Vergewaltigung zu Milde bestraft?

Bei Vergewaltigungsprozessen steht oft Aussage gegen Aussage, ohne dass es Zeugen gibt. Deshalb sind solche Prozesse immer heikel.
 
Ich rede nicht vom Minirock, sondern vom Tatnachweis.

Du hast von Zweifeln geredet, und Zweifeln kann man fast immer wenn man auch nur will.
Deswegen gab es auch früher fast keine verurteilten Vergewaltiger und heute mit einer etwas weiter fortgeschrittenen Emanzipation und Einfluss der Frauen gibts mehr Verurteilungen. Das bedeutet aber nicht, dass heute zu unrecht verurteilt wird. Es ist einfach das Maß, das man anwendet um einen Zweifel als begründet anzusehen und das ist vom einzelnen Richter und vom Zeitgeist abhängig. Und wenn da Forderungen nach mehr Verurteilungen kommen bedeutet das nicht dass man deswegen das ganze Rechtssystem kippen soll, sondern dass man zB überdenken soll ab wann Zweifel wirklich berechtigt sind.

Du sprichst vom Tatnachweis, was könnte denn so ein unumstößlicher Tatnachweis sein?
 
zwangsarbeit als strafe für schwere verbrechen widerspricht den menschenrechten?

bei folter ist ein verbot unbestritten sinnvoll und notwendig, bei zwangsarbeit sehe ich das persönlich anders, weil ich freiheitsentzug in verbindung mit therapie- und ausbildungsmöglichkeiten nicht als adäquate bestrafung für das psychische oder physische zerstören des lebens anderer personen ansehe.

da gehts nicht mal um rache, da gehts einfach darum, dass für schwere straftaten auch schwere sanktionen - am besten zugunsten des opfers - verhängt werden sollten, um zumindest den versuch zu unternehmen, etwas wiedegutzumachen, was eigentlich nicht wiedergutzumachen ist
 
Du sprichst vom Tatnachweis, was könnte denn so ein unumstößlicher Tatnachweis sein?
Unumstößlich habe ich nicht geschrieben .......

Bei Vergewaltigungsprozessen steht oft Aussage gegen Aussage, ohne dass es Zeugen gibt. Deshalb sind solche Prozesse immer heikel.

Genau das ist es. Und es gibt sie sehr wohl, die Fälle, wo eine Vergewaltigung als Racheakt konstruiert wird. Den in Deutschland aktuellen Fall möchte ich namentlich gar nicht zitieren. Denn es gilt vor Abschluss des Verfahrens für alle Seiten die Unschuldsvermutung.

Leute allerdings, die nach schwerster Bestrafung bis hin zur Zwangsarbeit schreien, denen unterstelle ich, dass sie zu einer objektiven Beurteilung des Einzelfalles gar nicht imstande sind. In den USA würde der als Geschworener nicht durchgehen.
 
zwangsarbeit als strafe für schwere verbrechen widerspricht den menschenrechten?


Frage nicht, informiere dich. Google ist dein Freund.

Und die Menschenrechtskonvention wird sich nicht nach deiner persönlichen Sicht richten.:lehrer:
 
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wir sollten hier sinnvollerweise mal zwischen vergewaltigungen im rahmen von beziehungen und vergewaltigungen im zuge willkürlicher/zufälliger übergriffe unterscheiden, bei denen sich täter und opfer nicht kennen....letzteres schließt eine konstruktion als "racheakt" schon mal ziemlich sicher aus
 
wir sollten hier sinnvollerweise mal zwischen vergewaltigungen im rahmen von beziehungen und vergewaltigungen im zuge willkürlicher/zufälliger übergriffe unterscheiden, bei denen sich täter und opfer nicht kennen....letzteres schließt eine konstruktion als "racheakt" schon mal ziemlich sicher aus

Aber gerade Ersteres hat Bedeutung im Strafrecht, nachdem es offenbar auch in Ehen vorkommt.
Wenn ein Wüstling eine Jugendliche oder ein Kind vergewaltigt, dann gibt´s meist auch kaum Beweisprobleme.
 
eben. und für genau diese wüstlinge fordere ich härtere strafen

Ich bin keine Gerichts - Kiebitz und kenne daher das übliche Strafmaß nicht. Ich nehme aber an, dass die Richter hier nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen. Dass die verhängten Strafen zu niedrig seien, das ist deine persönliche Meinung. Darüber kann man natürlich diskutieren.

Nicht diskutieren kann man über Zwangsarbeit, sie ist weder als Strafmaßnahme noch sonst möglich. Daran scheitert auch der Gedanke, Sozialhilfeempfänger als Ausgleich für ihr arbeitsloses Einkommen zu Tätigkeiten für die Gesellschaft zu verpflichten.
 
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Nicht diskutieren kann man über Zwangsarbeit, sie ist weder als Strafmaßnahme noch sonst möglich. Daran scheitert auch der Gedanke, Sozialhilfeempfänger als Ausgleich für ihr arbeitsloses Einkommen zu tätigkeiten für die gesellschaft zu verpflichten.

man kann sehr wohl über zwangsarbeit diskutieren. Dass sie nicht realisierbar ist, heißt ja nicht, dass man sie persönlich nicht gutheißen darf. Auch die menschenrechte wurden "nur" von menschen geschaffen....
 
Auch die menschenrechte wurden "nur" von menschen geschaffen....

In Frage gestellt werden sie aber bei uns nicht grundsätzlich. Vielleicht im Iran, in Saudiarabien oder den USA. Aber mit denen wollen wir nicht unbedingt verglichen werden.
 
Unumstößlich habe ich nicht geschrieben .......


Also gilt bei dir auch eine etwas wackelige Sache als Beweis?:confused: Oder wie heftig darf der Beweis denn wackeln, dass er für dich noch gut genug ist?
Ists dann nicht schon wieder eine Sache die von einer Wertung abhängt die im Ermessen des Richters liegt? Die man dann unter Umständen auch zurecht angreifen kann?
 
Also gilt bei dir auch eine etwas wackelige Sache als Beweis?:confused: Oder wie heftig darf der Beweis denn wackeln, dass er für dich noch gut genug ist?
Ists dann nicht schon wieder eine Sache die von einer Wertung abhängt die im Ermessen des Richters liegt? Die man dann unter Umständen auch zurecht angreifen kann?

Ich weiß ja nicht, auf was du mit deinen Haarspaltereien hinaus willst. Sowohl dem Angeklagten (auch seinem Anwalt) wie auch der Gegenseite (Staatsanwalt, Opfervertreter) stehen gemäß unserer Rechtsordnung auch Rechtsmittel zur Verfügung. Nun vermute ich (wir beide sind nicht regelmäßige Zuhörer bei Verfahren gegen Vergewaltiger, stützen uns daher auf Vermutungen), dass der Vorwurf der Vergewaltigung in vielen Fällen nicht bewiesen werden kann. Das liegt in der Natur der Sache und kann durch noch so ausgefeilte Gesetzestexte nicht geändert werden.

Wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass keine eindeutig schlüssigen Beweise vorliegen, dann wird er den Angeklagten frei sprechen. Es wird sicher Täter gegeben haben - auch in Zukunft geben, die so durch die Maschen des Gesetzes schlüpfen.

Man kann diesen Zustand ändern indem die Beweislast umgekehrt wird (Nichts anderes bedeutet die Forderung nach mehr Verurteilungen). Das ist im Gewährleistungsrecht für Produkte durchaus zweckmäßig und sinnvoll. Der Schaden für die Wirtschaft ist nicht groß, wenn einmal ein unberechtigter Gewährleistungsanspruch durchgesetzt wird. Aber in diesem Fall hieße das, dass mit Sicherheit Unschuldige ins Kittchen kommen. Willst du das etwa damit rechtfertigen, dass jetzt zumindest alle Vergewaltiger hinter Gitter kommen ? Die sind für dich dann ein verschmerzbarer Kollateralschaden im Kampf gegen Vergewaltiger ?
 
Ich weiß ja nicht, auf was du mit deinen Haarspaltereien hinaus willst.

Natürlich ist für den der nur schwarz und weiss sieht grau Haarspalterei, das darf man ihm dann aber nicht übel nehmen, weil er einfach nicht in der Lage ist die verschiedenen Grautöne zu sehen.


Wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass keine eindeutig schlüssigen Beweise vorliegen, dann wird er den Angeklagten frei sprechen.


Er wird ihn frei sprechen wenn er an seiner Schuld zweifelt, er wird ihn verurteilen wenn er von der Schuld überzeugt ist, das hat nicht immer nur mit Beweisen zu tun. Und da stütze ich mich nicht auf Vermutungen.


Man kann diesen Zustand ändern indem die Beweislast umgekehrt wird (Nichts anderes bedeutet die Forderung nach mehr Verurteilungen).


Nach deiner Interpretation halt, ich habe dir eine andere mögliche gezeigt, sehen müsstst schon selbst
 
Nach deiner Interpretation halt, ich habe dir eine andere mögliche gezeigt, sehen müsstst schon selbst

Es ist am Ende eine Entscheidung "schuldig oder nicht schuldig" und es kann eine falsche Entscheidung sein. Oder eine richtige. Und welchen Weg du gezeigt hast, um die Qualität der Entscheidung zu verbessern, das kann ich beim besten Willen nicht sehen.

Unter "Verbesserung der Qualität" verstehe ich, die Anzahl der zu Recht Verurteilten zu erhöhen. Aber ohne dabei in Kauf zu nehmen, dass Unschuldige verurteilt werden.
 
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Unter "Verbesserung der Qualität" verstehe ich, die Anzahl der zu Recht Verurteilten zu erhöhen. Aber ohne dabei in Kauf zu nehmen, dass Unschuldige verurteilt werden.

Vergewaltigung zu milde bestraft?
Skandalgutachten bringen Unschuldige hinter Gitter!

Der ORF hat den Gutachter Max Friedrich heute nur in einem Nebensatz erwähnt. Tatsächlich sind mehrere Männer nach Gutachten des auch vom ORF gehätschelten Herr Professor zu Unrecht hinter Gittern gelandet. In einem Rechtsstaat, der diesen Namen auch verdient muss die Frage daher zunächst lauten: Wie halten wir es mit der Unschuldsvermutung? Und wie begutachten wir die Gutachter?
Psychiater Friedrich: Wie gut sind seine Gutachten?

08.09.2008 | 18:14 | MANFRED SEEH (Die Presse)

In einem Kindesmissbrauchs-Prozess wurde ein Schuldloser nach einem Gutachten von Max Friedrich verurteilt. Richter kritisieren den Zeitmangel des Psychiaters.

WIEN. Der wohl bekannteste Kinderpsychiater Österreichs, der AKH-Arzt Max Friedrich (63), gerät in Turbulenzen: In Kärnten wurde in einem Kindesmissbrauchs-Prozess offenbar ein Schuldloser verurteilt – der Spruch stützte sich auf ein Friedrich-Gutachten. Losgelöst von diesem Einzelfall ziehen Wiener und laut „Austria Presse Agentur“ auch Kärntner Richter schon seit einiger Zeit andere Experten als Gutachter vor.

Am Beginn der Debatte um die Gutachtens-Qualität stand der Fall Albin K. Dieser 35-jährige Mann wurde wegen angeblichen schweren sexuellen Missbrauchs seiner eigenen vierjährigen Tochter verurteilt. Zunächst war der Verdacht auf den Großvater des Mädchens, den Schwiegervater von K., gefallen. Erst später – vor dem Hintergrund eines erbitterten Sorgerechtsstreits mit der Kindesmutter – war Albin K. als möglicher Täter ins Spiel gebracht worden. Schlussendlich wurden beide Männer verurteilt: Albin K. und der Großvater. Beide erhielten drei Jahre Gefängnis. Im Fall Albin K. wendete sich das Blatt. Nach 22 Monaten Haft wurde der 35-Jährige Ende August im Rahmen einer Verfahrens-Wiederaufnahme freigesprochen.

Vorwurf an Friedrich: Er habe dem Opfer, dessen Aussagefähigkeit er bejahte, Suggestivfragen gestellt.

Das ist der letzte, aber beileibe nicht der einzige Fall, wo dieser Gutachter das Leben eines Mannes zerstört hat.

http://www.cerberos-forum.at/forum/viewtopic.php?t=1024
Die Fälle in denen der Gutachter Prof. Friedrich „falsche“ Gutachten erstellt häufen sich. Wir haben bereits über einige dieser dubiosen Gutachten berichtet.

Aussage unter Hypnose:

So genügte Prof. Friedrich in einem Fall in Oberösterreich die Aussage eines „Opfers“ unter Hypnose, dass sie von ihrem Stiefvater vergewaltigt worden sei. Dass das Mädchen jedoch noch Jungfrau war, brachte den „Spezialisten“ nicht von seiner Meinung ab. Internationale Spezialisten meinen jedoch, dass eine Aussage unter Hypnose keinesfalls verwertet werden darf. Der Mann wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, wurde nach erfolgreichem Wiederaufnahmeantrag nach zwei Jahren Haft entlassen. Seitdem hört und liest man in den Medien von diesem Fall nichts mehr.

Der "Kannibale von Wien" wurde nach einem Gutachten von Friedrich auf freien Fuß gesetzt:
Rund um die Begutachtung des 19 jährigen Robert Ackermann zeichnet sich für den Kinderpsychiater allerdings erneut ein desaströses Fehlurteil ab. Der Experte befand, dass Robert Ackermann an einer "phasenhaften" und keinesfalls "chronischen" oder durch "Schübe" gekennzeichneten psychiatrischen Störung leiden würde. Und mehr noch "Ganz bewusst" schloss Max Friedrich bei dem Burschen eine "Abartigkeit höheren Grades" aus.

In Folge schloss Prof. Max Friedrich aus, dass eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug notwendig sei. Stattdessen solle Ackermann außerhalb einer Haftanstalt psychiatrisch betreut werden. Das Krankheitsbild ist am Ende des (bloß wenige Seiten umfassenden) Gutachtens zu lesen, "kann völlig abklingen, wenn eine entsprechende Behandlung durchgeführt wird".

So kam es schließlich dazu, dass Robert Ackermann weiterhin auf freiem Fuß war, allerdings nicht bei seiner Familie leben konnte. Sein Opfer Josef Schweiger wurde schließlich am 27. August 2007 von Ackermann erschlagen und ausgeweidet.

Diese Fehlleistungen sind keine Einzelfälle .....

http://www.inhr.net/artikel/max-friedrich-weitereres-pfusch-gutachten-oberoesterreich

Fünf Wiederaufnahmen allein in Klagenfurt

Seit 2008 hat es allein in Klagenfurt 5 Wiederaufnahmen von Strafverfahren gegeben, die teilweise bereits mit Freisprüchen abgeschlossen wurden. In allen Verfahren hatte Prof Max Friedrich durch umstrittene Gutachten zu den Verurteilungen wesentlich beigetragen. Der Schaden für den Steuerzahler geht in die Millionen.

Ein Opfer hat den umstrittenen Gutachter Max Friedrich bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch von Staatsanwalt Simmerstatter kurzerhand eingestellt. Weitere Anzeigen und Sammelklagen sind nicht auszuschließen.

Hier sind die wahren Menschenrechtsverletzungen gegeben. Das Hobbyhuren- und Straßenstrichgesülze ist dagegen doch lächerlicher Kinkerlitz. Und der Staat trägt die Verantwortung. Denn wer die Geschichte der Akkreditierung dieses "Gutachters" studiert, der wird sich seinen Teil denken ........ es ist auch ein Politskandal.
 
Vergewaltigung zu milde bestraft? Skandalgutachten bringen Unschuldige hinter Gitter!

Inwiefern liegt hier überhaupt eine Menschenrechtsverletzung vor? Schließlich fällt der Gutachter keine Urteile. Allenfalls wäre an ein unfaires Verfahren zu denken (Art 6 EMRK: Verletzung der Waffengleichheit), wenn der Beschuldigte Gegengutachten vorgelegt hat, die vom Gericht ignoriert wurden. Zum konkreten Gutachter ist immerhin zu bemerken, dass er als Univ. Prof. wohl nicht ganz unqualifiziert ist.

Ein Opfer hat den umstrittenen Gutachter *** bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch von Staatsanwalt *** kurzerhand eingestellt.
Hier sind die wahren Menschenrechtsverletzungen gegeben.

Auch hier sehe ich keine Rechtsverletzung: Gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den Gutachter durch den Staatsanwalt gibt es die Möglichkeit des Einspruchs beim Oberlandesgericht. Wer keinen Einspruch einlegt, kann sich dann nicht beklagen, dass seine Rechte verletzt wurden. Falls das OLG der Einstellung zustimmt, wäre im Fall einer Menschenrechtsverletzung der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft und eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte könnte eingelegt werden ... sozusagen ein Expressweg über das OLG zum EGMR unter Umgehung von OGH, VfGH, VwGH. Doch welche Menschenrechte wurden verletzt, indem das Verhalten des Gutachters nicht untersucht wurde?

Das Hobbyhuren- und Straßenstrichgesülze ist dagegen doch lächerlicher Kinkerlitz.

Vermutlich meinst du mit "Gesülze" über Hobbyhuren folgenden Thread:

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die "Spitzelpolizisten" aufgenommen, nachdem sie von deren eigenen Vorgesetzten wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt wurden.

Im Unterschied zu den obigen Vorwürfen wurden zumindest beim "Gesülze" über Hobbyhuren die verletzten Menschenrechte benannt, und es gibt außerhalb von EF auch Verfahren, die mit der Intention geführt werden, den innerstaatlichen Rechtsweg lückenlos auszuschöpfen, um die Angelegenheit nach Straßburg zu bringen. Falls die oben angeführten Ermittlungen eingestellt werden, dann liegen bereits der Antrag an das OLG und die Beschwerden an den EGMR in der Schublade, die konkrete Verletzungen von Menschenrechten begründet behaupten.
 
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Offenbar sind die Menschenrechte so in diesen Thread gekommen:

Die Einführung von Zwangsarbeit als Mittel des Strafvollzuges ist [...] nicht möglich. Es ist mit den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen.

Allerdings; jeder Strafgefangene muss Arbeit verichten (die nur symbolisch entlohnt wird). Das ist nach Art 4 Abs 3a EMRK keine Zwangsarbeit: "Als 'Zwangs- oder Pflichtarbeit' im Sinne dieses Artikels gilt nicht: jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird, die unter den von Artikel 5 der vorliegenden Konvention vorgesehenen Bedingungen in Haft gehalten oder bedingt freigelassen worden ist." Selbstverständlich ist es aber nicht möglich, dass Sexualverbrecher schwerere Arbeit verrichten müssen, als andere Gefangene auch (Benachteiligung im Verbot der Zwangsarbeit, Art 4 Abs 3a EMRK iVm Art 14 EMRK).
 
Schließlich fällt der Gutachter keine Urteile.

Das war auch der Kommentar dieses famosen Herrn Gutachters. Aber die nicht sachkundigen Richter (oder gar Schöffen und Geschworene) müssen sich wohl oder übel auf den Inhalt des Gutachtens stützen. Welchen Sinn sollte ein Gutachten sonst überhaupt haben.

Und dass jahrelange Haft für einen Unschuldigen schon ziemlich heftig ist, darüber muß man nicht diskutieren.

Wenn du über die Qualifikation des Gutachters googelst, dann werden dir auch Bedenken kommen. In Kärnten wird er inzwischen nicht mehr als Gutachter herangezogen, weil doch einige Urteile, die auf seien Gutachten aufbauen, gekippt wurden. Vor allem scheint er politische Freunde zu haben ...............
 
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Aber die nicht sachkundigen Richter (oder gar Schöffen und Geschworene) müssen sich wohl oder übel auf den Inhalt des Gutachtens stützen. Welchen Sinn sollte ein Gutachten sonst überhaupt haben.

Im von dir zitierten Fall Albin K sind dem Gericht vier Gegengutachten vorgelegen (Quelle: Kurier vom 17.09.2010). Es wäre es nun Aufgabe der Richter und Schöffen gewesen, sich soweit sachkundig zu machen, dass sie alle Gutachten selbst kritisch lesen können ... um zu beurteilen, ob fachliche Kritik gerechtfertigt ist oder an den Haaren herbeigeholt, muss man nicht das jeweilige Fach studiert haben. Das Gericht hätte z.B. ein anderes Amtsgutachten in Auftrag geben können. Die Gegengutachten (aus Bequemlichkeit?) zu ignorieren, war der eigentliche Fehler im Verfahren (der auch im Sinn eines fairen Verfahrens relevant war): Welchen Sinn (außer zur Dekoration der Gerichtssäle) hätte nämlich die Gerichtsbarkeit, wenn ohnehin nur die Amtsgutachter über Schuld oder Unschuld entscheiden?

PS.: Die nun kritisierten fachlichen Mängel (Suggestivfragen) der Gutachtenerstellung hatte der OGH in 14Os16/01 vom 22.05.2001 ausdrücklich verneint: "nicht ohne weiteres erkennbar, warum die behauptete Stellung vieler Suggestivfragen (§ 200 Abs 2 StPO), ohne die generell bei Vernehmungen fast nicht auszukommen ist (vgl Foregger/Fabrizy StPO8 § 200 Abs 2 StPO Rz 1 mwN), bei der gegebenen Fallkonstellation von entscheidender Bedeutung war."
 
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