krass - vernachlässigt wurde.

Wenn aber jemand Vorschläge für eine Win-Win Situation hat, besserer Opferschutz bei gleichzeitiger Verringerung der Fehlurteile, dann sollte dies unbedingt gepostet - aber auch begründet - werden! Ein Vorschlag wäre zum Beispiel, auch bei Verbrechen gegen die sexuelle Integrität die Aussage des Opfers durch forensische Sachbeweise zu untermauern - so wie es im Fall DSK in NY passiert: Suche nach Verletzungen von einem Kampf, Identifizierung von Spuren im Hotelzimmer, auf der Kleidung usw. Das ist zwar teuer, aber dann ist zumindest klar, dass ein Sexualakt tatsächlich stattgefunden hat, und auch ein Gutachter kann nicht mehr das Gerücht von einer psychischen Störung aufbringen, wonach das angebliche Opfer sich alles eingebildet habe. Umgekehrt wird es keine Anklage geben, wenn diese Sachbeweise die Beschuldigungen widerlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Vorschlag wäre zum Beispiel, auch bei Verbrechen gegen die sexuelle Integrität die Aussage des Opfers durch forensische Sachbeweise zu untermauern - so wie es im Fall DSK in NY passiert: Suche nach Verletzungen von einem Kampf, Identifizierung von Spuren im Hotelzimmer, auf der Kleidung usw.


Geschieht das nicht immer, wenn die Anzeige unmittelbar der Tat folgt?

Das größere Problem sind doch eher Fälle, wo zwischen (angeblicher) Tat und Anzeige schon soviel Zeit vergangen ist, das Spuren entweder nicht mehr vorhanden oder nicht zweifelsfrei zu deuten sind. So beweisen Sperma - Spuren doch nur, dass es sexuelle Aktivitäten gegeben hat. Nicht aber, dass Gewalt im Spiel war.
 
Für mich ist nicht einmal erkennbar, wie es ein solches Problem geben sollte, wenn es objektiv nicht einmal massenhaft falsche Vergewaltigungsvorwürfe gibt, was allerdings in diesem Thread suggeriert wird.

Das ist nur einer von mehreren Fällen, wo es durch die "Arbeit" dieses Gutachters zu Fehlurteilen gekommen ist.
 
So beweisen Sperma - Spuren doch nur, dass es sexuelle Aktivitäten gegeben hat. Nicht aber, dass Gewalt im Spiel war.

Das ist richtig, aber in den Fällen, wo Kinder vergewaltigt wurden (dein Zitat im nachfolgenden Posting), wären solche Sachbeweise jedenfalls Anzeichen, dass die Beschuldigungen Substanz haben. Wenn dann ein psychiatrischer Gutachter (siehe deine Kritik an Gutachtern) die Glaubwürdigkeit der Aussage des Kindes beurteilt, dann ist das Gutachten nicht mehr so entscheidend - auch ohne Gutachten sähe es schlecht für den Beschuldigten aus. Wie allerdings im von mir zitierten Bericht kritisiert wurde, werden in Österreich forensische Beweise nicht so häufig erhoben, wie sonst in Europa.
 
Das ist richtig, aber in den Fällen, wo Kinder vergewaltigt wurden (dein Zitat im nachfolgenden Posting), wären solche Sachbeweise jedenfalls Anzeichen, dass die Beschuldigungen Substanz haben.


Da stimme ich mit dir überein. Und wenn die Sachbeweise die Schuld des Angeklagten belegen, dann bin ich der Erste, der auch sehr hohe Strafen für Kindesmissbrauch für richtig hält.

Aber keinesfalls (weil ich´s gerade in einem anderen Thread gefunden habe) kann ich Lynchjustiz gut heißen.
 
der thread entwickelt sich zu einem thread: werden mutmaßliche vergewaltiger zu hart bestraft?
es geht um vergewaltiger, das heißt, daß es sich um jemanden handelt, der eine andere person sexuell mißbraucht hat.
sonst kann man das thema ja verallgemeinern und sagen, auch bei mördern, dieben, wasauchimmer, die aufgrund von indizien für schuldig gesprochen wurden, versagt das rechtssystem und irrt ab und zu....(was ja auch stimmt)
aber bei eindeutigen fällen, und das war die frage, auch wenn sie absichtlich oft verwässert wurde, ist die strafe klar zu niedrig
 
der thread entwickelt sich zu einem thread: werden mutmaßliche vergewaltiger zu hart bestraft?


jepp .... genau das ist das Problem ....... allerdings wird hier unserem Rechtssystem die zu milde Bestrafung der mutmaßlichen Täter vorgeworfen. Wobei sich noch die Frage stellt, wer diese Mutmaßung ausspricht. Ein Richter ist ja eher für "schuldig oder nicht schuldig" zuständig.:fragezeichen:
 
ja da hast du sicher recht, meine allererste antwort hier berief sich allerdings auf die eindeutige frage, was nicht jedermann hier verstanden hat, eine juristische diskussion über nicht klare fälle erübrigt sich für mich, nicht nur, weil man interessanterweise gleich untergriffig attackiert wird, sondern auch, weil jedewege gesetzesauslegung als zu dehnbar erscheint ....
(was wir wohl auch in den usa im falle dsk sehen werden....)
 
aber bei eindeutigen fällen, und das war die frage, auch wenn sie absichtlich oft verwässert wurde, ist die strafe klar zu niedrig

Mit einer Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis liegt Österreich in Europa im oberen Bereich. Nur in Frankreich liegt die Höchsstrafe mit 20 Jahren höher.
 
eine juristische diskussion über nicht klare fälle erübrigt sich für mich,

dazu passt:

Freispruch für Kachelmann

Alice Schwarzer verfolgte für BILD den Prozess, sagt: „Man muss weiterhin Respekt haben für das mögliche Opfer. Vielleicht hat sie die Wahrheit gesagt, vielleicht auch nicht. Man weiß es nicht.“

Also hätte auch Alice Schwarzer ihn freisprechen müssen, wäre sie Richterin gewesen. Im Zweifel für den Angeklagten.
 
dazu passt:

Freispruch für Kachelmann



Also hätte auch Alice Schwarzer ihn freisprechen müssen, wäre sie Richterin gewesen. Im Zweifel für den Angeklagten.

ich zitiere schwarzer aus dem gedächtnis: selbst wenn der mann unschuldig ist, so hat sich doch gezeigt, dass er in verachtender weise mit frauen umgegangen ist.

das zeigt auch die motivation von frau schwarzer wieso so vehement für das opfer stellung bezogen hat und eigentlich schon am ersten prozesstag von kachelmanns schuld überzeugt schien - ob nun schuldig im sinne der anklage oder schuldig im sinne von schwarzer ist dabei zweitrangig, hauptsache er erleidet möglichst viel schaden
 
ZU MILDE?????

vergesst bitte nicht, ....dass meisst nicht nur das leben der frau zerstört wurde.
wenn dadurch kein geben und nehmen von zärtlichkeiten mehr möglich ist, ohne einen weinkrampf.....
die ganze familie leidet darunter.....
es gibt keinen hautkontakt, kein drücken als zeichen von zuneigung, dankbarkeit.
....die kinder wissen nicht was los ist, fühlen sich nicht geliebt, verstanden....
der partner kann zärtlichkeit, sex in den wind schreiben......

es soll mir niemand erzählen, dass vergewaltiger gerecht bestraft werden.
ich , ......dürfte keinen erwischen.....
 
selbst wenn der mann unschuldig ist, so hat sich doch gezeigt, dass er in verachtender weise mit frauen umgegangen ist.


Ich meinte nur: Als Richterin hätte sie ihn dann trotzdem freisprechen müssen, wenn sie ihr Amt ernst nimmt. Oder sie hätte ihre Urteilsbegründung so abgefasst, dass ihrer Motive nicht erkennbar gewesen wären.

Übrigens ..... er soll ja Haftentschädigung bekommen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat. wäre interessant zu wissen, ob in Deutschland die Entschädigungsfrage auch so realitätsfremd geregelt ist.
 
Der Fall Kachelmann beweist ja, daß die Justiz sehr ernst arbeitet, wir werden wohl nie erfahren, was da passiert ist, daß die Medien sich drauf stürzten, ist leider normal, aber daß beide Parteien mit den Medien spielten, bringt das Ganze in ein schiefes Licht....
Ich finde das Urteil sehr logisch, wenn er es nicht war, sollte die Dame ordentlich zahlen, denn kachelmanns Ruf ist so oder so zerstört.
Wenn er die Tat begangen hat, wären 4 Jahre ein schlechter Scherz gewesen....
Wie gesagt, wir werden es wohl nie erfahren.
 
Ich finde das Urteil sehr logisch, wenn er es nicht war, sollte die Dame ordentlich zahlen, denn kachelmanns Ruf ist so oder so zerstört.

Ich bin kein Rechtsexperte, aber das erscheint mir unmöglich. Wäre er wegen erwiesener Unschuld frei gesprochen, dann sähe das (für mich als juristischen Laien) natürlich anders aus.
 
Ja, da hast Du wohl recht.
So wie ich das mitbekommen habe, haben die Richter auch das für sie einzig Mögliche gemacht, da die Indizien zu schwach waren, das Urteil "aus Mangel an Beweisen" läßt viel Spielraum übrig.....
 
Der Fall Kachelmann beweist ja, daß die Justiz sehr ernst arbeitet, .

find ich überhaupt nicht. zur justiz gehört eben auch die staatsanwaltschaft und die hat mehrmals bewiesen, dass sie nicht besonders ernst gearbeitet hat, sondern nur den fall gewinnen wollte - um jeden preis. dazu hat sie auch versucht die medien zu ihren zwecken zu benutzen und das ist einer staatsanwaltschaft und einer sehr ernst arbeitenden justiz unwürdig
 
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