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schön und gut. nur schauts dann mit der tilgung etwas blöd aus.
Sollte der verurteilte Straftäter doppelt in den Genuß von "Vergünstigungen" kommen?
Einmal bei der Verhängung von einem bedingten Teil der Strafe und 2. bei der früheren Tilgung?
Jeder weiß, was es bedeutet straffällig zu werden. Jedem seine Entscheidung, ihn aber deswegen auch noch zu belohnen?
und richter sind auch oft nur primitive menschen, sehr primitive menschen sogar - schauts euch mal paar prozesse am landesgericht für strafsachen an :-D
Was hat des Eine mit dem Anderen zu tun?