Vergewaltigung zu Milde bestraft?

Was gibt dir die Sicherheit, dass im oben zitierten Fall Richter und Großeltern tatsächlich unschuldig sind, wo die Ermittlungen noch nicht mal abgeschlossen sind?

Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen über die Zahl der falschen Beschuldigungen einer Vergewaltigung; in Österreich sind das lediglich 4 Prozent - also praktisch irrelevant.

Edit von @Lycisca im Hinblick auf nachfolgende Kritik: Selbstverständlich ist eine falsche Beschuldigung eine Straftat, die in jedem Einzelfall verfolgt werden muss. Es geht mir um die "Relevanz" des Arguments "keine Strafverfolgungen, weil zu viele Beschuldigungen falsch sind".

Gerade die psychische Störung im von @Hirni zitierten Fall ist ein starker Hinweis, dass da etwas passiert ist. Wenn ein Fall trotzdem nicht zur Anklage kommt (fast die Hälfte der Fälle), liegt das an der schwierigen Beweisführung - hier ebenfalls wieder wegen der psychischen Störung, die das Opfer zur unglaubwürdigen Zeugin macht. Dann kommt noch die Frage, wie von @badmanu geschildert, ob "genug" Gewalt im Spiel war. (Siehe meine früheren Postings, wo ich einen weiteren Begriff der Vergewaltigung vorschlage - ich akzeptiere aber, dass hier kein Konsens darüber erreichbar ist.)
 
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scheiß schwieriges thema ...

das schlimme ist, dass vergewaltiger meist selbst vorher vergewaltigt wurden.
man ist und macht, was einem selbt zugefügt wurde.

die frage ist, wie man diesen teufelskreis durchbrechen kann und ob es so einfach ist,
jemanden zu verurteielen, der es einfach nicht besser gelernt hat.

das ist keine rechtfertigung, aber ein ansatz, denn ich denke, dass niemand geboren wurde zum vergewaltiger.
also warum wird man zu so jemanden?
ist das nicht entscheidend
natürlich nicht für die opfer, keine frage.
aber es sind nicht immer bestien, die sowas tun.
und damit will ich keineswegs verständnis aufbringen dafür.

es geht mir darum, dass menschen nur dann so werden, wenn sie aus ihrem umfeld gewisse dinge beigebracht bekommen ...
 
scheiß schwieriges thema ...

das schlimme ist, dass vergewaltiger meist selbst vorher vergewaltigt wurden.
man ist und macht, was einem selbt zugefügt wurde.

das war mir bisher voellig unbekannt, dass vergewaltiger selbst vorher vergewaltigt wurden!
wie soll das gehen? vergewaltigt werden zu 98% frauen!
zwar werden auch maenner vergewaltigt, meistens jugendliche im gefaengnis. von einigen faellen von heterosexuellen vergewaltigungen von frauen an maennern berichtet der medizinjournalist langbein. aber anzeigen gibts dazu kaum, weil der anzeigende vermutlich zu recht vermutet laecherlich gemacht zu werden.
mir ist dieses phaenomaen lediglich von paedophilen taetern bekannt!

hirni
 
Dann wünsch ich dir, dass du einmal zu den irrelevanten 4 Prozent gehörst. :roll:

Eine falsche Anschuldigung kann dein Leben zerstören: Beruf, Familie, Freunde, ..........

nein, schaetzungen liegen zwischen 20 - 25% es gibt kein kriminalpolizeiliches delikt, wo es mehr falsche anschuldigungen gibt als bei vergewaltigungen.(laut kriminalpsychologe mueller)
hirni
 
dir die Sicherheit, dass im oben zitierten Fall Richter und Großeltern tatsächlich unschuldig sind, wo die Ermittlungen noch nicht mal abgeschlossen sind?

du argumentierst subjektiv und bist anscheindend nicht in der lage objektiv zu urteilen.
du hast trotzdem nicht das recht alle verdaechtigen fuer schuldig zu erklaeren nur weil deinem kind etwas schlimmes angetan wurde.

was gibt dir die gewissheit dass der richter & co schuldig ist? welche objektiven beweise kannst du anfuehren , ausser der beschuldigung eines geisteskranken maedchens?

im gegensatz zu dir will ich gerechtigkeit!
welche fakten sprechen fuer die unschuld?

1. das gutachten, ist in sich schluessig ist und wurde noch dazu von einer frau erstellt .
2. die krankengeschichte des maedchens. es wurden wahnideen ohne zweifel nachgewiesen.
auch andere beschuldigungen, die sich ohne zweifel so nicht zugetragen haben konnten sprechen fuer die unschuld der angeklagten. (siehe gutachten)
3. das umfeld. es gibt keinerlei anhaltspunkte dass der beschuldigte richter ueberhaupt kontakte zu dem maedchen gehabt hat. auch die hausdurchsuchung ergab nichts belastendes. die staatanwaltschaft hat mit der untersuchungshaft vermutlich rechtswidrig gehandelt, weil es nie objektive beweise fuer eine schuld der veraechtigen gegeben hat.

da psychische krankheiten stark ansteigen ist zu befuerchten, dass solche anklagen in der naechsten zeit ansteigen werden. die beschuldigten hatten lediglich das pech in unmittelbarer naehe des maedchens zu wohnen. eine beaenstigende vorstellung!!!

die hysterie in solchen fallen wird steigen, wofuer dein bericht ein indiz dafuer ist.

bereits gestern las ich im standard ueber einen aehnlichen fall aus den USA.
der einzige beweis war die anschudigung eines 18jaehrigen maedchens. der angeklagte wurde fuer schuldig befunden. jetzt stellte sich durch ein gutachten heraus, dass das maedchen noch jungfrau ist.!!!!!!!!!! und an einer geisteskrankheit und hysterie leidet.
hirni
 
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Es geht glaube ich dabei nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Art und Weise der Strafe. Denn Fakt ist, dass ein Vergewaltiger mit noch so langem Gefängnisaufenthalt nicht therapiert ist - und er infolge eine tickende Zeitbombe ist.

aus der kriminalpsychologie wissen wir: dass vergewaltiger meist unterdurchschnittlich intelligent sind und in 4 von 5 faellen eine triste kindheit gehabt haben.
hirni
 
Eine falsche Anschuldigung kann dein Leben zerstören: Beruf, Familie, Freunde, ..........

Ich habe nun oben im Edit klargestellt, was in meinem Post gemeint war: Wenn in diesem Thread argumentiert wird, dass Beschuldigungen wegen Vergewaltigung vielfach falsch seien, und es stellt sich heraus, dass solche Beschuldigung die absolute Ausnahme sind ... dann sind "falsche Beschuldigungen" im Vergleich zu "nicht gerichtlich verfolgten Vergewaltigungen" (die Hälfte aller Fälle) kein gewichtiges Argument gegen eine strengere Verfolgung und Bestrafung. Denn auch das Leben der Opfer kann durch eine Vergewaltigung nachhaltig beeinträchtigt werden (auch durch "lediglich" sexuelle Übergriffe) - und wenn der Täter nicht gerichtlich verfolgt wird, ist das für das Opfer doppelt bitter.
 
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Eigentlich lautete die Frage nach wie vor: Vergewaltigung, zu milde bestraft?
Es gibt eben eindeutig nachgewiesene Fälle, und einen überwiegenden Teil, schwer bzw. nicht beweisbare sexuelle Belästigungen oder Mißbräuche.
Für eindeutige Fälle ist die Strafe zu niedrig, habe letztens mit ein paar Juristen diskutiert, auch sie hatten ein Probem mit diesem aus Urzeiten stammenden Strafmaß.
Bei den schwieriger beweisbaren Fällen muß natürlich immer mit größter Sorgfalt recherchiert werden, aber wahrscheinliche bzw mögliche Opfer einfach als psychisch gestörte Wesen darzustellen, sagt wohl vieles über Dich aus, und dann noch vor einer kommenden Hysterie zu warnen, ist, wie bisher eben auch, dekadente Verachtung, wie es sie vor über 60 Jahren in unserem Lande gegeben hatte....
Und einen Vergewaltiger dann eben als armen, ebenso mißbrauchten Halbtrottel darzustellen, ist wohl nicht die letzte Verharmlosung....was hat denn das mit dem Opfer zu tun?(mal abgesehen, daß das wieder eine aus Finger gesogene Statistik ist....)
Auch wenn Badmanu übers Ziel schießt mit ihrem Wunsch, ich verstehe, wenn man mißbrauchte Freunde oder Angehörige hat, daß man bei diesem Thema und solchen Diskutanten nicht emotionsfrei bleiben kann....
 
Denn auch das Leben der Opfer kann durch eine Vergewaltigung nachhaltig beeinträchtigt werden (auch durch "lediglich" sexuelle Übergriffe) - und wenn der Täter nicht gerichtlich verfolgt wird, ist das für das Opfer doppelt bitter.

Nach dem Grundsatz "lieber einen Unschuldigen bestrafen als einen Schuldigen laufen lassen"?
Diese Philosophie teile ich nicht.
 
lieber einen Unschuldigen bestrafen als einen Schuldigen laufen lassen

Bei 700 Anzeigen, die zu 121 (17 Prozent) gerichtlichen Verurteilungen führen (Daten 2006), sind wir noch weit davon entfernt, Unschuldige wegen einer sorglosen Verfahrensführung - oder gar durch Lynchjustiz - zu bestrafen. Sobald Aussage gegen Aussage steht, geht der Angreifer im Regelfall frei. (Aufwändige forensische Methoden zur objektiven Beweissicherung, die auch im Fall Aussage gegen Aussage zu einer Verurteilung im Indizienprozess führen könnten, wie im aktuellen DSK Fall in NY, werden normal nicht eingesetzt.)

Eine Ausnahme sind einschlägig Vorbestrafte. Sie leiden unter einer etwas geringeren Glaubwürdigkeit, weswegen die Aussage der Opfer vor Gericht mehr Gewicht hat.
 
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im gegensatz zu dir will ich gerechtigkeit! welche fakten sprechen fuer die unschuld?

Wir sitzen nicht zu Gericht und (Vor)Urteile, die aus der Entfernung gefällt werden, haben keine reale Basis.

Vergewaltigung vielfach falsch seien, und es stellt sich heraus, dass solche Beschuldigung die absolute Ausnahme sind ... dann sind "falsche Beschuldigungen" im Vergleich zu "nicht gerichtlich verfolgten Vergewaltigungen" (die Hälfte aller Fälle) kein gewichtiges Argument gegen eine strengere Verfolgung und Bestrafung.

Man kann Unrecht nicht mit Unrecht aufwiegen. Sowohl Vergewaltigung als auch falsche Anschuldigung wegen Vergewaltigung sind schweres Unrecht und haben beide unabhängig voneinander verfolgt zu werden.
 
Man kann Unrecht nicht mit Unrecht aufwiegen.

Wenn falsche Anschuldigungen zu einer großen Anzahl von ungerechtfertigten Verurteilungen wegen Vergewaltigungen führen, dann wäre auch im Rechtssystem selbst ein Mangel - das dritte Unrecht (neben Vergewaltigung oder Verleumdung), das dringend zu beheben wäre.

Dieser Mangel ist in diesem Thread mit Behauptungen über die angeblich hohe Anzahl falscher Anschuldigungen und Berichten über Fehlurteile aufgrund von einseitigen Expertengutachten suggeriert worden. Wenn aber nur 4% der Anzeigen falsche Anschuldigungen sind, dann sind die Aussagen über "unschuldig Verfolgte" in diesem Thread übertrieben.

Als Problem für den Rechtstaat wären in so einer Konstellation eher die 79 Prozent (= 96 minus 17) Straflosigkeit für tatsächliche Vergewaltigungen zu sehen ... was wohl auch der eigentliche Hintergrund für den Ruf nach "strengeren" Strafen ist. Zur Reduktion der Straflosigkeit von Verbrechen sollten Anschuldigungen durch genauere Untersuchungen (wie in Mordfällen auch) durch objektive Beweise unterstützt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst wenn es "nur" 4 Prozent sind, sind es um 4 Prozent zu viel.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Diese 4 Prozent falscher Beschuldigungen wurden durch das Rechtssystem erkannt und haben zu keinen Verurteilungen geführt, weil die Verfahrensgarantien der StPO ja klassisch darauf angelegt sind, vor falschen Beschuldigungen zu schützen. Doch Fehler sind in jedem System möglich (ich denke nur an fehlerhafte ärztliche Behandlungen mit Todesfolgen), daher könnten in Einzelfällen dennoch Fehlurteile entstanden sein.

Ich stimme voll zu, jedes Fehlurteil ist zu viel ... doch ist für mich nicht erkennbar, dass es ein Problem durch massenhafte Fehlurteile gibt. Für mich ist nicht einmal erkennbar, wie es ein solches Problem geben sollte, wenn es objektiv nicht einmal massenhaft falsche Vergewaltigungsvorwürfe gibt, was allerdings in diesem Thread suggeriert wird.
 
Um Missverständnisse zu vermeiden: Diese 4 Prozent falscher Beschuldigungen wurden durch das Rechtssystem erkannt und haben zu keinen Verurteilungen geführt .....
Du verstehst es wirklich ned .... :roll:

Das Problem ist nicht die Verurteilung, gegen die kann man Rechtsmittel ergreifen, über mehrere Instanzen, wie Du ja weißt. Das Gericht ist nicht das Problem.

Das Problem ist die gesellschaftliche Ächtung. Und dafür genügt unter Umständen schon eine routinemäßige Befragung, eine Erwähnung in einer Zeitung (natürlich inklusive der scheinheiligen "Unschuldsvermutung"), und schon ist der Betroffene seinen Arbeitsplatz los, bekommt Probleme mit dem Hausherrn, Freunde und Bekannte wenden sich ab, und das in umso größerem Maße, je kleiner der Wohnort ist.
Und dann kann derjenige hundertmal vor Gericht freigesprochen werden, sogar wegen erwiesener Unschuld - sein Leben ist trotzdem versaut.

Und das kann man nicht schönreden, indem man sich an vier Prozent klammert.

Und schon gar ned meiner bescheidenen Meinung nach, wenn man bei sich selbst alle Register zieht, um eine Beschuldigung zu bekämpfen, die vergleichsweise ein Lercherlschaß ist, falls Dir diese Redewendung bekannt ist.
 
Wenn falsche Anschuldigungen zu einer großen Anzahl von ungerechtfertigten Verurteilungen wegen Vergewaltigungen führen, dann wäre auch im Rechtssystem selbst ein Mangel - das dritte Unrecht (neben Vergewaltigung oder Verleumdung), das dringend zu beheben wäre.

Dieser Mangel ist in diesem Thread mit Behauptungen über die angeblich hohe Anzahl falscher Anschuldigungen und Berichten über Fehlurteile aufgrund von einseitigen Expertengutachten suggeriert worden. Wenn aber nur 4% der Anzeigen falsche Anschuldigungen sind, dann sind die Aussagen über "unschuldig Verfolgte" in diesem Thread übertrieben.

Zitat Zitat von Crusader Beitrag anzeigen
Mein Onkel, ein pensionierter Richter an einem OLG erzählte mal bei einem Gespräch, dass Vergewaltigungsfälle zu seinen unbeliebtesten Fällen gehört haben, da seines Erachtens nirgendwo sonst soviel gelogen, unterstellt und manipuliert wird. Und weiters meinte er auch, das im Rahmen des Strafrechts hier wohl die allermeisten Fehlurteile ergehen! Und ich denke mal er müsste es eigentlich wissen!
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ich habe einen alten beitrag von CRUADER hervorgeholt.
gott sei dank gibt es leute die mich verstehen!
hirni
 
Wenn ich mir die Diskussion hier so ansehe, konkret die unten zitierten Beiträge, kann ich mir eine Frage an die Poster nicht mehr verkneifen: Seht ihr Frauen als Freiwild für Männer an? Wollt ihr, dass Vergewaltigungen von Frauen straflos bleiben, weil eine geringe Möglichkeit besteht, dass ein Mann zu Unrecht beschuldigt wird? Solch eine Haltung gegenüber Frauen vertreten ja nicht einmal islamische Scharia Gerichte, für die zumindest in der Theorie Vergewaltigung traditionellerweise zu den hadd-Verbrechen zählt, die gegen göttliches Recht verstoßen und mit Steinigung, Amputation oder Auspeitschung bestraft werden (Mehdi, Rape in the Islamic Law of Pakistan, Int. J. Sociology Law, 1990, S 18-29).

pensionierter Richter an einem OLG erzählte [...], dass [...] hier [Vergewaltigung] wohl die allermeisten Fehlurteile ergehen

Zum Glück brauchen wir uns nicht auf Anekdoten von uns unbekannten Pensionisten verlassen, um zu erfahren, wie das Rechtssystem mit Vergewaltigungen und anderen Verbrechen gegen die sexuelle Integrität umgeht. Dieses Thema wurde 2009 von der London Metropolitan University im Rahmen eines EU-Projekts für mehrere Länder wissenschaftlich untersucht, darunter auch Österreich (Link zum Bericht). Die wichtigsten Beobachtungen:

* Viele Frauen zeigen einen Übergriff gar nicht an, in 10 Prozent der Fälle erfolgte die Anzeige z.B. vom Arzt, der die Verletzungen behandelte. Offenbar sind viele Frauen noch unter dem Trauma gelähmt.
* In mehr als 1/3 der Fälle werden die Täter nicht ausgeforscht - sie bleiben eine Gefahr für die Gesellschaft.
* Von den identifizierten Beschuldigten wurden nur die Hälfte angeklagt: Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen also peinlich genau eine Anschuldigung der Vergewaltigung, um falsche Beschuldigungen auszuschließen, was von manchen Opfern als zweite Vergewaltigung empfunden wird, weswegen fast 10 Prozent der Opfer nichts mehr mit den Behörden zu tun haben wollen und die Verfahren eingestellt werden.
* Die Fälle, die dann doch vor Gericht kommen, führten in etwas weniger als 2/3 der Fälle zu Verurteilungen. (Insgesamt führen nicht 2/9 = 22 Prozent, sondern nur 17 Prozent der Anzeigen zur Verurteilung - die obigen Zahlenangaben sind also "optimistisch gerundet".) Die im europäischen Vergleich höhere Rate an Verurteilungen deutet darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft gerade bei Vergewaltigungen niemanden leichtfertig anklagt (anders als bei politisch motivierten Verfahren, etwa "organisiertem Verbrechen"), sondern überzeugende Fakten vorliegen müssen: In 2/3 der Verurteilungen waren die Opfer verletzt, in der Hälfte der Verurteilungen handelt es sich um Wiederholungstäter. Die Strafen waren dennoch im europäischen Vergleich milde.

Aus dieser Studie ist auch die Zahl von 4% falschen Beschuldigungen. Im europäischen Vergleich ist das gering, weil Frauen offenbar bereits von der grundsätzlich skeptischen Polizei auf die Konsequenzen von Verleumdungen hingewiesen werden. Darüber hinaus ist nicht jede falsche Beschuldigung eine Verleumdung: Wenn eine Frau unter Drogen gesetzt wird, Sex zu tolerieren, so wird sie vielleicht aus ihrer subjektiven Sicht heraus eine Vergewaltigung anzeigen. Da dies aus der Sicht des österreichischen Rechtssystems keine Vergewaltigung ist (in anderen Staaten aber sehr wohl), beruht die falsche Beschuldigung auf einer verständlichen Fehlbeurteilung der Rechtslage. Bei erfundenen Vergewaltigungen wird nach anderen Studien zumeist ein unbekannter Täter angegeben.

Das Problem ist nicht die Verurteilung, gegen die kann man Rechtsmittel ergreifen [...] Das Problem ist die gesellschaftliche Ächtung

Die Gefahr der sozialen Ächtung des Beschuldigten ist gegeben, doch gibt es darüber Zahlen?

* Vielleicht ist die Ächtung des Beschuldigten auch berechtigt: Denn wenn 96 Prozent der Anzeigen keine falschen Beschuldigungen sind, aber dennoch von den ausgeforschten Beschuldigten (57 Prozent der Fälle) nur 30 Prozent verurteilt werden (die anderen werden nicht angeklagt oder freigesprochen), bleiben viele Fälle mit zweifelhaften Begleitumständen.
* Vielleicht ist die Ächtung auch nur eine Reaktion auf das Verhalten des Beschuldigten gegenüber dem Opfer: Eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie ist der Vorwurf an das Opfer, sich nicht genug gewehrt zu haben. Dazu werden die Opfer vom Täter als lose Flittchen hingestellt, die auf härteren Sex stehen - somit werden durchaus auch die Opfer, gerade in kleinen Dörfern, der Gefahr der Ächtung ausgesetzt. Wer sich mit dem Opfer gegenüber solchen Angriffen solidarisiert, wird wohl nicht gleichzeitig Sympathien für den Beschuldigten hegen.
* Vielleicht ist der Beschuldigte von vorne herein ein übler Typ, der schon immer sozial geächtet war, aber sich im Nachhinein als Justizopfer geriert, der wegen einer "Nutte", die ihm übel mitgespielt habe, seinen Job beim Großonkel dieser "Nutte" verloren hat.

Grundsätzlich sollte bei aller Sympathie für ungerechtfertigt Beschuldigte auch das Trauma des Opfers durch die Vergewaltigung nicht vergessen werden. Verbrechen gegen die sexuelle Integrität deshalb nicht zu verfolgen, oder nur auf krasseste Fälle kurz vor Sexualmord zu beschränken, um die Stigmatisierung für Beschuldigte zu verhindern, erscheint mir eine einseitige Übergewichtung der Interessen der potenziellen Beschuldigten zu Lasten der potenziellen Opfer. Gerade das Argument, dass Vergewaltigungsopfer lügen, um Männer zu erpressen oder ihnen aus einem anderen Grund Schaden zuzufügen, weswegen die Opfer eindeutige Beweise vorlegen müssen, ehe ihnen geglaubt wird, ist im Grunde sexistisch. Es führt uns näher an die Unsitten der Taliban, die einen leugnenden Vergewaltiger erst verurteilen (dann allerdings streng), wenn vier gläubige Muslims die erzwungene Penetration der Frau mit eigenen Augen beobachtet haben - das Zeugnis von Frauen (also auch des Opfers) oder gar von Ungläubigen gilt nicht. (Trotzdem sind Vergewaltigungen in Stammesgesellschaften seltene Ausnahmen, weil Täter wissen, dass sie einen bewaffneten Konflikt um die verletzte Familienehre auslösen.)

Postskript, nachdem @Steirerbua meine Ansichten in diesem Thread mit denen im Thread "Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte" vergleicht und Widersprüchlichkeiten vermutet: Beim Vergewaltigungsthread ist neben dem Staat und dem Beschuldigten auch das Opfer zu berücksichtigen und ein fairer Ausgleich zwischen allen drei Interessen zu finden. Das ist heikel, wie dieser Thread zeigt. Meine Diskussionsbeiträge zielen darauf ab, die Interessen der Opfer nicht zu vergessen. Beim Hobbyhurenthread geht es hingegen nur um das Verhältnis zwischen Hobbyhure und Staat. Zwar ist auch dort ein fairer Interessensausgleich gefordert, doch das Problem ist wesentlich einfacher, weil es sich um die klassische Menschenrechtskonstellation handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lycisca, du machst etwas ganz übles: Du spielst eine Opfergruppe gegen eine andere aus.

Niemand hat hier Vergewaltiger in Schutz genommen, Vergewaltigung wurde einhellig verurteilt.

Aber eines darf nie passieren: Dass Recht auf Kosten Unschuldiger gesprochen wird. Und da gibts keine Toleranzschwelle - egal wie hoch die Prozentzahlen sind.
 
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