(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Es mag Dir zwar nicht zur Ehre gereichen, aber damit bist Du auf einem Niveau mit dem unsäglichen Sensationsjournalismus, welcher Fakten bestenfalls kurz als Aufhänger nutzt, um sich dann einer nicht enden wollenden Spekuliererei und Kaffeesudleserei hinzugeben. Bei Journalisten mag es noch verständlich sein - mit Wahrheit und Fakten kann man sich nicht profilieren, das geht wesentlich besser, wenn man im Nebel unbelegbarer Spekulationen klugscheißt.

Das Motiv für den "Mann von der Straße" erschließt sich mir aber nicht ganz. Im Grunde ist ja nichts anderes geschehen, als dass ein (zugegeben prominenter) Mann für seine durch Geständnis bewiesenen Verfehlungen von einem Gericht verurteilt wurde. Also ein ganz normaler Vorgang, wie es ihn tagtäglich zu tausenden Malen gibt.

Wieso das bei Menschen, welche davon gar nicht betroffen sind, solche Häme und Schadenfreude auslöst, verstehe ich nicht ganz. Aber ich muss nicht alles verstehen.

Siehe Grasser – nur zugeben was man die 1000% Nachgewiesen hat.
Und der grinst auch in 10 Jahren noch auf jeder Promiparty frech in die Kameras
 
Siehe Grasser – nur zugeben was man die 1000% Nachgewiesen hat.

zumindestens erfindet er nichts irgendwelche gschichtln von feindlichen spionen. eigentlich sollte man beim strasser mal ein psychologisches gutachten machen. bei einem gewaltverbrechen hätte man ihn in eine anstalt gesteckt.....
 
und die selbstanzeige? 3 mio. zu spät und schlecht. und dann stellt sich raus es sind doch 27 mio....
Wenn man solche Vergleiche hoch rechnet, dann bist du bald einmal bei "lebenslänglich". Und dann stelle ich mit die Frage der Verhältnismäßigkeit, besonders wenn ich zum Verleich Delikte gegen Leib und Leben heranziehe.
und für einen hendldieb der zwei mal zuschlägt drohen schon 6 monate bis 5 jahre....
Der Hendeldieb ist halt so eine beliebte Phrase. Kannst du Beispiele benennen, wo einer wegen Hühnerdiebstahls jahrelang im Kerker schmachtet?
 
Wenn man solche Vergleiche hoch rechnet, dann bist du bald einmal bei "lebenslänglich". Und dann stelle ich mit die Frage der Verhältnismäßigkeit, besonders wenn ich zum Verleich Delikte gegen Leib und Leben heranziehe.

Der Hendeldieb ist halt so eine beliebte Phrase. Kannst du Beispiele benennen, wo einer wegen Hühnerdiebstahls jahrelang im Kerker schmachtet?

na ja aber 27 mio??????
andere leute kriegen schon ein problem wenns 100 euro hinterziehen....

hühnerdieb nicht. aber einbrecher - erstes mal - 3,5 jahre ausgefasst......
 
da sie de facto der spö gehört, ist sie wohl das erbe der arbeiterzeitung

Bevor ich so einen Schwachfug poste, informiere ich mich doch. Gugl + Wiki machens möglich. :mrgreen:

Heute ist eine Gratis-Tageszeitung, die unter anderem in Wiener U-Bahn-Stationen, Bäckereien, Spitälern und an öffentlichen Plätzen zur freien Entnahme aufliegt. Sie ist die indirekte Nachfolgerin des im März 2004 eingestellten „U-Express“

http://diepresse.com/home/kultur/medien/755580/Heute-legt-Eigentumerverhaeltnisse-offen
 
27 Mio... kleinigkeit
Wann macht die EU endlich
Monaco und lichtenstein dicht?
 
wo einer wegen Hühnerdiebstahls jahrelang im Kerker schmachtet?

:hahaha: :daumen: Sehr gelacht über die Vorstellung. Da ich eine ziemliche Fantasie besitze, kommt dazu noch am Jahrestag der Tat Dunkelhaft bei Wasser und Brot. ;)
 
:hahaha: :daumen: Sehr gelacht über die Vorstellung. Da ich eine ziemliche Fantasie besitze, kommt dazu noch am Jahrestag der Tat Dunkelhaft bei Wasser und Brot. ;)

bei dem frass den sie in ö. haftanstalten servieren wird auch ein herr küssel sehr sehr schlank.....
 
Wann macht die EU endlich Monaco und Lichtenstein dicht?
Ned geh auf die Kleinstaaten los, die sind für Europa essentiell.

Wie ich schon einige Seiten vorher geschrieben habe: Ob Katalonien, das Baskenland, Korsika, Schottland oder Südtirol: Lasst sie abstimmen, wo sie hin wollen, und das Ergebnis ist zu akzeptieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bankraub wird kaum unter Absatz 2 fallen und wenn der Bankräuber eine Waffe hat, ist es automatisch schwerer Raub (§ 143).
 
Irgendwie glaub ich der barfliege den Juristen eher als anderen...
 
Bankraub wird kaum unter Absatz 2 fallen und wenn der Bankräuber eine Waffe hat, ist es automatisch schwerer Raub (§ 143).

Hast du eine Ahnung, worunter "Geld nehmen" alles fällt!:mrgreen:

Als Räuber muss man nicht automatsich eine Waffe verwenden.

Grundsätzlich: Das Delikt des "Bank"-raubes gibt es nicht!

Es gibt

Raub 142 StGB
Schwerer Raub 143 StGB

Welches Delikt und daher auch welcher Strafrahmen zum Tragen kommt ist Sache des Gerichtes.
Ausgangslage in meinem Beispiel, auf Grund der qualifizierten Äußerung von "gifti" war ein "kleiner" Räuber.
Eine Bank kann man auch ohne Waffe überfallen, bei Annahme meines Beispieles kann daher KEIN schwerer Raub zum tragen kommen. Unter Berücksichtigung der angegebenen Umstände kann der Täter nur nach Absatz 2 verurteilt werden. Es hat seinen Grund warum es diesen Absatz gibt.

Als Beispiel, dass "Geld aus einer Bank mitehmen" nicht IMMER ein Raub sein muss, entgegen langläufiger Meinung: -> orf.at
 
Welches Delikt und daher auch welcher Strafrahmen zum Tragen kommt ist Sache des Gerichtes.
Das Gericht hat geltendes Recht anzuwenden!
Ich habe nicht gesagt, dass es völlig undenkbar sei, dass ein Bankraub unter Absatz 2 oder unter Diebstahl fallen kann. Ich habe nur gesagt, dass das kaum der Fall sein wird. Natürlich kann man irgendwelche Fälle suchen und finden, wo es der Fall ist, wenn man unbedingt recht behalten will.
 
Das Gericht hat geltendes Recht anzuwenden!

Welches Gericht macht das nicht? :fragezeichen:

Ausgangspunkt war die Aussage, dass ein kleiner Räuber 5 - 6 Jahre Haft bekommt!

Dass dies so einfach nicht gilt (gelten kann) darauf habe ich hingewiesen.
Zumal du Äußerung von einem "juristisch (aus-)gebildeten User" stammte.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Kein Fall gleicht dem anderen, jeder ist individuell zu beurteilen. Auch wenn der kleine "Franzi" dies nicht versteht und/oder wahrhaben will.

:mrgreen:
 
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