Vergewaltigung zu Milde bestraft?

Der Mensch kann / konnte sich zulasten des IWF-Reisebudgets vermutlich täglich einen Haufen SM-Gören ins Zimmer bestellen ohne das es jemanden "kratzt"

und ausgerechnet dieser Mensch / Manager konnte seinem Trieb nicht standhalten und hat sich an einer alleinerziehenden, armen, Moslemin vergangen. ==> vermutlich war genau das der "Kick" den der einflussreiche Mensch gespürt hat als er aus der Dusche kam

wie wir wissen ist alles möglich.....

aber Ich glaube es nicht ;)

Es wird ein Urteil kommen aber die Wahrheit ?! :fragezeichen:
 
Das wäre ja eine erschreckende Vision: Geldgierige Richter (siehe Testamentsaffaire in Vorarlberg) verdienen an manipulierten Wetten, indem sie absichtlich "überraschende" Urteile fällen ... wogegen es auch kaum Handhaben gäbe, weil Richter für Fehlurteile grundsätzlich nicht belangt werden

unsinn!
dein feindbild sind richter und die polizei!
richterliche urteile sind grundsätzlich überprüfbar,, da fast jedes urteil begründet werden muss, kann es durch die nächsthöhere instanz kassiert werden.
für verfehlungungen von richtern gibts die unabhängige disziplinarkommision, die auch verfahren wegen z.b. amtsmissbrauch einleiten kann.
für urteile die rechtskonform zustande gekommen sind, ist eine haftung schon deswegen ausgeschlossen, da sonst die unabhängigkeit des richters gefährdet wäre, sonst wären wir durchaus mit einer bananenrepublik vergleichbar.!
dein hass auf richter und polizei ist bereits pathologisch!
hirni
 
Ganz einfach: Das Gericht muss einen fairen Ausgleich finden zwischen der Achtung der Unschuldsvermutung und der aus den Menschenrechten folgenden positiven Verpflichtung, Verbrechen zu bekämpfen: Wenn zu viel Gewicht auf absolute Sicherheit der Beweise gelegt wird, gäbe es keine Verurteilungen mehr ... und wenn das Gericht "mutwillig" gutgläubig ist und keinerlei Zweifel zur Kenntnis nimmt, gäbe es zu viele unschuldig Verurteilte.

Das ist wohl nicht ernst gemeint. Verbrechensbekämpfung ist Sache der Polizei, nicht der Gerichte. Gerichte haben den verletzten Gesetzen Geltung zu verschaffen und den Rechtsfrieden wieder herzustellen, durch Urteile im Rahmen der Gesetze und diesen entsprechend.
 
das ist doch völlig jenseitig hier auch nur annähernd ein strafmass festlegen zu wollen, basierend auf einem kurzbericht. was willst Du mit dieser Frage erreichen? da kann man doch nur mit: "ich weiß es nicht, dazu hab ich viel zu wenig informationen" antworten. allenfalls könnte man noch sagen, dass in dem einen fall so einiges nicht zusammenzupassen scheint, aber sonst kann man sich weder für schuldig oder unschuldig entscheiden und schon gar nicht auf ein strafmaß festlegen.

Ob es jenseitig ist, will ich hier nicht beurteilen. Es wird aber immer wieder beklagt das die Strafen zu gering sind, was bereits eine gewisse Festlegung auf ein Strafmaß bedeutet, obwohl immer nur "Kurzberichte" aus den Medien bekannt sind. Was ich mit der Frage erreichen will, ist einerseits eine Antwort zu bekommen, und andererseits zum Nachdenken anzuregen, wie man zu einer bestimmten Meinung kommt - unter Umständen ohne dafür eine rationale Basis zu haben. Wenn Du z.B. glaubst zu wenig Informationen zu haben, um Dir eine Meinung zu bilden würde mich bei anderen, die über genau dieselben Informationen haben, interessieren, warum sie sich sehr wohl festlegen.
 
Die Bestrafung von Verbrechen, die ausschließlich Gerichten obliegt, dient also welchem Zweck, wenn nicht dem der Verbrechensbekämpfung?

Ich muss Jupiter-X recht geben.

Gerichte haben den verletzten Gesetzen Geltung zu verschaffen und den Rechtsfrieden wieder herzustellen, durch Urteile im Rahmen der Gesetze und diesen entsprechend.

Bekämpfung des Verbrechens obliegt (auch) der Polizei. Aber nicht ausschließlich. Denn so wie die Strenge der Strafen keinen entscheidenden Einfluss auf die Kriminalstatistik ausübt, so kann das Verbrechen auch nicht ausschließlich mit polizeilichen Maßnahmen völlig verhindert werden. Ein Gemeinwesen, das an die Möglichkeit glaubt, mit Polizeimaßnahmen alleine das Verbrechen wirksam eindämmen zu können, wird am Ende zum Polizeistaat werden.

Zur Verbrechensbekämpfung (im Sinne von Prävention) gehören ganz sicher auch gesellschaftspolitische Maßnahmen und auch so etwas konservativ - altmodisches wie gesellschaftliche Moral. Das kann auch nicht einfach durch strengere Gesetze mit höher angesetztem Strafrahmen erzwungen werden. Wir erregen uns gerne über Finanzminister, die Steuern hinterziehen. Aber Hand aufs Herz, welche Dinge würden wir tun, wenn sie sich für uns lohnen?:hmm:
 
in einer gestrigen diskussussionsrunde in der ARD über kachelmann, zitierte der schweizer redakteur der "weltwoche" eine studie aus münchen 2005, wo immerhin 1500 fälle ausgewertet wurden, die aussagt, dass 30% der anzeigen getürkt sind. natürlich kommt es nicht in allen diesen fällen zu einer anklage, da ein teil davon bereits im erhebungsstadium als falschaussagen erkannt werden. bei immerhin 7,5% der falschbeschuldigten erfolgt eine anklage. natürlich hat die opferschutzanwältin ganz andere zahlen parat, sie spricht von nur 3% falschanklagen.
und das tollste ist, falschbeschuldigungen können risikolos vorgebracht werden. es gibt defakto keine verfahren wegen falschaussage.!
in wirklichkeit sind in solchen fällen eher die angeblichen täter als opfer zu bezeichnen!
hirni
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... Stalking praktisch nicht verfolgt wird, .....
..., weil dem Stalker, also einem bekannten potenziellen Täter, ...

Stalking ist ein Verhalten, für das der Staat offenkundig noch keine adäquaten Durchsetzungen seiner Anordnungen gefunden hat. Strafen scheinen nicht wirklich geeignet zu sein, das Ziel zu erreichen. Psychotherapie kann man nicht wirksam anordnen, wenn der Täter nicht einwilligt und mitmacht - und dazu bedarf es einer Einsicht in das eigene Fehlverhalten. Das ist nicht zuletzt auch deswegen oft schwierig zu erlangen, weil es auch eine extrem übersteigerte Form eines anerzogenen Normverhaltens in unserer Gesellschaft ist.
Der Stalker ist aber kein potentieller Täter - schon gar nicht im Sinn des hiesigen Threads der Vergewaltigung - sondern ein aktiver Täter einer penetranten Belästigung.
 
nun, du sprachst von mitleid und mit leiden kann ich mit so jemandem nicht, der sich "drauf rausredet" eine schlimme kindheit gehabt zu haben oder ein soziales defizit

Verständnis zu haben reicht - Du mußt nicht leiden.
Eine schwere Kindheit gehabt zu haben oder ein soziales Defizit zu haben ist keine Ausrede. Das sind Ursachen des Leidens. Die Verantwortlichkeit für das eigene Tun wird deswegen nicht aufgehoben, aber das Tun wird für den verständlicher, der es verstehen will.
 
... Das ist m.E. eine komplett untaugliche Gegenüberstellung denn man kann nur Länder vergleichen, in denen es ähnliche zoziale Bedingungen gibt und eine ähnliche Bevölkerungsstruktur mit den daraus restultierden rassenbedingten Konflikten.
Eigentlich müßte man es so sagen, hätte die USA unser lasches liberales Rechtssystem und einen derart geschwächten Polzeiapparat so gäbe es in gewissen Bereichen der USA nur noch Mord, Totschlag und Vergewaltigung, die drastischen Strafen sind das einzige was das ganze noch im Rahmen hält.

So ein Blödsinn.
Betrachte doch die ca. 200 Gewalttäter, die den Rapidplatz gestürmt haben als rassebedingte Unholde und von derartigen Gewaltakten ist unser Alltag in unzähligen kleinen Einzelfällen voll.
 
Großartig, wie hier das Thema so oft verfehlt wird....
Ich erinnere an den Mordfall an jener Salzburgerin, für den ein Mann - ich glaube über 15 Jahre - einsaß, dann kam man drauf, er war es doch nicht......
Es ist also egal, für welches Verbrechen man fälschlicherweise einsitzt, siehe Tibor Foco....
hier geht es aber um bewiesene Vergewaltigungen, das kann man drehen und wenden, wie man will, und in diesen Fällen ist wohl die Diskussion, daß da jemand unschuldig sitzt, müßig.....ansonsten braucht man gar keine Gerichte mehr....
 
ich raufe mir noch heute die haare, wenn ich über geschworenenprozesse in der nachkriegszeit lese, wo NS verbrecher fast immer freigesprochen wurden. auch der brand des justizpalastes in der 1.rep. geht auf ein höchst parteiisches geschworenenurteil zurück.
hirni

Das sind aber höchst untauglichen Beispiele gegen die Geschworenengerichtsbarkeit. Die Urteile sind deswegen so milde oder lehnten die Schuld ab, weil die Geschworenen im politischen Prozeß - und um solche handelt es sich in diesen Fällen auch - gerade in einer hochemotionell aufgeladnenen Situation parteiisch sind. Das zweite, zumindest bei den NS-Verbrecherprozessen war, daß der Mindeststrafrahmen für NS-Delikte 3 Jahre unbedingt auch für minderschwere Straftaten war, eine Strafe, die den Geschworenen nicht selten unangemessen erschien und ihr Verhalten beeinflußte. (Nur zur Klarstellung: unter minderschweren Straftaten verstehe ich zB Hakenkreuzschmierereien und Anzettelung von Raufhändeln ohne Waffeneinsatz).

Gerade die damals hohen Strafrahmen für minderschwere Wiederbetätigungs-Delikte (die Gesetze wurden in den 90er-Jahren geändert) sind für mich ein leuchtendes Beispiel dafür, daß eine Verschärfung von Strafrahmen absolut kontraproduktiv ist.
 
minderschwere Wiederbetätigung wobei?
Das ist ja hier die Frage....
Wenn man minderschwer vergewaltigen kann, dann habe ich wieder etwas - Unnötiges - dazugelernt.
Und wenn man von Wiederbetätigung lediglich im Sinne von nationalsozialistischer WB spricht, sieht man ja, wie gut das bei einem G.Küssel wirkt......
 
Den rechtlichen Verurteilten den es auch nachgewiesen wurde das sie es waren (keine Unschuldigen) für Kinderschänder,Vergewaltiger und Mörder , Rübe ab also Todesstrafe.Mit was fürn recht dürfen die denn weiter leben,wenn sie ein anderes Leben ausgelöscht haben.
Sie kommen irgendwann wieder raus und begehen vielleicht die nächste Tat.

Hierzu müssen wir sagen,die Amis haben zwar so ne Macke aber in punkto Strafen etc. sind und laufen ihre Linie richtig obwohl man manchmal die Urteile hört wie Gefängnisstrafe 125 Jahre aber so ist es richtig und schreckt sind wir uns sicher richtig ab und nicht nach 10 Jahren wieder frei!!!
 
...Aber dieser uralte Film ("die 12 Geschworenen") ist das Beste Argument für die Geschworenengerichtsbarkeit. ...

Dieser Film ist ein starkes Argument gegen die Geschworenengerichtsbarkeit - zumindest in unserem Rechtssystem.
Denn :
1) davor muß ein außerordentlich unfairer Prozeß bzw. eine völlig unzulängliche Beweisaufnahme ohne ausreichende Beweismittelprüfung abgelaufen sein.
2) wenn es unter den 12 Geschworenen keinen einzigen gegeben hätte, der sich nicht emotionell hinreißen hat lassen, sondern gegen den erheblichen sozialen Druck auf einer Beweismittelprüfung bestanden hätte, wäre das Urteil offenbar falsch gesprochen worden.

Es ist aber ein Spielfilm, der mit unserer Realität in Österreich zum Glück nichts zu tun hat.
Daß auch bei uns Geschworene und Schöffen krasse Fehlurteile fällen, zeigt die Liste der in der zweiten Instanz kassierten derartigen Urteile. Dennoch erscheint mir die Mitwirkung des Volkes an der Rechtssprechung bei schweren Straftaten wichtig (sofern kein medialer Druck auf diese Personen ausgeübt wird), denn letztlich ist diese Art des Gesetzesvollzugs in Summe auch eine Art Anzeige, ob die von den Volksvertretern geschaffenen Gesetze im Sinne des Volkes sind.
 
minderschwere Wiederbetätigung wobei?
Das ist ja hier die Frage....
Wenn man minderschwer vergewaltigen kann, dann habe ich wieder etwas - Unnötiges - dazugelernt.
Und wenn man von Wiederbetätigung lediglich im Sinne von nationalsozialistischer WB spricht, sieht man ja, wie gut das bei einem G.Küssel wirkt......

Man kann die Worte auch gewaltsam mißverstehen.
Ich habe es nur als Argument verwendet, daß der - meist einfältige - Ruf nach Strafverschärfung kontraproduktiv ist.
 
...obwohl man manchmal die Urteile hört wie Gefängnisstrafe 125 Jahre aber so ist es richtig und schreckt sind wir uns sicher richtig ab ...!

Was schreckt an 125 Jahren Haft mehr ab als an 20 Jahren?
Im Übrigen kehre man vor den eigenen Tür und überlege man sich, wieviele Jahre man nach US-Recht bereits ausgefaßt hätte.
 
Zurück
Oben