(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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aus dem urteil:

Der Betrieb eines Kamerasystems, das an einem Einfamilienhaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer des Hauses angebracht ist und auch den öffentlichen Raum überwacht, fällt nicht unter die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.


ja, er hat die persönlichkeitsrechte verletzt. um mehr gehts ja nicht.
 
Das mag juristisch argumentierbar sein. Für mich ist es trotzdem skurril, wenn ein Verbrecher auf Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte klagen kann.

Dem Verbrecher wurde Schadenersatz zugesprochen. Worin besteht sein Schaden? Dass er sich mit der Beute nicht unerkannt davonschleichen konnte?
 
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Das mag juristisch argumentierbar sein. Für mich ist es trotzdem skurril, wenn ein Verbrecher auf Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte klagen kann.

Dem Verbrecher wurde Schadenersatz zugesprochen. Worin besteht sein Schaden? Dass er sich mit der Beute nicht unerkannt davonschleichen konnte?

Also wenn du das nicht checkst, kann dir niemand mehr helfen!:mrgreen:

Es geht nicht darum was nach der Tat passiert, sondern was davor vom Hausbesitzer gemacht wurde. Wenn mir das passiert, klage ich auch.:hurra:
 
Das mag juristisch argumentierbar sein. Für mich ist es trotzdem skurril, wenn ein Verbrecher auf Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte klagen kann.

Dem Verbrecher wurde Schadenersatz zugesprochen. Worin besteht sein Schaden? Dass er sich mit der Beute nicht unerkannt davonschleichen konnte?

na ja ist ja das ähnlich wie mit einer selbschussanlage. die trifft den einbrecher tödlich. argument hausherr: wurscht.
argument gericht: notwehrüberschreitung daher strafbar....

außerdem hat er anscheinend eh glück gehabt. in den usa hättens dann wahrscheinlich die filmaufnahmen gar nicht als beweis zugelassen, da illegal.
 
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ach lob ich mir die Usa die hier ganz anders verfährt

Wie der Pilz richtig anmerkt, der Unsinn kommt doch aus den USA.

in den usa hättens dann wahrscheinlich die filmaufnahmen gar nicht als beweis zugelassen, da illegal.


Also wenn du das nicht checkst, kann dir niemand mehr helfen!:mrgreen:

Es geht nicht darum was nach der Tat passiert, sondern was davor vom Hausbesitzer gemacht wurde. Wenn mir das passiert, klage ich auch.:hurra:

Nein, ich checke den Schaden nicht, denn der Verbrecher erlitten hat. Außer, man betrachtet es als einklagbaren Schaden, dass der Verbrecher entlarvt wurde. Das wäre aber denn doch absurd.

Anders gefragt: Ja, der Hausbesitzer hat zweifellos gegen eine Regel verstoßen. Wenn du oder ich an dem Haus vorbei gehen und merken, dass wir ins Blickfeld einer Überwachungskamera geraten sind, können wir dann auf Schadenersatz klagen? Ich vermute, wir können den Betreiber dieser Kamera anzeigen und er wird nach den geltenden Gesetzen bestraft werden. Aber ich würde mich sehr wundern, könnten du oder ich hier Schadenersatz beanspruchen.
 
Welchen (finanziellen) Schaden könnten du oder ich geltend machen?

Es muss kein finanzieller Schaden entstehen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Dennoch kann einem "Opfer" finanzieller Schadenersatz zuerkannt werden.
 
Das Beste wäre, wenn diese finanzielle Abgeltung höher ausfiele als was er da gestohlen hat. Dann kann sich der Rechtsstaat wohl gleich verabschieden...
 
darum statt videoüberwachung besser scharfe hunde oder 'ne selbstschussanlage ... :lehrer:

Lieber Tom,
stell bitte keine juristisch bedenklichen Ratschläge ins Netz, es gibt Leute, die könnten es wirklich so probieren.
DA grillen dich die Richter erst richtig, wenn ein Einbrecher zu Schaden kommt. Angeblich ist sogar das Schild "Achtung, scharfer Hund" sehr schlecht, wenn dein Hund den Einbrecher beißt. Weil dann das Gericht davon ausgeht, du hast den "Unfall" des Diebes billigend vorausgesehen oder so ähnlich. Selbstschussanlage = durch´s Waffengesetz verboten. Stell dir vor, die Selbstschußanlage bläst einem armen Migrantenbubi, der dich freundschaftlich besuchen wollte, die Rübe weg. :shock: :nono:
 
hast recht, plädiere daher für eine ei,ei, ich hab dich so lieb einbrecherstreichelanlage ... :mrgreen:

und meinen hunden werd ich sicherheitshalber die fangzähne ziehen lassen, ned das noch so ein armer einbrecher zwickt wird ... :shock:

schätze ja mal, das der ratschlag sich eine 9mm statt der selbstschussanlage zu besorgen auch ned korrekt ist?
 
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Dennoch kann einem "Opfer" finanzieller Schadenersatz zuerkannt werden.

Weil der Verbrecher dann ein "Überwachungstrauma" und nimmer einbrechen gehen kann. Also sozusagen eine "Berufsunfähigkeit"?

Spaß beiseite.....

Wie Rechtssprechung funktioniert wirst du wohl nie lernen.

Wenn die Rechtsordnung zu solchen Absurditäten führt, dann stimmt etwas nicht (mit dieser Rechtsordnung). Die bestehenden Gesetze und die Rechtsordnung sind nicht gottgewollt, sondern von Menschen geschaffen. Und wo Menschen am Werke sind, da passiert auch immer wieder Unsinn. Den sollte man korrigieren, sonst wird es immer mehr Menschen geben, die nicht verstehen, wieso unsere Rechtsprechung so funktioniert.

Jedenfalls weiß ich, wie Demokratie funktioniert. Zum Beispiel darf man Unsinn in Frage stellen, das fällt (noch?) nicht unter irgendein Verbotsgesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
...und meinen hunden werd ich sicherheitshalber die fangzähne ziehen lassen, ?

i stell ma dich grad bildlich mit dem Köter im altenheim vor.... beide ohne zähne....:cool:
 
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Lieber Tom,
stell bitte keine juristisch bedenklichen Ratschläge ins Netz, es gibt Leute, die könnten es wirklich so probieren.
DA grillen dich die Richter erst richtig, wenn ein Einbrecher zu Schaden kommt. Angeblich ist sogar das Schild "Achtung, scharfer Hund" sehr schlecht, wenn dein Hund den Einbrecher beißt. Weil dann das Gericht davon ausgeht, du hast den "Unfall" des Diebes billigend vorausgesehen oder so ähnlich. Selbstschussanlage = durch´s Waffengesetz verboten. Stell dir vor, die Selbstschußanlage bläst einem armen Migrantenbubi, der dich freundschaftlich besuchen wollte, die Rübe weg. :shock: :nono:

a saurer panzer is rechtlich unbedenklich...:lehrer:.. nur die versicherungen san da a bissl knausrig, wennst anstelle vom einbrecher die scheibn vom nachbar triffst....:shock:
 
a saurer panzer is rechtlich unbedenklich...:lehrer:.. nur die versicherungen san da a bissl knausrig, wennst anstelle vom einbrecher die scheibn vom nachbar triffst....:shock:

Was schreibst du von Treffen? Die walzt man nieder. Darum hab ich auch "meinen" Saurer gekauft, wie er ausgemustet wurde. Du findest immer Parkplätze und jede Politesse haut schleunigst ab, wenn du das Rohr tief schwenkst. :haha:

http://www.krone.at/Oesterreich/Hun...hrottpresse-750_haben_ausgedient-Story-337310
 
....jede Politesse haut schleunigst ab, wenn du das Rohr tief schwenkst. :

grundsätzlich sollte man:down: davon ausgehen, wenn das Rohr nur tief schwenkt, iss eh schon die Höchststrafe.....:lol: mit oder ohne der politesse...:cool:
 
Wenn die Rechtsordnung zu solchen Absurditäten führt, dann stimmt etwas nicht (mit dieser Rechtsordnung). Die bestehenden Gesetze und die Rechtsordnung sind nicht gottgewollt, sondern von Menschen geschaffen. Und wo Menschen am Werke sind, da passiert auch immer wieder Unsinn. Den sollte man korrigieren, sonst wird es immer mehr Menschen geben, die nicht verstehen, wieso unsere Rechtsprechung so funktioniert.

Jedenfalls weiß ich, wie Demokratie funktioniert. Zum Beispiel darf man Unsinn in Frage stellen, das fällt (noch?) nicht unter irgendein Verbotsgesetz.
Sehr richtig! :daumen:
Es ist ein nicht nur skurriler, sondern auch gefährlicher Auswuchs des Rechtssystems, wenn "Persönlichkeitsrechte" quasi über andere rechtliche Interessen gestellt werden. Wie in anderen Fällen üblich sollten die Gesetze so gestaltet sein, dass die Gerichte eine Abwägung vornehmen müssen. Ein Verbrecher hätte somit seine Persönlichkeitsrechte verwirkt, wenn die Verletzung derselben zu einer Aufklärung des verübten Verbrechens führt. Das Recht des Hausbesitzers auf Schutz seines Eigentums sollte sinnvollerweise höherwertig sein gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Einbrechers.

Jeder andere Passant könnte dann nach wie vor seine Persönlichkeitsrechte einklagen, aber eben kein in flagranti erwischter Straftäter.
 
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