Vergewaltigung zu Milde bestraft?

das gehört aber in einen thread der sich mit dem thema sexueller missbrauch von minderjährigen beschäftigt.
keine ahnung ob die jetzt nach dem geltenden gesetz ihres landes noch keinen sex mit 19jährigen haben darf bzw in einem schutzalter ist oder nicht
aber wenn ich in nen Vergewaltigung zu Milde bestraft? diskussions thread geh kommt mir so a geschichte ned besonders passend vor
 
vergewaltigung ist eines der abscheulichsten verbrechen überhaupt - und bei allem, was man an veröffentlichten verurteilungen so mitbekommt, wird der gesetzlich mögliche strafrahmen bei weitem nicht ausgenutzt. Zudem muss sich der täter meist einer psychotherapie unterziehen die (na klar) der staat bezahlt, das opfer bekommt im besten fall noch ein paar hunderter schmerzensgeld und muss mit den psychologischen folgen alleine zurechtkommen.

deshalb plädiere ich für generell kürzere haftzeiten, dafür unter verschärften bedingungen - körperliche zwangsarbeit zum beispiel
 
deshalb plädiere ich für generell kürzere haftzeiten, dafür unter verschärften bedingungen - körperliche zwangsarbeit zum beispiel

Und Du meinst ernsthaft, mit körperlicher Zwangsarbeit bessere Heilungschancen bei dem Kranken (ja, Triebtäter sind kranke Menschen) zu haben?
 
aber wenn ich in nen Vergewaltigung zu Milde bestraft? diskussions thread geh kommt mir so a geschichte ned besonders passend vor

Kannst du uns diesen Satz noch einmal erklären ?:fragezeichen:

Natürlich hat Badmanu da ein Thema angeschnitten, das nicht punktgenau zum Titel des Threads passt. Aber wir sind manchmal viel weiter offtopic gewesen als in diesem Fall. Was Badmanu (vielleicht) damit sagen will: Ist die Strafe (deren Höhe wir nicht kennen) verhältnismäßig angesichts der Traumatisierung des Opfers? Natürlich hat das Opfer offenbar zunächst in die sexuellen Handlungen eingewilligt. Nicht wissend, was sich da noch entwickeln wird ...... es begann ja mit Petting (Fingerln), aber die Aufforderung zum Oralsex kann für eine 13 - Jährige schon ein ganz schöner Schock sein.

Die Rechtslage ist eindeutig:
In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Absatz 1 StGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der Täter nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus (§ 207b Absatz 1). In diesem Fall stünden sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207 Absatz 4). Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (Alterstoleranzklausel in § 206 Absatz 4). Für Prostitution liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, das heißt, der Freier eines oder einer Prostituierten unter 18 Jahre macht sich strafbar (§ 207b Absatz 3).
 
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Und Du meinst ernsthaft, mit körperlicher Zwangsarbeit bessere Heilungschancen bei dem Kranken (ja, Triebtäter sind kranke Menschen) zu haben?

die heilungschancen sind bei triebtätern ohnehin ziemlich gering - es gibt allerdings auch vergewaltigungen, die nicht von triebtätern, sondern von gelegenheitsverbrechnern mit hormonstau begangen werden.

bevor man in einer gemütlichen zelle sitzt und nichts weiter zu tun hat, als sich wieder mit seinen trieben zu beschäftigen, ist erschöpfende körperliche arbeit eine sehr gute ablenkung - vor allem hohe körperliche belastungen drängen die triebe temporär in den hintergrund

mir gings hier vor allem um die härte der bestrafung, nicht um die heilung - um die heilung der opfer schert sich schließlich auch kaum jemand ernsthaft
 
mir gings hier vor allem um die härte der bestrafung, nicht um die heilung - um die heilung der opfer schert sich schließlich auch kaum jemand ernsthaft

Im modernen Strafrecht hat die Vermeidung von Tatwiederholung (zu Recht) einen hohen Stellenwert. Die Befriedigung von Rachegefühlen ist nicht Aufgabe des Strafrechtes.

Der krankhafte Triebtäter ist auch gar nicht unbedingt der Regelfall. Vergewaltigungen haben die unterschiedlichsten Hintergründe und Vorgeschichten ....... das fängt schon mit der "b´soffenen G´schicht" bei einer Betriebsfeier an, wo der Täter seine, na sagen wir "nachdrückliche Zudringlichkeit" gar nicht als Vergewaltigung erkennt.
 
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Im modernen Strafrecht hat die Vermeidung von Tatwiederholung (zu Recht) einen hohen Stellenwert. Die Befriedigung von Rachegefühlen ist nicht Aufgabe des Strafrechtes.
Stimmt. Aug um Auf und Zahn um Zahn sind von gestern. Wobei die Rachegefühle menschlich verständlich sind, und wer traut sich von einem Vergewaltigungsopfer Vergeben und Verzeihen verlangen.

Die Strafe soll
1. die Tatwiederholung vermeiden und
2. potentielle Täter abschrecken eine Tat zu begehen.

Bei Triebtätern ist die Frage, ob diese beiden Punkte eine Wirkung haben.

Bei der heutigen Rechtssprechung frage ich mich überhaupt, ob Täter genug abgeschreckt werden. Manchen gehts ja im Hefn besser als heraussen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt. Aug um Auf und Zahn um Zahn sind von gestern. Wobei die Rachegefühle menschlich verständlich sind, und wer traut sich von einem Vergewaltigungsopfer Vergeben und Verzeihen verlangen.

Die Strafe soll
1. die Tatwiederholung vermeiden und
2. potentielle Täter abschrecken eine Tat zu begehen.

Bei Triebtätern ist die Frage, ob diese beiden Punkte eine Wirkung haben.

Bei der heutigen Rechtssprechung frage ich mich überhaupt, ob Täter genug abgeschreckt werden. Manchen gehts ja im Hefn besser als heraussen.

das liest sich alles schön und es lässt sich grundsätzlich auch überhaupt nichts dagegen einwenden - für mich persönlich besteht halt ein riesengroßer unterschied zwischen verbrechen mit materiellen schäden und verbrechen gegen leib und leben. Unter letzteren ist vor allem die vergewaltigung eine der hinterhältigsten und feigsten, da sie fast immer unter ausnützung der geschlechtsspezifischen unterschiede bei der körperlichen stärke geschieht.

würde irgendjemanden in meiner familie sowas angetan, dann wär ich persönlich nicht durch die inhaftierung des täters in eine gemütliche zelle mit couch und fernseher zufriedengestellt, soviel ist sicher.
 
würde irgendjemanden in meiner familie sowas angetan, dann wär ich persönlich nicht durch die inhaftierung des täters in eine gemütliche zelle mit couch und fernseher zufriedengestellt, soviel ist sicher.

Du bist also ein Verfechter von Lynchjustiz und Blutrache?

So sehr solche Wünsche bei Betroffenen verständlich sein mögen .......... genau das ist nicht europäisches Rechtsverständnis. Denn was sonst wäre die letzte Konsequenz aus solchen Gedanken ???

Spielst du den Richter nach eigenem Gutdünken, wenn die Beweislage zu einer Verurteilung nicht ausreicht?

Und was soll das Aufrechnen und Vergleichen des Strafmaßes bei unterschiedlichen Delikten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist also ein Verfechter von Lynchjustiz und Blutrache?

So sehr solche Wünsche bei Betroffenen verständlich sein mögen .......... genau das ist nicht europäisches Rechtsverständnis. Denn was sonst wäre die letzte Konsequenz aus solchen Gedanken ???

Spielst du den Richter nach eigenem Gutdünken, wenn die Beweislage zu einer Verurteilung nicht ausreicht?

Und was soll das Aufrechnen und Vergleichen des Strafmaßes bei unterschiedlichen Delikten?

verfechter? überhaupt nicht.....aber als außenstehender denkt man wahrscheinlich anders drüber als ein direkt betroffener.

es geht nicht um die beweislast und um gutdünken, es geht lediglich darum, dass manche straftaten in österreich viel zu gering bestraft werden - meist eine geringjährige haftstrafe (die dann aufgrund guter führung nochmals halbiert wird) mit therapie und allem drum und dran, während das opfer oft lebenslang mit den folgen zurechtkommen muss.

hier sollte man ansetzen - und zwar durch teilweise gehaltspfändung des verurteilten zugunsten des opfers oder eben durch zwangsarbeit....es gäbe genug möglichkeiten, die opferfürsorge zu lasten des täters zu erhöhen
 
dann entfernst du dich vom derzeitigem (römischen?) justizsystem hin zum altgermanischen
im suff eine älter magd über den haufen fahren - 5 kühe
ein junge magd - 8 kühe
eine angesehne frau eines reichen stammesbruders - 50 kühe oder ein duell, ganz wie der gemahl will

und daher, bei geldstrafen soll das einkommen des bestraften berücksichtigt werden (ein gut verdienender lacht über 200€ fürs schnell fahren, ob er über 5000€ auch noch lacht...)
aber bei straftaten müssen vor dem gesetz alle gleich sein, die opfer und die täter
 
dann entfernst du dich vom derzeitigem (römischen?) justizsystem hin zum altgermanischen
im suff eine älter magd über den haufen fahren - 5 kühe
ein junge magd - 8 kühe
eine angesehne frau eines reichen stammesbruders - 50 kühe oder ein duell, ganz wie der gemahl will

ich denke du missverstehst mich ganz gewaltig - ich hab nie was gegen den gleichheitsgrundsatz gesagt, im gegenteil.

meiner meinung nach sollte JEDER vergewaltiger deutlich härter zur rechenschaft gezogen werden, egal wer das opfer und wer der täter ist.
 
und zwar durch teilweise gehaltspfändung des verurteilten zugunsten des opfers oder eben durch zwangsarbeit....es gäbe genug möglichkeiten, die opferfürsorge zu lasten des täters zu erhöhen
und wer genug geld springen läßt, kauft sich frei...

geht heute ja leider auch, viel geld, guter anwalt, geringere strafe...
kenn da einen, geld ohne ende, der hat für die fahrlässige tötung (autounfall mit überhöhter geschwindigkeit) auch eine sehr geringe strafe bekommen
 
meiner meinung nach sollte JEDER vergewaltiger deutlich härter zur rechenschaft gezogen werden, egal wer das opfer und wer der täter ist.

Wenn hier (und andernorts) gegen die Justiz systematisch Stimmung gemacht wird (salzburg.orf.at: Die heimische Justiz sei gegen Vergewaltiger noch immer viel zu nachsichtig. Das kritisiert der Salzburger Frauennotruf und fordert mehr Verurteilungen.), dann muss man auch hier das gleiche sagen wie in anderen Fällen: Bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung.

Der Salzburger Frauennotruf stellt nämlich ganz einfach die Zahl der angezeigten Fälle den Verurteilungen gegenüber und kommt so zu seiner Schlussfolgerung. Es soll aber auch Vorkommen, dass der Vorwurf der Vergewaltigung zur Verleumdung gebraucht wird (eben wg. der schwierigen Beweisbarkeit).

Eine vor Gericht nicht bewiesene Vergewaltigung ist KEINE Vergewaltigung. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat:lehrer:

Oder willst du die Beweislastumkehr ?:fragezeichen:
 
und wer genug geld springen läßt, kauft sich frei...

geht heute ja leider auch, viel geld, guter anwalt, geringere strafe...
kenn da einen, geld ohne ende, der hat für die fahrlässige tötung (autounfall mit überhöhter geschwindigkeit) auch eine sehr geringe strafe bekommen

tja, dann bemessen wir die geldstrafe halt einkommensabhängig und lassen auch den reichen vergewaltiger während seiner haftzeit holz hacken, straßen putzen oder sonst was.....an der realisierbarkeit liegts sicher nicht, sei doch einfach nur ein bisschen kreativ

Wenn hier (und andernorts) gegen die Justiz systematisch Stimmung gemacht wird (salzburg.orf.at: Die heimische Justiz sei gegen Vergewaltiger noch immer viel zu nachsichtig. Das kritisiert der Salzburger Frauennotruf und fordert mehr Verurteilungen.), dann muss man auch hier das gleiche sagen wie in anderen Fällen: Bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung.

Der Salzburger Frauennotruf stellt nämlich ganz einfach die Zahl der angezeigten Fälle den Verurteilungen gegenüber und kommt so zu seiner Schlussfolgerung. Es soll aber auch Vorkommen, dass der Vorwurf der Vergewaltigung zur Verleumdung gebraucht wird (eben wg. der schwierigen Beweisbarkeit).

Eine vor Gericht nicht bewiesene Vergewaltigung ist KEINE Vergewaltigung. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat:lehrer:

Oder willst du die Beweislastumkehr ?:fragezeichen:

was faselst du denn da? ich rede von der schwere der strafe in beweisbaren und eindeutigen fällen.....und nicht von der vorverurteilung von tatverdächtigen, deren schuld nicht erwiesen ist......das hab ich aber auch klar genug formuliert denke ich
 
was faselst du denn da? ich rede von der schwere der strafe in beweisbaren und eindeutigen fällen.....und nicht von der vorverurteilung von tatverdächtigen, deren schuld nicht erwiesen ist......das hab ich aber auch klar genug formuliert denke ich
wenns nach dir geht, soll man dem vergewaltiger wahrscheinlich das zumpferls abschneiden. sei nicht so rachesüchtig, früher oder später bekommt so wie so jeder die strafe die er verdient.
 
was faselst du denn da?

Noch einmal: Der Salzburger Frauennotruf fordert klipp und klar mehr Verurteilungen. Da geht es zunächst noch gar nicht um das Strafmaß. Mehr Verurteilung können nur dann erreicht werden, wenn unser Rechtssystem auf den Kopf gestellt wird ...... in Zukunft im Zweifel gegen den Angeklagten.

Zu deinen anderen dubiosen Biertisch - Forderungen: Die Einführung von Zwangsarbeit als Mittel des Strafvollzuges ist genau so wie die Prügelstrafe nicht möglich. Es ist mit den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen. Österreich hat sich zu deren Einhaltung bindend verpflichtet.
 
Noch einmal: Der Salzburger Frauennotruf fordert klipp und klar mehr Verurteilungen. Da geht es zunächst noch gar nicht um das Strafmaß. Mehr Verurteilung können nur dann erreicht werden, wenn unser Rechtssystem auf den Kopf gestellt wird ...... in Zukunft im Zweifel gegen den Angeklagten.

Zu deinen anderen dubiosen Biertisch - Forderungen

Mehr ist deins aber auch nicht. Im Zweifel für den Angeklagten, klar. Aber wo beginnen denn die Zweifel. Wenn einer beispielsweise schon zweifelt wenn die Frau einen Minirock anhatte (da könnte ich eine fast endlose Liste erstellen, bei dem was manche dazu bewegt der Frau eine Mitschuld zu geben oder eben an der Schuld des Vergewaltigers zu zweifeln) dann könnte und müsste man da schon etwas ändern. Gerade dann wenn man so auf den Rechtstaat pocht.
 
Ich rede nicht vom Minirock, sondern vom Tatnachweis.

Und: Du als großer Humanist wirst wohl wissen, dass die europäische Menschenrechtskonvention Zwangsarbeit und Folter verurteilt. Und vermutlich deswegen hast du meinen Text betreffend Biertisch beim Zitieren bewusst beschnitten, daher noch einmal, aber vollständig:

Zu deinen anderen dubiosen Biertisch - Forderungen: Die Einführung von Zwangsarbeit als Mittel des Strafvollzuges ist genau so wie die Prügelstrafe nicht möglich. Es ist mit den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen. Österreich hat sich zu deren Einhaltung bindend verpflichtet.
 
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