(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Bisschen zum Schmunzeln, vorgestern in einer Doku: Ein Idiot klaut ein Idiot, fährt zu einem Geschäft, begeht dort Raub. Als er raus kommt ist "sein" Auto weg. Noch erschrocken von dieser Tatsache wird ihm auch das zuvor Geraubte auch noch geraubt.
Was macht der Typ? Geht zu Polizei und macht eine Anzeige, weil "sein" Auto geklaut wurde und beschwert sich, dass die Welt so schlimm geworden ist, wenn man einem das Auto, was man durch schwere Arbeit bekommen hat, geklaut wird. Reporter: Haben Sie das Auto selbst bezahlt? Er: Nein, hab ich vorher geklaut, trotzdem ist es meins...

kommt mir bekannt vor!

spielen da mit die hypo-alpenadria, die bayerische landesbank, haider, spindelegger, faymann? :mrgreen:
 
weil sich hier immer einige leute über zu milde urteile beschweren hier mal was zum nicht motschkern (hoffentlich)

Tödliche Vergewaltigung in Gmunden: 18 Jahre Haft
2. Juli 2014, 18:55
Schuldspruch wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes an 51-Jähriger - Opfer lag 40 Stunden hilflos im Garten

Frau in Wien vor U-Bahn gestoßen: 15 Jahre Haft
2. Juli 2014, 19:00
Schuldspruch wegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig - Angeklagter hatte von Unfall gesprochen
 
weil sich hier immer einige leute über zu milde urteile beschweren hier mal was zum nicht motschkern (hoffentlich)

Tödliche Vergewaltigung in Gmunden: 18 Jahre Haft
2. Juli 2014, 18:55
Schuldspruch wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes an 51-Jähriger - Opfer lag 40 Stunden hilflos im Garten

Frau in Wien vor U-Bahn gestoßen: 15 Jahre Haft
2. Juli 2014, 19:00
Schuldspruch wegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig - Angeklagter hatte von Unfall gesprochen
Sie haben möglicherweise unrecht, beide Urteile sind natürlich viel zu gering, aber leider dem österreichische Strafrecht unterworfen.
Vergewaltigung mit Tötung muss immer mit Lebenslang" bedeutet bis zum Tode" und nicht wie in Österreich knapp 18 Jahre abgeurteilt werden
Versuchter Mord sollte wie in der USA behandelt werden , sprich solange wegsperren bis keine Gefahr mehr ausgeht und wenn dies auch lebenslang bedeutet
Bevor wieder irgendwelche Täterschützer aufheulen..es geht einfach um Prävention
 
Zuletzt bearbeitet:
erzähl uns mal was über das ungarische strafmass......
 
heute wurde endlich ,ein deutscher lärmmacher wegen des akademikerball verurteilt. es gibt doch noch gerechtigkeit in österreich.:hurra::hurra:
 
Naja Gerechtigkeit ??.. 12 Monate teilbedingt..die Justiz hat vor dem linken Meinungsterror gekuscht...es ist unglaublich, daß sich Teile von Grün und Rot mit einem Gewalttäter solidarisieren
Wer mit Steinen oder Sonstigem auf Staatsorgane schmeisst handelt in Verletzung--, wenn nicht gar in Tötungsabsicht
Es wurde eine Polizeistation zerstört...die Strafe dafür ist ein Witz...eine mehrjährige Haftstrafe angemessen
 
Es wurde eine Polizeistation zerstört...die Strafe dafür ist ein Witz...eine mehrjährige Haftstrafe angemessen

Aber nicht vom Verurteilten! Oder sollen jetzt auch noch Menschen für Sachen verurteilt werden, die sie nicht getan haben, nur weil der "Mob" es will?
 
Aber nicht vom Verurteilten! Oder sollen jetzt auch noch Menschen für Sachen verurteilt werden, die sie nicht getan haben, nur weil der "Mob" es will?

das ist eben der paragraph "landfriedensbruch".... keine frage die redelsführer gehören hart bestraft, aber in diesem fall und bei dieser sowas von dünnen beweislast absolut unverständlich, so ein urteil. ich glaube ja eher dem richter ist das ganze zu heiß und daher hat er ein urteil gefällt, bei dem ihm klar ist, dass es nicht halten wird und in nächster instanz weiter verhandelt wird.
 
glaubst du wirklich das es die gibt?
Das war ein Seitenhieb. Weil, wenn einer aus der rechten Szene verurteilt wird, ist für sie immer die linke Justiz schuld. Die linken Medien verbreitet Unwahrheiten usw.
 
Den Landfriedensbruch-Paragraphen sollte man sich aber einmal auf der Zunge zergehen lassen. So eine Bestimmung hat in einem Rechtsstaat nichts verloren, finde ich. Hier wird jemand verurteilt, der an einer "Zusammenrottung" teilnimmt, deren "Ziel" es ist, Straftaten zu begehen. Verlangt wird eigentlich Wissentlichkeit, aber das scheint in der gerichtlichen Praxis nicht sehr gewürdigt zu werden. Bist Du bei einer Demo dabei, bei der irgendjemand etwas beschädigt hat, bist Du schon potenzieller Straftäter. Wie man am "Westbahnhof"-Urteil erkennen kann, ist dazu nicht einmal eine nennenswerte Straftat erforderlich (dort wurde nur ein Mistkübel beschädigt), sondern nur eine unterstellte Absicht, eine Straftat zu begehen.
Wenn man bedenkt, wieviel Gewicht der Schuldfrage üblicherweise beigemessen wird, ist der Paragraph systemwidrig. Wird bspw. jemand von mehreren Schlägern schwer verletzt oder getötet, ist eine entscheidende Frage bei Gericht üblicherweise, wieviel Schuld jeder einzelne der Schläger trägt. Beim Landfriedensbruch ist das völlig egal, es schon der "olympische Gedanke" reicht zu einer Verurteilung. Das Signal dabei: Lieber nicht an einer Demo teilnehmen, weil es könnte dort ja zu strafbaren Handlungen kommen. Das höhlt die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit aus.

Zum konkreten Fall: Es ist nicht ganz richtig, dass sich das Urteil ausschließlich auf den Zeugen stützt. Es gibt auch ein Gutachten, dass auf dem Handschuh des Angeklagten Spuren verschiedener Arten von Nitrat gefunden wurden, die "mit hoher Wahrscheinlichkeit" von einer Rauchbombe stammen. Die Verteidigung hat das zwar insofern entkräftet, als die Spuren auch von jemanden anderen stammen hätten können (der dem Angeklagten die Hand gegeben hat), aber ich halte das schon für ein starkes Indiz. Dass dem einzigen Belastungszeugen soviel Gewicht beigemessen wurde, obwohl er sich angeblich in Widersprüche verstrickt hat, bleibt für mich ein dicker Wermutstropfen bei dem Urteil. Insbesondere weil eine Heerschar von Polizisten ausgesagt hat, von denen kein einziger etwas gegen den Angeklagten sagen konnte.
 
Am Mittwoch startet übrigens der Prozess gegen den Sprayer "Puber" alias Renato S.
Was haltet Ihr davon?

Ich habe für Graffiti auf nicht erlaubten Plätzen überhaupt kein Verständnis. Ich hoffe daher, dass dieser "Puber", sofern man ihm seine Taten nachweisen kann, entsprechend hart verurteilt wird. Das Strafmaß für schwere Sachbeschädigung reicht, je nach verursachtem Schaden, bis zu fünf Jahre. Da der Schaden möglicherweise in die Hunderttausende, wenn nicht Millionen geht, und aus meiner Sicht auch eine gewisse Generalprävention notwendig ist, könnte die Strafe saftig sein. Zusätzlich werden auch noch zivilrechtliche Ansprüche abgehandelt.

Sollte dieser "Puber" für diese Verunstaltungen verantwortlich sein, ist es kein Streich eins bleden Buam. Der Mann ist 30 Jahre alt.

Ich wäre im Übrigen gespannt, wie er reagieren würde, wenn man in seiner Wohnung alles ansprayen und zerkratzen würde.
 
Den Landfriedensbruch-Paragraphen sollte man sich aber einmal auf der Zunge zergehen lassen. So eine Bestimmung hat in einem Rechtsstaat nichts verloren, finde ich. Hier wird jemand verurteilt, der an einer "Zusammenrottung" teilnimmt, deren "Ziel" es ist, Straftaten zu begehen. Verlangt wird eigentlich Wissentlichkeit, aber das scheint in der gerichtlichen Praxis nicht sehr gewürdigt zu werden. Bist Du bei einer Demo dabei, bei der irgendjemand etwas beschädigt hat, bist Du schon potenzieller Straftäter..

naja wer oder was der schwarze block ist weiß ein jeder und wer mit ihn mitläuft, der kann nichts gutes im schilde führen. insofern hat der paragraph schon seine berechtigung. man muss immer davon ausgehen mit wem man sich bei demos abgibt. wer sich eben mit vermummten usw mitläuft und sich von diesen nicht distanziert, der braucht sich auch über eine verurteilung nicht wundern.
 
Am Mittwoch startet übrigens der Prozess gegen den Sprayer "Puber" alias Renato S.
Was haltet Ihr davon?

sprayer sollte man in ein bootcamp stecken und jeden tag 16h lang den dreck, den sie an die hauswände geschmiert haben wieder entfernen zu lassen.
 
Den Landfriedensbruch-Paragraphen sollte man sich aber einmal auf der Zunge zergehen lassen. So eine Bestimmung hat in einem Rechtsstaat nichts verloren, finde ich. Hier wird jemand verurteilt, der an einer "Zusammenrottung" teilnimmt, deren "Ziel" es ist, Straftaten zu begehen. Verlangt wird eigentlich Wissentlichkeit, aber das scheint in der gerichtlichen Praxis nicht sehr gewürdigt zu werden. Bist Du bei einer Demo dabei, bei der irgendjemand etwas beschädigt hat, bist Du schon potenzieller Straftäter. Wie man am "Westbahnhof"-Urteil erkennen kann,

na ja.......der schwarze block in deutschland ist ja dafür bekannt alles in schutt und asche zu legen. außerdem waren bei der demo ausschreitungen zu erwarten. wer das nicht wusste ist entweder dumm oder schlecht (um das lied der SED zu zitieren)......

natürlich hat er es gewusst, was passiert. und darauf zielt ja der paragraph des landfriedensbruch ab, dass nicht ein paar hundert hirnlose idioten im mob durch die stadt rennen und dabei straftaten begehen, die man dann einem einzelnen oder mehrenen zurechenen nicht kann.....und dann straffrei gehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben