(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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die franzosen sehen das ganze ein bissl anders ...

Französische Polizei für Bewaffnung von Beamten in der Freizeit

Paris (dpa) - Nach den verheerenden Terrorangriffen von Paris gibt es in Frankreich Gedankenspiele zur Bewaffnung von Polizisten außerhalb der Dienstzeiten. Die Leitung der französischen Polizei will dazu «rasch» einen detaillierten Vorschlag dazu machen, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag berichtete. Beamte könnten sich freiwillig dafür melden. Polizeigewerkschaften hatten nach den Anschlägen mit mindestens 129 Toten entsprechende Forderungen gestellt.

Jean-Marc Falcone, der Generaldirektor der nationalen Polizei, sagte dem Sender RTL: «Das ist notwendig, damit die Polizisten eine wirksame Präsenz auf dem ganzen Staatsgebiet sicherstellen können.» Damit könnten Beamte auch an ihrem Wohnort oder unterwegs zum «Kampf gegen den Terrorismus und die Sicherheit unseres Landes» beitragen.

Die Polizeigewerkschaften verweisen in der Debatte unter anderem auf den Fall eines Polizisten, der sich zum Zeitpunkt des Angriffs am Freitagabend im Musiksaal «Bataclan» befand. Er war unbewaffnet und wurde demnach beim Versuch einzuschreiten durch Schüsse der Angreifer schwer verletzt.
 
die franzosen sehen das ganze ein bissl anders ...

Es ist ganz sicher der falsche Moment gerade jetzt die Meinung der Franzosen dazu zu hören. Man darf Entscheidungen nicht gerade dann treffen wenn die Emotionen extrem sind.

Damit möchte ich jedoch nicht sagen, dass es im Fall von Frankreich grundsätzlich die falsche Entscheidung wäre. Nur gibts zwischen Frankreich/ Deutschland und Österreich ganz gravierende Unterschiede die Kriminalität betreffend. Da könnte man schon sagen, dass es in Frankreich Vorteile bringen könnte, allerdings wenn ich an den Süden denke, wenn da der Polizist in der Freizeit mit seiner Pistole dem Kriminellen gegenübersteht und in eine Kalaschnikow blickt .....naja. Ich sah schon wie die Polizisten in Toulouse aufgetreten sind, die Anzahl und die Bewaffnung ..... da würde ich dem einzelnen Polizist in Freizeit mit Pistole viel Glück und viel Erfolg wünschen.

Beim Bataclan war auch ein Polizist mit Pistole, der hat wohl kurz eingegriffen und dann unverletzt die Flitze gemacht, weil er nur eine Pistole hatte und keine schusssichere Weste dabei hatte. Ich halte seine Reaktion für sehr vernünftig, kein Polizist muss sich schlachten lassen.
 
Polizist in Freizeit mit Pistole viel Glück und viel Erfolg wünschen.

ich war heute beim treffen meines serviceclubs, und da war ein polizeijurist, der mir erklärt hat, bis dato genügte sein Dienstausweis eines Polizisten um die Dienstwaffe zu tragen, auch in Zivil. Seit einiger Zeit wurde dies geändert, indem er um einen Waffenpass wie jeder andere Bürger ansuchen muss, und den kriegt er auch. Weil wenn er ihn nicht kriegen würde, dann wäre er auch als Polizist nicht mehr tragbar...thats it
 
Das nenne ich Reinkultur der Bürokratie in Österreich.
Ein Polizist muss einen Schein beantragen, um die Waffe tragen zu dürfen... bist du deppert...
 

Sieht so aus, jetzt wäre ich neugierig wie viele Polizisten in Ö das Ding in der Freizeit tragen.

Das nenne ich Reinkultur der Bürokratie in Österreich.
Ein Polizist muss einen Schein beantragen, um die Waffe tragen zu dürfen... bist du deppert...

Das geht noch besser, bei uns ists in einigen Bundesländern grundsätzlich erlaubt in anderen muss es sich der Polizist genehmigen lassen. Für in der Freizeit getragene Dienstwaffen gelten noch weitaus strengere Regeln für deren Einsatz als für im Dienst getragene.
In D trägt allerdings so gut wie kein Polizist die Waffe in seiner Freizeit, die Polizisten die ich privat kenne nehmen ihre Waffe nicht einmal mit nach Hause. Ich hab mal nachgefragt, warum das so ist, da sagte mir einer wenn eingebrochen wird und die Dienstwaffe ist im Haus kannst als Polizist nur verlieren, bist du zuerst an der Waffe und gebrauchst sie hast du die Kacke am Schuh, ist der Einbrecher zuerst dran hast du die noch größere Kacke am Schuh, also bleibt die Waffe auf der Dienststelle. Das wird auch der Grund dafür sein, dass man so gut wie nichts darüber hört.
 
Die Justiz und konkret der OGH sorgt immer wieder für Kopfschütteln:
http://tirol.orf.at/news/stories/2742757/
http://www.heute.at/news/oesterreich/art23655,1236305

Wenn man das in Relation zu einem kürzlich von mir zitierten Fall zieht, bleibt man einfach fassungslos zurück.
In jenem Fall hat eine 31jährige Lehrerin einige 13-14jährige Schüler verführt und 4 Jahre unbedingt ausgefasst. Dabei handelte es sich lt. Pressemeldungen im Wesentlichen um einvernehmlichen Sex, wobei dieser mit 14jährigen in Österreich grundsätzlich gar nicht strafbar ist, im speziellen Fall aber das Autoritätsverhältnis der Lehrerin zum Verhängnis wurde.

Im aktuellen Fall ist ein mehrfach vorbestrafter britischer Soldat in eine Tiroler Haus eingebrochen und hat ein 6jähriges Kleinkind brutal vergewaltigt - die am Ende rechtskräftig verhängte Strafe von 5 Jahren ist für so ein Verbrechen schon per se lächerlich gering, aber im Vergleich zur besagten Lehrerin ist dieses Strafmaß geradezu grotesk. Die Krönung dieses Justizskandals ist aber die Urteilsbegründung: Der Soldat sei wegen der im Afghanistan-Einsatz erlittenen psychischen Schäden nur begrenzt zurechnungsfähig gewesen, und das wäre strafmildernd zu beurteilen.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum begrenzte Zurechnungsfähigkeit überhaupt zu einem geringeren Strafmaß führt - im Gegenteil sollten solche Individuen möglichst lange weggesperrt werden, und möglichst in einer geschlossenen Anstalt. Gerade mit diesen psychischen Schäden kann so ein "Malheur" immer wieder passieren. Abgesehen davon stammt das Gutachten vom medienbekannten Gerichtspsychiater Reinhard Haller, den ich sowieso ein bissl problematisch sehe.

Es ist ein schlimme Vorstellung, dass der Bursche gemäß unserer üblichen Vollzugspraxis in etwa zwei Jahren aus dem Gefängnis rauskommt, evtl. sogar noch früher mit Fußfessel.
 
§ 11 StGB :Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.
 
§ 11 StGB :Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.

Dieser Paragraph wurde von gewissen Personen wohl nicht
ohne Grund so im Gesetz verankert. ��
 
§ 11 StGB :Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.
Erstens kenne ich diesen Paragraphen, stelle ihn aber prinzipiell in Frage, weil viele Täter, die endlich mit viel Mühe einer Tat überführt werden, die Unzurechnungsfähigkeit als letzten Rettungring ergreifen, um ihrer gerechten Strafe zu entgehen. Wenn dann noch so zweifelhafte Gutachter wie Herr Haller im Spiel sind, schaut es nicht gut aus. Ich halte es eigentlich für absurd, dass Unzurechnungsfähige für eine Straftat nicht bestraft werden sollen.

Im von mir zitierten Fall handelte es sich im Übrigen gar nicht um Unzurechnungsfähigkeit, trotzdem wurde die Strafe herabgesetzt.

Zweitens bin ich der Meinung, dass wenn man Unzurechnungsfähige schon nicht ins Gefängnis stecken will - aus welchen Gründen auch immer - solche Leute umso mehr längerfristig in eine geschlossene Anstalt gehören. Die Gesellschaft muss vor Unzurechnungsfähigen wahrscheinlich sogar mehr geschützt werden als vor anderen Straftätern.

Oder anders gesagt, auf den konkreten Fall bezogen: Wenn ein Psychiater feststellt, dieser Soldat wäre nur begrenzt zurechnungsfähig, weil er wegen des Afghanistan-Einsatzes geisteskrank ist, kann es doch jederzeit wieder passieren, dass er ein kleines Mädchen vergewaltigt. Er gehört daher MMN langfristig weggesperrt.
 
Jetzt brauchts nur noch eine 100% Methode um Unzurechnungsfähigkeit festzusetllen, und wir können alle unzurechnungsfähigen Menschen wegsperren und schon ist die Illusion von "gerechter Strafe" erfüllt........
 
Jetzt brauchts nur noch eine 100% Methode um Unzurechnungsfähigkeit festzusetllen, und wir können alle unzurechnungsfähigen Menschen wegsperren und schon ist die Illusion von "gerechter Strafe" erfüllt........
Du rennst bei mir offene Türen ein. Da man die Unzurechnungsfähigkeit ohnehin nicht feststellen kann, sollte man sie beim Strafmaß auch nicht mildernd oder gar strafbefreiend berücksichtigen, finde ich.
 
Was ist an dieser Rechtsprechung "wahnsinnig"? :roll:
Ist doch in Ordnung so, finde ich.


...lebenslang für straffällige Kinder und kognitiv eingeschränkte Personen!
Die Straffreiheit für Kinder steht in einem ganz anderen Paragraphen und ist nicht mit deren Unzurechnungsfähigkeit begründet, sondern damit, dass sie Kinder sind. Wobei das Alter von 14 Jahren für die Strafmündigkeit hinterfragt werden darf, wenn man Meldungen vernimmt, dass in manchen Jugendbanden schon 12- bis 13jährige gar nicht so harmlose Verbrechen ausüben. Sind aber zweifellos Einzelfälle.

Bzgl. "kognitiv eingeschränkter" Erwachsener bin ich sehr wohl dafür, dass diese für die entsprechenden Verbrechen lebenslange Haft bzw. Verwahrung bekommen können, d.h. keine Sonderbehandlung erhalten. Bei Schwerverbrechen wie Mord, Körperverletzung oder Vergewaltigung ist es MMN vollkommen wurscht, ob der Täter "kognitiv eingeschränkt" ist oder im Besitz aller geistigen Kräfte.

Im konkreten Fall des britischen Soldaten, der ein 6jähriges Mädchen in dessen eigenem Kinderzimmer vergewaltigt hat, zeigt sich deutlich, dass es für das Strafmaß vollkommen wurscht sein sollte, wie so einer geistig beinand ist. Wer so eine extreme kriminelle Energie in sich trägt, sollte möglichst lange von der Gesellschaft ferngehalten werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Straffreiheit für Kinder steht in einem ganz anderen Paragraphen und ist nicht mit deren Unzurechnungsfähigkeit begründet, sondern damit, dass sie Kinder sind.
Dies ergibt sich aus der Schuldfähigkeit von Kindern, weil sie unfähig sind, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln
Das kommt auch bei Erwachsenen vor, aufgrund mentaler Störungen, welche sich oft nur mit medizinischen oder psychiatrischen Gutachten bestimmen lassen. Je nach Schwere der Störung, gilt die verminderte Schuldfähigkeit. Wird vom Gericht eine Gefährdung festgestellt, kann es mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen (Maßnahmenvollzug) setzen....und der kann dann wirklich lebenslang sein!
Es gibt natürlich noch komplexe Details, die es zu berücksichtigen gibt und die du auch gerne mit deinem Lieblingsjuristen besprechen kannst.



Es gilt "nulla poena sine culpa“.
 
nau, jetzt hat's ihn anscheinend doch einmal erwischt ...

Tetron-Prozess: Mensdorff-Pouilly schuldig gesprochen – Drei Jahre Haft - derstandard.at/jetzt/livebericht/2000027436705/urteil-im-tetron-prozess-erwartet

Wien – Im Blaulichtfunkprozess im Wiener Straflandesgericht hat es heute Schuldsprüche für die beiden Angeklagten gegeben. Der Ex-Telekom Austria-Festnetzvorstand Rudolf Fischer erhielt ein Jahr, der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly fasste drei Jahre Haft aus – beide unbedingt. Verteidigung wie Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist. Richter Michael Tolstiuk nannte die Verteidigungslinie der beiden Angeklagten in seiner Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil gefasst auf. Mildernd wertete der Richter, dass die beiden Angeklagten keine Vorstrafe haben. Mensdorff muss auch den Schaden aus der 1,1 Mio. Euro schweren Provision der Telekom an ihn begleichen. (APA, 14.12.2015) - derstandard.at/jetzt/livebericht/2000027436705/urteil-im-tetron-prozess-erwartet

https://derstandard.at/jetzt/livebericht/2000027436705/urteil-im-tetron-prozess-erwartet
 
nau, jetzt hat's ihn anscheinend doch einmal erwischt ...

Zeit wird's. Ich hoffe aber, dass der OGH das Strafmaß nicht wieder einmal abmildert, sodass er am Ende nur ein bissl mit Fußfesserl herumrennen muss. Und für das, was er den Steuerzahler sonst noch gekostet hat, sind die drei Jahre ohnehin noch viel zu wenig.
 
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