(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Wo warst? In Skandinavien? Oder In Nordkorea?:)

Sicher, bleiben wir dankbar!:daumen:
Ganz nach der Devise:

http://www.google.at/url?sa=t&rct=j...KAgcgC&usg=AFQjCNE1lxfuK0-w7_mgHjYkwPhtD8vzrg


Der rote Heinzi hat uns leider nicht zur Audienz in 평양 mitgenommen. Daher wenden wir unser Augenmerk gen Mekka. http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/3876253/Osterreichs-Wirtschaft-pilgert-nach-Mekka
Dort zu leben und zu arbeiten erweckt die Sehnsucht nach dem Paradies der Seeligen, genannt Österreich.
 
Das ist ein bisserl gar einfach gedacht. Was, wenn kein nennenswertes Vermögen da ist? Das wäre für Einbrecherbanden aus dem Osten quasi ein Freibrief.

Dass eine Wiedergutmachung des Schadens erfolgen muss, wenn Vermögen greifbar ist, dazu würde ich "no na ned" sagen. Eine Strafe soll schon schmerzen.
Gier oder Armut. Bei denen, die es aus ersterem Grund tun, ist auch was zu holen. Und "primär" bedeutet in dem Kontext "nach Möglichkeit". Wenn's nix zu holen gibt, ab in den Häfn. Aber das sollte imho eben die Notlösung und nicht der Standard sein, weil der Steuerzahler da doppelt draufzahlt.
Nicht nachvollziehbar?
 
Das Urteil ist weder rechtskräftig noch sonst was, aber du weißt schon wann der Verurteilte wieder entlassen wird?
Kannst du mir bitte auch die Lottozahlen für die Ziehung am 3. Mai 2015 sagen? :hahaha:


Könnte bei guter Führung meiner Meinung nach hinkommen. Wir wissen alle, lebenslänglich ist nicht lebenslänglich und 25 Jahre sind 15 - 20 Jahre, 20 Jahre ergeben 15 und so weiter. In meinem Bekanntenkreis ist ein Mörder, der ist ungefähr 14 Jahre gesessen. Hat im Suff einen Gendarmen getötet. Wie ich ihn einschätze, absolut keine Wiederholungsgefahr mehr.
 
Nicht böse sein, bei Mord gibt es nur 2 mögliche Urteile..da das eine bei uns abgeschafft wurde..bleibt nur lebenslang und ich meine lebenslang...alles andere ist eine Verhöhnung der Opfer und Angehörigen
Vorsätzliche Mörder haben jedliches Recht auf Gesellschaft verwirkt..wer einmal solch eine Grenze überschritten hat..wem anderen das Leben nimmt... gehört selbstverständlich für immer weggesperrt
 
Nicht böse sein, bei Mord gibt es nur 2 mögliche Urteile..da das eine bei uns abgeschafft wurde..bleibt nur lebenslang und ich meine lebenslang...alles andere ist eine Verhöhnung der Opfer und Angehörigen
Vorsätzliche Mörder haben jedliches Recht auf Gesellschaft verwirkt..wer einmal solch eine Grenze überschritten hat..wem anderen das Leben nimmt... gehört selbstverständlich für immer weggesperrt
Das sehe ich nicht so. Mord ist zwar im Strafrecht das am strengsten bestrafte Verbrechen, für mich aber nicht generell das Schlimmste. Es gibt Fälle, wo ich mir denke, da war Mord vielleicht aus Sicht des Opfers die effektivste Lösung. Nehmen wir an, eine Frau wird ständig von ihrem Partner vergewaltigt. Wenn sie ihm während eines Vergewaltigungsversuchs umbringt, z.B. weil grade ein Messer parat ist, ist es Notwehr und sie bleibt straflos. Fühlt sie sich jedoch zu schwach für so eine Aktion und bringt ihm nach erfolgter Vergewaltigung im Schlaf um, ist es Mord. Soll man diese Frau jetzt lebenslang wegsperren?

Es gibt für mich auch viele andere Mordmotive, die ich nachvollziehen kann.

Bei dem Fall den Du, deiveis, verlinkt hast, verstehe ich das milde Urteil überhaupt nicht. Hier ging es um ein lächerliches Handy, und den Streit um dessen Wert als "Provokation" zu sehen, die ein Strafmaße nahe an der Untergrenze rechtfertigt, ist geradezu erschreckend. Genauso der vom Schlampenjäger verlinkte Fall des Prostituiertenmörders. Für diese Art von Mord gibt es MMN überhaupt keine mildernden Umstände, insbesondere weil der Täter eh schon Vergewaltigung und Raub vorgehabt hat. Dass da steht, er wäre "nicht bei sich gewesen", ist ein beliebter Anwaltstrick. Wenn die Tat erwiesen ist, ist der letzte Rettungsanker das Plädieren auf Unzurechnungsfähigkeit während der Tat.

Für mich sind so Verbrechen wie Raub, Vergewaltigung oder auch Einbruch wesentlich "schwerere" Delikte als Mord, weil es für mich kein denkbares Motiv gibt, das solche Taten rechtfertigt.

WO steht das denn?
Das steht in praktisch allen Strafrechts-Lehrbüchern. Die Denkweise dahinter: Auch einem zu lebenslanger Haft verurteilten musst Du die Motivation geben, sich im Gefängnis einigermaßen gut aufzuführen. Soll lebenslang immer lebenslang bleiben, was hält einen Häftling davon ab, Mitinsassen oder Justizwachebeamte umzubringen? Mehr als lebenslang kann er eh nicht im Häfn bleiben.

Das ist alles nachvollziehbar, aber ich bin der Meinung, dass in Österreich zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter (was eh sehr selten vorkommt) meist einfach zu früh entlassen werden. Ein mir bekanntes Beispiel: Einer tötet im Alter von etwa 40 seinen einzigen Bruder, damit er alles von der schwerkranken Mutter erbt. Haftstrafe lebenslang (alles andere wäre in diesem Fall ja wohl ein Witz gewesen). Die Mutter ist inzwischen auch tot. Der Mörder spekuliert mit einer Entlassung nach etwa 15 Jahren und will dann mit dem Erbe eine schöne Zeit zu genießen, und, seien wir ehrlich, mit 55 bis 60 ist man gewissermaßen in den besten Jahren. Hier wäre es MMN schon sinnvoll, ihn länger einsitzen zu lassen.
 
Das steht in praktisch allen Strafrechts-Lehrbüchern.

DAS steht in keinem einzigen Lehrbuch! Wetten, dass.....?

In Österreich bedeutet lebenslang per Gesetz lebenslang. Das bedeutet bis zum Tod. Und kommt auch immer wieder mal vor.
Es gibt zugegebenermaßen die Möglichkeit zu lebenslangen Freiheitsstrafen Verurteilte wieder zu entlassen. Aber damit darf/kann kein Verurteilter rechnen, weil es eben nicht automatisch passiert.
Oder was meinst du, warum zB. ein Schwechatattentäter (von 1985) noch immer in Österreich in Haft ist?

Einer tötet im Alter von etwa 40 seinen einzigen Bruder, damit er alles von der schwerkranken Mutter erbt. Haftstrafe lebenslang (alles andere wäre in diesem Fall ja wohl ein Witz gewesen). Der Mörder spekuliert mit einer Entlassung nach etwa 15 Jahren

Spekulieren kann man mit allem. Nur heisst es nicht, dass es dann auch eintritt.
Zu deinem Beispiel zurückkehrend, besteht allerdings die Möglichkeit, gem. § 768 ABGB dass der Verurteilte auf Grund wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer lebenslangen oder zwanzigjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, enterbt werden kann.
Also nichts mit dem Reichtum, denn er nach deiner Aussage dann mit 55 oder 60 Jahren genießen kann.

Aber man kann eben nicht alles über EINEN Kamm scheren. Jeder Fall ist individuell.
 
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DAS steht in keinem einzigen Lehrbuch! Wetten, dass.....?

In Österreich bedeutet lebenslang per Gesetz lebenslang. Das bedeutet bis zum Tod. Und kommt auch immer wieder mal vor.
Es gibt zugegebenermaßen die Möglichkeit zu lebenslangen Freiheitsstrafen Verurteilte wieder zu entlassen. Aber damit darf/kann kein Verurteilter rechnen, weil es eben nicht automatisch passiert.
Oder was meinst du, warum zB. ein Schwechatattentäter (von 1985) noch immer in Österreich in Haft ist?



Spekulieren kann man mit allem. Nur heisst es nicht, dass es dann auch eintritt.
Zu deinem Beispiel zurückkehrend, besteht allerdings die Möglichkeit, gem. § 768 ABGB dass der Verurteilte auf Grund wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer lebenslangen oder zwanzigjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, enterbt werden kann.
Also nichts mit dem Reichtum, denn er nach deiner Aussage dann mit 55 oder 60 Jahren genießen kann.

Aber man kann eben nicht alles über EINEN Kamm scheren. Jeder Fall ist individuell.

bedingte entlassung theoretisch nach 15 jahren möglich.

dass mit der enterbung hab ich auch angedacht. aber es gibt ja anscheinend lt. kater nur einen erbberechtigten bruder der getötet wurde. wer soll also anfechten? der staat? hat er die möglichkeit?
 
DAS steht in keinem einzigen Lehrbuch! Wetten, dass.....?

Ich kann jetzt nicht ad hoc aus einem Lehrbuch zitieren, muss mir das anschauen. Ich empfehle aber bspw. die Rechtliche Beurteilung in der folgenden EGMR-Entscheidung:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...=JJT_20130709_AUSL000_000BSW66069_0900000_000

Der EGMR führt aus, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne jegliche Chance auf vorzeitige Entlassung gegen die EMRK verstoßen würde.

Jeder Fall ist individuell.
Natürlich. Aber Tatsache ist, dass Inhaftierung bis zum Tod bei lebenslanger Strafe in der Praxis die Ausnahme ist, nicht die Regel.

Weiß nicht, aber vorhandene Kinder des Getöteten!
Die gibt's eben in diesem Fall nicht. Das war ja das Perfide an dem Mord.
 
Ich kann jetzt nicht ad hoc aus einem Lehrbuch zitieren, muss mir das anschauen. Ich empfehle aber bspw. die Rechtliche Beurteilung in der folgenden EGMR-Entscheidung:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...=JJT_20130709_AUSL000_000BSW66069_0900000_000

Der EGMR führt aus, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne jegliche Chance auf vorzeitige Entlassung gegen die EMRK verstoßen würde.
na ja in der theorie hast eine haftprüfung beim richter. und? der lehnt ab. berufung. gibt ihn recht. und der "gerechtigkeit" ist genüge getan....
 
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