(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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deveis lernt den unterschied zwischen raub und mord.
und reg dich lieber auf wie zigeuner in deiner heimat behandelt werden!
 
@Giftpilz..Ich schrieb Mordversuch und nicht Mord..darin besteht ein Unterschied...jemanden mit einer Axt zu bedrohen werte ich als vorsätzlichen Mordversuch ..ausserdem handelte er in Raubabsicht
Als Anhänger der amerikanischen Justiz gibt es natürlich hierbei nur ein Urteil..auch im Wiedergutmachuingsrecht gilt es einiges zu verändern
 
@ giftpilz (Ich werde den Verdacht nicht los , daß ihr Nick irgendwie Charakterähnlichkeit besitzt) meine Heimat ist Österreich, meine Wurzeln sind aus Ungarn auch dies ist ein feiner Unterschied
 
jemanden mit einer Axt zu bedrohen werte ich als vorsätzlichen Mordversuch ..ausserdem handelte er in Raubabsicht

Was sie wie werten ist völlig belanglos.
Wenn jemand in Raubabsicht handelt und angeklagt ist, kann er nicht wegen Mordes (oder des Versuches) verurteilt werden.
Zumal wir nicht wissen wie die Fragestellung des verurteilenden Gerichtes an die Geschworenen gelautet haben.
 
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Es ist echt nicht mehr zum Lachen.

giftpilz, da das deine Materie ist: Kann ich mich (im Falle des Falles) auf dieses Urteil berufen??? (Ich kenne es halt aus den amerikanischen Serien, weiß nicht, wie das in der österreichischen Rechtssprechung ist.)
 
Ameriksnische serien haben natürlich selbstverständlich freilich und sowieso vor österreichischen Gerichten ihre Gültigkeit.

am besten fangst so an
euer ehren, wie in csi miami, 2 staffel, folge 3....
 
Ameriksnische serien haben natürlich selbstverständlich freilich und sowieso vor österreichischen Gerichten ihre Gültigkeit.
Weil es eben nicht so ist, habe ich nachgefragt...
 
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Es ist echt nicht mehr zum Lachen.

giftpilz, da das deine Materie ist: Kann ich mich (im Falle des Falles) auf dieses Urteil berufen??? (Ich kenne es halt aus den amerikanischen Serien, weiß nicht, wie das in der österreichischen Rechtssprechung ist.)

nein, OGH urteile haben keine bindungswirkung. aber sie berufen sich oft auf urteile.
dazu kommt: die richter schauen nach in irgendwelchen kommentaren (zb wiener oder salzburger kommentar zum strafgesetz).

also irgendwer schreibt ein kommentar. dann schreiben 4 leute auch einen komentar und schreiben gegenseitig ab - schon ist der kommentar "inoffizielle rechtsprechung", der von den richtern und staatsanwälten halt zitiert. und so ein urteil mit dem zitat wird dann halt wieder in ein kommentar aufgenommen und fertig.

somit wird eigentlich die gesetzgebung pervertiert....da "privatmeinungen" als grundlage für urteile, bescheide dienen.....

ein freund von mir wollte mal gegen einen glücksspielkonzern vorgehen. wurde vom gericht abgewiesen - das gericht berief sich da auf ein kommentar zum glückspielwesen (geschrieben von einem hohen angestellten eben diesen konzerns :haha:) :mrgreen: nennen wir sie die lex novomatic (sie spielen wir schmieren)



kleines detail am rande:

steuerberater und finanzamt berufen sich oft auf erlässe des finanzministeriums. kleiner haken dabei: die erlässe sind NUR die "PRIVATE MEINUNG" des finanzministeriums und haben keine rechtsbindung. trifft man auf einen steuerberater, der den inhalt der erlässe runter beten kann, sollte man lieber aufpassen - wenn er sonst keine argumente hat ;-)


@mrnj nein berufen kannst dich darauf nicht....leider auch nicht, wenn der eine für das "gleiche" vergehen eine niedrigere strafe erhalten hat (bissi hokus pokus, bissi bla bla von den richtern und schon ist das urteil "gerechtfertigt")...
 
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http://www.krone.at/Oesterreich/Hau...mi-Krimineller-Panzerfaust-Bande-Story-409016

2004 fasste er 20 Jahre Gefängnis aus, doch 2009 wurde C. wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ich weiß schon, in diesem Fall Frankreich! Wird bei uns nicht anders sein! Vollkommene Irre, die so etwas zu verantworten haben! Raus kommt es nur, wenn der Verurteilte sich wieder etwas Schweres zu Schulden kommen lässt!
Und dann wundern sich die Leute über die Schlagzeilen, die aus Deutschland jetzt rüberschwappen! Wenn dann ein 17 jähriger zornig wird!
Die Leute werden immer zorniger werden! Wen wunderts?
 
2004 fasste er 20 Jahre Gefängnis aus, doch 2009 wurde C. wieder auf freien Fuß gesetzt.

Wird bei uns nicht anders sein!

Genau, wenn in einer neuen Verhandlung (zB. Wiederaufnahnme) die Unschuld festgestellt wird (soll bisweilen auch in Österreich vorkommen) wird jemand wieder aus der Haft freigelassen.
Komisch, dass das in der Krone nicht geschrieben wird? :hahaha:

Na ja, 5 Jahre unschuldig im Häfn sitzen, muss man schon aushalten können, nicht?

Was daran jetzt irre sein soll, vermag ich nicht zu sehen.
 
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