Vergewaltigung zu Milde bestraft?

naja gut, brauch mer jetzt a nid drüber diskutieren, weil einer der die rechnung beim wirten nicht zahlt, hat deswegen ja auch keinen raubüberfall begangen und wenn ich das so sagen darf find ich lyciscas rechtsansichten ein wenig verschroben
 
naja gut, brauch mer jetzt a nid drüber diskutieren, weil einer der die rechnung beim wirten nicht zahlt, hat deswegen ja auch keinen raubüberfall begangen und wenn ich das so sagen darf find ich lyciscas rechtsansichten ein wenig verschroben
genau die argumente die du bringst hat es in dem strassenstrichthread auch schon gegeben. lycisca berief sich auf internationale rechtssprechungen (italienisches kassationsgericht etc) wonach vergewaltigung nichts mit gewalt zu tun haben muss, was meiner meinung nach schon ein sprachlicher widerspruch ist, da im wort vergewaltigung das wort gewalt enthalten ist.
 
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ein italienisches kassationsgericht spricht eben nicht internationales recht, sondern italienisches. es gibt auch in den usa die rechtssprechung die bei verführung minderjähriger IMMER vergewaltigung sieht. auch wenn ich dies jetzt a bissal seltsam finde, kann ich dem noch eher eine logik abgewinnen, als bei "vergewaltigung durch täuschung".

jetzt einmal von dem konkreten fall abgesehen wo das ja offenbar unter den rechtsparteien "ausgehandelt" war, ist es doch etwas seltsam, wenn man davon spricht, dass jemand vergewaltigt wurde, weil er ihr vorgemacht hat er sei nicht verheiratet, single, habe besonders viel geld oder eine bestimmte nationalität.

bei einer vorgespiegelten heiratsabsicht kann es trotzdem zu einer zivilklage kommen. es gab da vor ein paar jahren mal einen fall in österreich (oder war es in deutschland...?? bin mir nicht mehr ganz sicher), wo eine frau schadensersatzansprüche geltend gemacht hatte, weil ihr verlobter ihr die jungfernschaft "geraubt" hat und sie somit auf dem heiratsmarkt "weniger wert" wäre. sie hat auch tatsächlich recht bekommen, kann mich aber auch nicht mehr an die bezifferung des schadens erinnern
 
lycisca berief sich auf internationale rechtssprechungen (italienisches kassationsgericht etc) wonach vergewaltigung nichts mit gewalt zu tun haben muss, was meiner meinung nach schon ein sprachlicher widerspruch ist, da im wort verwaltigung das wort gewalt enthalten ist.
Was die Rechtsprechung des EGMR betrifft, geht es darum, dass nicht automatisch Freiwilligkeit angenommen wird, wenn der Täter nicht unmittelbar physische Gewalt angewendet hat. (Etwa wenn das Opfer die Vergewaltigung zum Beispiel aus Angst passiv über sich ergehen lässt und der Täter daher keine unmittelbare Gewalt anwenden muss.)
 
auch androhung von gewalt ist gewalt, das dürfte aber in dem italienischen fall (wo es - so weit ich das nachgelesen und verstanden habe) um "zechprellerei" ging
 
bei einer vorgespiegelten heiratsabsicht kann es trotzdem zu einer zivilklage kommen. es gab da vor ein paar jahren mal einen fall in österreich (oder war es in deutschland...?? bin mir nicht mehr ganz sicher), wo eine frau schadensersatzansprüche geltend gemacht hatte, weil ihr verlobter ihr die jungfernschaft "geraubt" hat und sie somit auf dem heiratsmarkt "weniger wert" wäre. sie hat auch tatsächlich recht bekommen, kann mich aber auch nicht mehr an die bezifferung des schadens erinnern

Bruch des Heiratsgelöbnisses war immer schon einklagbar (heute auch noch?:hmm:). Der Verlust der Jungfernschaft hat dabei gar nicht die entscheidende Rolle gespielt. Aber ich nehme fast an, dass das inzwischen abgeschafft worden ist ..... sonst könnt ja ein Mann im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes auch vor Gericht ziehen, wenn Sie ihn sitzen lässt. :haha:
 
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Was die Rechtsprechung des EGMR betrifft, geht es darum, dass nicht automatisch Freiwilligkeit angenommen wird, wenn der Täter nicht unmittelbar physische Gewalt angewendet hat.

Sind jetzt laut EGMR nichtbezahlte Liebesdienste Vergewaltigung oder nicht? Abgesehen von der Frage, dass eigentlich immer vorher bezahlt wird und so ein Fall von vorneherein für mich dubios ist.

Oder anders gefragt bedeutet 'Nicht freiwillig' schon 'Vergewaltigung'?
 
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nein, bruch des heiratsgelöbnisses ist nicht (mehr) einklagbar:

§ 45. Ein Eheverlöbnis oder ein vorläufiges Versprechen, sich zu ehelichen, unter was für Umständen oder Bedingungen es gegeben oder erhalten worden, zieht keine rechtliche Verbindlichkeit nach sich, weder zur Schließung der Ehe selbst, noch zur Leistung desjenigen, was auf den Fall des Rücktrittes bedungen worden ist.

jedoch - und darauf hat sich die klägerin berufen:

§ 46. Nur bleibt dem Teile, von dessen Seite keine gegründete Ursache zu dem Rücktritte entstanden ist, der Anspruch auf den Ersatz des wirklichen Schadens vorbehalten, welchen er aus diesem Rücktritte zu leiden beweisen kann.

und in dem sinne hat es eben sehr wohl in jenem fall eigentlich sogar ausschließlich mit dem verlust der jungfernschaft zu tun. und der mann kann deswegen nicht vor gericht ziehen, weil er beim ersten mal kein häutchen verliert. den finanziellen ersatz getätigter "investitionen" (hauskauf, kleider, eheringe, verlobungsringe) ist aber auch einklagbar, nur von jenem der das ehegelöbnis bricht und natürlich auch nur von jenem der die investition getätigt hat
 
Oder anders gefragt bedeutet 'Nicht freiwillig' schon 'Vergewaltigung'?

Solange du unter "nicht freiwillig" NICHT verstehst ..... die Geldnot hat sie gezwungen, würde ich "nicht freiwillig" mit Vergewaltigung gleichsetzen.
 
auch wenn du jemanden zwingst mit jemanden anderen zu schlafen ist das ein verbrechen, ob das dann vergewaltigung heißt oder zuhälterei oder menschenhandel ist wohl auch in verschiedenen ländern unterschiedlich. aber der name für ein verbrechen ist ja so oder so benennungssache
 
und in dem sinne hat es eben sehr wohl in jenem fall eigentlich sogar ausschließlich mit dem verlust der jungfernschaft zu tun. und der mann kann deswegen nicht vor gericht ziehen, weil er beim ersten mal kein häutchen verliert.

Nicht sicher, denn bekanntlich ist ein verlorenes Jungfernhäutchen kein absoluter Beweis für den Verlust der Jungfernschaft. Es ist vielmehr de seelische Schaden und der Verlust an Reputation. Und ob die Abgeltung dieses Verlustes nicht auch einem Mann zusteht, das muss letztlich der EuGH entscheiden. Diese Meinung teile ich mit Lycisca :ironie:
 
auch androhung von gewalt ist gewalt, das dürfte aber in dem italienischen fall (wo es - so weit ich das nachgelesen und verstanden habe) um "zechprellerei" ging
Ein Beitrag von Lycisca in einem anderen Thread über Vergewaltigung ohne Gewaltanwendung und die Rechtsprechung dazu:
http://www.erotikforum.at/forum/thr...h-quot-Wien!?p=2512237&viewfull=1#post2512237

Der EGMR sagt: Gewalt (force) ist kein Element von Vergewaltigung (rape) und auch Vorteil aus aus einer Zwangslage (coercive circumstances) zu ziehen ist strafbar. Und der freie Wille, mit dem sexuellen Handlungen zugestimmt wird, ist an den umgebenden Umständen zu messen.
Also der EGMR ist mit dieser Rechtsansicht noch sicher nicht in der Nähe zu einer Strafbarkeit von "Vergewaltigung" durch Schwindelei.
 
würde ich "nicht freiwillig" mit Vergewaltigung gleichsetzen.
Die Frage ist ob man den Begriff 'nicht freiwillig' modifizieren kann. Laut Lycsia hat die nichtbezahlte Prostituierte nicht freiwillig gehandelt, weil sie es im nachhinein - mit dem Wissen des entgangenen Honorars - nicht getan hat. Aber meiner Meinung nach hat sie zum Zeitpunkt des Liebesdienstes freiwillig gehandelt und darauf kommt es an.
 
wie bitte sollte da der eugh entscheiden? darüber entscheiden die zivilgerichte in dem jeweiligen land, der eugh entscheidet solche dinge nicht. der seelische schaden - würde ich jetzt mal behaupten - kann nicht geltend gemacht werden, weil man einem menschen ja keinen seelischen schaden zufügt wenn man mit ihm - auf freiwilliger basis - schläft. der seelische schaden der durch den bruch des ehegelöbnisses entsteht auch nicht, der verlust der "unbefleckten" reputation könnte man allenfalls geltend machen, das stimmt, sogar als mann ;-)
 
Die Frage ist ob man den Begriff 'nicht freiwillig' modifizieren kann. Laut Lycsia hat die nichtbezahlte Prostituierte nicht freiwillig gehandelt, weil sie es im nachhinein - mit dem Wissen des entgangenen Honorars - nicht getan hat. Aber meiner Meinung nach hat sie zum Zeitpunkt des Liebesdienstes freiwillig gehandelt und darauf kommt es an.

nun die gute lycsica meint auch ein polizist der eine anzeige zu unrecht tätigt, begehe eine menschenrechstverletzung... ;-)
 
ich hab jetzt in jenem thread a bissal herumgelesen und natürlich vor allem lycsicas postings gelesen. sie vermischt da ein bisschen den italienischen fall mit dem bulgarischen (eugh) bzw. eben eu-rechtssprechung mit italienischer. wie auch immer bin ich da mit saturn einig, dass man eigentlich nur schwer im nachhinein zum vergewaltiger werden kann. bei dem italienischen fall, weil sie ja eben damit einverstanden war, nur halt eben geld dafür wollte. wenn von anfang an nie die absicht hatte zu zahlen, dann kann man ihm - in ländern wo das möglich ist - zusätzlich zur "zechprellerei" unter umständen vielleicht sogar den vorsatz nachweisen, was den strafrahmen erhöhen könnte, aber es wird daraus dann kein anderes verbrechen. mag sein, dass das in italien so ist, aber das ist mir wurscht, seltsam ist jene rechtsauffassung trotzdem.

der bulgarische fall läuft hingegen auf etwas anderes hinaus. dort wurde offenbar keine physische gewalt angewendet, sondern - so weit ich das verstanden habe - eine notlage ausgenutzt. das ist natürlich auch in österreich strafbar und das zu recht
 
Laut Lycsia hat die nichtbezahlte Prostituierte nicht freiwillig gehandelt, weil sie es im nachhinein - mit dem Wissen des entgangenen Honorars - nicht getan hat. Aber meiner Meinung nach hat sie zum Zeitpunkt des Liebesdienstes freiwillig gehandelt und darauf kommt es an.

So ist es. Wie schon gesagt, die vergewaltigungstypischen psychischen Probleme wird sie nicht haben. Nur dem Geld wird sie nachweinen.
 
So ist es. Wie schon gesagt, die vergewaltigungstypischen psychischen Probleme wird sie nicht haben. Nur dem Geld wird sie nachweinen.
Kommt zwar auf die Rechtslage im jeweiligen Land an, aber wenn ich mich auf ein "Geschäft" einlasse, dass illegal/halblegal ist, dann gehen beide Seiten ein Risiko ein. Im Nachhinein eine Vergewaltigung draus zu machen ist ein Bärendienst echten Vergewaltigungsopfern gegenüber, allein deswegen hätte man die Klage ganz abschmettern sollen.

Andererseits habe ich von einem Fall gehört, bei dem ein Mädl (Klassenkameradin meiner Studienkollegin) aus einem katholischen Gymnasium in Rom von nem Carabinieri selbst vergewaltigt wurde, da sie ja so ein sexy Schulmädchenoutfit hatte—da ist dann auch nicht gross was passiert. Also wie von vielen erwähnt, verdammt schwieriges Thema zum Urteilen bzw. Recht finden, da einfach sehr komplex.

Man kann sich halt nur gute Aufklärung und Selbstbewusstseinsbildung bei jungen Frauen wünschen, mit einem Schuss Selbstverteidigungstraining, um möglichst gut vorzubeugen.
 
ganz abschmettern muss man die klage ja nicht, es vergewaltigung zu nennen ist halt a bissal fragwürdig
 
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