(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Btw: Ignorierst du eigentlich meine PN oder "zufällig" nicht gelesen?...
 
Sprich aus, was du meinst. Du darfst. Ihr seid die neuen Juden eben. Erbärmliche Opfer von Meinungskonformisten und Korrektheitsfetischisten. Armer, armer HC!

Also: Blaue in Not, wird sollten zu einer Spendenaktion aufrufen.

Danke, aber eigentlich habe ich mit "die gewisse Partei" nur zitiert....mich interessiert bei diesem Thema eine Partei-Diskussion eher weniger!
 
M


Das nennt sich dann aber nicht Generalprävention, sondern Spezialprävention. Hättest du lesen können, wenn du dem Link oben gefolgt wärst.

...und dort steht jetzt Deiner Meinung nach die unumstössliche Wahrheit?...schon der Begriff "gesellschaftsgefährdende Zunahme" wird wahrscheinlich wie so vieles von jedem anders bewertet werden...
 
Von x-einschlägigen Vorstrafen sprichst aber nur du!

ok mach mas genauer:

stgb § 39

(1) Ist der Täter schon zweimal wegen Taten, die auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und hat er diese Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft oder der mit dem Vollzug einer vorbeugenden Maßnahme verbundenen Freiheitsentziehung, verbüßt, so kann, wenn er nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres neuerlich aus der gleichen schädlichen Neigung eine strafbare Handlung begeht, das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden. Doch darf die zeitliche Freiheitsstrafe die Dauer von zwanzig Jahren nicht überschreiten.

(2) Eine frühere Strafe bleibt außer Betracht, wenn seit ihrer Verbüßung bis zur folgenden Tat mehr als fünf Jahre vergangen sind. In diese Frist werden Zeiten, in denen der Verurteilte auf behördliche Anordnung angehalten worden ist, nicht eingerechnet. Ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt die Frist erst mit Rechtskraft des Urteils.


§ 33 2. stgb

(1) Ein Erschwerungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter

schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden ist;
 
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ok mach mas genauer:

stgb § 39

(1) Ist der Täter schon zweimal wegen Taten, die auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und hat er diese Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft oder der mit dem Vollzug einer vorbeugenden Maßnahme verbundenen Freiheitsentziehung, verbüßt, so kann, wenn er nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres neuerlich aus der gleichen schädlichen Neigung eine strafbare Handlung begeht, das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden. Doch darf die zeitliche Freiheitsstrafe die Dauer von zwanzig Jahren nicht überschreiten.

(2) Eine frühere Strafe bleibt außer Betracht, wenn seit ihrer Verbüßung bis zur folgenden Tat mehr als fünf Jahre vergangen sind. In diese Frist werden Zeiten, in denen der Verurteilte auf behördliche Anordnung angehalten worden ist, nicht eingerechnet. Ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt die Frist erst mit Rechtskraft des Urteils.


§ 33 2. stgb

(1) Ein Erschwerungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter

schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden ist;

Ich bezog mich auf

wenn jemand mit x-Vorstrafen noch immer auf Bewährung "heimgeht" stimmt in dem System was nicht...

Niemand geht mit x-Vorstrafen noch immer auf Bewährung heim. Oder gibt es dafür konkrete Beweise? Dann her damit, denn "Hörensagen" war schon immer ein schlechter Berater.

Da antwortest du wie immer mit etwas rechtlich völlig anderem.

x- einschläge vortrafen sind normalerweise? ein verschärfungsgrund.

Sie sind kein Milderungsgrund!!!! Aber nicht normalerweise, sondern immer!

Und jetzt zitierst du mir den Gesetzestext? Ich hoffe nicht, dass du mit deiner Juristerei dein täglich Brot verdienst. Denn dann sieht es schlecht aus für dich!
 
he Leute zum einen Kennen wir nur Berichte aus dem Netz oder Fernsehen ...zum anderen sind die INFOS nie genau- also ich denke Lasst die Entscheidungen dem Gericht über > die drehen und wenden es sowieso wie die Politiker ... also was aufregen, Lasst uns das Leben Genießen .. bei Wein und Sex....
 
Alleine, dass er eine Waffe mit Schalldämpfer benutzt hat, müsste ihm mehrere Jahre einbringen, denn Schalldämpfer sind einzig und allein dazu da, um Menschen zu töten. Klar, dass die Zeitungen die Dinge auch verzerrt darstellen, aber wenn die Sache auch nur im Kern stimmt, dann ist es Mordversuch (als Vorsatz kann man den Schalldämpfer sehen) und der Kerl gehört für lange Zeit hinter Gitter. Da gebe ich Dir bei Deiner Empörung recht. Ich verfolge die Berichterstattung über die Gerichte seit langer Zeit und weiß bei 98% der Urteile im Vorhinein, wie die Kammer urteilen wird. Bei außergewöhnlichen Urteilen (meist im Sinne des Angeklagten) kann ja das Gericht das Urteil wieder bis zu 2 x aufheben und schlussendlich bekommt das Gericht seine Entscheidung. Da ich ein wenig hinter die Kulissen schauen konnte, wundert mich so etwas gar nicht. Leider.
 
Alleine, dass er eine Waffe mit Schalldämpfer benutzt hat, müsste ihm mehrere Jahre einbringen, denn Schalldämpfer sind einzig und allein dazu da, um Menschen zu töten. Klar, dass die Zeitungen die Dinge auch verzerrt darstellen, aber wenn die Sache auch nur im Kern stimmt, dann ist es Mordversuch (als Vorsatz kann man den Schalldämpfer sehen) und der Kerl gehört für lange Zeit hinter Gitter. Da gebe ich Dir bei Deiner Empörung recht. Ich verfolge die Berichterstattung über die Gerichte seit langer Zeit und weiß bei 98% der Urteile im Vorhinein, wie die Kammer urteilen wird. Bei außergewöhnlichen Urteilen (meist im Sinne des Angeklagten) kann ja das Gericht das Urteil wieder bis zu 2 x aufheben und schlussendlich bekommt das Gericht seine Entscheidung. Da ich ein wenig hinter die Kulissen schauen konnte, wundert mich so etwas gar nicht. Leider.

aha, und ich dachte a schalldämpfer dient dazu den schall zu dämpfen. jetzt ist es eine mordwaffe?????
aha, und ein schalldämpfer ist ein vorsatz....so so....
außergewöhnliche urteile 2x aufheben?????? ned in österreich. ned im strafprozess.

fragt sich nur hinter welche kulissen du geblickt hast? theatervorstellung?
 
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Alleine, dass er eine Waffe mit Schalldämpfer benutzt hat, müsste ihm mehrere Jahre einbringen, denn Schalldämpfer sind einzig und allein dazu da, um Menschen zu töten. Klar, dass die Zeitungen die Dinge auch verzerrt darstellen, aber wenn die Sache auch nur im Kern stimmt, dann ist es Mordversuch (als Vorsatz kann man den Schalldämpfer sehen) und der Kerl gehört für lange Zeit hinter Gitter. Da gebe ich Dir bei Deiner Empörung recht. Ich verfolge die Berichterstattung über die Gerichte seit langer Zeit und weiß bei 98% der Urteile im Vorhinein, wie die Kammer urteilen wird. Bei außergewöhnlichen Urteilen (meist im Sinne des Angeklagten) kann ja das Gericht das Urteil wieder bis zu 2 x aufheben und schlussendlich bekommt das Gericht seine Entscheidung. Da ich ein wenig hinter die Kulissen schauen konnte, wundert mich so etwas gar nicht. Leider.


Oh ein Eingeweihter!

Schalldämpfer töten? Nur mit Schalldämpfer ist Mord Vorsatz? Zur Info Mord ist immer Vorsatz!!!!!!

Welche Kammern entscheiden was?

Urteil aufheben???? Meinetwegen, aber du weisst schon das die nächste Instanz im Fall des Falles ein Urteil in Rechtskraft erwachsen läßt?

Oder schreibst nur das was du glaubst zu wissen?

Denn wast eh, wie das mit dem Glauben so ist!
 
aha, und ich dachte a schalldämpfer dient dazu den schall zu dämpfen. jetzt ist es eine mordwaffe?????
aha, und ein schalldämpfer ist ein vorsatz....so so....
außergewöhnliche urteile 2x aufheben?????? ned in österreich. ned im strafprozess.

fragt sich nur hinter welche kulissen du geblickt hast? theatervorstellung?

Dem Gifti amoi recht geben! :mrgreen:
 
Richtig ist, dass jemand trotz allem zur Verantwortung gezogen wurde!
Ob das die Familie von dem Typen auch so gesehn hat, nachdem die Tante nach 3 Jahren wieder ausm Knast marschiert ist? :hmm:
Naja, wie auch immer ... die Sache ist lang erledigt, also was solls.
 
Ob das die Familie von dem Typen auch so gesehn hat, nachdem die Tante nach 3 Jahren wieder ausm Knast marschiert ist? :hmm:
Naja, wie auch immer ... die Sache ist lang erledigt, also was solls.

Du meinst die Familie des Täters fand es in Ordnung, dass er ein 7-jährigem Mädchen stundenlang festhält und dann erdrosselt, vor Angst dafür ins Gefängnis zu kommen?
 
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