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Gast
(Gelöschter Account)
Nana
Die waren nicht besoffen!
Wäre ein weiterer Milderungsgrund gewesen in Blödistan und somit eine noch geringere Strafe!
geh geh. der einzige typ mit pass aus blödistan bist du oder?
§ 287 (1) stgb
Wer sich, wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuß von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt, ist, wenn er im Rausch eine Handlung begeht, die ihm außer diesem Zustand als Verbrechen oder Vergehen zugerechnet würde, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und Maß nicht strenger sein, als sie das Gesetz für die im Rausch begangene Tat androht.
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