(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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FAST hat er es geschafft!
bei höheren Schadenssummen schafft man es. Aber wehe Du berührst als Normalbürger einen Radfahrer oder evtl. sogar einen Sozialschmarotzer, der sich demonstrativ fallen lässt und fast gelähmt, aber mit grindsendem Gesicht, zur Körperverletzungsverhandlung erscheint, dort nur das Grinsen gegen das Jammern tauscht.....
 
Aber wehe Du berührst als Normalbürger einen Radfahrer oder evtl. sogar einen Sozialschmarotzer, der sich demonstrativ fallen lässt

Dazu wüsste ich gerne wo es da in Ö eine unbedingte Haftstrafe und zusätzlich no 5,5 Mio Geldstrafe gegeben hat... :hmm:
 
Dazu wüsste ich gerne wo es da in Ö eine unbedingte Haftstrafe und zusätzlich no 5,5 Mio Geldstrafe gegeben hat...
was Du alles wissen willst........aber vielleicht gehts hier auch eher um die Ungerechtigkeit nicht nur bei Gericht
 
Wie oft muss es wiederholt werden, dass es gewünscht ist, dass dies dasselbe sein soll?
 
Wie verbohrt ist man, dass man nicht begreift,
nein, es ist einfach eine gewisse Wut, wie das modern bezeichnet wird. Warum bezahlt der Autofahrer € 36,-, wenn er 5 Minuten länger in der Kurzparkzone steht? Warum zahlt der Fußgänger (somit auch ich) sicherlich keinen Cent, wenn er bei Rot über die Kreuzung läuft, obwohl dies lebensbedrohend bzw. sehr gefährlich ist. Klar verstehe ich das alles, bin wahrscheinlich nicht verbohrt, aber es ist halt ärgerlich oder mehr....die Antwort weiß ich eh: beim Otto Normalverbrecher muss hart durchgegriffen werden. Autofahrer, Ehemänner und anderes Gesindel muss brennen wie der Luster, so kommt Geld ins Haus und die Masse kann unterdrückt werden. Aber vielleicht ist alles wieder ganz anders, ich warte schon gespannt......
 
Unser Strafrecht ermöglicht sehr differenzierte Reaktionen auf die konkrete Straftat.
Das Gesetz kennt keine punktgenaue Strafe, sondern weist - manchmal sehr weite - Strafrahmen auf.
Grundlage der Strafe ist die Schuld des Täters. Erschwerungs- und Milderungsgründe sind gegeneinander abzuwägen, um Handlungs- und Erfolgsunwert (Auswirkungen) der Tat auszumessen.
Das kann auseinanderklaffen: War ein Autofahrer kurz unaufmerksam und verursachte dadurch einen tödlichen Unfall, steht einem geringen Sorgfaltsverstoß im Ergebnis der Tod eines Menschen gegenüber.
Bei der Entscheidung über Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und deren bedingte oder teilbedingte Nachsicht sind auch Spezial- und Generalprävention zu berücksichtigen, also die künftige Abschreckung des Täters bzw. der Allgemeinheit vor der Begehung von Straftaten. Zweck der Strafe und des Vollzugs ist vorrangig die Resozialisierung des Täters, aber auch das Aufzeigen des Verhaltensunwerts, letztlich also die Bewährung des Rechts im Einzelfall.

Rache und Vergeltung haben im modernen Strafrecht keinen Platz.
Strafzumessung war jüngst auch Thema der Fachgruppe Strafrecht.
Denn je besser es Gerichte verstehen, die konkrete Strafe nachvollziehbar zu begründen, und je seriöser und differenzierter die Berichterstattung darüber ist, desto größer wird das Verständnis der Verfahrensparteien und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat sein.

Aug um Aug, macht am Schluß alle blind!
 
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Bei der Entscheidung über Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und deren bedingte oder teilbedingte Nachsicht sind auch Spezial- und Generalprävention zu berücksichtigen, also die künftige Abschreckung des Täters bzw. der Allgemeinheit vor der Begehung von Straftaten.

richtig, und wenn man den Täter nicht ändern kann, braucht man ihn somit auch nicht zu bestrafen. So denkt ein Christian Broda wahrscheinlich noch heute bei seinen Kumpels auf Wolke "Sozialismus, die einzige Ersatzreligion"
 
Aug um Aug, macht am Schluß alle blind!
Ich bin keineswegs für "Aug um Aug", aber man kann die öffentliche Stimmungslage nicht ganz unberücksichtigt lassen. Und um hier ein konkretes Problem anzusprechen:

Das Problem, das ich meine, ist zunächst einmal ein Sicherheitsproblem. Auch die geschicktesten Schönfärber und Statistikakrobaten können es nicht mehr wegschwätzen, wir haben ein zunehmendes Problem mit gewaltbereiten Tätern. Ich spreche hier konkret auch die Gewalt gegen das Fahrpersonal der Öffis an, aber ebenso die Serie von Überfällen auf junge Frauen, wobei die Sache mit dem schwer verletzten 13 - jährigen Mädchen einen vorläufigen traurigen Höhepunkt darstellt. :cry:

Wie gesagt, zunächst einmal ein Sicherheitsproblem, denn solange diese Täter nicht gefasst sind, kann nicht Recht gesprochen werden. Wie die Sicherheitslage verbessert werden könnte, das ist sowieso eine andere Baustelle. Aber wenn, was zu hoffen ist, der eine oder andere Täter doch gefasst wird, dann wäre in diesen Fällen, die mit schwerer Körperverletzung verbunden waren, Milde völlig fehl am Platz. Diese Täter haben schwerste dauerhafte Beeinträchtigung ihrer Opfer bewusst in Kauf genommen. Da möchte ich nicht irgendein blödes Gefasel von "traumatischen Kindheitserlebnissen" hören. :mad:
 
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Das Problem, das sich meine, ist zunächst einmal ein Sicherheitsproblem.

Hat mit Rechtssprechung dann nichts zu tun!

Aber wenn, was zu hoffen ist, der eine oder andere.......in den Fällen von schwerer.....Körperverletzung.....

Warum jetzt wieder die Einschränkung?

Mal abwarten, wer der Täter ist!
 
Hat mit Rechtssprechung dann nichts zu tun!
Hab ich ja extra geschrieben ......

zunächst einmal ein Sicherheitsproblem, denn solange diese Täter nicht gefasst sind, kann nicht Recht gesprochen werden. Wie die Sicherheitslage verbessert werden könnte, das ist sowieso eine andere Baustelle.

Warum jetzt wieder die Einschränkung?

Ich habe ja nichts eingeschränkt, denn ich wollte darauf hinaus, dass diese Täter schwere Verletzungen der Opfer bewusst in Kauf genommen haben. Auch im Falle des Täters, der das Mädchen überfallen hat, war die Verletzung durch Gewaltausübung offensichtlich kein Kollateralschaden, sondern gewollt.

Wenn einer einem alten Mutterl die Handtasche entreißt und dann flüchtet, so ist das natürlich auch nicht die feine englisch Art, aber doch anders zu bewerten.

Mal abwarten, wer der Täter ist!
Keine Angst, in guten Tageszeitungen wie "Heute" oder "Österreich" wird das dann schon "wahrheitsgemäß" kundgetan!
Ich habe davon im ORF erfahren. Ich habe auch das Phantombild und die Schlussfolgerung (Nordafrikaner??) vom ORF. Und wenn diese Vermutung stimmen würde und der Täter gefasst werden würde, dann wäre natürlich interessant, ob der Täter nach Verbüßung der Strafe ruck zuck abgeschoben wird.
 
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Keine Angst, in guten Tageszeitungen wie "Heute" oder "Österreich" wird das dann schon "wahrheitsgemäß" kundgetan!
das lasse ich lieber sein, hier im EF gibts eh so Gscheite, die alles besser wissen, bevor es in der Prawda steht.
ob der Täter nach Verbüßung der Strafe ruck zuck abgeschoben wird.
natürlich nur in ein Land seiner Wahl......
 
Milde völlig fehl am Platz.
Was verstehst Du unter Milde? Es handelt sich nach Lage des Falles um schwere Körperverletzung. Dafür ist ein bestimmter Strafrahmen vorgesehen und welche Erschwerungs- und Milderungsgründe vorliegen und vom Gericht zu berücksichtigen sind, kann man nicht sagen, bevor es ein Verfahren gegeben hat.
wäre natürlich interessant, ob der Täter nach Verbüßung der Strafe ruck zuck abgeschoben wird.
Das hängt von verschiedenen Dingen ab. Zuerst einmal davon, ob er österreichischer Staatsbürger ist. Wenn er nicht österreichischer Staatsbürger ist und eine Abschiebung möglich ist, ist seine soziale Verankerung in Österreich zu beurteilen und gegen das öffentliche Interesse einer Abschiebung abzuwägen. (Ein Aufenthaltsverbot soll keine Strafe darstellen, denn das wäre eine im Gesetz nicht vorgesehene Ungleichbehandlung.)
 
:hurra::hurra::hurra:
Noch nicht ganz, aber FAST hat er es geschafft!
Geht alles, in Korruptistan:daumen:

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/steiermark/Kartnig-Angst-vor-Gefaengnis/140585167
Im Fall Kartnig weiß ich eigentlich nicht genau, was ihm vorgeworfen wird. Die ursprüngliche Strafe von 5 Jahren plus 6,6 Mille Geldstrafe war so hoch, dass ich gar keinen Prozess außer Mord in Erinnerung habe mit einem so drakonischen Urteil. Rechtskräftig ist er jetzt einmal nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Das sehe ich, ehrlich gesagt, nicht als so extrem verwerflich an in dem Fall, weil er ja nicht selbst, sondern seine Spieler bereichert hat. D.h. eigentlich müssten die alle ein bissl ins Gefängnis, zumindest aber ordentlich Geldstrafe zahlen. Bei dem neu zu verhandelnden Betrugsfällen kenne ich mich gar nicht aus. Wen hat er betrogen?

Angesichts der Schadenssumme von ein paar Mio Steuergeld meine ich, dass da jeder zweite Bürgermeister regelmäßig ins Gefängnis müsste, weil die verschwenden solche Summen praktisch jährlich, und meistens bereichern sie sich auch noch persönlich dabei. Von Politikern anderer Ebenen rede ich erst gar nicht.
 
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