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Gast
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Bei maximalen 15 Jahren? Ja, ist in Ordnung.
einstiegsdrittel bei ersttäter?
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Bei maximalen 15 Jahren? Ja, ist in Ordnung.
einstiegsdrittel bei ersttäter?
jemanden mit einer Axt zu bedrohen werte ich als vorsätzlichen Mordversuch ..ausserdem handelte er in Raubabsicht
gute nach österreich:
Ein Gefängnisinspektor bricht ein und geht heim
Ein ranghoher Justizwachebeamter wird auf frischer Tat ertappt. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn nicht an. Der Beamte wusste nämlich zum Tatzeitpunkt nicht, dass Einbruch verboten ist
http://www.falter.at/falter/2014/06/03/ein-gefaengnisinspektor-bricht-ein-und-geht-heim/
weiss irgendwer wer Peter H., Professor für Psychiatrie sein könnte?
Weil es eben nicht so ist, habe ich nachgefragt...Ameriksnische serien haben natürlich selbstverständlich freilich und sowieso vor österreichischen Gerichten ihre Gültigkeit.
...ja unglaublich....der Giftpilz liest den Falter!Alles möglich in Korruptblödistan!!!!!
Es ist echt nicht mehr zum Lachen.
giftpilz, da das deine Materie ist: Kann ich mich (im Falle des Falles) auf dieses Urteil berufen??? (Ich kenne es halt aus den amerikanischen Serien, weiß nicht, wie das in der österreichischen Rechtssprechung ist.)
2004 fasste er 20 Jahre Gefängnis aus, doch 2009 wurde C. wieder auf freien Fuß gesetzt.
Wird bei uns nicht anders sein!
Na ja, 5 Jahre unschuldig im Häfn sitzen, muss man schon aushalten können, nicht?
Aber in Asylistan alles möglich ...