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villeicht gehts alle miteinander a bissal draussen spielen
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villeicht gehts alle miteinander a bissal draussen spielen
Leider heute nicht möglich!
Wen es interessiert:
es ist eher ein Signal an Zuhälter,
dann zwingt er sie zu eine abgeschwächten Zeugenaussage
Ich glaube, die beiden Richter waren noch ang'soffen vom Wochenende.
Zwei aus meiner Sicht absurde Urteile:
http://ooe.orf.at/news/stories/2636774/
Ein Zuhälter kriegt für jahrelanges Ausnehmen von fünf Prostituierten 50.000 Euro Geldstrafe, das ist nur ein winziger Bruchteil dessen, was er an den Damen verdient hat. Die von Strafurteilen erwartete präventive Wirkung ist dabei überhaupt nicht zu erkennen, es ist eher ein Signal an Zuhälter, dass sie weitermachen können wie bisher, weil selbst wenn sie erwischt werden, zahlen sie die Strafe aus der Portokassa.
Das zweite Urteil ist mindestens ebenso absurd. Da quält einer seiner "Freundin" neun Stunden lang, dann zwingt er sie zu eine abgeschwächten Zeugenaussage und geht quasi frei.
Ich glaube, die beiden Richter waren noch ang'soffen vom Wochenende.
Ich habe keine Akten gelesen. Tatsache ist aber, dass beide Täter schuldig gesprochen wurden. Nach österr. Rechtslage ist damit ihre Schuld erwiesen. Die Wirkungen der Urteile kommen aber quasi Freisprüchen gleich. Bei solchen Strafen frage ich mich, wozu das Verfahren überhaupt notwendig war.Hast du die kompletten Akten gelesen oder hast dir deine "juristische" Meinung bloß mittels div Zeitungen gebildet?
Ein Zuhälter kriegt für jahrelanges Ausnehmen von fünf Prostituierten 50.000 Euro Geldstrafe,
Verurteilt wurde der Mann zu 100.000 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt. Außerdem bekam er zwei Jahre Freiheitsstrafe, auch bedingt.
Schon irgendwie. Da ist nur ein Jahr unbedingt, den Rest kannst Du also vergessen. Und sogar da ist vorzeitige Entlassung oder Fußfessel wahrscheinlich. Für einen Zuhälter ein kleiner Ausflug.Die 2 Jahre hast aber nicht absichtlich untern Tisch fallen lassen, oder?
Ah ja stimmt, die Freiheitsstrafe ist komplett bedingt, habe das jetzt falsch gelesen. Umso mehr ist klar, warum ich diese in meinem ersten Posting komplett unerwähnt gelassen habe. Für den Verurteilten an echter Strafe übrig bleiben nur die 50.000. Ein Schlag ins Gesicht für die ausgebeuteten Frauen und eine "Einladung" an alle Zuhälter. In Österreich gilt so etwas offenbar als Kavaliersdelikt.
Wenn die Voraussetzung für ein Posting hier ein genaues Aktenstudium ist, kannst Du den Thread gleich schließen.Also halten wir mal fest... Du sagst selber, dass du den Sachverhalt nur aus den Medien kennst...
Mit welcher Grundlage kritisierst du die Urteile?
Juristisch fundiert kanns ja ned sein... Glaskugel?
Diese Aussage ist leider nicht nachvollziehbar. Fast all unser "Wissen" stammt aus Überlieferungen, Sagen und Märchen. Zeitungsberichte und Internetweisheiten sind da sehr nahe dabei. Somit ist die Wahrheit wohl ein Gut, auf das wir uns im nächsten Leben vielleicht freuen dürfen.......Diese Fakten sind gesichert
Welche "überlieferte" Information aus diesem Fall, die ich hier gepostet habe, siehst Du als nicht gesichert an?Diese Aussage ist leider nicht nachvollziehbar. Fast all unser "Wissen" stammt aus Überlieferungen, Sagen und Märchen. Zeitungsberichte und Internetweisheiten sind da sehr nahe dabei. Somit ist die Wahrheit wohl ein Gut, auf das wir uns im nächsten Leben vielleicht freuen dürfen.......
Wenn die Voraussetzung für ein Posting hier ein genaues Aktenstudium ist
Diese Fakten sind gesichert.
Lieber Freund, ich zweifle prinzipiell auch jede Zeitungsmeldung an, da ich aus Erfahrung gemerkt habe, dass sich vieles oft ganz anders abspielte, dass Gerichtsurteile nur vom Hörensagen abgedruckt werden usw.usw. Also fühl dich nich persönlich angegriffen, sondern nimm alles etwas ruhiger, kümmere dich um Deine Probleme, wir wir alle das klugerweise tun sollten. Nichts ist gesichert. Das ist das einzige Faktum in dieser Welt.Welche "überlieferte" Information aus diesem Fall, die ich hier gepostet habe, siehst Du als nicht gesichert an
Immer wieder erstaunlich ist es, dass prominente Delinquenten sich über viele Jahre einem endgültigen Urteil und damit dem Strafantritt entziehen können. Offenbar nicht nur in Italien, sondern auch hier bei uns mahlen die Mühlen der Gerechtigkeit bei prominenten Gesetzesbrechern sehr langsam. Der "stürmische" Sonnenkönig Hannes Kartnig saß 2007 für kurze Zeit in Untersuchungshaft. Erinnern wir uns, es dauerte nur kurze 7 Jahre , und bereits am 17 Februar 2012 wurde er wegen schweren Betruge, Steuerhinterziehung und fahrlässiger Krida zu 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 6,6 Millionen Euro verurteilt. Hat er schon bezahlt, sitzt er schon im Häfen? Mitnichten, nächste Woche am 26. April wird sich der OGH mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde befassen.