(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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jes, ei duh listn.......:haha:

...jetzt mail ihm halt die Liste der Verhandlungen vom Straflandesgericht, oder gib ihm zumindest einen Zund!
Der Entschej wird sicher einen Kaffee dafür springen lassen..;)
 
Erstens hat er sich selbst gestellt.
Zweitens hat der andere geschossen, es liegt gegen ihn also kein Tatverdacht vor.

Zum Glück leben wir eben nicht in einem Blödkorruptistan, in dem man Leute einfach einmal so, weil man sie nicht mag, einsperren kann.



Mittäter in einem brutalen Hinrichtungsmord! Wobei es noch zusätzlich einen Schwerstverletzten und eine unbeteiligte verletzte Frau gibt!
Flüchtet mit Haupttäter vom Tatort! Wird mit Fahndungsfotos gesucht bis der Druck so gross wird und er sich freiwillig stellt!
Nix weissta , also FREIGELASSEN! So ein Subjekt auf freiem Fusse angezeigt! Und das wird noch verteidigt von manchen Gestalten!
Das ist das Vorgehen einer Bananenjustiz!
Und eins gleich mal vorweg, wenn der Haupttäter gefasst wird, und er wegen vorsätzlichem Mord verurteilt werden sollte, er keinen Kulturbonus bekommen sollte, und die Strafe lebenslänglich lauten sollte, dann
entschuldige ich mich hier öffentlich für Blödistan und Bananenrepublik! Nur leider wird's das in diesem Lande von Verzeihern und Täterverhätschlern nicht spielen!
Ein kleiner Ehrenmord kann doch nicht lebenslänglich bedeuten! Da würde ich sogar drauf wetten
 
Mittäter in einem brutalen Hinrichtungsmord!

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/m/mittaeterschaft/

Begehen mehrere gemeinschaftlich eine strafbare Handlung, so wird jeder gemäß § 25 II StGB als Täter (Mittäter) bestraft. Mittäterschaft ist also die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken.

Voraussetzung für die gemeinschaftliche Begehung ist, dass jeder Mittäter einen kausalen Tatbeitrag erbringt. Wie und wann dieser Beitrag zu erbringen ist, ist streitig.

Nach der Subjektiven Theorie (Rechtsprechung) kann jeder Beitrag (auch Unterstützungshandlungen) in jedem Deliktsstadium zwischen Vorbereitung und Beendigung Mittäterschaft begründen, vorausgesetzt, der Beitrag wird mit Täterwillen geleistet. Der Mittäter muss die Tat als eigene wollen. Ob dies der Fall ist, ist anhand aller Fallumstände zu ermitteln. Indizien hierfür sind: Tatherrschaft, Gewicht des Tatbeitrags, Interesse am Taterfolg.

Nach der materiell-objektiven Theorie (Literatur) ist ein mitbeherrschender Tatbeitrag erforderlich. Solch ein Tatbei-trag liegt vor, wenn die Tat ohne ihn misslingen würde.
 
Sie haben die Opfer, wegen derer der Haupttäter extra nach Wien gereist ist, ZUFÄLLIG in der Strassenbahn getroffen!:hurra:
Und dann noch die Kriegserinnerungen! :shock:Was für arme Hascherln!!
 
Das ist das Vorgehen einer Bananenjustiz!
Warum organisierst Du nicht eine "spontane Äußerung des Volkszorns", bei der die Kreaturen bedauerlicherweise ums Leben kommen? Das hat ja schon einmal ganz gut funktioniert, und an Gleichgesinnten scheint es ja keinen Mangel zu geben.
 
Warum organisierst Du nicht eine "spontane Äußerung des Volkszorns", bei der die Kreaturen bedauerlicherweise ums Leben kommen? Das hat ja schon einmal ganz gut funktioniert, und an Gleichgesinnten scheint es ja keinen Mangel zu geben.

:kopfklatsch::kopfklatsch::kopfklatsch:
 
Sieht so aus als hättest du verstanden, wie doof es ist mit Extremen zu argumentieren, egal in welche Richtung (Bananenjustitz, Blödkorruptistan, Täterversteher versus
"spontane Äußerung des Volkszorns", bei der die Kreaturen bedauerlicherweise ums Leben kommen) :engel:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit breitem Grinsen im Gesicht ließen sich die Todesschlepper vor Gericht vorführen.

Angesichts der unvorstellbaren Tragödie ist dies nur zweitrangig: Aber alles deutet da*rauf hin, dass das Flüchtlingsdrama von der A 4 bei Parndorf mit 71 toten Syrern nicht von der österreichischen Justiz aufgearbeitet werden wird. Die Staatsanwaltschaft im ungarischen Kecskemét hat am Samstag das Verfahren an sich gezogen.

Wie inzwischen feststeht, ist der Todeslaster in der Großstadt östlich von Budapest gestartet, hat dann an der serbischen Grenze die dort gestrandeten Flüchtlinge aufgenommen und ist mit ihnen Richtung Österreich gefahren: „Deshalb fällt der Fall in die Kompetenz der für Kecskemét zuständigen Staatsanwaltschaft“, hieß es. Das ist zwar noch keine endgültige Entscheidung über eine mögliche Auslieferung der vier festgenommenen Schlepper, aber eine Vorwegnahme. Abgesehen davon: Täter, Tatort, Opfer – es hat alles ungarischen Bezug.

Den Todesschleppern drohen in Ungarn bis zu 16 Jahre Haft. Das Nachbarland geht in der Regel deutlich härter gegen die Kriminellen vor, als dies in Österreich der Fall ist. Hier sind Schlepper bislang mit maximal drei Jahren Haft bestraft worden.
0e24.at


DA kann man wirklich nur auf die Ungarn hoffen und vertrauen!
Man mag sich gar nicht ausmalen was passiert, wenn unsere Streicheljustiz diese Subjekte in die Hand bekommt!:cry:
 
Dir ist offenbar jeder noch so traurige Anlass willkommen, um wieder über Österreich her zu ziehen. Es gab bisher noch keinen derartigen Fall mit solch dramatischen Folgen, aber du willst schon wieder etwas von "Streicheljustiz" wissen. Ich getraue mich nicht, eine Prognose zu stellen, was das Ergebnis des Verfahrens vor einem österreichischen Gericht wäre. Aber ich bin sicher, dass das Gericht sich am maximal möglichen Strafrahmen orientieren würde.

Österreich ist ein Rechtsstaat (bei Ungarn kann man da nicht mehr so sicher sein), daher wäre hier wohl kaum eine Anklage wegen Mordes möglich, obwohl das in der Presse mit ins Spiel gebracht worden ist. Denn Mord steht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt.
 
Das diese Subjekte in Ungarn härter bestraft werden, steht wohl außer Zweifel. Und das ist gut so, meinst nicht auch?
 
Sie würden auch bei uns hart bestraft werden. Aber über das Ausmaß von Schuld der jeweiligen Einzelpersonen maß ich mir jetzt keinerlei Urteil an. Was wissen wir schon? Wer von den beteiligten Personen trägt wofür die Verantwortung?

Dass Schlepper grundsätzlich bestraft gehören, und dass es in einem derartigen Fall sehr hart sein soll (entsprechend der Schuld der verschiedenen beteiligten Personen), da stimme ich dir zu. Aber das ungarische Rechtssystem als Vorbild zu nehmen, da bin ich nicht dabei.
 
Warum durfte der Terrorist frei herumlaufen?

Berlin – Wie gefährlich und kriminell muss man sein, um hinter Gitter zu kommen? Rafik Y. († 41), der am Donnerstag in Berlin erschossene Terrorist, war beides, hoch kriminell – und höchst gefährlich.
Der Islamist war von Polizisten erschossen worden, als er sie und Passanten mit einem Messer attackiert hatte.
Nach 5 Jahren Haft (wegen eines geplanten Attentats) kam er 2013 auf freien Fuß – überwacht nur per elektronischer Fußfessel.

Eine aktuelle Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen Y. zeigt, wie gefährlich der Terrorist war. Beschuldigt wurde er mehrerer Straftaten:
►Am 3. September 2014 geht bei dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein Schreiben von Y. ein. Darin droht er einer Richterin, ihr würde das gleiche Schicksal wie dem amerikanischen Journalisten James Foley drohen. Der Mann war 2012 in Syrien entführt und zwei Jahre später enthauptet worden.

►Am 23. September bedroht Y. eine Mitarbeiterin in der Ausländerbehörde mit einem Messer, zwei Tage später ruft er sie an, droht ihr mit Folter und Ermordung.
►Am 3. Januar 2015 durchtrennt er das Band seiner elektronischen Fußfessel und wirft sie in den Müll. Alarmierte Polizisten rasen zu seiner Wohnung, wo sie den Terroristen auch noch antreffen. Er bekommt eine neue Fußfessel.

►Am 7. Januar 2015 bedroht er in zwei Briefen erneut die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde. Er rät der Frau, ihr Verhalten ihm gegenüber zu ändern, sonst würden ihr „ernste Konsequenzen“ drohen.

►Am 1. Juni 2015 kommt Y. auf den Polizeiabschnitt 21, um seiner Meldepflicht nachzukommen. Nach einem Streit mit einem Polizisten muslimischen Glaubens droht er, mit einem Maschinengewehr wiederzukommen und alle zu erschießen.
Die Berliner Behörden wollten Rafik Y. abschieben. Weil dem Mann aber im Irak die Todesstrafe gedroht hätte, sei er geduldet worden, so ein Sprecher des Berliner Innensenators.

bild.de

Jetzt wird wieder mal alles in Frage gestellt! Viel zu spät!
So jemand läuft frei herum, und es wird ja nicht der Einzige sein! Oder glaubt das irgendwer?
Eine arme unschuldige Polizistin hat es getroffen!

Darin droht er einer Richterin, ihr würde das gleiche Schicksal wie dem amerikanischen Journalisten James Foley drohen.
Vielleicht hätte das ein Umdenken bewirkt, in dieser Gutmenschenjustiz!
 
Wahnsinn zusprechen darf, ja muss man oft unseren Behörden und auch den Sozialversicherungen.

Vertippser bei BVA: Konto gesperrt, kein Versicherungsschutz

Putzmunter suchte Leopoldine Sch. (74) einen Arzt auf, wollte sich Medikamente verschreiben lassen. Doch anstatt Pillen für ein gesundes Leben zu bekommen, wurde ihr gesagt: "Sie sind doch tot!"

Ein kleiner Fehler brachte diese Frau unter die Erde, dabei ist sie putzmunter: Am 29. August besuchte die 74-Jährige einen Internisten, erlebte "Übersinnliches". "Der Arzt hat mir gesagt, ich bin für tot erklärt worden!", so die Pensionistin. "Ich musste zur 'WGKK', weil ich sonst ohne Versicherungsschutz bin. Die Krankenkasse hat sich entschuldigt und gemeint, dass alles geklärt wurde."

Doch es kam alles anders: Die Wienerin wurde innerhalb der nächsten Wochen vier Mal für tot erklärt! "Auch mein Konto wurde gesperrt – auf den Auszügen wurde ich als verstorben bezeichnet", sagt sie. Sch. setzte sich auch mit der "BVA" in Verbindung, bei der sie ihre Pension bezieht – ohne Erfolg "Beide Kassen haben sich die Schuld zugeschoben. Keiner konnte einen Fehler finden."

Nun könnte man meinen, das sei ein absoluter Ausnahmefall, der praktisch so gut wie nie vorkommt. Das hat auch die BVA so behauptet.
Erfolg nach "Heute"-Anfrage: Die "BVA" löste das Rätsel, entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten: "Eine Mitarbeiterin hat sich leider vertippt. So etwas ist noch nie vorgekommen und wir versprechen, dass es auch in Zukunft nicht mehr vorkommen wird."

Schmäh, ich kenne (kannte) persönlich 2 Fälle, wo das passiert ist.

Sorry für OT, wollte deswegen keinen separaten Thread starten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Firma musste zusperren, weil eine Firma, deren Name sich um einen Buchstaben anders schreibt, in Konkurs gegangen ist. Das erscheint ja in diversen Stellen und Kunden/Banken haben das gelesen und dachten es ist die andere usw. usw.
 
Eine Firma musste zusperren, weil eine Firma, deren Name sich um einen Buchstaben anders schreibt, in Konkurs gegangen ist. Das erscheint ja in diversen Stellen und Kunden/Banken haben das gelesen und dachten es ist die andere usw. usw.

Kann man aber nicht ganz vergleichen. Hier geht es nicht um eine Verwechslung nur wegen Namensgleichheit, sondern um einen Fehler von Schreibtischtätern, die im geschützten Bereich arbeiten. Und die sich für ihre Fehler weder verantworten noch entschuldigen wollen.

Die beiden mir bekannten Fälle sind unterschiedlich abgelaufen. Der eine Fall betraf eine Tante (inzwischen verstorben). Sie war damals im Pflegeheim und die Scherereien mit dem gesperrten Konto und der nicht ausbezahlten Pension hatte die Heimleitung.

Der andere Fall betraf eine Bekannte. Nicht nur, dass sie keine Pension mehr überwiesen bekommen hat, konnte sie auch auf ihr Konto nicht mehr zugreifen. Kannst du dir vorstellen, wie es ist, wenn du ohne Geld dastehst, deine Miete nicht mehr bezahlen kannst ........ ??? Und die Reaktion der Sesselkleber in der Sozialversicherung war eher so zu beschreiben: Na, wenn schon, was geht das uns an? Dann haben sie sich auch auf eine Namensgleicheit berufen. Die Dame hat nachrecherchiert, denn sie hat einen eher ungewöhnlichen Vornamen. Es gab keine Person gleichen Namens mit dem selben Geburtsdatum. Blöde Ausreden von (nein, nicht wahnsinnigen, sondern stumpfsinnigen) Schreibtischtätern. Die auch keinerlei Eile bei der Aufklärung und Korrektur des Fehlers gezeigt haben. Und Am Ende der Geschichte ..... Entschuldigung??? Fehlanzeige.
 
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Kann man aber nicht ganz vergleichen. Hier geht es nicht um eine Verwechslung nur wegen Namensgleichheit, sondern um einen Fehler von Schreibtischtätern, die im geschützten Bereich arbeiten. Und die sich für ihre Fehler weder verantworten noch entschuldigen wollen.
Entschuldigung, ich hab's beschissen erklärt, so passt es nicht.

Die Firma B, die wirklich kaputt war, deren Name ähnelt der Firma A. In der Konkursdatei steht leider der Name der Firma A, obwohl B gemeint ist, weil sich der Eintrager damals um den einen Buchstaben geirrt hat.
 
Gut, dann ist es ein Behördenfehler. In dem Fall könnte man aber Amtshaftung überlegen, oder?
 
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