(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ok, nochmals:
Ist es eigentlich nicht komplett scheißegal WOFÜR die Entschädigung ist??? Das Wichtigste hier ist eben, dass es um DASSELBE geht!

Es ist EIN Fall, DREI Prozesse, DERSELBE Sachverhalt.
-> DREI verschiedene Entscheidungen.
 
Ok, nochmals:
Ist es eigentlich nicht komplett scheißegal WOFÜR die Entschädigung ist??? Das Wichtigste hier ist eben, dass es um DASSELBE geht!

Es ist EIN Fall, DREI Prozesse, DERSELBE Sachverhalt.
-> DREI verschiedene Entscheidungen.

und was ist bei der berufung, wenns eine gemacht haben raugekommen????????????????
 
Verzeih, aber was in Deutschland und vor allem vor 57 Jahren ein paar besoffene Menschen gemacht haben, interessiert mich persönlich überhaupt nicht!

Das sollte Dich aber interessieren. Schließlich vertraten "ein paar besoffene Menschen" den Staat in Rechtsangelegenheiten.

In dieser Position darf man sich keinen eklatanten Schnitzer (auch privat) leisten. Oder man ist fehl am Platz.

Wenn Du jedoch glaubst, dass es heutzutage nur nach Vorschriften zugeht, befindest Du Dich leider auf dem Holzweg. Österreich ist weit über seine Grenzen hinaus bekannt für seine Freunderlwirtschaft.
 
und ich hör mir auch manchmal das horst wessel lied auf youtube an :-D oder die internationale :p
übrigens des fahnenlied der hj ist viel ärger. in dem "kinderlied" heisst es "unsere fahne ist mehr als der tod". wie pervers ist das?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du bist derjenige der irgendeine Geschichte, die keiner von uns überprüfen kann, zum Besten gibst.
Dieser Satz ergibt zumindest Sinn. Musst ja nicht alles glauben, was die Leute so im Internet schreiben.

Sinnlos war eben die Frage zu fragen, wofür die Entschädigung war. Denn, wofür die war - um es nochmals zu sagen - ist komplett irrelevant, weil es - immer noch - ein Fall, mit drei Prozessen und drei unterschiedlichen Urteile war...
 
Das beantwortet aber meine Frage nicht; ich wiederhole sie dir aber gerne:
Natürlich Fehlurteil...Tötungsdelikte sollten immer mit lebenslang bestraft werden..egal ob Mord Totschlag oder auch verursachter Autounfall mit 1,5 Promille
 
Tötungsdelikte sollten immer mit lebenslang bestraft werden
Du bist also rigoros streng.
Das 31er Urteil kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen.
Aber jedes Tötungsdelikt mit lebenslänglich zu bestrafen wären mir zu streng. Aber ja, jeder hat so seine eigene Gedanken.

Ich persönlich würde mir ein Versuch wünschen, wo die Opfer ein Mitspracherecht beim Urteil bekämen. (Ich wiederhole:Mitspracherecht, also nicht das alleinige Recht!!).
Soweit ich das weiß, gibt es das in Österreich bei gar keiner Sache, oder was sagt der EF-Jurist dazu?
 
Du bist also rigoros streng.
Das 31er Urteil kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen.
Aber jedes Tötungsdelikt mit lebenslänglich zu bestrafen wären mir zu streng. Aber ja, jeder hat so seine eigene Gedanken.

Ich persönlich würde mir ein Versuch wünschen, wo die Opfer ein Mitspracherecht beim Urteil bekämen. (Ich wiederhole:Mitspracherecht, also nicht das alleinige Recht!!).
Soweit ich das weiß, gibt es das in Österreich bei gar keiner Sache, oder was sagt der EF-Jurist dazu?

Vielleicht auch gleich ein Mitwirkungsrecht beim Vollzug der Strafe wie zb in Afghanistan? :kopfklatsch:
 
Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir geläufig?
Was ändert dies an der Tötung...wer anderem ein Leben nimmt und damit demjenigen die Möglichkeit ein erfülltes Dasein zu haben..hat im Gegensatz dazu, sein eigenes verwirkt
Ich handhabe dies nach dem Slogan "Aug" um "Aug"..da wir keine Barbaren sind gibts hierbei diskussionwürdige Alternativen..
Der Gedanke, Angehörigen oder bei schwerer Körperverletzung Opfern selbst ein Mitspracherecht bei Urteilfindungs zu gewähren ist leider Fiktion..aber wünschenswert
 
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