Vergewaltigung zu Milde bestraft?

Ich verstehe die ganze Aufregung um Fehlgutachten und mögliche Fehlurteile (mit irreversiblen Folgen, wie Todesstrafe) im Zusammenhang mit Vergewaltigungen nicht: Bei Vergewaltigungen liegt das Problem nicht an Gutachtern, die Opfern falsche Anschuldigungen in den Mund legen (was Gutachtern in den Prozessen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen wird). Es liegt auch nicht an der zweifelhaften Beweislage (die im Regelfall zu Freisprüchen führt). Das Problem ist vielmehr die Straffreiheit der Täter. Eine Ursache dafür ist die Scham der Opfer, überhaupt eine Anzeige zu erstatten.

Die dennoch angezeigten Fälle werden zu über 80 Prozent aufgeklärt, weil die Täter aus dem Umfeld des Opfers stammen. Die Gutachter bestätigen dann die Aussagen des Opfers mit naturwissenschaftlichen Methoden: DNA-Spuren des Täters (Sperma) zusammen mit Kampfspuren reduzieren allfällige Zweifel sehr. Die Ergebnisse von diesen Gutachten sind auch überprüfbar/falsifizierbar. Absolute Sicherheit zum Nachweis der Beschuldigungen geben sie natürlich nicht, aber dies ist bei keinem Delikt für eine Verurteilung notwendig.

PS zum Fall in Israel und den Rassismusvorwurf von @gogolores: Aus der Sicht des Opfers ist es nur deshalb zu Sex gekommen, weil der Verurteilte Interesse an einer späteren Ehe nur vorgetäuscht hat. An diesem Sachverhalt hat es auch keinen Zweifel gegeben - und damit wurde das gesetzliche Tatbild für Vergewaltigung verwirklicht. Was den Vorwurf des Rassismus betrifft, so ist es auch in Österreich für viele Familien problematisch, wenn die katholische Tochter einen islamischen Ausländer heiraten möchte ... schon die Frage, ob eine integrationsbereite Ausländerin, wie Arigona Z, in Österreich bleiben darf, hat im EF die Emotionen hochgehen lassen. Auf eine kulturelle Schwierigkeit hinzuweisen, wenn es um die Frage geht, ob der Täter eine Ehe überhaupt ernsthaft in Betracht gezogen wurde, ist nicht rassistisch.
 
na daschauher...
auf einmal ist absolute sicherheit nicht mehr nötig
was sagt den ein menschenrechtler dazu...

jetzt reichen dna spuren und verletzungen
aha... also achtung bei sex mit der ex, dny lieferst dabei genug und blaue flecken kann sie sich selbst leicht holen...

us der Sicht des Opfers ist es nur deshalb zu Sex gekommen, weil der Verurteilte Interesse an einer späteren Ehe nur vorgetäuscht hat.
achtung burschen... ein im rausch gehauchtes "ich liebe dich" könnt als vorspiel zur vergewaltigung gewertet werden...
 
auf einmal ist absolute sicherheit nicht mehr nötig was sagt den ein menschenrechtler dazu

Ganz einfach: Das Gericht muss einen fairen Ausgleich finden zwischen der Achtung der Unschuldsvermutung und der aus den Menschenrechten folgenden positiven Verpflichtung, Verbrechen zu bekämpfen: Wenn zu viel Gewicht auf absolute Sicherheit der Beweise gelegt wird, gäbe es keine Verurteilungen mehr ... und wenn das Gericht "mutwillig" gutgläubig ist und keinerlei Zweifel zur Kenntnis nimmt, gäbe es zu viele unschuldig Verurteilte.
 
Ganz einfach: Das Gericht muss einen fairen Ausgleich finden zwischen der Achtung der Unschuldsvermutung und der aus den Menschenrechten folgenden positiven Verpflichtung, Verbrechen zu bekämpfen: Wenn zu viel Gewicht auf absolute Sicherheit der Beweise gelegt wird, gäbe es keine Verurteilungen mehr ... und wenn das Gericht "mutwillig" gutgläubig ist und keinerlei Zweifel zur Kenntnis nimmt, gäbe es zu viele unschuldig Verurteilte.

Was sagst du als Menschenrechtsexpertin dazu, dass man z. B. wegen Vergewaltigung verurteilt wird, weil man gelogen hat und kein Jude ist?

Israel
Aus einvernehmlichem Sex wird Vergewaltigung




Verheirateter Palästinenser gab sich Israelin gegenüber als alleinstehender Jude aus und muss nun in Haft

Jerusalem - Weil er sich vor dem Sex mit einer Israelin als Jude ausgab, ist ein Palästinenser von einem israelischen Gericht der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Wie die Zeitung "Haaretz" am Dienstag berichtete, räumte der 30-Jährige ein, der Frau vorgegaukelt zu haben, er sei ein alleinstehender Jude und auf der Suche nach einer festen Beziehung. Die Frau ging demnach eine sexuelle Beziehung mit ihm ein, zeigte ihn aber an, als sie von seiner wahren Identität erfuhr. In Wirklichkeit war der in Ost-Jerusalem lebende Mann Araber und verheiratet.

Ein Gericht in Jerusalem verurteilte den Mann laut "Haaretz" am Montag zu 18 Monaten Haft, 30 weitere Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Er muss der Frau, die er im September 2008 kennengelernt hatte, außerdem Schmerzensgeld zahlen. Das Gericht erklärte, es handle sich nicht um einen "klassischen Vergewaltigungsfall unter Einsatz von Gewalt". Das Vergehen sei aber schwer genug, um eine Gefängnisstrafe zu rechtfertigen.

Die Angabe einer falschen Identität vor sexuellen Beziehungen kann in einigen Ländern als Vergewaltigung gewertet werden, unter anderem in den USA. (APA/AFP)
http://diestandard.at/1277338556818/Israel-Aus-einvernehmlichem-Sex-wird-Vergewaltigung?seite=2
 
lycisca, also wo du dein wissen herhast, würde ich mal interessieren. dass die angezeigten fälle zu 80% aufgeklärt werden können halte ich für ebenso schwachsinn, wie dass dna spuren und blaue flecken allein genügen würden einen täter zu überführen. mitunter muss man nämlich den täter immer noch finden und bei mutmasslichen vergewaltigungen innerhalb des bekanntenkreises kann es eben schon auch mitunter so sein, dass etwas heftigerer sex bzw gewisse spielarten im nachhinein als vergewaltigung dargestellt werden können. es gibt wohl kaum ein verbrechen das schwerer zu beweisen, nachzuweisen ist als vergewaltigung. wie man da eine aufklärungsquote von 80% vermuten kann, ist mir schleierhaft.

im übrigen würde ich mal wissen, welche artikel der menschenrechte eine strafverfolgung bedingen.

zur allgemeinen diskussion hier verhält es sich wie so häufig wenn über strafrahmen diskutiert wird. mir scheint der ruf nach rache und sühne lauter als der wille, dass solche verbrechen für die zukunft verhindert werden. auch ich sehe zwar eine unverhältnismäßigkeit der strafrahmen bei eigentumsdelikten im vergleich zum strafrahmen bei delikten gegen leib und leben. jedoch muss ich auch drauf hinweisen, dass wir nicht sicherer sind, je voller die gefängnisse sind. ein gefängnisplatz kostet nicht wenig. wenn man die verlorene arbeitskraft und somit entgangene steuerleistung mit einrechnet, kommt man auf mehrere hundert euro täglich, die so ein gefängnisinsasse kostet. der kostenfaktor soll aber keine argument für kurze haftstrafen sein. und natürlich gilt es insbesondere bei triebtätern abzuwägen, ob der anspruch der gesellschaft vor solchen tätern beschützt zu werden nicht auch gerechtfertigt ist. trotzdem glaube ich, dass es im strafvollzug darum gehen sollte, die täter nach vollendung jenes strafvollzugs als geläutert zu entlassen, sodass sie jene taten nicht wieder begehen.

rufe nach schärferen haftbedingungen bis hin zu zwangsarbeit muss ich als primitives geschrei abtun, das eben jenes ziel nicht erreichen kann, ähnlich primitiv empfinde ich den ruf nach einer verwahrung von pädophilen straftätern. geradezu fatal ist die entrüstung darüber, dass straftäter dann auch noch eine therapie auf staatskosten bezahlt bekämen. natürlich ist die opferhilfe in österreich jenseits von gut und böse und hier kann ich nicht verstehen, wieso hier therapien mitunter auf eigene kosten gehen sollen. dass aber vergewaltigungsopfer untersuchungskosten selbst bezahlen müssen, wie es in einem früheren posting behauptet wird, halte ich für eine behauptung die ich nicht glauben kann.
 
Was sagst du als Menschenrechtsexpertin dazu, dass man z. B. wegen Vergewaltigung verurteilt wird, weil man gelogen hat und kein Jude ist?

Dazu hat sie sich schon geäußert ....... und sie führt es nun auf gebrochenes Eheversprechen zurück.

Wenn du schon den Fall aus Israel in die Debatte bringst ....... der hat natürlich jede Menge Aspekte. Vor allem einen rassistischen, den kannst du mir nicht weg leugnen. Ich würde das mit der Geisteshaltung des südafrikanischen Apartheid - Regimes gleichsetzen.

Damits alle verstehen: Israelische Jüdin lässt sich von anderem israelischen Staatsbürger ficken. Nachdem sich aber herausstellt, dass es kein jüdischer, sondern arabisch-stämmiger Israeli war, nun ist es plötzlich Vergewaltigung.
PS zum Fall in Israel und den Rassismusvorwurf von @gogolores: Aus der Sicht des Opfers ist es nur deshalb zu Sex gekommen, weil der Verurteilte Interesse an einer späteren Ehe nur vorgetäuscht hat.

So wie ich das gelesen habe war es wohl eher eine schnelle Nummer. Und unabhängig davon ....... Österreich ein Volk von Vergewaltigern ........ Eheversprechen sind zwar heute nicht mehr so häufig, aber die Nichteinhaltung wird auch heute noch vorkommen. Aus deiner Sicht als Hobbhure gibt es für einen braven Österreicher nur mehr zwei Wege zu einem erfüllten Sexualleben. Sex vor der Ehe ist jedenfalls problematisch, wenn deine Definitionen von Vergewaltigung bei uns Realität würden.

Entweder er geht zu einer Hobbyhure und lässt sich danach bestätigen, dass er nach vollzogenem Verkehr ein angemessenes Geschenk :mrgreen: freiwillig übergeben hat. Denn täte er das nicht, dann hätte er sie ja um ihren Lohn (tschuldigen ..... das freiwillige Geschenk, es ist ja nur ein Hobby) geprellt. Und dann wäre es ja Vergewaltigung.

Die zweite Möglichkeit wäre es, zu heiraten. Allerdings sollte man sich dann jeden Abend bestätigen lassen, dass es freiwillig erfolgt. Denn sonst könnt es auch hier eine Überraschung geben. Und mit dem richtigen und ausreichend senilen Gutachter, wer weiß ......:hmm:

Was den Vorwurf des Rassismus betrifft, so ist es auch in Österreich für viele Familien problematisch, wenn die katholische Tochter einen islamischen Ausländer heiraten möchte ... schon die Frage, ob eine integrationsbereite Ausländerin, wie Arigona Z, in Österreich bleiben darf, hat im EF die Emotionen hochgehen lassen. Auf eine kulturelle Schwierigkeit hinzuweisen, wenn es um die Frage geht, ob der Täter eine Ehe überhaupt ernsthaft in Betracht gezogen wurde, ist nicht rassistisch.

Arigona Z ist in Zusammenhang mit Vergewaltigung ein sehr schlechtes Beispiel. Ihre Abschiebung ist erfolgt, weil sämtliche Asylanträge abgelehnt wurden. Was du damit sagen willst, das ist mir eher unklar. Würde sie einen nicht-muslimischen Österreicher heiraten, dann gäbe es sicher keine kulturell bedingten Schwierigkeiten.

Auch wenn das katholische Bürgerstöchterl (um dein Vokabel zu verwenden) einen Muslim heiratet wird es letztlich keine unüberwindlichen Schwierigkeiten geben. Vor allem dann, wenn sie sich integriert und Kopftuch trägt. Anders ist der Fall, wenn die muslimische Tochter einen Giaur zu heiraten gedenkt. Ganz zu schweigen von vorehelichen Beziehungen, die könnten sehr schnell zum Fall für die Mordkommission werden. Ich muss dir für deine Beispiele direkt dankbar sein ....... das ist auch ein Aspekt in der Integrationsdebatte. Denn religiöse oder mit der Kulturzugehörigkeit begründete Vorurteile gegenüber einem Brautwerber sind sehr wohl rassistisch. Auch dazu gibt einen Kultfilm:

http://www.moviepilot.de/movies/rat-mal-wer-zum-essen-kommt
 
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Mein Onkel, ein pensionierter Richter an einem OLG erzählte mal bei einem Gespräch, dass Vergewaltigungsfälle zu seinen unbeliebtesten Fällen gehört haben, da seines Erachtens nirgendwo sonst soviel gelogen, unterstellt und manipuliert wird. Und weiters meinte er auch, das im Rahmen des Strafrechts hier wohl die allermeisten Fehlurteile ergehen! Und ich denke mal er müsste es eigentlich wissen!
 
ich glaube auch, dass es wohl bei keinem verbrechen so viele fehlurteile gibt wie bei vergewaltigungen

liegt wohl auch daran, dass es ein schwer zu beweisendes verbrechen ist - sowohl was schuld wie auch unschuld anbelangt
 
Mein Onkel, ein pensionierter Richter an einem OLG erzählte mal bei einem Gespräch, dass Vergewaltigungsfälle zu seinen unbeliebtesten Fällen gehört haben, da seines Erachtens nirgendwo sonst soviel gelogen, unterstellt und manipuliert wird. Und weiters meinte er auch, das im Rahmen des Strafrechts hier wohl die allermeisten Fehlurteile ergehen! Und ich denke mal er müsste es eigentlich wissen!

Ja, das ist eine Feststellung, die ihre Richtigkeit haben wird. Und es werden unter den Fehlurteilen auch Freisprüche sein. Das ist schmerzhaft, auch für mich. Denn Vergewaltigung ist wahrlich kein Kavaliersdelikt. Aber im Zweifel ....... wir dürfen uns nicht von den Prinzipien des Rechtsstaates verabschieden.

Dann ging es da auch um die Frage, was alles denn eine Vergewaltigung sei. Und "erschwindelter", aber ansonsten freiwilliger Beischlaf ist keine Vergewaltigung.

Ursprünglich war die Frage sowieso eine ganz andere: Vergewaltigung zu Milde bestraft?

Wird nicht auf "schuldig" erkannt, dann stellt sich diese Frage überhaupt nicht.:lehrer:
 
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Was sagst du als Menschenrechtsexpertin dazu, dass man z. B. wegen Vergewaltigung verurteilt wird, weil man gelogen hat und kein Jude ist?
Die Diskussion, inwieweit Schwindeleien, mit denen man jemanden ins Bett bringt, eine Sache des Strafrechts sein sollen oder nicht, kann man natürlich führen.
Dabei sollte man aber beachten:
1. "Vergewaltigung durch Gewalt" und "Vergewaltigung durch Täuschung" sind verschiedene Delikte, von denen das zweite auch deutlich milder bestraft wird. So eine Vergewaltigung durch Täuschung wird nicht einer Vergewaltigung nach österreichischem Recht gleichgesetzt.
2. Der Fall aus Israel stellt sich nach Veröffentlichung von Gerichtsprotokollen anders dar, als es zuerst in Medien berichtet wurde. Demnach war der Täter einer gewaltsamen Vergewaltigung beschuldigt. Da man dem Opfer aber nicht zumuten wollte, dass im Prozess in ihrer Vergangenheit herumgestochert wird (vom Vater vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen), hat sich die Anklage mit der Verteidigung auf einen plea bargain geeinigt: Der Beschuldigte gestand eine "Vergewaltigung durch Täuschung" und kam so um eine mögliche Verurteilung wegen "Vergewaltigung durch Gewalt" herum. http://www.maannews.net/eng/ViewDetails.aspx?ID=313647
 
Das ist aber eher eine dubiose Quelle, die du da anführst, ähnlich dem Kopp Verlag.
Bis zu den internationalen Medien hat sich das noch nicht durchgesprochen, wie sonst käme es zu Veröffentlichungen am letzten Wochenende? Ausserdem ist diese "verrückte" Rechtssprechung ja nicht nur in Israel üblich.
 
es ist ja wenig hilfreich wenn man in der diskussion, ob vergewaltigung in ÖSTERREICH zu milde bestraft wird, einen fall zitiert, der weder in österreich passiert ist noch nach österreichischem recht strafbar wäre.

zwar kann ein beischlaf unter bestimmten umständen, wenn er durch ein falsches eheversprechen herbeigeführt wurde zu schadensersatzansprüchen führen, ist aber in österreich - meines wissens nach - strafrechtlich nicht relevant
 
Die Diskussion, inwieweit Schwindeleien, mit denen man jemanden ins Bett bringt, eine Sache des Strafrechts sein sollen oder nicht, kann man natürlich führen.
Dabei sollte man aber beachten:
1. "Vergewaltigung durch Gewalt" und "Vergewaltigung durch Täuschung" sind verschiedene Delikte, von denen das zweite auch deutlich milder bestraft wird. So eine Vergewaltigung durch Täuschung wird nicht einer Vergewaltigung nach österreichischem Recht gleichgesetzt.

Im Falle einer Nichtbezahlung des Liebeslohnes kann ich überhaupt keine Vergewaltigung erkennen. Das ist eine Form von Zechprellerei. Wenn ich mich recht erinnere, dann war das das erste Beispiel von Lycisca, die auf eine wesentliche Stärkung der Rechtsposition der Prostituierten abzielt. Gerade in diesem Fall sich aber die oft schlimmen vergewaltigungstypischen psychischen Folgen, die eine vergewaltigt Frau hat, wohl eher nicht anzunehmen. Ihr seelischer Leidensdruck ist dem des Wirten gleichzusetzen, der einfach seinem Geld nachweint.
 
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es ist keine zechprellerei, weil ja dieser "mündliche" vertrag sittenwidrig ist und damit weder das geld eingefordert werden kann, noch umgekehrt die leistung. deswegen kassieren ja die prostituierten im voraus und der freier muss sich darauf verlassen, dass die leistung dann schon erbracht werden wird. einklagbar ist das allerdings ebenso wenig.
die stärkung der rechtsposition von prostituierten wäre meiner meinung nach durchaus überlegenswert. hat aber ja eigentlich mit dem thema auch herzlich wenig zu tun
 
Das ist aber eher eine dubiose Quelle, die du da anführst, ähnlich dem Kopp Verlag.
Haaretz wird Dir wohl seriös genug sein: http://www.haaretz.com/weekend/week...-did-charges-change-against-arab-man-1.314319
Bis zu den internationalen Medien hat sich das noch nicht durchgesprochen, wie sonst käme es zu Veröffentlichungen am letzten Wochenende?
Ich finde dazu nur Meldungen von Ende Juli.
Tut mir leid, wenn das Deine hohe Meinung von den internatianalen Medien erschüttert, aber so ist das: "Große Aufregung in Israel wegen rassistischem Vergewaltigungsurteil", das ist eine Schlagzeile für internationale Medien. "Ups, war doch nicht ganz so" ist höchstens eine Kurzmeldung wert.
 
Ich finde dazu nur Meldungen von Ende Juli.

Da muss ich widersprechen, ich habe es vorige Woche (Donnerstag oder Freitag :hmm:) gelesen. Zugegeben nicht ganz international .............. und Zeitung inzwischen im Altpapier:mrgreen:

Aber es spielt für die Diskussion, ob Vergewaltigung zu gering bestraft wird ohnehin eine untergeordnete Rolle.
 
es ist keine zechprellerei, weil ja dieser "mündliche" vertrag sittenwidrig ist und damit weder das geld eingefordert werden kann,
..... und einer, der den vereinbarten Lohn dem Mädchens vorenthält, der ist für mich ein Ar....... :kotzen:

Aber dieses Beispiel wurde eben eingebracht (ursprünglich nicht von mir). Auch mit dem Hinweis, die mit der Sittenwidrigkeit verbundene Möglichkeit zur Vorenthaltung sei eine Schweinerei.

Darum wurde die Thematik des nichtbezahlten Honorars für Prostituierte im Strassenstrichforum diskutiert.
In den Augen Lycisca ist eine Prostituierte (nachträglich?) vergewaltigt worden, wenn der Kunde nicht bezahlt. Darum hat sich´s hierher verirrt.
 
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