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Gast
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Ok.
Ich mag nicht mehr spielen.
Baba.
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Ok.
Ich mag nicht mehr spielen.
Baba.
Ok, nochmals:
Ist es eigentlich nicht komplett scheißegal WOFÜR die Entschädigung ist??? Das Wichtigste hier ist eben, dass es um DASSELBE geht!
Es ist EIN Fall, DREI Prozesse, DERSELBE Sachverhalt.
-> DREI verschiedene Entscheidungen.
Das weiß ich nicht.und was ist bei der berufung, wenns eine gemacht haben raugekommen?
Verzeih, aber was in Deutschland und vor allem vor 57 Jahren ein paar besoffene Menschen gemacht haben, interessiert mich persönlich überhaupt nicht!
Wow. Ich bin derjenige, der es nicht versteht. Alles klar.Ok, du willst es nicht verstehen!
Das sollte Dich aber interessieren
Wow. Ich bin derjenige, der es nicht versteht. Alles klar.
Na, die Liebe zueinander geht über den Tod hinaus.wie pervers ist das?
Na, die Liebe zueinander geht über den Tod hinaus.
Dieser Satz ergibt zumindest Sinn. Musst ja nicht alles glauben, was die Leute so im Internet schreiben.Du bist derjenige der irgendeine Geschichte, die keiner von uns überprüfen kann, zum Besten gibst.
Natürlich Fehlurteil...Tötungsdelikte sollten immer mit lebenslang bestraft werden..egal ob Mord Totschlag oder auch verursachter Autounfall mit 1,5 PromilleDas beantwortet aber meine Frage nicht; ich wiederhole sie dir aber gerne:
Grml...als gebürtiger Ungar tut man sich mit den Konjugationen manchmal schwer es heisst vergaßWar des jetzn a freudscher Versprecher?
Du bist also rigoros streng.Tötungsdelikte sollten immer mit lebenslang bestraft werden
Natürlich Fehlurteil...Tötungsdelikte sollten immer mit lebenslang bestraft werden..egal ob Mord Totschlag oder auch verursachter Autounfall mit 1,5 Promille
Du bist also rigoros streng.
Das 31er Urteil kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen.
Aber jedes Tötungsdelikt mit lebenslänglich zu bestrafen wären mir zu streng. Aber ja, jeder hat so seine eigene Gedanken.
Ich persönlich würde mir ein Versuch wünschen, wo die Opfer ein Mitspracherecht beim Urteil bekämen. (Ich wiederhole:Mitspracherecht, also nicht das alleinige Recht!!).
Soweit ich das weiß, gibt es das in Österreich bei gar keiner Sache, oder was sagt der EF-Jurist dazu?
Was ändert dies an der Tötung...wer anderem ein Leben nimmt und damit demjenigen die Möglichkeit ein erfülltes Dasein zu haben..hat im Gegensatz dazu, sein eigenes verwirktDer Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir geläufig?