Nicht böse sein, bei Mord gibt es nur 2 mögliche Urteile..da das eine bei uns abgeschafft wurde..bleibt nur lebenslang und ich meine lebenslang...alles andere ist eine Verhöhnung der Opfer und Angehörigen
Vorsätzliche Mörder haben jedliches Recht auf Gesellschaft verwirkt..wer einmal solch eine Grenze überschritten hat..wem anderen das Leben nimmt... gehört selbstverständlich für immer weggesperrt
Das sehe ich nicht so. Mord ist zwar im Strafrecht das am strengsten bestrafte Verbrechen, für mich aber nicht generell das Schlimmste. Es gibt Fälle, wo ich mir denke, da war Mord vielleicht aus Sicht des Opfers die effektivste Lösung. Nehmen wir an, eine Frau wird ständig von ihrem Partner vergewaltigt. Wenn sie ihm während eines Vergewaltigungsversuchs umbringt, z.B. weil grade ein Messer parat ist, ist es Notwehr und sie bleibt straflos. Fühlt sie sich jedoch zu schwach für so eine Aktion und bringt ihm nach erfolgter Vergewaltigung im Schlaf um, ist es Mord. Soll man diese Frau jetzt lebenslang wegsperren?
Es gibt für mich auch viele andere Mordmotive, die ich nachvollziehen kann.
Bei dem Fall den Du, deiveis, verlinkt hast, verstehe ich das milde Urteil überhaupt nicht. Hier ging es um ein lächerliches Handy, und den Streit um dessen Wert als "Provokation" zu sehen, die ein Strafmaße nahe an der Untergrenze rechtfertigt, ist geradezu erschreckend. Genauso der vom Schlampenjäger verlinkte Fall des Prostituiertenmörders. Für diese Art von Mord gibt es MMN überhaupt keine mildernden Umstände, insbesondere weil der Täter eh schon Vergewaltigung und Raub vorgehabt hat. Dass da steht, er wäre "nicht bei sich gewesen", ist ein beliebter Anwaltstrick. Wenn die Tat erwiesen ist, ist der letzte Rettungsanker das Plädieren auf Unzurechnungsfähigkeit während der Tat.
Für mich sind so Verbrechen wie Raub, Vergewaltigung oder auch Einbruch wesentlich "schwerere" Delikte als Mord, weil es für mich kein denkbares Motiv gibt, das solche Taten rechtfertigt.
Das steht in praktisch allen Strafrechts-Lehrbüchern. Die Denkweise dahinter: Auch einem zu lebenslanger Haft verurteilten musst Du die Motivation geben, sich im Gefängnis einigermaßen gut aufzuführen. Soll lebenslang immer lebenslang bleiben, was hält einen Häftling davon ab, Mitinsassen oder Justizwachebeamte umzubringen? Mehr als lebenslang kann er eh nicht im Häfn bleiben.
Das ist alles nachvollziehbar, aber ich bin der Meinung, dass in Österreich zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter (was eh sehr selten vorkommt) meist einfach zu früh entlassen werden. Ein mir bekanntes Beispiel: Einer tötet im Alter von etwa 40 seinen einzigen Bruder, damit er alles von der schwerkranken Mutter erbt. Haftstrafe lebenslang (alles andere wäre in diesem Fall ja wohl ein Witz gewesen). Die Mutter ist inzwischen auch tot. Der Mörder spekuliert mit einer Entlassung nach etwa 15 Jahren und will dann mit dem Erbe eine schöne Zeit zu genießen, und, seien wir ehrlich, mit 55 bis 60 ist man gewissermaßen in den besten Jahren. Hier wäre es MMN schon sinnvoll, ihn länger einsitzen zu lassen.