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Gast
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Bei Vergewaltigungsprozessen steht oft Aussage gegen Aussage, ohne dass es Zeugen gibt. Deshalb sind solche Prozesse immer heikel.
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Ich rede nicht vom Minirock, sondern vom Tatnachweis.
Unumstößlich habe ich nicht geschrieben .......Du sprichst vom Tatnachweis, was könnte denn so ein unumstößlicher Tatnachweis sein?
Bei Vergewaltigungsprozessen steht oft Aussage gegen Aussage, ohne dass es Zeugen gibt. Deshalb sind solche Prozesse immer heikel.
zwangsarbeit als strafe für schwere verbrechen widerspricht den menschenrechten?
wir sollten hier sinnvollerweise mal zwischen vergewaltigungen im rahmen von beziehungen und vergewaltigungen im zuge willkürlicher/zufälliger übergriffe unterscheiden, bei denen sich täter und opfer nicht kennen....letzteres schließt eine konstruktion als "racheakt" schon mal ziemlich sicher aus
Wenn ein Wüstling eine Jugendliche oder ein Kind vergewaltigt, dann gibt´s meist auch kaum Beweisprobleme.
eben. und für genau diese wüstlinge fordere ich härtere strafen
Nicht diskutieren kann man über Zwangsarbeit, sie ist weder als Strafmaßnahme noch sonst möglich. Daran scheitert auch der Gedanke, Sozialhilfeempfänger als Ausgleich für ihr arbeitsloses Einkommen zu tätigkeiten für die gesellschaft zu verpflichten.
Auch die menschenrechte wurden "nur" von menschen geschaffen....
Unumstößlich habe ich nicht geschrieben .......
Also gilt bei dir auch eine etwas wackelige Sache als Beweis? Oder wie heftig darf der Beweis denn wackeln, dass er für dich noch gut genug ist?
Ists dann nicht schon wieder eine Sache die von einer Wertung abhängt die im Ermessen des Richters liegt? Die man dann unter Umständen auch zurecht angreifen kann?
Ich weiß ja nicht, auf was du mit deinen Haarspaltereien hinaus willst.
Wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass keine eindeutig schlüssigen Beweise vorliegen, dann wird er den Angeklagten frei sprechen.
Man kann diesen Zustand ändern indem die Beweislast umgekehrt wird (Nichts anderes bedeutet die Forderung nach mehr Verurteilungen).
Nach deiner Interpretation halt, ich habe dir eine andere mögliche gezeigt, sehen müsstst schon selbst
Unter "Verbesserung der Qualität" verstehe ich, die Anzahl der zu Recht Verurteilten zu erhöhen. Aber ohne dabei in Kauf zu nehmen, dass Unschuldige verurteilt werden.
Psychiater Friedrich: Wie gut sind seine Gutachten?
08.09.2008 | 18:14 | MANFRED SEEH (Die Presse)
In einem Kindesmissbrauchs-Prozess wurde ein Schuldloser nach einem Gutachten von Max Friedrich verurteilt. Richter kritisieren den Zeitmangel des Psychiaters.
WIEN. Der wohl bekannteste Kinderpsychiater Österreichs, der AKH-Arzt Max Friedrich (63), gerät in Turbulenzen: In Kärnten wurde in einem Kindesmissbrauchs-Prozess offenbar ein Schuldloser verurteilt – der Spruch stützte sich auf ein Friedrich-Gutachten. Losgelöst von diesem Einzelfall ziehen Wiener und laut „Austria Presse Agentur“ auch Kärntner Richter schon seit einiger Zeit andere Experten als Gutachter vor.
Am Beginn der Debatte um die Gutachtens-Qualität stand der Fall Albin K. Dieser 35-jährige Mann wurde wegen angeblichen schweren sexuellen Missbrauchs seiner eigenen vierjährigen Tochter verurteilt. Zunächst war der Verdacht auf den Großvater des Mädchens, den Schwiegervater von K., gefallen. Erst später – vor dem Hintergrund eines erbitterten Sorgerechtsstreits mit der Kindesmutter – war Albin K. als möglicher Täter ins Spiel gebracht worden. Schlussendlich wurden beide Männer verurteilt: Albin K. und der Großvater. Beide erhielten drei Jahre Gefängnis. Im Fall Albin K. wendete sich das Blatt. Nach 22 Monaten Haft wurde der 35-Jährige Ende August im Rahmen einer Verfahrens-Wiederaufnahme freigesprochen.
Vorwurf an Friedrich: Er habe dem Opfer, dessen Aussagefähigkeit er bejahte, Suggestivfragen gestellt.
Die Fälle in denen der Gutachter Prof. Friedrich „falsche“ Gutachten erstellt häufen sich. Wir haben bereits über einige dieser dubiosen Gutachten berichtet.
Aussage unter Hypnose:
So genügte Prof. Friedrich in einem Fall in Oberösterreich die Aussage eines „Opfers“ unter Hypnose, dass sie von ihrem Stiefvater vergewaltigt worden sei. Dass das Mädchen jedoch noch Jungfrau war, brachte den „Spezialisten“ nicht von seiner Meinung ab. Internationale Spezialisten meinen jedoch, dass eine Aussage unter Hypnose keinesfalls verwertet werden darf. Der Mann wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, wurde nach erfolgreichem Wiederaufnahmeantrag nach zwei Jahren Haft entlassen. Seitdem hört und liest man in den Medien von diesem Fall nichts mehr.
Rund um die Begutachtung des 19 jährigen Robert Ackermann zeichnet sich für den Kinderpsychiater allerdings erneut ein desaströses Fehlurteil ab. Der Experte befand, dass Robert Ackermann an einer "phasenhaften" und keinesfalls "chronischen" oder durch "Schübe" gekennzeichneten psychiatrischen Störung leiden würde. Und mehr noch "Ganz bewusst" schloss Max Friedrich bei dem Burschen eine "Abartigkeit höheren Grades" aus.
In Folge schloss Prof. Max Friedrich aus, dass eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug notwendig sei. Stattdessen solle Ackermann außerhalb einer Haftanstalt psychiatrisch betreut werden. Das Krankheitsbild ist am Ende des (bloß wenige Seiten umfassenden) Gutachtens zu lesen, "kann völlig abklingen, wenn eine entsprechende Behandlung durchgeführt wird".
So kam es schließlich dazu, dass Robert Ackermann weiterhin auf freiem Fuß war, allerdings nicht bei seiner Familie leben konnte. Sein Opfer Josef Schweiger wurde schließlich am 27. August 2007 von Ackermann erschlagen und ausgeweidet.
Fünf Wiederaufnahmen allein in Klagenfurt
Seit 2008 hat es allein in Klagenfurt 5 Wiederaufnahmen von Strafverfahren gegeben, die teilweise bereits mit Freisprüchen abgeschlossen wurden. In allen Verfahren hatte Prof Max Friedrich durch umstrittene Gutachten zu den Verurteilungen wesentlich beigetragen. Der Schaden für den Steuerzahler geht in die Millionen.
Ein Opfer hat den umstrittenen Gutachter Max Friedrich bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch von Staatsanwalt Simmerstatter kurzerhand eingestellt. Weitere Anzeigen und Sammelklagen sind nicht auszuschließen.
Vergewaltigung zu milde bestraft? Skandalgutachten bringen Unschuldige hinter Gitter!
Hier sind die wahren Menschenrechtsverletzungen gegeben.Ein Opfer hat den umstrittenen Gutachter *** bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch von Staatsanwalt *** kurzerhand eingestellt.
Das Hobbyhuren- und Straßenstrichgesülze ist dagegen doch lächerlicher Kinkerlitz.
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die "Spitzelpolizisten" aufgenommen, nachdem sie von deren eigenen Vorgesetzten wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt wurden.
Die Einführung von Zwangsarbeit als Mittel des Strafvollzuges ist [...] nicht möglich. Es ist mit den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen.
Schließlich fällt der Gutachter keine Urteile.
Aber die nicht sachkundigen Richter (oder gar Schöffen und Geschworene) müssen sich wohl oder übel auf den Inhalt des Gutachtens stützen. Welchen Sinn sollte ein Gutachten sonst überhaupt haben.