(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Dass die Strafen für Gewaltverbrechen in Ö zu gering sind, gerade im Verhältnis zu jenen für Eigentumsdelikte, hat ja sogar der Justizminister eingeräumt, als er die jüngste Strafrechtsreform initiiert hat. Leider war die Konsequenz v.a. eine Abmilderung der Strafmaße bei Eigentumsdelikten, insbesondere schwerer Betrug und Untreue.
Wenn wir uns die Frage stellen, warum das so gelaufen ist, dann kommen wir unweigerlich zur Antwort, dass der Staat aus Einsparungsgründen seinen eigentlichen Aufgaben nicht mehr nachkommt. Strafvollzug kostet Geld, aber das wird halt anderweitig verplempert. Womit wir wieder zum Anlassfall zurück kommen: Es scheint für den Staat billiger zu sein, die Illegalen einfach frei herumlaufen zu lassen. Für die Menschen in Österreich wird es in der Endabrechnung teurer. Jetzt hat ein Mensch mit dem Leben bezahlt.

Das alles bekräftigt mich in meiner Ansicht, daß es niemals sein dürfte, einen Rechtsanwalt zum Justizminister zu machen.
So generalisierend würde ich das zwar nicht sehen, aber für den konkreten Fall gäbe es eine hervorragende Kandidatin, die Brandstetter ablösen kann.

Gehört jetzt nicht unbedingt zum Thema: Auf keinen Fall sollte ein Landwirtschaftsminister auch die Kompetenzen für die Umwelt haben.
 
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Es sieht ganz danach aus, dass wenn so eine Abschiebung nicht nach den Buchstaben des Gesetzes abläuft, man bei den zuständigen Behörden keinen Plan B hat, um in der Sache weiter voran kommt, weil niemand die Verantwortung für den Pan B übernehmen will....................
Eine Abschiebung muss, wie jede behördliche Maßnahme, natürlich immer nach den Buchstaben des Gesetzes ablaufen. Hier hat halt lt. Innenministerium das Heimreisezertifikat gefehlt.

Was verstehst Du unter Plan B?

Ich könnte mir darunter nur Schubhaft vorstellen. Aber selbst die darf aus Menschenrechtsgründen nur zeitlich begrenzt verhängt werden. Wenn das Zertifikat bis dahin nicht eintrifft, muss man ihn freilassen.

der Brandstetter war mir immer schon suspekt. Und insbesondere seine Verbrecher-freundliche Haltung zum Thema "Gewaltanstieg in Gefängnissen" - wie kürzlich in diesem KURIER-Artikel beschrieben, gibt schon sehr zu denken. Eigentlich ein Skandal!
Brrr ... da beutelt's mich, wenn ich von solchen Entwicklungen lese. Man stelle sich vor, was solche Leute, die nicht einmal vor der Justizwache Respekt haben, nach Freilassung für eine Gefahr darstellen.
 
Eine Abschiebung muss, wie jede behördliche Maßnahme, natürlich immer nach den Buchstaben des Gesetzes ablaufen. Hier hat halt lt. Innenministerium das Heimreisezertifikat gefehlt.
Sieht so aus.
Nur sehen die Buchstaben des Gesetzes eben keine Schubhaft vor, wenn das Heimreisezertifikat fehlt.

Und da gibt's eben keine gesetzlich gedeckten Alternativen aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzusetzen.......

Wie wäre es mit normaler Haftstrafe

Die hat er ja schon abgesessen.
 
ur sehen die Buchstaben des Gesetzes eben keine Schubhaft vor, wenn das Heimreisezer
Nun weis ma plötzlich, das er mit 14 Jahren !!! mit einem Schüler/Studentenvisa eingereist ist, plötzlich ist ma sich nimmer sicher, ob er überhaupt jemals einen Asylantrag gestellt hat und eine Ablehnung bekam, hälst ja im Kopp nicht aus.
Die hat er ja schon abgesessen.
Eben ;) vor nicht allzu langer Zeit ,war er schonmal mit der Eisenstange unterwegs, ist glimpflich abgegangen, geringe Haftstrafe bekommen, abgesessen, stellt sich mir immer wieder die Frage, wo war der in der Zwischenzeit ???
Sein Anwalt wird jetzt argumentieren, damals wars auch nicht so schlimm, er hat das auch diesmal nicht einschätzen können.
 
, 18 Vorstrafen sind schließlich nicht von schlechten Eltern.
...jetzt hab ich recherchiert.
Hab nur was von zwei Verurteilungen mit teilbedingt gefunden und 18 ANZEIGEN!
Vorstrafe und Anzeige ist schon ein gewaltiger Qualitätsunterschied.

ob er überhaupt jemals einen Asylantrag gestellt hat und eine Ablehnung bekam, hälst ja im Kopp nicht aus.
...darüber hab ich mich schon vor ein Posts auch schon gewundert.

wo war der in der Zwischenzeit ???
Na am Brunnenmarkt und Stammgast am Wachzimmer Brunnengasse Anzeigen kassieren.
Nach der ersten Attacke ist diese erst 3 Wochen später angezeigt worden.

Bin schon gespannt obs eine Diagnose gibt wegen der Zurechnungsfähigkeit.
Wenn er abstreitet am Tatort gewesen zu sein, trotz Spuren und Zeugenaussagen, dann spricht Einiges dafür.

Ist ja kein Wunder wenn man alles durcheinanderbringt, wenn man so verpeilt ist!
 
Polizisten gegen Kopf getreten
Der 28 Jahre alte Hofer-Anhänger wurde von den Polizisten zur Befragung auf den Posten in den Stadtteil Lehen mitgenommen. Dort geriet der Salzburger bei der Einvernahme aber derart in Rage, dass ihn die Beamten nach mehrmaliger Ermahnung schließlich festnahmen. Beim Versuch, dem auf dem Bauch liegenden Mann die Handschellen anzulegen, trat dieser einen der Polizisten mit dem Fuß gegen den Kopf.

Der Polizist erlitt Prellungen und Verletzungen im Gesicht. Der 28-jährige xxxxx wird nun auf freiem Fuß :cool:wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen schwerer Körperverletzung angezeigt.

Rauferei wegen Bundespräsidentenwahl - salzburg.ORF.at
 
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Sieht so aus.
Nur sehen die Buchstaben des Gesetzes eben keine Schubhaft vor, wenn das Heimreisezertifikat fehlt.
Wozu braucht man dann Schubhaft überhaupt? Wenn ein Heimreisezertifikat vorhanden ist, kann ja eh gleich abgeschoben werden, oder?

Und da gibt's eben keine gesetzlich gedeckten Alternativen aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzusetzen.......
Es wäre wirklich gut, diese schaffen zu können.

Nun weis ma plötzlich, das er mit 14 Jahren !!! mit einem Schüler/Studentenvisa eingereist ist, plötzlich ist ma sich nimmer sicher, ob er überhaupt jemals einen Asylantrag gestellt hat und eine Ablehnung bekam, hälst ja im Kopp nicht aus.
Wie es aussieht, hat er jahrelang illegal in Österreich gelebt, war dabei straffällig, und die Behörden haben ihn trotzdem nicht abgeschoben.

Der Polizist erlitt Prellungen und Verletzungen im Gesicht. Der 28-jährige xxxxx wird nun auf freiem Fuß :cool:wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen schwerer Körperverletzung angezeigt.
Anzeige auf freiem Fuß ist natürlich auch hier mE unangebracht. Schwere Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt, Wiederholungsgefahr wohl auch gegeben.
 
Anzeige auf freiem Fuß ist natürlich auch hier mE unangebracht. Schwere Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt, Wiederholungsgefahr wohl auch gegeben.
wie bereits gesagt - es ist halt schon auffällig, daß speziell in der Ära Brandstetter Verbrecher mit Glacé-Handschuhen angefaßt werden :mad:
 
Wozu braucht man dann Schubhaft überhaupt? Wenn ein Heimreisezertifikat vorhanden ist, kann ja eh gleich abgeschoben werden, oder?
Der § 76 FPG begründet die Verhängung der Schubhaft im Abs. 2 folgendermaßen:

Die Schubhaft darf nur dann angeordnet werden, wenn

1.

dies zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme, zur Sicherung des Verfahrens über einen Antrag auf internationalen Schutz im Hinblick auf die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme oder der Abschiebung notwendig ist und sofern jeweils Fluchtgefahr vorliegt und die Schubhaft verhältnismäßig ist, oder

2.

die Voraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-Verordnung vorliegen.


Es wäre wirklich gut, diese schaffen zu können.
Die Verhältnismäßigkeit ist im FPG und AFG eh schon genug ausgereizt.
 
i habs ma scho ergoogelt warum es a schwere is.....
 
dies zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme, zur Sicherung des Verfahrens über einen Antrag auf internationalen Schutz im Hinblick auf die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme oder der Abschiebung notwendig ist und sofern jeweils Fluchtgefahr vorliegt und die Schubhaft verhältnismäßig ist, oder
Wenn jemand abgeschoben werden soll, aber das Heimreisezertifikat fehlt, ist er ja schon mitten im Verfahren, oder? Warum kann er DMN nach den Buchstaben des Gesetzes nicht in Schubhaft genommen werden? Es steht ja sogar noch die Formulierung "im Hinblick auf" drinnen, d.h. Schubhaft kann nach dieser Formulierung schon vor der Erlassung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme (=Abschiebebescheid) erlassen werden. Oder liest Du das anders?
 
Offenbar wurde in diesem Fall festgestellt, dass keine Fluchtgefahr bestand und auch gelindere Mittel eingesetzt.
Als Außenstehende drehen wir uns sowieso nur im Kreis bei diesen Fragen.
Abhilfe könnte da nur eine bedingungslose Transparenz der behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen schaffen.
 
Als Außenstehende drehen wir uns sowieso nur im Kreis bei diesen Fragen.
Ja, ohne genaue Hintergründe auf jeden Fall.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind ja feststellbar.
Abhilfe könnte da nur eine bedingungslose Transparenz der behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen schaffen.
Eine grobe Zusammenfassung würde auch schon genügen damit die Sachlage für Außenstehende verständlich ist.
 
Wenn keine Fluchtgefahr vorliegt und die Schubhaft nicht verhältnismäßig ist, dann werden gelindere Mittel eingesetzt.
Offenbar wurde in diesem Fall festgestellt, dass keine Fluchtgefahr bestand und auch gelindere Mittel eingesetzt.
Und das war mE auf Grund der Vorgeschichte ein Fehler. Der Täter hat bereits vor einem Jahr ein Gewaltverbrechen verübt, ist auch schon vorher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen (ob jetzt 17 mal oder weniger oft verurteilt, ist jetzt nicht so entscheidend), und war lt. Medienberichten zwischenzeitlich untergetaucht. Wenn man ihn auf Grund des letztjährigen Eisenstangenattentats schon einmal am Krawattl hatte, hätte man ihn auch nach der (offenbar sehr milden) Strafe verwahren können, entweder in Schubhaft oder im Rahmen einer strafrechtlichen "vorbeugenden Maßnahme".

Jedenfalls wird Deine Behauptung, ohne Heimreisezertifikat sei generell keine Schubhaft möglich, durch den von Dir zitierten Gesetzestext mE nicht gestützt.

Wenns nach sowas ginge,kommen die Behörden ins schleudern! Das passiert stündlich in Österreich! Normal findet so eine Tat nichtmal den Weg in die Medien!
Ja sicher, aber das ist ja das Problem mit unserer Sparjustiz. Was ist denn das Signal, das damit ausgesendet wird? Schwere Körperverletzung ist offenbar so ein Kavaliersdelikt, dass grundsätzlich keine U-Haft verhängt wird?
 
Schwere Körperverletzung ist offenbar so ein Kavaliersdelikt, dass grundsätzlich keine U-Haft verhängt wird?
Na was glaubst wie lange so ein Akt beim Richter liegt?Gebe es Schnellverfahren in klaren Fällen würde es bei einer einmaligen Sache bleiben.einen Strafzettel musst auch innerhalb einer kurzen Zeit zahlen!Wem juckt eine Vorstrafe der sowieso nix zu verlieren hat! Wegen Körperverletzung geht keiner in den Bau, das wissen die meisten. Willst alle einsperren? Ich kenne soviele Polizisten, jeder erzählt das selbe! Heute musst schon aufpassen wennst einen kriminellen nicht nach Lehrbuch behandelst,im Gegenzug musst dich schlagen lassen. Kriminelle und Gewalttäter gab's immer schon,nur die Anzahl hat sich geändert! Die momentane Situation überfordert die Behörden!
 
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