(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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ha ha ha ha. aber doch nicht in österrreich. da darf auch das gericht illegal erworbene beweise verwerten......
Danke für die Info. Kannst mich auch gern hauen dafür, aber ich finde es gut. Alles was zur Wahrheitsfindung beiträgt, sollte verwertet werden.

Für das rechtswidrige Erwerben eines Beweises kann es dann ja ein gesondertes Verfahren geben (wie z.B. in diesem tschechischen Fall, wo der Hausbesitzer eine Verwaltungsstrafe bekommen hat).
 
Da von Parteien ganz besonders vor Wahlen immer wieder Versprechungen gemacht werden die dann sowieso nicht eingehalten werden, finde ich sollte sich der Parteienspitzenkandidaten für Betrug dafür vor Gericht verantworten müssen, wenn ein Selbstständiger (arbeitender) irgendwelche Versprechungen macht und diese nicht einhält, hat dieser ja auch mit einer Anklage zu rechnen.

Was bringt es da zu wählen ??
Bin sowieso nicht davon überzeugt das es bei Wahlen wirklich demokratisch zugeht, aber dann ist man gleich ein Verschwörungstheoretiker oder es wollen manche Leute nicht hören ..

Da aber die Politiker durch die Politische Immunität geschützt sind, sieht man eigentlich ``in was für einer Demokratie´´ wir eigentlich leben, und frage mich wie lange sich die Leute eigentlich noch veräppeln lassen möchten.
 
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und frage mich wie lange sich die Leute eigentlich noch veräppeln lassen möchten.

Solange bis Wahlen einmal anders ausgehen!:haha:

Aber ob es dann auch besser wird???:hmm:

Hat aber mit dem Theadthema nicht wirklich was zu tun!
 
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Verantwortlich kannst du nur einen Politiker machen, der nach den Wahlen so gestärkt ist, dass er mit seiner Partei eine Alleinregierung bilden kann. Aber auch hier ist es fraglich, ob eine rechtlich einklagbare Schuld besteht. Schließlich unterliegen Wahlen nicht dem Konsumentenschutz.

Einen Ausnahmefall bildet sicher das notariell beglaubigte Versprechen der GRÜNEN. Dieser Partei blieb es vorbehalten, selbst dieses Versprechen nicht einzuhalten! :mrgreen:
 
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Du hast zu schnell repliziert. Von einer moralischen Verantwortung wirst du ihm nicht frei sprechen können.

wennst nachher änderst/hinzufügst ... :hmm:

aber schon das drama der repräsentativen demokratie beruht darauf, dass du durch gebrochene wahlversprechen das nicht bekommst, was dir vorher versprochen worden ist. und sind solche gebrochene versprechen eigentlich das erschleichen öffentlicher gelder unter vorspiegelung falscher tatsachen. deswegen das "nein" - und bei dem bleibe ich aus den voranstehenden gründen.
 
Strasser geht nach acht Wochen Haft bereits tagsüber frei und darf arbeiten gehen (in einer Beratungsfirma :roll:). Seine Strafe betrug nach dem Gang durch alle Instanzen drei Jahre. Von 9.000 Häftlingen genießen angeblich nur rund etwa 370 dieses Privileg. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass ausgerechnet der Ex-Minister dazugehört. Ich frage mich, wieviele von den restlichen Freigängern eine ähnlich hohe Haftstrafe ausgefasst haben und ähnlich kurz im Häfn waren.

Bei einer solchen Vollzugspraxis ist es zweifelhaft, warum man sich die teuren Strafprozesse in den (schwierig zu ermittelnden) Wirtschafts- und Politkriminalfällen überhaupt antut. Am Ende ist es eh relativ egal, ob jemand verurteilt wird ...
 
Strasser geht nach acht Wochen Haft bereits tagsüber frei und darf arbeiten gehen (in einer Beratungsfirma :roll:). Seine Strafe betrug nach dem Gang durch alle Instanzen drei Jahre. Von 9.000 Häftlingen genießen angeblich nur rund etwa 370 dieses Privileg. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass ausgerechnet der Ex-Minister dazugehört. Ich frage mich, wieviele von den restlichen Freigängern eine ähnlich hohe Haftstrafe ausgefasst haben und ähnlich kurz im Häfn waren.

Bei einer solchen Vollzugspraxis ist es zweifelhaft, warum man sich die teuren Strafprozesse in den (schwierig zu ermittelnden) Wirtschafts- und Politkriminalfällen überhaupt antut. Am Ende ist es eh relativ egal, ob jemand verurteilt wird ...

:daumen:

vor dem gesetz sind alle gleich, manche sind halt gleicher.....

die justizverwaltung verdient an ihm ganz gut....

er bekommt pro stunde 1,80 € , das gehalt streift die justizverwaltung ein.

mir wärs schon recht, wenn das bei mehreren passieren würde...:haha:

du der grasser überlegt schon. was kommt erm billiger? der anwalt oder der deal á strasser?
 
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die justizverwaltung verdient an ihm ganz gut....

er bekommt pro stunde 1,80 € , das gehalt streift die justizverwaltung ein.

mir wärs schon recht, wenn das bei mehreren passieren würde...:haha:
 
Mal im Ernst. WER engagiert bitte so einen Typen noch, wenn es um Beratertätigkeiten geht? In was soll der bitte noch beraten können!?
 
Mal im Ernst. WER engagiert bitte so einen Typen noch, wenn es um Beratertätigkeiten geht? In was soll der bitte noch beraten können!?

seine chefin ist seine derzeitige bettgefährtin (also nicht die aus seiner zelle).
 
Sorry, nicht konkret genug gewesen. Welcher Kunde würde freiwillig zu einer Beraterfirma gehen, wenn unser Privatdetektiv dort arbeitet...
 
die justizverwaltung verdient an ihm ganz gut....

er bekommt pro stunde 1,80 € , das gehalt streift die justizverwaltung ein.

mir wärs schon recht, wenn das bei mehreren passieren würde...:haha:

Habe ich auch so gelesen, und man könnte sagen "na wenigstens was". Nur handelt es sich dabei um Tricky Serious Streeter, und er ist offiziell bei seiner Frau beschäftigt, d.h. man darf befürchten, dass bei der offiziellen Bezahlung alle denkbaren Spielräume ausgenutzt werden. Wer sagt, dass der Ernsti nicht offiziell als Putzfrau beschäftigt ist?

Abgesehen davon bleibt ein bitterer Nachgeschmack, wenn sich Leute aus der Haft freikaufen können, nur weil sie zumindest zum Schein einen Job haben. Der Sinn der Haftstrafe - nämlich erstens Abschreckung des Täters, zweitens Abschreckung der Allgemeinheit und drittens die Chance für den Täter, über sein Fehlverhalten nachzudenken - wird mit so großzügigen Freigängen verfehlt. Dann wäre es g'scheiter und ehrlicher, lieber gleich eine saftige Geldstrafe zu verhängen als eine Freiheitsstrafe, die nur halbherzig vollzogen wird.
 
Dann wäre es g'scheiter und ehrlicher, lieber gleich eine saftige Geldstrafe zu verhängen als eine Freiheitsstrafe, die nur halbherzig vollzogen wird.

Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.
 
Betäubungsmittel in Blutprobe: Mögliche Wende im Fall Aliyev

Mittel wurde nicht verschrieben
Barbiturate sind in Österreich als Medikamente fast gänzlich verboten. Dass Aliyev eine derartige Substanz verschrieben wurde - etwa von einem Gefängnisarzt - ist somit fast auszuschließen. Das Ergebnis einer genauen toxikologischen und pharmakologischen Untersuchung soll in einigen Tagen vorliegen.

In der JA Josefstadt hat es ja schon genügend merkwürdige Vorfälle gegeben.
 
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