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Da gab's vor Kurzem erst eine ausführliche Fernsehdoku dazu, war erschütternd. Vor allem für die Kriminalbeamten muss es frustrierend sein; bis sie einen fangen, muss viel Aufwand betrieben werden, und dann kommt er nach 24 Stunden wieder frei.Wahnsinnig ist nicht die Rechtsprechung, sie muss auf Grund erlassener Gesetze handeln. Aber wahnsinnig oder vielmehr völlig verantwortungslos ist in diesem Fall die Gesetzgebung. In Wien blüht der offene Drogenhandel, so kann man es in der Presse lesen. Was denken sich unsere Verantwortlichen, wenn sie derartig schwachsinnige Gesetze beschließen?
Die jüngste Strafrechtsreform des Ex-Promianwalts Brandstetter hat mir von Anfang an nicht geschmeckt (nicht nur wegen der Einschränkung der Gewerbsmäßigkeitsdefinition, auch wegen der Anhebung der Qualifikationsgrenzen, z.B. zwischen Betrug und "schwerer Betrug").