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Es gibt mittlerweile eine Stellungnahme des Innenministeriums, die dem Botschafter widerspricht. Kenia habe sich geweigert, ein Heimreisezertifikat auszustellen, und drum kann er schon seit fast einem Jahr nicht abgeschoben werden, obwohl er in Österreich keine Aufenthaltsgenehmigung hat.Oh ich bin überzeugt das es stimmt, ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte das der Kenianische Botschafter ja wohl wissen wird was in seinem Land geht und was nicht.
Ich frage mich aber schon, warum ein solcher Mehrfach-Straftäter nicht zumindest in Schubhaft genommen werden kann, bis das Zertifikat eintrifft. Noch schlimmer empfinde ich das luschige "Auf freiem Fuß anzeigen", von dem immer öfter auch bei Gewaltverbrechen zu lesen ist. Wir haben leider eine Sparjustiz, bei der Kostensenkung offenbar oberstes Ziel ist. Siehe die letzten Vergewaltigungsfälle: Im Fall Praterstern wurden die Täter zwar in U-Haft genommen, in einem fast zeitgleich stattgefundenen Fall in Graz der Täter nur angezeigt. Der Unterschied: Beim Grazer Fall war es "nur" versuchte Vergewaltigung, aber nur weil der Täter (ich glaube vom Opfer selbst, im Zusammenwirken mit Passanten) an der Vollendung seiner Tat gehindert wurde. D.h. der U-Richter geht davon aus, dass bei "nur" versuchter Vergewaltigung weder Fluchtgefahr, noch Wiederholungsgefahr besteht? Woher nimmt er diese Weisheit?
Im Fall des Brunnenmarkt-Mörders war es so, dass er vor einem Jahr bereits wegen eines Eisenstangen-Attentats angezeigt wurde. Aber weil er das damlige Opfer nicht getötet hat, war unsere Sparjustiz offenbar der Meinung, es reiche eine Anzeige auf freiem Fuß. Verhandelt wurde der Fall offenbar bis dato auch nicht. Ich schließe daraus: ein versuchter Mord bzw. eine vollendete absichtliche Körperverletzung ist nur ein Kavaliersdelikt?
Also wenn in so einem Fall nur Totschlag rauskommt, würde das für mich tatsächlich unter "Wahnsinnige Rechtsprechung" fallen.Es wird auf einen Totschlag hinauslaufen, einen Mord wird ma ihm nicht nachweisen können, wie Du weist, müsste ma ihm dann Vorsatz nachweisen können.