(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Wahnsinnig ist nicht die Rechtsprechung, sie muss auf Grund erlassener Gesetze handeln. Aber wahnsinnig oder vielmehr völlig verantwortungslos ist in diesem Fall die Gesetzgebung. In Wien blüht der offene Drogenhandel, so kann man es in der Presse lesen. Was denken sich unsere Verantwortlichen, wenn sie derartig schwachsinnige Gesetze beschließen?
Da gab's vor Kurzem erst eine ausführliche Fernsehdoku dazu, war erschütternd. Vor allem für die Kriminalbeamten muss es frustrierend sein; bis sie einen fangen, muss viel Aufwand betrieben werden, und dann kommt er nach 24 Stunden wieder frei.

Die jüngste Strafrechtsreform des Ex-Promianwalts Brandstetter hat mir von Anfang an nicht geschmeckt (nicht nur wegen der Einschränkung der Gewerbsmäßigkeitsdefinition, auch wegen der Anhebung der Qualifikationsgrenzen, z.B. zwischen Betrug und "schwerer Betrug").
 
Dealen im Drogenkeller
Auf dem Weg zur Station Thaliastraße zeigt uns eine Anrainerin am Neubaugürtel ein Drogendepot in einem heruntergekommenen Zinshaus. Die Kellertüre ist aufgebrochen, die Abteile werden nicht mehr benutzt. Dafür konsumieren und verstecken Straßendealer in den muffigen Kellernischen ihre Drogen. Auch größere Geschäfte werden in den Katakomben abgewickelt. "Unser Hausherr hat die Polizei am nahe gelegenen Urban Loritz Platz alarmiert. Die kamen aber nicht, weil sie zu wenige Leute haben und empfahlen, den Notruf 133 zu wählen", ärgert sich Frau M. (sie will anonym bleiben, da sie Racheakte durch die Dealer fürchtet).

Polizei ist nicht gleich Polizei??

Ohne Blick hätte ich auf "HEUTE" getippt, aufgrund der journalistisch einwandfreien (achtung Sarkasmus) Recherchen.
Das der Kurier auch schon polemische Artikel verfasst ist mir neu.
 
Das der Kurier auch schon polemische Artikel verfasst ist mir neu.

Mir ging es in erster Linie um eine Gesetzesnovelle, die den Drogendealern ihr übles Treiben erleichtert.

Das Problem: Laut einer Gesetzesänderung Anfang Jänner könne man ertappte Dealer erst bei der dritten Anhaltung in Untersuchungshaft nehmen. Daher brauche es eine entsprechende Adaptierung, betont auch Wiens Vize-Polizeipräsident Karl Mahrer: "Wir benötigen eine gesetzliche Regelung, die den Drogenhandel im öffentlichen Raum unter Strafe stellt."
 
Das Problem: Laut einer Gesetzesänderung Anfang Jänner könne man ertappte Dealer erst bei der dritten Anhaltung in Untersuchungshaft nehmen. Daher brauche es eine entsprechende Adaptierung, betont auch Wiens Vize-Polizeipräsident Karl Mahrer: "Wir benötigen eine gesetzliche Regelung, die den Drogenhandel im öffentlichen Raum unter Strafe stellt.".

Wäre mir neu, das die Polizei Straftäter überhaupt in U-Haft nimmt.

Und was den Drogenhandel im öffentlichen Raum betrifft:

Suchmittelgesetz:
§ 27. Wer vorschriftswidrig Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, ist ....."gekürzt"........zu bestrafen.

Was das mit dem Ort zu tun haben soll????

ABER ich bin auch kein Jurist.
 
Wäre mir neu, das die Polizei Straftäter überhaupt in U-Haft nimmt.

Und was den Drogenhandel im öffentlichen Raum betrifft:

Suchmittelgesetz:
§ 27. Wer vorschriftswidrig Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, ist ....."gekürzt"........zu bestrafen.

Was das mit dem Ort zu tun haben soll????

ABER ich bin auch kein Jurist.
Willst Du wirklich hier Haare spalten? Natürlich nimmt genau genommen die Justiz Verdächtige in U-Haft, und nicht die Polizei, aber nichtsdestotrotz passiert es, wenn ein U-Haftgrund vorliegt (also Flucht-, Verdunkelungs- und/oder Tatbegehungsgefahr).

Der derzeitige Paragraph hat nichts mit dem Ort zu tun, aber genau das soll sich ja ändern. Darum geht's ja bei der Forderung der Wiener Polizei: Dealen im öffentlichen Raum soll in Zukunft härter bestraft werden. Noch besser wäre natürlich, (zusätzlich) die Schwelle für Gewerbsmäßigkeit wieder herabzusetzen. Weil die Anhebung ist der Grund für die Missstände, die derzeit v.a. im Wien (vielleicht auch anderswo) herrschen.
 
Willst Du wirklich hier Haare spalten? Natürlich nimmt genau genommen die Justiz Verdächtige in U-Haft, und nicht die Polizei, aber nichtsdestotrotz passiert es, wenn ein U-Haftgrund vorliegt (also Flucht-, Verdunkelungs- und/oder Tatbegehungsgefahr).

Der derzeitige Paragraph hat nichts mit dem Ort zu tun, aber genau das soll sich ja ändern. Darum geht's ja bei der Forderung der Wiener Polizei: Dealen im öffentlichen Raum soll in Zukunft härter bestraft werden. Noch besser wäre natürlich, (zusätzlich) die Schwelle für Gewerbsmäßigkeit wieder herabzusetzen. Weil die Anhebung ist der Grund für die Missstände, die derzeit v.a. im Wien (vielleicht auch anderswo) herrschen.

Ich spalte hier gar nix.

Es ist nur so, das man beim Lesen des Artikel glauben könnte, dass sich die Polizei darüber beschwert Drogendealer nicht so leicht in U-Haft nehmen zu können.
Das macht sie auch nicht. Das macht die Justiz wie richtigerweise von dir bemerkt.

Und was den öffentlichen Raum betrifft.
Wenn dealen also nichts mit dem Ort zu tun hat um strafen zu können, wozu braucht man dann einen eigenen Paragraphen dazu?

"Wir benötigen eine gesetzliche Regelung, die den Drogenhandel im öffentlichen Raum unter Strafe stellt."
 
Ich spalte hier gar nix. Aber fehlt deinem Anfangssatz nicht etwas?

Es ist nur so, das man beim Lesen des Artikel glauben könnte, dass sich die Polizei darüber beschwert Drogendealer nicht so leicht in U-Haft nehmen zu können.
Das macht sie auch nicht. Das macht die Justiz wie richtigerweise von dir bemerkt.

Und was den öffentlichen Raum betrifft.
Wenn dealen also nichts mit dem Ort zu tun hat um strafen zu können, wozu braucht man dann einen eigenen Paragraphen dazu?
Ich wüsste nicht, was fehlt, aber vielleicht klärst Du mich ja auf ;).
Natürlich verkürzen Journalisten manchmal die Tatsachen, was aber in diesem Fall den Wahrheitsgehalt kaum schmälert. Die Polizei kann Dealer zweifellos nicht selbst in U-Haft nehmen, aber vor der Gesetzesänderung war es relativ leicht, Gewerbsmäßigkeit nachzuweisen (und zusätzlich mindestens einen U-Haft-Grund wie z.B. Fluchtgefahr), und die Verdächtigen wanderten gleich einmal in den Häfn (exakt: Die Justiz ordnete die U-Haft an). Derzeit ist es hingegen so, dass einfache Drogendelikte quasi als geringfügige Verbrechen gelten, für die keine U-Haft verhängt werden kann, weil die Höchststrafe im Verurteilungsfall zu niedrig ist. Und die Dealer kommen nach 24 Stunden raus.

Für die Zukunft möchte die Wiener Polizei, dass Suchtmittelverkauf im öffentlichen Raum strenger bestraft wird als derzeit, sodass im Fall des Erwischens wieder U-Haft verhängt werden kann.
 
Ich wüsste nicht, was fehlt, aber vielleicht klärst Du mich ja auf ;).


Auch, ich blende "aber nichtsdestotrotz passiert es" einfach aus, dann klappts auch mit dem Satz.

Sorry, aber was hat eine mögliche Strafe mit einem Haftgrund zu tun??? Entweder legt ein Haftgrund vor oder nicht. Das hat mit der zu erwartenenden Strafe nichts zu tun.

Für die Zukunft möchte die Wiener Polizei, dass Suchtmittelverkauf im öffentlichen Raum strenger bestraft werden kann.
Das sagt der Polizeipräsi aber was anderes:
"Wir benötigen eine gesetzliche Regelung, die den Drogenhandel im öffentlichen Raum unter Strafe stellt."

Du interpretierts es so, als ob die Polizei wegen geringer Strafdrohung nichts machen kann.
Die Polizei sagt, dass es überhaupt keine Strafbarkeit gibt.

Und wie ich ich den Paragraphen lese, kann man sehr wohl strafen.

Was soll es, die Erde wird sich trotzdem weiterdrehen.
 
Auch, ich blende "aber nichtsdestotrotz passiert es" einfach aus, dann klappts auch mit dem Satz.

Sorry, aber was hat eine mögliche Strafe mit einem Haftgrund zu tun??? Entweder legt ein Haftgrund vor oder nicht. Das hat mit der zu erwartenenden Strafe nichts zu tun.


Das sagt der Polizeipräsi aber was anderes:


Du interpretierts es so, als ob die Polizei wegen geringer Strafdrohung nichts machen kann.
Die Polizei sagt, dass es überhaupt keine Strafbarkeit gibt.

Und wie ich ich den Paragraphen lese, kann man sehr wohl strafen.

Was soll es, die Erde wird sich trotzdem weiterdrehen.
Ich kenne das Gesetz, das die U-Haft regelt, leider nicht genau. Ich glaube aber, dass U-Haft nur für angelastete Delikte verhängt werden kann, deren Höchststrafe ein gewisses Ausmaß überschreitet. Sonst besteht die große Gefahr, dass sogar verurteilte Verbrecher länger in U-Haft sitzen als die endgültige Strafe ausmacht, und der Staat muss ihnen dann Haftentschädigung zahlen :roll:.

Das direkte Zitat des Polizeipräsi ist sicher sehr unscharf. Ich weiß aber (aus anderen Berichten), dass es um eine Strafverschärfung geht, und nicht erst um überhaupt eine Bestrafung.
 
Ich glaube aber, dass U-Haft nur für angelastete Delikte verhängt werden kann, deren Höchststrafe ein gewisses Ausmaß überschreitet
Untersuchungshaft wird bei Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr bzw. Verabredungsgefahr oder Kollusionsgefahr, Tatbegehungsgefahr oder Ausführungsgefahr verhängt.
Zusätzlich muss noch ein dringender Tatverdacht vorliegen. Nicht verhängt werden darf die Untersuchungshaft, wenn dir Tat mit einer Freiheitsstrafe unter 5 Jahren bedroht ist.
 
Wäre mir neu, das die Polizei Straftäter überhaupt in U-Haft nimmt.

Nur weil es im Unterforum Internes (nicht nur von mir) angesprochen wurde: Die Übersichtlichkeit ist mit der neuen Forumssoftware etwas unter die Räder gekommen. Jetzt wird der aus dem Kurier zitierte Text mir zugeschrieben. Das ist jetzt keine Kritik an dir, aber früher war das viel eindeutiger ersichtlich.
 
Die Justiz ist zu weit nach links gedriftet.
Oder ers wollte sich das Justizministerium der Vielzahl an Verfahren entledigen, die durch das massenweise Auftreten von Dealern nötig wären. Und damit findet ein weiterer Abbau des Rechtsstaates statt. Gleichzeitig wird die Kriminalitätsstatistik so beschönigt, dass die vielen - in meinen Augen jedenfalls kriminellen - Dealer mit Migrationshintergrund darin nicht mehr aufscheinen. So geht es natürlich auch.

Ich bin grundsätzlich ein Gegner der Todesstrafe, muss hier aber schon auf die offenbar völlig unterschiedliche Einschätzung der Verbreitung von Drogen (auch an Jugendliche!!!) hierzulande und in anderen Regionen hinweisen. In Südostasien würde das in jedem Fall als Schwerverbrechen eingestuft und so manches dieser Subjekte würde in Indonesien, Singapur, Malaysia oder Thailand längst nicht mehr unter den Lebenden weilen. Bei uns nimmt man das Treiben dieses Abschaums achselzuckend zur Kenntnis.
 
In Südostasien würde das in jedem Fall als Schwerverbrechen eingestuft und so manches dieser Subjekte würde in Indonesien, Singapur, Malaysia oder Thailand längst nicht mehr unter den Lebenden weilen
....und trotzdem wird fleißig produziert, gedealt und konsumiert.....alles nur eine monetäre Frage......
 
....und trotzdem wird fleißig produziert, gedealt und konsumiert.....alles nur eine monetäre Frage......
Mir fehlen dazu allerdings die Zahlen, um zu beurteilen, wo mehr konsumiert wird. Produziert wird übrigens nicht in den genannten Staaten, sondern überwiegend in Myanmar. Das liegt auch daran, dass die burmesische Zentralregierung keine Kontrolle über alle Regionen hat. Aber wir sind offenbar nicht einmal in der Lage, Kontrolle über den Gürtel auszuüben. Und der ist bedeutend kleiner als der Shan - Staat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir fehlen dazu allerdings die Zahlen, um zu beurteilen, wo mehr konsumiert wird. Produziert wird übrigens nicht in den genannten Staaten, sondern überwiegend in Myanmar. Das liegt auch daran, dass die burmesische Zentralregierung keine Kontrolle über alle Regionen hat. Aber wir sind offenbar nicht einmal in der Lage, Kontrolle über den Gürtel auszuüben. Und der ist bedeutend kleiner als der Shan - Staat.
Konsumiert wird schon allein von der Bevölkerungsanzahl mehr.....K.A. wie es im Verhältnis aussieht.
Produziert wird überall, aber stimmt hauptsächlich in Myanmar aus den von dir genannten Gründen.
Im Moment ists am Gürtel noch Pipifax.....wirklich org wird's wenn sich die Dealer wegen Revierstreitigkeiten bekriegen. Den illegalen Drogenverkauf wirst nie verhindern können und ist auch schwer zu kontrollieren, weil eben illegal.
 
Es ist bitte krank, wenn die Arbeiter um 5 Uhr in der Früh, nachdem Aussteigen aus der Bim, Richtung U (Westbahnhof) durch FÜNFZEHN(!!!) Dealer durchgehen müssen. Kann mir gut vorstellen, welche Aggressionen dort auftauchen.
Wenn das Gesindel zumindest nicht sichtbar wäre.

Übrigens, heute der dritte Vorfall mit Drogensüchtigen an der Kreuzung Gürtel/Gumpendorfer. Das dritte Mal fast einen auf der Motorhaube gehabt, weil die Vollkoffer bei rot über die Straße gehen.
 
Den illegalen Drogenverkauf wirst nie verhindern können und ist auch schwer zu kontrollieren, weil eben illegal.
Dann schreiben aber alle Zeitungen Schmonzes, denn es wird behauptet, dass jedermann den Dealern zusehen kann. Die scheren sich auf Grund der Gesetzeslage um gar nichts.

Meine Enkeltochter hat mir einmal erzählt, dass auch im Umfeld ihres Gymnasiums sich Dealer herum treiben.
 
Dann schreiben aber alle Zeitungen Schmonzes, denn es wird behauptet, dass jedermann den Dealern zusehen kann. Die scheren sich auf Grund der Gesetzeslage um gar nichts.
Eben, und darum finde ich überhaupt nicht, dass es am Gürtel "pipifax" ist. Das war es vielleicht vor ein paar Jahren, als die Polizei die Szene einigermaßen im Griff hatte. Der Rechtsstaat hat vor diesem Gesindel nicht zu kapitulieren. Drogenhandel ist in vielen Fällen Mord auf Raten. Daher Strafen wieder rauf, und Verurteilung wg. Drogenhandel als zwingenden Abschiebegrund festlegen.
 
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