(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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...hob ma nix aunders erwoartet
Das ist aber nicht mein Problem, wenn Flüchtlinge Deiner Meinung nach keine Rechte zu haben brauchen.

Abgesehen davon verstehe ich die Aufregung nicht. Klagen allein sagt ja noch nichts, warten wir doch ab, wie das Gericht urteilt. Dann ist immer noch Zeit, unqualifiziert über Flüchtlinge her zu ziehen.
 
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Das ist aber nicht mein Problem, wenn Flüchtlinge Deiner Meinung nach keine Rechte zu haben brauchen.

...meins a net ;) ... aber ich glaube aber bzw. du brauchst mir nicht zu unterstellen das ich der Meinung bin das Flüchtlinge kein Recht zu haben brauchen :wache: ... immer wieder das selbe mit den selben :cry: ..
 
...meins a net ;) ... aber ich glaube aber bzw. du brauchst mir nicht zu unterstellen das ich der Meinung bin das Flüchtlinge kein Recht zu haben brauchen :wache: ... immer wieder das selbe mit den selben :cry: ..
so ist das halt:lehrer:
 
gibt's noch sachliche argumente oder machen wir auch hier zu?

war eine rhetorische frage - antwort brauchts also keine.
 
urteil: freispruch. es ging um eine umfallende glastür, 120kg, die, nachgewiesenerweise in einem falsch dimensionierten rahmen verbaut war. opfer: ein 4jähriges kind. dass intressante dabei find ich, dass jemand zu schaden kommt, ein offensichtlicher statischer berechnungsfehler vorlag und trotzdem keiner schuld war. selbiges war in kaprun der fall. 155 tote, 16angeklagte und keiner war schuld. :hmm:
 
die, nachgewiesenerweise in einem falsch dimensionierten rahmen verbaut war.

Das ist laut Gutachten falsch. Beim Türscharnier war - vermutlich von Lausbuben oder Vandalen - ein Bolzen entfernt worden.
 
In Österreich sind die Fahrlässigkeitstäter eh immer die G'fickten. Erstens sind sie nicht organisiert und gefinkelt wie richtige Kriminelle, zweitens kommt es zu keiner Mitleidsmasche wie schwierige Kindheit, schlechtes Umfeld, etc.

Vorsatztäter werden meist gehätschelt, während auf Fahrlässigkeitstäter meist sowohl Justiz als auch Medien voll draufhauen.
Man schaue sich nur an, wieviel Geld Schwerkriminelle machen können, wenn sie eine Biographie oder ein Buch über ihre ärgsten Taten rausbringen. Das bleibt Fahrlässigkeitstätern verwehrt.

Daher freue ich mich eigentlich fast immer, wenn es bei Fahrlässigkeitsfällen zu Freisprüchen kommt. Diese Leut' sind MMN eh gestraft genug wenn sie wissen, dass durch ihren unbeabsichtigten Fehler evtl. Menschen zu Schaden gekommen sind. Und zivilrechtlich kommen sie eh meist dran, auch in Kaprun mussten die Bergbahnen Länge mal Breite zahlen, und die Arbeiter sind wahrscheinlich auch mittlerweile ihre Jobs los. Was bringt es der Gesellschaft, wenn ein Fahrlässigkeitstäter ins Gefängnis geht?

Im Fall der Bahnhofs-Warteraumtür hat gogolores im Übrigen Recht, dass dem Handwerker kein Verschulden trifft. Eher müsste man die Vandalen bestrafen, die diese Kabelbinder durchtrennt haben. Aber die sind wahrscheinlich schwer zu fassen oder genießen Artenschutz. Der Graffiti-Mafia werden die diversen Öffi-Betreiber auch nicht wirklich Herr, zahlen müssen meist die Fahrgäste oder der Steuerzahler.
 
Das ist laut Gutachten falsch. Beim Türscharnier war - vermutlich von Lausbuben oder Vandalen - ein Bolzen entfernt worden.

nein, der bolzen war beschädigt aufgrund der überlastung und ist dann geborsten.
 
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DREI Mädchen vergewaltigt und 21 Monate teilbedingt.
Was läuft da bitte schief!?
 
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DREI Mädchen vergewaltigt und 21 Monate teilbedingt.
Was läuft da bitte schief!?

Was hier schief läuft? Wir sind zu weich geworden. In anderen Ländern (und auch unter "Neubürgern") wäre es möglicherweise sein Todesurteil gewesen: http://www.news.de/politik/85556423...triert-penis-auf-offener-strasse-abgehackt/1/ oder: http://rtlnext.rtl.de/cms/toetung-v...r-prozess-gegen-teenager-beginnt-2269665.html
Damit will ich keinesfalls diese archaische Vergeltungen gutheissen, nur aufzeigen, welche Risiken ein Vergewaltiger eingeht, wenn er die Falsche erwischt. Auge um Auge, Zahn um Zahn, Schwanz für Jungfernhäutchen sozusagen.
 
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DREI Mädchen vergewaltigt und 21 Monate teilbedingt.
Was läuft da bitte schief!?
Diese Frage kann ich auch nicht beantworten. Ich verstehe das Urteil nicht, zumal die Vorsitzende des Richtersenats sogar eine Frau ist. Warum es "im Zweifel" als mildernd bewertet wurde, dass der Täter das jüngste Mädchen für 14 hielt und nicht richtigerweise für 12, verstehe ich auch nicht. Vergewaltigung ist unabhängig vom Alter des Opfers strafbar. Auch dass die Opfer nur 500 Euro zugesprochen bekommen haben und bzgl. aller restlichen Ansprüche auf den teuren Zivilrechtsweg verwiesen wurden, ist MMN eine Frechheit.

Es ist schlimm, dass solche Geistesgestörten durch das lasche Jugendstrafrecht geschützt werden. Eine mehrjährige unbedingte Haftstrafe plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wäre hier angemessen, und Freilassung aus der Anstalt erst, wenn mehrere Ärzte übereinstimmend diagnostizieren, dass von dem keine Gefahr mehr ausgeht. Außerdem gehört sein Name in die Datenbank für jene Leute, die niemals beruflich mit Kindern zu tun haben dürfen.

Angaben zum persönlichen Hintergrund des Vergewaltigers verschweigt uns der Bericht wieder einmal.
 
Angaben zum persönlichen Hintergrund des Vergewaltigers verschweigt uns der Bericht wieder einmal.

In diesem Fall sind die Nationalitäten der Täter wie auch der Opfer offengelegt.

http://derstandard.at/2000031768313/Opfer-nach-Raub-in-Wien-Landstrasse-in-Lebensgefahr

Nur, was wird mit diesen Tätern passieren? Werden sie nach Verbüßung der Strafe abgeschoben? Und darf man bei uns in Österreich "unbegleitete Jugendliche" überhaupt einsperren? Schadet das nicht der Integration?

Fragen über Fragen ..... :hmm:
 
man kann nur hoffen das die schweiz ihren tollen einfall durchbringt.:daumen:
 
Wahnsinnig ist nicht die Rechtsprechung, sie muss auf Grund erlassener Gesetze handeln. Aber wahnsinnig oder vielmehr völlig verantwortungslos ist in diesem Fall die Gesetzgebung. In Wien blüht der offene Drogenhandel, so kann man es in der Presse lesen. Was denken sich unsere Verantwortlichen, wenn sie derartig schwachsinnige Gesetze beschließen?

Justiz- und Innenressort zeigten sich über die Informationsoffensive des SP-Abgeordneten wenig erfreut, man wollte die völlig missglückte Gesetzesnovelle (Paragraf 70 StGB) hinter den Kulissen reparieren. Dieser Paragraf regelt die Gewerbsmäßigkeit bei Strafrechts-Delikten. Da erst nach der dritten Festnahme Gefängnis auf Dealer wartet, ist dem Straßenhandel in Österreichs Ballungsräumen Tür und Tor geöffnet. Die Suchtmittel-Händler agieren offensiv bis aggressiv, sprechen offen Passanten an und dealen sogar vor den Augen der Polizei.

Diese Zustände stinken zum Himmel .........

Wie brisant das Straßendealer-Problem in Wien ist, zeigt der Lokalaugenschein entlang der Linie U 6. Vier Dealer hängen ungeniert in der Halle der Station Gumpendorfer Straße herum. Draußen, auf dem Gehsteig am Gürtel stehen zwei Komplizen und sondieren die Lage. Immer wieder kommen Abnehmer. Der finanzielle Teil des Geschäftes geht schnell über die Bühne. Die gewünschte Ware, Kokain- und/oder Heroinkugeln bzw. abgepackte Marihuana-Baggies werden den Konsumenten abseits der U 6-Station von weiteren Komplizen zugesteckt. Diese Leute holen auch aus nahe gelegenen Drogendepots Nachschub.

Zustände wie in einem Dritte-Welt-Land :mad:

Dealen im Drogenkeller
Auf dem Weg zur Station Thaliastraße zeigt uns eine Anrainerin am Neubaugürtel ein Drogendepot in einem heruntergekommenen Zinshaus. Die Kellertüre ist aufgebrochen, die Abteile werden nicht mehr benutzt. Dafür konsumieren und verstecken Straßendealer in den muffigen Kellernischen ihre Drogen. Auch größere Geschäfte werden in den Katakomben abgewickelt. "Unser Hausherr hat die Polizei am nahe gelegenen Urban Loritz Platz alarmiert. Die kamen aber nicht, weil sie zu wenige Leute haben und empfahlen, den Notruf 133 zu wählen", ärgert sich Frau M. (sie will anonym bleiben, da sie Racheakte durch die Dealer fürchtet).

Und was geschieht mit diesem Abschaum danach???

Auf der U6-Station Thaliastraße angekommen, steht gerade ein Schwarzafrikaner mit erhobenen Händen und dem Gesicht zur Mauer an der Wand des Stationsgebäudes. Ein Beamter der Einsatzeinheit bewacht ihn und wartet auf Verstärkung. Selbige ist in wenigen Minuten vor Ort und führt den Dealer ab. In unmittelbarer Nähe beobachten Banden-Kollegen das Szenario. Die fünf Männer verkauften stundenlang Drogen im Umfeld der U6-Station. Sie denken nicht an Flucht, sondern provozieren die Beamten auch noch – eine Folge des missglückten Paragrafen.

Ja, furchtbar, dass diese Menschen auch Rechte haben .... :roll:
Eindeutig zu viele Rechte ..........
 
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