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Gast
(Gelöschter Account)
Btw: Ignorierst du eigentlich meine PN oder "zufällig" nicht gelesen?...
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Sprich aus, was du meinst. Du darfst. Ihr seid die neuen Juden eben. Erbärmliche Opfer von Meinungskonformisten und Korrektheitsfetischisten. Armer, armer HC!
Also: Blaue in Not, wird sollten zu einer Spendenaktion aufrufen.
Btw: Ignorierst du eigentlich meine PN oder "zufällig" nicht gelesen?...
M
Das nennt sich dann aber nicht Generalprävention, sondern Spezialprävention. Hättest du lesen können, wenn du dem Link oben gefolgt wärst.
x- einschläge vortrafen sind normalerweise ein verschärfungsgrund.
Von x-einschlägigen Vorstrafen sprichst aber nur du!
ok mach mas genauer:
stgb § 39
(1) Ist der Täter schon zweimal wegen Taten, die auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und hat er diese Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft oder der mit dem Vollzug einer vorbeugenden Maßnahme verbundenen Freiheitsentziehung, verbüßt, so kann, wenn er nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres neuerlich aus der gleichen schädlichen Neigung eine strafbare Handlung begeht, das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden. Doch darf die zeitliche Freiheitsstrafe die Dauer von zwanzig Jahren nicht überschreiten.
(2) Eine frühere Strafe bleibt außer Betracht, wenn seit ihrer Verbüßung bis zur folgenden Tat mehr als fünf Jahre vergangen sind. In diese Frist werden Zeiten, in denen der Verurteilte auf behördliche Anordnung angehalten worden ist, nicht eingerechnet. Ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt die Frist erst mit Rechtskraft des Urteils.
§ 33 2. stgb
(1) Ein Erschwerungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden ist;
wenn jemand mit x-Vorstrafen noch immer auf Bewährung "heimgeht" stimmt in dem System was nicht...
x- einschläge vortrafen sind normalerweise? ein verschärfungsgrund.
Sie sind kein Milderungsgrund!!!! Aber nicht normalerweise, sondern immer!
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Zu kompliziert geschrieben für dich?
Dann einfach du Jurist: Einschlägige Vorstrafen sind nie ein Milderungsgrund.
hab i nie behauptet, lustiger :-D
Alleine, dass er eine Waffe mit Schalldämpfer benutzt hat, müsste ihm mehrere Jahre einbringen, denn Schalldämpfer sind einzig und allein dazu da, um Menschen zu töten. Klar, dass die Zeitungen die Dinge auch verzerrt darstellen, aber wenn die Sache auch nur im Kern stimmt, dann ist es Mordversuch (als Vorsatz kann man den Schalldämpfer sehen) und der Kerl gehört für lange Zeit hinter Gitter. Da gebe ich Dir bei Deiner Empörung recht. Ich verfolge die Berichterstattung über die Gerichte seit langer Zeit und weiß bei 98% der Urteile im Vorhinein, wie die Kammer urteilen wird. Bei außergewöhnlichen Urteilen (meist im Sinne des Angeklagten) kann ja das Gericht das Urteil wieder bis zu 2 x aufheben und schlussendlich bekommt das Gericht seine Entscheidung. Da ich ein wenig hinter die Kulissen schauen konnte, wundert mich so etwas gar nicht. Leider.
Alleine, dass er eine Waffe mit Schalldämpfer benutzt hat, müsste ihm mehrere Jahre einbringen, denn Schalldämpfer sind einzig und allein dazu da, um Menschen zu töten. Klar, dass die Zeitungen die Dinge auch verzerrt darstellen, aber wenn die Sache auch nur im Kern stimmt, dann ist es Mordversuch (als Vorsatz kann man den Schalldämpfer sehen) und der Kerl gehört für lange Zeit hinter Gitter. Da gebe ich Dir bei Deiner Empörung recht. Ich verfolge die Berichterstattung über die Gerichte seit langer Zeit und weiß bei 98% der Urteile im Vorhinein, wie die Kammer urteilen wird. Bei außergewöhnlichen Urteilen (meist im Sinne des Angeklagten) kann ja das Gericht das Urteil wieder bis zu 2 x aufheben und schlussendlich bekommt das Gericht seine Entscheidung. Da ich ein wenig hinter die Kulissen schauen konnte, wundert mich so etwas gar nicht. Leider.
aha, und ich dachte a schalldämpfer dient dazu den schall zu dämpfen. jetzt ist es eine mordwaffe?????
aha, und ein schalldämpfer ist ein vorsatz....so so....
außergewöhnliche urteile 2x aufheben?????? ned in österreich. ned im strafprozess.
fragt sich nur hinter welche kulissen du geblickt hast? theatervorstellung?
Ob das die Familie von dem Typen auch so gesehn hat, nachdem die Tante nach 3 Jahren wieder ausm Knast marschiert ist?Richtig ist, dass jemand trotz allem zur Verantwortung gezogen wurde!
Ob das die Familie von dem Typen auch so gesehn hat, nachdem die Tante nach 3 Jahren wieder ausm Knast marschiert ist?
Naja, wie auch immer ... die Sache ist lang erledigt, also was solls.
Den Mördern wird eh auch der Führerschein entzogen]Ach, ist das so?
Es wird ein Enziehungsverfahren eingeleitet.