Vorratsdatenspeicherung - Setzt ein Zeichen!

richtig ! ansonsten hätte es strafzahlungen gegeben - da eu-richtlinie.
du schreibst das so, als ob die polizei jederzeit darauf zugreifen kann bzw. darf. das ist schlichtweg falsch. du solltest schon auch die dafür erforderlichen voraussetzungen anführen !
hier würde mich deine quelle sehr interessieren !!! mir ist bekannt, dass sich zumindest die telekom - bei anderen wirds vermutlich nit anders sein - quasi jeden tastendruck fürstlich bezahlen läßt. wer bezahlt das dann ohne richterlichen auftrag oder ohne staatsanwaltschaftliche anordnung ? der beamte selber ? oder wechseln hier unter der hand ein paar scheine den besitzer ? sorry, nicht glaubhaft für mich ! :roll:


Wenn man das schreibt, sollte man auch dazu schreiben, wer von Österreich in der EU dieser Richtlinie zugestimmt hat - merkwürdigerweise tut man so, als ob das niemand gewesen wäre. Es gab aber die Unterschriften der Österreicher!

Voraussetzungen für einen Zugriff auf die Daten? ... Jedenfalls kein Richter, sondern nur die Polizei im eigenen Bereich. Und wenn es Probleme gibt, "macht man halt eine Gefahr in Verzug" ... nachher hat man sich eben geirrt.

Die Telephongesellschaften sind verpflichtet Zugang zu den Daten zu ermöglichen. Die Bezahlung (direkt oder indirekt) ist ja aus Steuergeldern kein Problem. Da muß nichts "unter der Hand" laufen, geht alles nach Gesetz.

Noch etwas: Es geht nicht um Auswertungen von Telephondaten für Verbrechen! Die kann man auch per "quick-freeze"-Methode anlegen, das heißt, daß alle Daten derer, die in Verdacht geraten sind, gespeichert werden. Das ist übrigens schon lange möglich (incl. Abhören der Inhalte) - eben bei Verdacht und mit richterlichem Beschluß.
Die Vorratsdatenspeicherung speichert aber ohne Verdacht, also so wie es das NS-Regime mit Karteikarten gemacht hat, um dann Druckmittel en masse zur Verfügung zu haben. Es geht nicht mehr um den kuschenden Bürger, es geht um den willfährigen Bürger, der freiwillig bei allem "hilft".



Aber wer es nicht glaubt, was man da alles erfährt:

So funktioniert es (ein Journalist zeigt es an seinen Daten, die er von der Telekom übrigens nicht freiwillig, sondern erst nach mühsamen sechsmonatigen gerichtlichen Klagsverfahren erhalten hat) : http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten

3 Jahre hat es gedauert, bis man eine Verbrechensserie eindämmen ( ! - nicht beenden) konnte - Über den "raschen Erfolg" der millionenfachen Datenauswertzung hier: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/berlin-handydaten-funkzellen

So kommen Unverdächtige (z.B. friedliche Demonstranten, z.B. Bewohner von Häusern, an denen ein Demonstrationszug vorbeiging, z.B. andere Leute, die gerade in der Nähe waren,...) in die Fänge der Polizei und werden automatisch Verdächtige, weil sie als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gelten (.....klar, bleibt dies auch in allen relevanten Dateien und wird möglicherweise zu Problemen führen, wenn man sich um eine Arbeitsstelle oder einen öffentlichen Auftrag bewirbt oder einen Reisepaß braucht) : http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-11/handy-ueberwachung-nrw

Noch ein Beispiel für den Alltag, in dem wir leben: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-06/polizei-dresden-vorratsdaten

In der Zeit gibt es übrigens noch viele Berichte, die mit dem Thema zusammenhängen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... Zum Thema:
Ich geb' dem heiligscheinigen Berner ja recht und tät gern unterschreiben.
Aber dazu musst schon wieder zu viele persönliche Daten bekannt geben. :shock:

Es wirkt schon bei Dir. Genau den Effekt wollen einige politisch auch erzielen.
Aus der NS-Zeit hast Du gar nichts gelernt. So wirst Du zum Mitläufer.
Betreffen wird dich die Sache auch ohne, daß Du Dich dagegen wehrst, und ausreichend Daten haben sie schon längst von Dir.
 
Die Telephongesellschaften sind verpflichtet Zugang zu den Daten zu ermöglichen. Die Bezahlung (direkt oder indirekt) ist ja aus Steuergeldern kein Problem. Da muß nichts "unter der Hand" laufen, geht alles nach Gesetz.

In dem von mir genannten Film wird den Telekommunikationsunternehmen unterstellt, sie würden schon längst mit den Behörden unter einer Decke stecken. Natürlich ist es nur ein Film, aber das beschriebene Szenario ist nicht unmöglich. Und da sich die technischen Möglichkeiten rasant weiter entwickeln, steht der Umsetzung des "Großen Bruders" bald nichts mehr im Wege.

Aus der Erfahrung wissen wir, dass Unbefugte an die Daten kommen können. Und die können damit das Leben, die Existenz von ihnen missliebigen Personen vernichten. Es genügt, wenn derjenige keinen Job mehr kriegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich zitiere Benjamin Franklin halt noch einmal. Natürlich ist´s nicht jedem gegeben, das zu verstehen. aber man sollte die Hoffnung niemals aufgeben. :mrgreen:

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.​
 
Ich zitiere Benjamin Franklin halt noch einmal. Natürlich ist´s nicht jedem gegeben, das zu verstehen. aber man sollte die Hoffnung niemals aufgeben. :mrgreen:

weißt ! du kannst bis zum st. nimmerleinstag zitate (angeblich) großer leute zitieren, geht's ma eigentlich nicht mal an der hutschnur vorbei ........ :haha::winke:
weil witzig is ja, das meine ganz vorne gestellte frage trotz angst und entsetzen über die bitterböse vds noch immer keiner beantwortet hat, also nochmal:

also frage: was schadet mir - den kleinen österreicher - jetzt diese vds, wenn ich mir wie bisher auch in zukunft nichts zu schulden kommen lasse ?

und komm ma bitte nit wieder mit klapprigen beispielen ala böser polizist hält sich nicht an datenvorschriften oder böse anonymus hackt sich in jede datei oder oder ! weil wenn das nämlich der fall ist, dann mußt deine daten aber schleunigst aus jeder datei (krankenkassa, sozialversicherung usw.usw.), wo du schon seit geburt drinnen bist, entfernen lassen ! schönen abend .... :winke:
 
In dem Moment wo du wirklich unruhig wirst ist es viel zu spät.

NÖ, dann schnarcht sturmfrau ! ......... :haha:

spass beiseite: sollte diese unruhe wegen zugriff auf den topf da sein, na dann hab ich ja auch was ausgefressen, und was nicht zu kleines oder ? sind die zugriffmöglichkeiten nicht an gesetzesbrüche gebunden ?
 
Also erstmal ein :bussal: an Bulsara,

Dieses Thema liegt auch mir sehr am Herzen.

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spass beiseite: sollte diese unruhe wegen zugriff auf den topf da sein, na dann hab ich ja auch was ausgefressen, und was nicht zu kleines oder ? sind die zugriffmöglichkeiten nicht an gesetzesbrüche gebunden ?

Nein, sind sie nicht. Und was du darfst oder nicht darfst bestimmt nicht das Volk sondern die MAFIA, auf deren Betreiben (Lobbismus) hin diese Gesetze gemacht werden. Die Bestimmungen sehen heute in den Entwürfen bereits vor, dass die MAFIA bestimmt, was du darfst und dass der Provider der MAFIA die Daten liefern muss. Die Jurisdiktion wird dabei übergangen, daher wird ein Rechtsbruch zunächst gar nicht objektiv festgestellt sondern von vorn herein angenommen.

Frag bei Orban nach, was er von Meinungsfreiheit hält und ob er meint, Datenzugriff sei erst bei nachgewiesenen schweren Rechtsverstößen zulässig.

Was du darfst oder nicht darfst bestimmen Politiker. Lautere, volksverbundene Menschen, die ausschließlich das Wohl des Volkes und die Grundfesten des Pluralismus und der Demokratie im Sinn haben. Deren Motiv Altruismus ist und die in ihrer grenzenlosen Weitsicht stets das Beste für ihre Wähler wollen. Und bei Wahlen kannst du entscheiden, weche dieser ehrenwerten Personen dich verteten soll und in deinem Namen Gesetze machen soll...

Und jetzt aufwachen und nachdenken wer wirklich sagt, was zu tun und zu lassen ist.

ACTA ist eine Gelddruckmaschine für die MAFIA und ein Zensurmittel für eine regierende Kaste, nichts anderes. VDS ist ein Teil von ACTA.
 
Wie war das noch mit EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem)-und den STAPO-Daten? Jeder Angezeigte- egal ob schuldig oder nicht – kommt in die EKIS-Datei; also auch Personen, die unschuldig sind und gegen die gar kein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Oder Personen, die freigesprochen wurden. Auch die Angehörigkeit zu einer politischen Partei, einem Verein, einer NGO, Teilnahmen an Demonstrationen und daraus resultierende Vermutungen werden registriert. Und der Hammer ist, dass sich beispielsweise Privatdetektive (ehemalige Polizisten, die ihre vormaligen Kollegen bestechen) Zugang zu dieser Information verschaffen konnten.
 
Vorratsdatenspeicherung scheint entbehrlich

Seit die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, brodelt die Diskussion um Sinn und Unsinn dieser Maßnahme. Das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht legte nun eine Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung vor.

Das Gutachten zeigt, dass auch nach Wegfall der Datenspeicherung die Aufklärungsquote von Delikten wie Raub oder Mord nicht gelitten hat. Terroranschläge wurden aufgrund der Auswertung gespeicherter Daten ebenfalls nicht verhindert. Im Gegenzug untermauert die Studie jedoch auch die Klagen von Polizei und Justiz, dass mangels gespeicherter Informationen zahlreiche Internetkriminelle nicht dingfest gemacht werden konnten.

Gutachten belegen immer wieder, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen Nutzen in der Verbrechensbekämpfung bringt. Der einzige Nutzen ist, die Bürger besser unter Kontrolle zu haben.
 
dachte passt hier am besten rein[video=youtube_share;HLvOXBOJkvI]http://youtu.be/HLvOXBOJkvI[/video]
 
wer nichts zu verbergen hat für den ist es, auf den ersten blick, scheinbar egal.
ABER: in dieser schnellebigen gläsernen zeit weißt du nicht was morgen kommt
und ein harmloses outing hier kann dich ruinieren auch wenn du mit politik nichts am hut hast.
du bist erpressbar und alles neben dem verlogenen mainstream wird immer schon
von den machern zu ihrem eigenen vorteil manipuliert. für user hier spielt es keine rolle
weil jeder weiß was einmal irgendwo im netz ist bleibt. für alle ewigkeit. amen.
 
Nach Meinung des Salzburger Verfassungsjuristen Univ. Prof. Walter Berka widerspricht die Umsetzung der EU - Datenschutzrichtlinie durch die österreichische Gesetzgebung der Verfassung.
 
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